Auch Griechen wollen Mehrfachwiedergutmachung Inkonsequent ist die Haltung der bundesdeutschen Buß- und Wiedergutmachungspolitiker. Während für jüdische und andere Zwangsarbeiter mehrfach Wiedergutmachung gezahlt wurde, wie u. a. der Bundestagsabgeordnete Hohmann (CDU) in Erinnerung rief, sollen griechische Opfer mit nur einmaliger Wiedergutmachung abgespeist werden. Die griechischen Opferanwälte wollen deswegen Eigentum der BRD in Griechenland konfiszieren lassen.
Ein griechisches Gericht hat am 11. 7. 2001 die Beschlagnahme deutschen Staatseigentums in Griechenland zugelassen. Ein Antrag der BRD, die Beschlagnahmen zu blockieren, wurde zurückgewiesen. Betroffen davon sind unter anderem das Deutsche Archäologische Institut, das Goethe-Institut und das Deutsche Gymnasium in Athen. Der Erlös aus den Versteigerungen der Objekte soll den Hinterbliebenen der Opfer des Massakers von Distomo zugute kommen. In dem mittelgriechischen Ort soll die SS im Juni 1944 als Vergeltung für Partisanenaktionen 214 Menschen ermordet haben.Der Areopag, das oberste Gericht Griechenlands, hatte im April 1999 ein Gerichtsurteil von 1997 im Grundsatz bestätigt, wonach die BRD zur Zahlung von 9,4 Milliarden Drachmen (55,3 Millionen Mark) an fast 300 Hinterbliebene von Bewohnern Distomos verurteilt wurde. Gerichtsvollzieher begannen mit der Schätzung der deutschen Liegenschaften.
Die BRD-Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Forderungen der NS-Opfer mit Wiedergutmachungszahlungen aus den 60er Jahren abgegolten seien und die Beschlagnahme deutschen Eigentums gegen das Völkerrecht verstoße. Es war zunächst nicht klar, ob die BRD weitere rechtliche Schritte plant.
[11. Juli 2001]
Konfiszierung zwecks Wiedergutmachung Obwohl die BRD auch an Griechenland bereits in den 60er
Jahren viele Millionen DM an Wiedergutmachung bezahlt hatte, werden von dort wieder neue Forderungen erhoben. Durch den Besuch des BRD - Präsidenten Rau in Kalavrita (Griechenland) wurde den Ansprüchen neuer Nachdruck verliehen. Rau besuchte dort gemeinsam mit dem griechischen Präsidenten
Stephanopoulos die Gedenkstätte für Opfer eines Vergeltungsschlages der Wehrmacht, die Erschießungen nach der Ermordung von 81 deutschen Soldaten durch Partisanen durchführte. Wie Rau erklärte, müssen die Hinterbliebenen durch neuerliche Wiedergutmachungszahlungen entschädigt werden.
Eine weitere Gruppe von Hinterbliebenen aus dem Ort Distomo, wo ein ähnlicher Vergeltungsschlag stattfand, hat bereits rechtliche Schritte unternommen und soll nach Urteil eines griechischen Gerichtes 54 Millionen DM erhalten, sicher ein gutes Beispiel für weitere Forderungen der Opferanwälte.Weil bisher von der BRD nicht schnell genug bezahlt wurde, soll
laut Beschluß des griechischen obersten Gerichtshofes Eigentum der BRD in Griechenland gepfändet werden. Da sich nach griechischer Rechnung die Summe inzwischen auf 84 Millionen DM erhöht hat, soll u. a. das Goethe - Institut in Athen und eine deutsche Schule konfisziert und versteigert werden. Weiter Gelder sollen mit Hilfe der EU eingetrieben werden. Diese Methoden
wird sicher bald bei anderen wieder - Wiedergutmachungsforderern Nachahmung finden.Inzwischen ist am 6. Juli 2000 vom BRD Bundestag bei nur 42 Gegenstimmen von CDU/CSU mit 556 Stimmen von Abgeordneten aller Parteien das Gesetz zur Entschädigung der Zwangsarbeiter beschlossen worden. Die Zustimmung erfolgte, obwohl die versprochene Rechtssicherheit nicht gegeben ist und sogar Reparationsforderungen seitens der USA angekündigt wurden. Abgeordnete aller Parteien außer der CSU kritisierten
auch noch die deutschen Unternehmen wegen ihrer mangelnden Zahlungsbereitschaft.Nach Verabschiedung des Gesetzes erklärte der Münchener Wiedergutmachungsanwalt Witti demonstrativ, die Sammelklagen in den USA gegen deutsche Untenehmen bleiben trotzdem bestehen.
[6. Juli 2000]