ÖVP-Innenminister will mehr Internetzensur

Während jeder staatlich oder privat (z. B. durch Reemtsma) hochbezahlte Schreiberling die wüstesten Behauptungen und Verdrehungen zur Zeitgeschichte mit allen (staatlich geförderten) Mitteln verbreiten darf, existiert ein unerbittliches System gegen alle jene, die es wagen, Gegenargumente zu diesen Anschuldigungen vorzubringen. Unbarmherzig werden geschichtliche Thesen, die nicht in das Konzept der Umerzieher passen, als "Leugnung von Verbrechen des Nationalsozialismus" bzw. als "Volksverhetzung" mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Als jüngstes Beispiel sind hier zwei Kameraden aus dem Burgenland bzw. aus Vorarlberg zu nennen, die z. B. u. a. wegen Leugnung der Kriegsschuld Deutschlands  verurteilt  wurden, und das, obwohl jetzt sogar russische Wissenschaftler die Angriffspläne Stalins nachgewiesen haben.

Nunmehr will der ÖVP-Innenminister Strasser diese Einschränkungen der Meinungsfreiheit noch intensivieren, indem er eigene "Internetpolizisten" anstellt, die den Bürgern noch mehr nachspionieren und unerwünschte Meinungen ausforschen sollen.
Am 11. 4. 2002 kündigte der Minister die Etablierung eines
Büros gegen "Internet-Verbrechen" an...

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der polizeilichen Ermittlungen wegen "Straftaten", die angeblich mit dem Web in Zusammenhang stehen, kräftig zugenommen. Im Jahr 2001 gab es österreichweit 58 Hausdurchsuchungen und 30 weitere Amtshandlungen, 101 Rechner und 785 Datenträger wurden sichergestellt - gegenüber dem Jahr 2000 eine Zunahme von 200 Prozent. 

Bei der Zentralstelle des Innenministeriums zur Bekämpfung der "Internet- und Computerkriminalität" erwartet man für heuer Zuwächse bei den Ermittlungen von 700 Prozent. Besonders bedenklich ist, so ein Sprecher der Meldestelle für Kinderpornographie, daß drei Viertel der bekanntgewordenen Delikte kinderpornographischen Inhaltes sind. 2001 gingen bei der Meldestelle 85 konkrete Hinweise mit Österreich-Bezug ein; 2000 waren es noch 47. In dreizehn Fällen wurden die Behörden aktiv und führten Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen durch. Dabei ist es nicht selten, daß die polizeilichen Ermittler zwecks Arbeitsbeschaffung selbst Pornoseiten ins Internet stellen und dann alle belangen, die darauf zugreifen.

Das eigentliche Ziel der Gesinnungsschnüffler sind jedoch sogenannte rechtsradikale Internetseiten, die man kurzerhand der NS-Wiederbetätigung beschuldigt. Solche können schon einmal mit ungesetzliche Mitteln wie Abschaltung durch Provider eliminiert werden und außerdem mit fadenscheinigen Behauptungen von etwa ungesetzlichen Verweisen und ähnlichem zum Verschwinden gebracht werden. 

[11. April 2002]


 
Auch Eurokraten wollen mehr Internetzensur

Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsländern sowie den USA, Kanada, Japan und Südafrika haben am 23. 11. 2001 in Budapest (Ungarn) eine internationale Konvention gegen Internet-Kriminalität unterzeichnet. «Dieses Dokument repräsentiert einen Markstein im Vertragssystem des Europarates zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen», erklärte der stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Hans Christian Krüger, nach der Unterzeichnung.

Die sogenannte «Budapester Konvention» gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internets verübt werden können. Darunter fallen das unbefugte Eindringen in fremde Netzwerke und Dateien («Hacken»), Urheberrechts-Verstöße (darunter Software-Piraterie), die Verbreitung von Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug, Geldwäsche, Vorbereitung terroristischer Akte).

Zensur
Die Internetzensur-Konferenz am 23. 11. 2001 in Budapest 

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbestände und ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch grenzüberschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor. Polizeibehörden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern können. Zu diesem Zweck wird ein rund um die Uhr tätiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet. Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenzüberschreitend identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention verstoßen, grenzüberschreitend aus dem Web entfernt werden können.

Keinen Eingang in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die Verbreitung "rassistischer und fremdenfeindlicher" Inhalte. Mit solchen Prädikaten werden bekanntlich alle ernsthaften Bestrebungen europäischer Rechtsparteien diffamiert.  Die Vertreter der USA wandten sich gegen diese Maßnahmen, da dort immerhin die Redefreiheit verfassungsmäßig gesichert ist. Die europäischen Linkspolitiker wollen jedoch später versuchen, mit Hilfe eines Zusatzprotokolles die Meinungsfreiheit doch noch abzuschaffen.

Aus Kreisen der Web-Gemeinde war Kritik an dem Dokument laut geworden. Die Konvention stärke die Behörden und nehme wenig Rücksicht auf die private Sphäre der Internet-Bürger, beklagte z. B. die britische Bürgerrechtsgruppe «Cyber-Rights and Cyber-Liberty». 

[25. November 2001]

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Kontrolle der Vergabe von Internet Adressen

Die westdeutsche Justizministerin H. Däubler- Gmelin (SP) will gegen die Vergabe von NS - Begriffen als Internet-Adressen vorgehen. Das Ministerium hat sich deshalb an die Stelle zur Vergabe der Internetadressen gewandt. In Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Zentralrat der Juden soll die Vergabe solcher Adressen künftig verhindert werden. Das erklärte Ministeriumssprecher Christian Arns. Zunächst wolle man eine Liste anstößiger Internet-Adressen erstellen. Verpönte Schlagwörter und die Namen ehemaliger NS-Größen werden bislang - auch mit der BRD Endung de - "gedankenlos" vergeben. Adressen wie www.gestapo.de, www.nsdap.de und www.endsieg.de sind längst vergeben. Vergangene Woche hatte ein Bundeswehrangehöriger aus Mecklenburg - Vorpommern gar die Adresse www.heil-hitler.de für sich reserviert. Daß diese am 7. 8. 2000 aufgrund von Protesten gelöscht wurde, ist die Ausnahme. Der Bundeswehrangehörige wurde vom Dienst suspendiert und angezeigt.

Verantwortlich für die Vergabe von sogenannten "de" - Domains ist die "Denic - Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft" in Frankfurt am Main, eine Genossenschaft von 120 deutschen Internet-Providern. Die Reservierung von 200 000 Web-Adressen pro Monat funktioniert vollautomatisch. Abgelehnt werden nach Auskunft des Denic-Sprechers Dr. Klaus Herzig bislang nur eindeutig rechtswidrige Formulierungen - www.auschwitz-ist-eine-luege.de hätte ihm zufolge keine Chance. "Als privatwirtschaftlich organisierte Einrichtung halten wir uns jedoch nicht für legitimiert zu definieren, was erlaubt ist und was nicht", erklärt Herzig. Für die Verwendung der zugeteilten Adressen sei man nicht verantwortlich. "Wir können schließlich nicht wissen, welche Inhalte letztlich auf der Seite hinterlegt werden", so Herzig weiter.  "Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch wünschenswert", kritisiert Christian Arns, Sprecher des Bundesjustizministeriums die bisherige Haltung der Denic. "Die Wirtschaftsunternehmen müssen begreifen, daß sie gesellschaftliche Verantwortung tragen", so Arns. Beim Kampf gegen den "Rechtradikalismus" könne niemand neutral bleiben. Auf  ausdrücklichen Wunsch von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SP) sei man jetzt an die Denic herangetreten, um sie auf ihre Verantwortung hinzuweisen. "Wir bieten uns als Koordinatoren an, um eine Liste anstößiger Internet-Adressen zu erstellen", erklärte Arns. "In Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Zentralrat der Juden wollen wir damit dazu beitragen, die Vergabe solcher Adressen künftig zu verhindern", so Arns. Die Denic signalisierte gestern Gesprächsbereitschaft: "Wir denken, daß das eine gute Sache sein könnte", so Denic-Sprecher Herzig in einer ersten Stellungnahme. "Eine solche Liste würde uns Rechtssicherheit geben." Die fraglichen Adressen könnten dann einfach gesperrt, der entsprechende Hinweis im Registrierungsprogramm mit einem erläuternden Text versehen werden, der auf die Gründe für die Sperrung hinweise. Einzelfallprüfungen werden den Verantwortlichen dennoch nicht erspart bleiben. Verfängliche Adressen werden nicht selten von Einzelpersonen oder Gruppen besetzt, die Rechte davon abhalten wollen, dort ihr Gedankengut zu verbreiten. Z. B. wurde die Adresse www.npd.de so paralysiert. Der Inhaber einer westdeutschen Werbeagentur hat sich mehrere "de"-Domains reservieren lassen, um deren Verwendung durch Rechte zu verhindern. Angeblich erhält er deswegen regelmäßig Morddrohungen. Zu prüfen wird auch sein, ob den Seiten - Betreibern bereits erteilte Zulassungen wieder entzogen werden können. Schon jetzt wird versucht, mit den umstrittenen Internet - Adressen ein Geschäft zu machen. 

Natürlich wird niemand bei den deutschen Rechtsparteien und Gruppen auf die Idee kommen, sich NS - Adressen zuzulegen. Die Behörden versuchen aber aus solchen Anlässen gleich, die Meinungsfreiheit von mißliebigen Organisationen willkürlich einzuschränken und weitergehende Verbote im Internet zu fordern.

"Gesicht zeigen"

Ein entsprechendes Projekt "gegen Rechts" stellten der Sprecher der Bundesregierung, Uwe-Karsten Heye, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und dessen Stellvertreter Michel Friedman am 7. August 2000 in Düsseldorf vor.
Man beachte, daß es nicht mehr gegen "Rechtsradikale" oder "Rechtsextreme" heißt, sondern kurzerhand gegen "Rechts". Das sollten einmal die "Konservativen" beachten.

Namhafte Großverdiener und Steuerflüchtlinge, wie z. B. Boris Becker, sollen im Projekt "Gesicht zeigen" die Deutschen belehren, daß es normal  sei, sich von Ausländern die Arbeitsplätze wegnehmen zu lassen oder für Wirtschaftsflüchtlinge Steuergelder zu zahlen. Mit einer Großveranstaltung Ende September in Berlin will die Initiative erstmals die breite Öffentlichkeit mobilisieren. Dabei sollen die Prominenten den Bürgern "Mut machen", sich gegen den "Rechtsextremismus" zu engagieren. Die Privatinitiative wird nach den Worten Heyes in die Gründung eines gemeinnützigen Vereins münden, über den Spenden für Organisationen und Gruppen gegen Rechts gesammelt werden sollen.  Friedman warnte, der von Rechtsextremisten verkörperte "Haß" dürfe in Deutschland nicht salonfähig werden. 

Als beschämend bezeichnete er die Beteiligung bei Anti-Rechts-Demonstrationen in den vergangenen Tagen: "Wenn ich mir überlege, wie viele Menschen für das Recht der Hunde auf die Straße gegangen sind, und ich zusammenzähle, wie viele Menschen für das Recht des Menschen auf die Straße gegangen sind, macht mir das ernste Sorgen." meinte der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland. 

Der DGB Berlin-Brandenburg kündigte eine Gegendemonstration am Jahrestag der Besetzung von Auschwitz durch Sowjettruppen am 27. Januar 2001 an. Zu dem Tag hat dort zuerst die NPD eine Demonstration gegen das geplante Holocaust-Mahnmal angemeldet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. August 2000 in Karlsruhe ist es jedoch verboten, am gleichen Ort einer Demonstration eine Gegendemonstration anzumelden.

Bereits Ende Januar 2000 demonstrierte die NPD in Berlin  gegen das  geplante  Holocaustdenkmal.  Die  Bundesregierung will neue Gesetze  gegen  die  Versammlungs-   und   Demonstrtionsfreiheit erlassen, um solche Demos vor dem Brandenburger Tor in Zukunft zu unterbinden.

[9. August 2000]

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