Schweizer Wahlen 2007, Abwahl Blochers >>

Linke Gewalt zerstört die Demokratie
Linksradikale störten eine Kundgebung der
Schweizer Volkspartei am 6. 10. 2007 in Bern:

Schweizer stimmen gegen Masseneinbürgerung von Ausländern

Was den herrschenden Politikern in der BRD ein Greuel und daher verboten ist, nämlich Volksabstimmungen, das gibt es in der Schweiz und zwar meistens mit Ergebnissen, die den Globalisierern nicht genehm sind. Am 26. 9. 2004 wurde darüber abgestimmt, ob die Einbürgerung von Ausländern erleichtert werden soll. Das wird vorerst nicht der Fall sein, in einem Referendum erreichte ein entsprechender Regierungsvorschlag nicht die notwendige Mehrheit. Damit scheiterte die "Staatsbürgerschaftsreform" nach Wunsch der Gutmenschen zum dritten Mal seit 1983. Auch eine Volksinitiative, die sich für eine Bestandsgarantie für das Filialnetz der Post einsetzte, wurde abgelehnt. Dagegen stimmte im vierten Anlauf eine Mehrheit für die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs.

Die Regierung scheiterte mit ihrem Plan, der u. a. vorsah, Einwanderern der zweiten Generation nach mindestens fünf Jahren Schulbesuch in der Schweiz einen Pass auszustellen, mit 56,8 Prozent Nein-Stimmen. Die geplante automatische Einbürgerung der dritten Einwanderergeneration bei Geburt lehnten 51,6 Prozent ab.

SVP

Gegen die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts hatte die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) heftig Stimmung gemacht. «Prägen bald Muslime unsere Frauenpolitik?», fragte die Partei in Zeitungsanzeigen. Sie sah sich als Gewinnerin des Referendums. Dagegen warben vor allem Arbeitgeberverbände (!) und die Grünen für die Reform.

In mindestens 13 der 26 Kantone und Halbkantone kam keine Mehrheit für die Vorschläge zusammen, wie die Wahlbehörden mitteilten. Damit wurde die für die Annahme nötige Mehrheit der Kantone verfehlt.

Auch die ebenfalls erforderliche Mehrheit der landesweit abgegebenen Stimmen kam Hochrechnungen des schweizerischen Fernsehens zufolge nicht zustande.

Rund ein Fünftel der 7,2 Millionen Menschen, die in der Schweiz leben, sind Ausländer - eine im europäischen Durchschnitt hohe Zahl. Diese kommt allerdings auch dadurch zu Stande, dass die Hürden zum Schweizer Pass für Einwanderer besonders hoch sind.

Dazu eine Stellungnahme der Schweizer Volkspartei (SVP):

Die Volksabstimmung beweist auch ein Jahr nach den Wahlen, dass sich in der Schweizer Politik nichts verändert hat. Nach wie vor dienen die CVP und FDP den Linken. Unser Land wird von einer linken Mehrheit regiert. Deshalb wird das Engagement der SVP immer wichtiger. Wer zur Schweiz steht, wer die Identität unseres Landes hoch hält, wer weniger Steuern und Abgaben will, der muss SVP wählen.

Die SVP kämpfte bei den Einbürgerungsvorlagen praktisch alleine gegen die anderen Parteien, gegen die meisten Verbände und gegen einen grossen Teil der Medien. Einen schlechten Eindruck hinterliess bei diesem Volksentscheid die Mitte-Links-Koalition aus CVP, FDP und SP. Doch das Zusammengehen mit den Sozialisten hat sich auch bei diesen Vorlagen für die CVP und die FDP nicht gelohnt.

Mit der Ablehnung der beiden Einbürgerungsvorlagen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unmissverständlich deklariert, dass sie keine Masseneinbürgerungen wollen. Ebenso bedeutet dieser Entscheid ein Bekenntnis zur schweizerischen Demokratie: Der Einbürgerungsentscheid soll ein demokratischer Akt bleiben. Der linken Einwanderungspolitik, welche durch FDP und CVP unterstützt worden ist, wurde eine klare Abfuhr erteilt. Auch die "Torschlusspanik" der letzten Woche, mit ganzseitigen Inseraten gegen die SVP, wurde vom Volk durchschaut und nicht goutiert. Insbesondere die CVP und FDP stehen nun vor einem Scherbenhaufen....

 info@svp.ch

[26. September 2004]

Abstimmung über Asylgesetz vom 24. 9. 2006 >>

< Politik
 
Volksinitiative gegen Asylrechtsmißbrauch

Am 24. November 2002 fand in der Schweiz auf Initiative der SVP (Schweizer Volkspartei) eine Volksabstimmung statt, in der über die Verschärfung des Asylrechts entschieden werden sollte. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von etwas über 3400 Stimmen haben die Schweizer die drastische Verschärfung ihres Asylrechts abgelehnt. Während es bei den Kantonen eine Mehrheit für eine von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachten Initiative gab, kam die zur Annahme nötige Stimmenmehrheit der Wähler nicht zu Stande. Dennoch wird das Ergebnis nach ersten Reaktionen politische Auswirkungen auf die Asylpolitik der Schweiz haben. Die SVP geht aus dem von ihr im Laufe von sechs Jahren zum zweiten Mal vorgebrachten Asylvorstoß gestärkt hervor und sieht dies als eine gute Basis für die Parlamentswahlen im kommenden Jahr.

Die SVP wollte erreichen, daß Asylbewerber, die aus «sicheren Transitstaaten» wie Frankreich oder Italien in die Schweiz einreisen, keinen Asylantrag mehr stellen dürfen und zurückgeschickt werden. Das hätte fast 95 Prozent der Asylsuchenden betroffen. Auch sollte es für Asylbewerber nur noch Sach- statt Geldzuwendungen geben und die Arbeitsaufnahme verboten werden. Sowohl die Regierung als auch das Parlament sowie nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen hatten die Initiative zur Verschärfung abgelehnt.

In einer auch für die direkte Schweizer Demokratie ungewöhnlich knappen Abstimmung war das Ergebnis bis kurz vor der vollständigen Auszählung noch ungewiß. Bei einer Wahlbeteiligung von 47 Prozent wurde die Annahme um 3422 Stimmen verfehlt. Das ergab ein Verhältnis von 50,1 Prozent Nein-Stimmen zu 49,9 Ja-Stimmen.

Im Stimmverhalten zeigte sich ein Gefälle zwischen der deutsch- sprachigen Ostschweiz und dem französisch- und italienisch-sprachigen Westen und Süden des Landes. Während in der Ostschweiz nahezu jeder Kanton - außer Basel-Stadt - für die Annahme stimmte, waren die Welschen Kantone sowie das Tessin mit zum Teil deutlichen Nein- Überschüssen dagegen. Die Schweiz zählt pro Kopf der Bevölkerung die meisten Asylanträge in Europa.

Ferner wurde über eine Neuordnung der Arbeitslosenversicherung abgestimmt und diese mit deutlicher Mehrheit angenommen. Nun soll die Zahl der Arbeitslosen - Tagegelder gekürzt und die Beitragsdauer verdoppelt werden, um die Arbeitslosenversicherung dauerhaft auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen.

Auch in die Schweiz kommen Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt. Immerhin ist dort noch eine solche Initiative des Volkes möglich, während z. B. in der BRD Kritik an der Masseneinwanderung bereits als "Volksverhetzung" gerichtlich verfolgt wird,  obwohl die dortigen Kommunen wegen der Aufwendungen für Wirtschaftsflüchtlinge vor dem finanziellen Ruin stehen.

Die Probleme der Schweiz im Asylwesen – explodierende Kosten und der Vollzugsnotstand – sind ungelöst. Die umliegenden Länder passen laufend ihre Gesetzgebung an, um die Migrationsströme einzudämmen. Die Schweiz zieht nur in ungenügender Weise nach und wird damit noch attraktiver als sie ohnehin schon ist. Nachdem die Versuche, auf parlamentarischer Ebene etwas zu erreichen, nur ungenügend gefruchtet haben, bleibt nur noch das Mittel der Volksinitiative. 

Der Asylrechtsmissbrauch muß endlich wirksam bekämpft und die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchenden vermindert werden. Deshalb fordert die Initiative

1) eine Drittstaatenregelung in Analogie zu den Nachbarländern der Schweiz 

2)  rechtliche Grundlagen für eine gesamtschweizerische Regelung der      Fürsorgeleistungen 

3) Kompetenz für die Kantone zur Bestimmung der Leistungserbringer der  ärztlichen und zahnärztlichen Betreuung Asylsuchender 

4) Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende, die kein dauerndes Bleiberecht in der Schweiz erhalten 

5) Reduktion der Fürsorgeleistungen für Asylsuchende, die sich eines Missbrauchstatbestandes schuldig gemacht haben 

Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten in die Schweiz einreisen, und erst hier ein Asylgesuch stellen, muß angenommen werden, daß es ihnen nicht um den Schutz von Leib und Leben geht, sondern um die Verbesserung ihres Lebensstandards. Die mit der Initiative vorgeschlagene Drittstaatenregelung verhindert diesen Mißbrauch des Asylrechts. Die meisten europäischen Staaten verfügen über eine solche Drittstaatenregelung. Auch das Schweizer Asylgesetz kennt bereits eine Drittstaatenregelung, die aber auf Grund ihrer Formulierung nicht greift. So gewährt die Schweiz trotz Aufenthalt in einem sicheren Drittstaat den Asylsuchenden in der Regel mindestens ein Asylverfahren. Zudem kommt es auch bei einem Nichteintretensentscheid auf Grund der sog. Non-Refoulement-Regelung immer noch zu einem Verfahren. Die Volksinitiative schlägt deshalb eine Drittstaatenregelung in Kombination mit einer Liste sicherer Drittstaaten vor. Damit wird verhindert, dass die Schweiz jeweils in Einzelverfahren beweisen muß, dass der Asylsuchende nicht nur die Möglichkeit hatte, in einem Drittstaat ein Asylgesuch zu stellen, sondern daß dieser Drittstaat auch wirklich sicher ist. Gleichzeitig wird sichergestellt, daß die Asylsuchenden nicht in einen Staat weggewiesen werden, in dem sie gefährdet sind. Mit den gesetzlichen Grundlagen muß eine effiziente Grenzkontrolle einhergehen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Zusatz im Initiativtext zu verstehen, mit dem die Fluggesellschaften in die Pflicht genommen werden (carrier-sanction-Regelung). Die meisten Länder kennen heute solche Regelungen, da oft Asylsuchende Lücken in den Visumskontrollen am Abflugsort bewußt nützen, indem sie Transittickets zu Destinationen lösen, für die sie kein Visum benötigen, dann aber bereits im Transitflughafen von Bord gehen und dort um Asyl nachsuchen.

Mit diesen Maßnahmen werden die Chancen der illegalen Einreise mindestens verkleinert. Da die Schlepper sich erwiesenermaßen darauf spezialisieren, ihre Kunden in die Länder zu schicken, wo die Einreise am einfachsten und die Chancen zum Bleiben am Größten sind, wird die Abschreckung und damit die positive Auswirkung auf die Zahl der Asylgesuche nicht ausbleiben.

Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird auch mit einer neuen Drittstaatenregelung nach wie vor möglich sein. Der Bundesrat kann jederzeit beschließen – beispielsweise im Rahmen internationaler Absprachen – einer Gruppe von Flüchtlingen Asyl zu gewähren. 

Die Schweiz genießt den Ruf, besonders großzügig für Asylsuchende zu sorgen. Dies gilt insbesondere für die medizinische Versorgung, deren Qualität ohnehin einen guten Ruf genießt. Kantonale Unterschiede in den Betreuungsstandards tragen dazu bei, daß das Bild nicht korrigiert werden kann. Da die Nachbarländer ihre Leistungen für Asylsuchende immer mehr zurückschrauben, wächst die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende noch zusätzlich. Während die Nachbarländer sinkende Gesuchszahlen zu verzeichnen haben, klettern die Zahlen in der Schweiz deshalb immer noch nach oben. Störend sind vor diesem Hintergrund insbesondere Nachrichten von Mißbräuchen des Systems und die Inanspruchnahme von Leistungen durch Personen, die auf Grund eines Nichteintretensentscheids oder eines abschlägigen Gesuchs oder renitenter Verhaltensweise kein Aufenthaltsrecht mehr hätten.

Die Initiative fordert eine einheitliche gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage zur Ausrichtung von Fürsorgeleistungen an Asylsuchende. Darin soll auch festgehalten werden, daß Asylsuchenden aus verschiedenen Gründen die Zuschüsse massiv reduziert werden können, namentlich bei Mißbräuchen des Asylrechts. Dies heißt insbesondere bei Verheimlichung der tatsächlichen Identität, der Vernichtung von Reisepapieren oder der Verweigerung der Zusammenabeit mit der Vollzugsbehörde. In solchen Fällen sollen Fürsorgeleistungen nur noch im Werte einfacher Unterkunft und Verpflegung gewährt werden, wobei unter einfacher Unterkunft in der Regel Kollektivunterkünfte zu verstehen sind. Die Leistungen sollen dabei vor allem in Sachwerten erbracht werden, um sicherzustellen, daß das aufgewendete Geld in die Notwendigkeiten des Alltags fließt und nicht zu anderen Zwecken verwendet wird.

Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung für Asylsuchende sind die Kosten explodiert. Die erbrachten Leistungen und ihre Notwendigkeit können dabei kaum kontrolliert werden. Die mißbräuchliche Ausreizung des Systems kann kaum verhindert werden. Diesem Mißstand soll damit begegnet werden, daß die Kantone die Leistungserbringer für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Asylsuchenden bestimmen.

Asylsuchende, deren Aufenthalt nicht auf Dauer ausgerichtet ist, sollen nicht in den Arbeitsprozess integriert werden: Da sie nach Entfallen der Bedrohung in ihre Länder zurückkehren, führt eine Integration letztlich nur zu unerwünschten Härtefällen. Eine Regelung, wonach denen, die einen Wegweisungsentscheid erhalten und deren Ausreise zumutbar ist, sowie die vorläufig Aufgenommenen, die ihre Mitwirkunspflicht schuldhaft verletzen, eine Arbeitstätigkeit nur im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen erlaubt wird, ist deshalb dringend notwendig.

Die schweizerischen Leistungen werden damit an diejenigen unserer Nachbarländer angeglichen und damit die Attraktivität der Schweiz gesenkt.

[24. November 2002]
 

< Politik
 
Schweizer Volkspartei (SVP) gewinnt Wahlen (1999)

SVP

Bei den Parlamentswahlen in der Schweiz am 24. Oktober 1999 gab es einen politischen Rechtsrutsch. Die bisher viertstärkste Partei SVP wurde mit 22,6 % der Stimmen zur stärksten Partei.

Sie konnte ihre Sitze im Bundesparlament um 15 auf 44 erhöhen. In der Vierparteienregierung wird die Partei einen weiteren Ministerposten fordern.

SVP..........................................22,6 % (44 Mandate)
SP.............................................22,5 % (51 Mandate)
FDP..........................................20 %   (43 Mandate)
CVP......................................... 15 %    (35 Mandate)

Der Vorsitzende der SVP, Christoph Blocher, tritt gegen Asylmißbrauch sowie UNO- und EU-Beitritt der Schweiz auf. Blocher lehnt auch die Entschädigungszahlungen Schweizer Banken an Holocaust - Anwälte ab.

Die Neuwahlen des Nationalrats und Ständerats in der Schweiz brachten deutliche Zugewinne für die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), deren Züricher Spitzenkandidat und Multimillionär Christoph Blocher wie bereits Wochen zuvor Jörg Haider in Österreich den Wahlkampf beherrschte.

Der Vorsitzende des Dachverbandes der EU-Gegner in der Schweiz, der AUNS, konnte mit seinen Anti-Überfremdungsparolen, seinem Eintreten für einen weiteren eigenständigen Weg seines Landes in Europa sowie seiner scharfen Kritik an der Erpressungspolitik der US-Ostküste gegenüber der Schweiz im Zusammenhang mit der “Raubgold”-Affäre 22,6% und einen Zugewinn von 15 Mandaten für sich verbuchen.

Die SVP beansprucht nach ihrem Erfolg nun auch einen zweiten Regierungssitz.

Die Parallele zu Haider ist dabei unübersehbar, hatte doch zum einen Blocher eine traditionelle Partei des Schweizer Parteiengefüges zu seiner Plattform gemacht, zum anderen eine konzertierte Hetze liberaler Medien keinen Erfolg gezeitigt.

Nicht einmal die “Enthüllung” darüber, daß Blocher in einem Brief lobende Worte für den bekannten revisionistischen Historiker Jürgen Graf gefunden hatte, vermochte die Schweizer Bürger von ihrer Stimmabgabe für die SVP abzuhalten, wirkte im Gegenteil sogar eher motivierend.


    Der Direktor der SVP, Dr. Christoph Blocher

Ihre besten Resultate erzielte die SVP in den Kantonen Schwyz (35,9%), Thurgau (33,2%), Zürich (32,5%), Aargau (31,8%), Bern (28,6%) und Graubünden (27,1%).
In St.Gallen steigerte man sich von 8,4 % bei den letzten Wahlen auf 27,6%.

Weitere SVP-Zugewinne gab es unter anderem auch in den Kantonen Luzern (22,7%), Zug (21,4%), der Gemeinde Menzingen (24,4%) oder in der Stadt Basel (beim ersten Antreten 13,5%).

Während die etablierten Parteien stagnierten, ging der SVP-Zugewinn vor allem auf Kosten kleinerer Rechtsparteien.

Die aus der Auto-Partei hervorgegangene “Freiheits-Partei der Schweiz” (FPS) fiel von 4% auf 0,9%  landesweit zurück und verlor alle 7 Mandate.
Dabei verlor man besonders dramatisch in bisherigen Hochburgen, etwa im Solothurn (von 10,6 auf 1,3%), St.Gallen (von 10,2 auif 1%) oder dem Aargau (von 11,3 auf 1,4%).

Die Schweizer Demokraten (frühere “Nationale Aktion”) verlor gleichfalls an Stimmen, sank landesweit von 3,1 auf 1,8% ab und büßte 2 Mandate - davon jenes des prominenten Nationalrats Keller - ein, konnte aber immerhin noch ein Mandat in Bern halten.

Allerdings konnte der Fraktionspartner der SD, die Lega dei Ticinesi, im Tessin 17,7% erzielen und ihren Mandatsstand von 1 auf 2 verbessern.

Das beste SD-Ergebnis lag bei 10,1% im Kanton Basel-Land (gegenüber 11%  vor vier Jahren, allerdings reichte es nicht mehr für das Keller-Mandat), in Bern kam man auf 3,7% (statt 5,5), in Basel-Stadt auf 3,8% (1995: 6,9), im Aargau auf 2,7%, im Thurgau auf 2,5%, in Luzern hingegen nur noch auf 0,8%.

Mit diesem Ergebnis haben die ideologisch gefestigteren SD ihren Zuspruch wesentlich besser halten können als vergleichsweise die FPS, die populistische Parolen in der Ausländerfrage und “Freie Fahrt”-Parolen mit Wirtschaftzsliberalismus pur verbanden.

Blocher, der wirtschaftspolitisch überholte Konzepte gut mit Appellen an die Schweizer Identität und Heimatgefühl zu überdecken verstand, erschien jedoch dem Schweizervolk offenbar als die wirksamere Keule gegen den Ausverkauf durch die politische Klasse und den verhaßten “Jüdischen Weltkongreß”.

Ein ähnlicher Effekt hatte sich 1986 bei den österreichischen Bundespräsidentenwahlen gezeigt, als unzählige Waldheim-Stimmen nationalgesinnter Bürger ein besseres Ergebnis für den authentischen rechten Kandidaten Otto Scrinzi (1,2%) verhinderten.

[26. Oktober 1999]

Kritik wegen Briefes an "Holocaust-Leugner"

Die politischen Gegner warfen Blocher kurz vor der Wahl einen 1997 geschriebenen Brief an den Historiker Jürgen Graf vor. Darin hatte Blocher das Werk Grafs "Das Rotbuch - vom Untergang der Schweizerischen Freiheit" gelobt.

In gemeinsamen Zeitungsanzeigen wollten Sozal- und Christdemokraten Blocher zum Neonazi stempeln und warnten vor seiner Wahl.

Der Historiker Graf wurde Anfang 1999  - zwei Jahre nach dem Brief Blochers - in einem Berufungsverfahren wegen "Leugnung des Holocausts" vom Obergericht Aargau zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Bücher wurden beschlagnahmt.

[24. Oktober 1999] 

< Politik