Weihnachtsdemo Aachen

Die Aachener Printen fehlten. Zwar hatte ich wenige Tage vor der  Veranstaltung noch Kameraden aus der Region gebeten, welche zu besorgen,  damit wir die Teilnehmer damit verköstigen konnten, aber es war zu spät:  Es waren keine mehr zu bekommen.

Was noch im Angebot war, war natürlich Antifa, die ist nicht so schnell  ausverkauft. Und im Gegensatz zu Aachener Printen bekommt man sie sogar  umsonst und gratis. Ja, wie Werbegeschenke drängen sie sich beinahe  schon auf. Die ersten bekamen wir zu sehen, als sie ein unmittelbar  neben dem Versammlungsort befindliches Bürogebäude besetzten und aus den  Fenstern Transparente hängten und uns mit einem Megaphon zu beschallen  versuchten. Das Megaphon allerdings war ein wenig zu schwach, um sie  richtig zu verstehen. Mein Angebot, die Sprecherin möge doch  runterkommen und unsere bereits aufgebaute Lautsprecheranlage nutzen,  wurde polizeilich unterbunden, weil die Polizei darauf hinweisen mußte,  daß unsere Versammlung noch nicht begonnen habe und daher unsere Anlage  noch nicht benutzt werden dürfe. So ein Ärger! Da will man, weil  Weihnachten ist, der Antifa mal eine Freude machen, und die Jungs in  grün machen den Spielverderber! – Auch der Versuch der Antifas, sich uns  ein bißchen besser zu zeigen, scheiterte – die Taubenabwehr verhinderte,  daß sie sich wirklich weit aus dem Fenster lehnten.

Nachdem auf diese Weise für einen heiteren Anfang gesorgt wurde, ging es  dann alsbald weiter heiter zur Sache. Die Rede von Ingo Haller  (NPD-Kreisvorsitzender von Düren) war noch dem Anlaß angemessen  politisch. Aber schon Paul Breuer als nächster Redner konnte seine  rheinische Frohnatur nicht wirklich verbergen. Er beglückte uns mit der  Erkenntnis, daß der Weihnachtsmann in Wirklichkeit ein Neger sei, und  legte dies auch beweiskräftig dar. Außerdem hetzte er in  herzerfrischender Weise gegen die „faschistische Weihnachts-Mafia“.

Nachdem auch Veranstalter Axel Reitz ein paar Worte an das lauschende  Publikum gerichtet hatte, ging es zum Umzug. Dieser führte zur  Zwischenkundgebung am Theaterplatz, und dort wurde es richtig lustig.  Die Polizei hatte uns als Weihnachtsgeschenk eine Lautstärkeauflage  beschert. Vielleicht war sie der Meinung, weil zu Christus Zeiten keine  Lautsprecher vorhanden waren, er die Bergpredigt aber trotzdem vor  fünftausend oder so Leuten halten konnte, bräuchten wir auch nur  reduzierte Beschallungsstärke. Das stellten sie dann mit einem  Dezibelmeter fest, der zwar ziemlich echt aussah, aber leider keine  Eichmarke hatte. Folglich wurde das Wort „Eichmarke“ auf der  Zwischenkundgebung zum running gag. Ich glaube, ich habe noch nie in  meinem Leben an einem einzigen Tag dieses Wort so oft ausgesprochen, und  jetzt fühle ich mich schon fast qualifiziert, als Mitarbeiter im Eichamt  anzufangen.

Da wegen dieser kleinen Repression teilweise sogar die eigenen  Veranstaltungsteilnehmer Probleme hatten, die Redner zu verstehen, wurde  die Veranstaltung auf dem Theaterplatz, sinnigerweise vor dem Theater,  in interaktives Aktionstheater verwandelt. Das machte Spaß, und es wurde  ernstlich erwogen, die nächste Weihnachtsdemo in gleicher Weise zu  gestalten und auch noch zu professionalisieren. Ich persönlich plädierte  für die Anwerbung meines Vornamensvetters Christian Klar, weil dem  Ex-RAF-Terroristen ja ein Jobangebot des Berliner Ensembles vorliegt,  sich als Bühnentechniker zu betätigen. Einen guten Bühnentechniker  könnten wir sicherlich noch gebrauchen, und wenn uns schon unterstellt  wird, daß Attacken mit Lebkuchenmessern schlimmer seien als alles, was  die RAF jemals getan hätte, fühlt sich vielleicht sogar Christian Klar  bei uns gut aufgehoben.

Der Rückweg führte uns durch das Aachener Marschiertor, was irgendwie  sehr angemessen erschien.

Die Veranstaltung verlief nahezu gewaltfrei; von unserer Seite völlig  gewaltfrei, und die Gegenseite beschränkte sich mit Blick auf den  Weihnachtsfrieden auf drei eher harmlose Wurfgeschosse.

Unsere Teilnehmerzahl lag laut Polizeiangabe bei 45. Ich persönlich habe  einmal 42 und einmal 43 gezählt. Ingo Haller hat 43 gezählt. Aber  wahrscheinlich hat die Polizei zwei Teilnehmer mitgezählt, die wegen  Tragens militärähnlicher Kleidung nicht teilnehmen durften, also wird es  wohl schon stimmen.

Die Zahl der Gegendemonstranten wurde von der Polizei mit 500 angegeben,  was ich nicht bestätigen kann. Wir sahen einmal gutmenschliche und  teilweise auch ausländische Claqueure (die beim interaktiven  Aktionstheater sehr schön mitgewirkt haben) in einer Stärke von  vielleicht 60 Personen und einmal einen Trupp Antifa in ungefähr  gleicher Stärke. Die angeblichen restlichen 380 Gegendemonstranten  entzogen sich unserer optischen Wahrnehmung.

Von den bisher insgesamt vier Weihnachtsdemos war es zwar die  zahlenschwächste, was die Teilnehmer betrifft, aber auch die lustigste,  was den Ablauf und die spontane Gestaltung betrifft.

Und beim nächsten Mal sorgen wir rechtzeitig für Weihnachtsgebäck!

Mit besten Grüßen 
Christian Worch

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Demonstration in Aachen am 8. November 2008

Im Vorfeld der Veranstaltung gab es ein wechselvolles juristisches Tauziehen. Am 24. Oktober kündigte Polizeipräsident Klaus Oelze ein Verbot der Veranstaltung an. Dieses kam dann am 29. Oktober – vielleicht wollte man damit, daß man den Veranstalter ein paar Tage warten ließ, einfach die für die Anfechtung verfügbare Zeit verkürzen. Am 4. November entschied das Verwaltungsgericht Aachen auf die Klage und Verfügungsklage des Veranstalters hin, daß die Veranstaltung stattfinden könne; jedoch wurde die Maßgabe erlassen, daß Axel Reitz sie weder leiten noch auf ihr sprechen dürfe. Wohl wegen Überarbeitung und Zeitmangel des von Axel Reitz beauftragten Anwalts unterblieb leider die weitere Anfechtung dieser gerichtlichen Maßnahme, was ich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sehr bedauerlich finde. Das Polizeipräsidium allerdings demonstrierte, daß es mehr Personal hat und mithin Überarbeitung und Zeitmangel dort nicht so die große Rolle spielen. Es legte eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem erließ es dann am Freitagvormittag noch die Auflage, daß die Veranstaltung nur rein stationär und nicht als Umzug stattfinden dürfe.

Auch gegen die letztgenannte Auflage konnte der Anwalt des Veranstalters leider keine gerichtliche Entscheidung mehr herbeiführen. Dafür war seine Konzentration auf das Hauptthema erfolgreich. Zwar gab – wie zu erwarten war – das Oberverwaltungsgericht am Freitagnachmittag dem Polizeipräsidium recht, aber am späteren Freitagabend, so gegen 21.30 Uhr, kam die Nachricht durch, daß das Bundesverfassungsgericht per Einstweiliger Anordnung die Durchführung der Veranstaltung ermöglicht hatte.

Also trafen wir uns am 8. November an einer Seite des Aachener Hauptbahnhofs, die die Zeitungen als „im Schatten liegende und windige Ecke“ beschrieben. Wer will dabei böse Absicht vermuten? Nein, so was kann man nicht unterstellen, denn die Gegendemonstration auf der anderen Seite des Bahnhofsvorplatzes lag genauso im Schatten. Nur ob es dort windig war, konnten wir nicht feststellen, weil die übliche Polizeiabsperrung Besuche von hüben nach drüben oder umgekehrt unmöglich machte. Schade eigentlich.

Auf der Veranstaltung sprachen in chronologischer Reihenfolge: Meine Wenigkeit als der Versammlungsleiter, da Axel Reitz ja durch gerichtliche Verfügung die Leitung untersagt war; Claus Cremer, NPD-Landesvorsitzender von Nordrhein-Westfalen; Sven Skoda, parteifreier Aktivist; Ingo Haller, NPD-Kreisvorsitzender des nahegelegenen Düren, sowie Paul Breuer, parteifreier Aktivist. Paul ist erst unlängst nach etwa zweieinhalb Jahren Haft entlassen worden; ich denke fast, es war seine erste öffentliche Rede nach der Entlassung. Jedenfalls freuten sich alle, die ihn kannten, sehr darüber, ihn wieder in unserer Mitte zu sehen. Axel Reitz als der Anmelder und Veranstalter war natürlich auch anwesend, blieb aber kraft gerichtlichen Maulkorbes stumm.

Die Teilnehmerzahl wurde von der Polizei mit 108 festgestellt. Angemeldet gewesen waren 150. Zweifellos wäre die angemeldete Zahl auch erreicht worden, wenn nicht die Nachricht von der Aufhebung des Verbotes erst am späten Freitagabend gekommen wäre und demzufolge nicht mehr alle interessierten Kameradinnen und Kameraden erreicht hat.

Die Gegendemonstranten am Bahnhof waren knapp mehr als wir, zwischen 100 und vielleicht 150. Allerdings gab es insgesamt sechs angemeldete Gegendemonstrationen, an denen nach Angaben der Polizei insgesamt über 2.000 Personen teilgenommen haben sollen.

http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/
aachen/article/meldung-081108-164327-07-386.html

Nach dem Ende der Veranstaltung kurz vor 15.oo Uhr nahm ein Großteil der Versammlungsteilnehmer noch an einer spontanen Demonstration durch das ungefähr auf halber Strecke zwischen Aachen und Köln gelegene Düren teil. Das Aktionsbüro Nord berichtet darüber:

http://www.aktionsbuero.netzwerknord.com/

(Zitat Beginn)
Da man aber eigentlich nicht nach Aachen gefahren war, um im Schatten des Bahnhofs die Willkür einiger Schreibtischtäter zu genießen und danach dankbar für den schlechten Service wieder nach Hause zu fahren, entschlossen sich über 80 Aktivisten aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet ihren Unmut noch auf die Straße zu tragen.

Auf der Rückfahrt wurde spontan ein Stopp in der Stadt Düren bei Aachen eingelegt, um auf die staatliche Repression und die Willkür entsprechend zu reagieren. Die Polizeibeamten, die wohl mitgeschickt wurden um die Rückreise der Kameraden zu überwachen, trauten ihren Augen nicht als direkt vor dem Dürener Bahnhof Transparente entrollt wurden und sich ein Demonstrationszug lautstark unter den Parolen "Hier marschiert der nationale Widerstand!" und "Nationaler Sozialismus - Jetzt!" seinen Weg in die Dürener Innenstadt zu bahnen begann. Etwa eine halbe Stunde zog die Demonstration ungestört durch die Dürener Innenstadt und machte ihrem Unmut lautstark Luft!

Am Bahnhof löste sich die bis zum Abschluss friedlich verlaufe Demonstration auf. Die anwesenden Beamten sollen im Nachhinein noch versucht haben einige Leute zu kontrollieren, wohl um nicht mit völlig leeren Händen vor ihren Vorgesetzten treten zu müssen. Ein schwacher Trost für den verantwortlichen Polizeiführer, dem damit heute deutlich vor Augen geführt worden ist, daß Repression nur eine Einladung zur Aktion ist.
(Zitat Ende)

chworch@1mai.net

Was den Polizeipräsidenten betrifft, der mit seinem rechtswidrigen Verbot eine erfolgreiche Anfechtung der Auflage unmöglich gemacht hat, so habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, zu prüfen, ob darin Rechtsbeugung im Sinne der einschlägigen Strafvorschrift zu sehen ist. Es wäre übrigens nicht das erste Mal, daß die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Polizeipräsident Klaus Oelze wegen Rechtsbeugung ermittelt. Ein solches Verfahren stellten sie im Januar 2007 ein mit der Begründung, er habe damals – in einer Verkehrsangelegenheit – im Rahmen seines Ermessensspielraums gehandelt und mithin nicht strafbar. In diesem Fall aber deutet die vorherige öffentliche Äußerung des Polizeipräsidenten eher dagegen, daß er Ermessen überhaupt ausgeübt hat.... Es wird mal interessant, wie die Staatsanwaltschaft sich selbst und den Polizeipräsidenten da herauswinden möchte... Für Leute, die so was interessiert, wird das Schreiben abschließend dokumentiert:

Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen

        Hamburg, 9. November 2008
 
 

Vorab Telefax:        0241 / 9425 – 83149
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit bitte ich höflich zu überprüfen, ob der Polizeipräsident von Aachen, Herr Klaus Oelze, Dienstanschrift Polizeipräsidium, Hubert-Wienen-Straße 25 in Aachen, möglicherweise ein Delikt gem. § 339 StGB (Rechtsbeugung) begangen hat.

Sachverhalt:

Mit Datum vom 16. Oktober meldete Herr Axel Reitz eine öffentliche Kundgebung mit Umzug in Aachen an. Unter dem Datum des 24. Oktober erschien auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Aachen eine Pressemeldung, ausweislich derer der oben genannte Herr Oelze bekundet hat, er will und werde alles rechtlich in seiner Mach stehende unternehmen, diesen Aufzug zu verhindern. Am 29. Oktober erließ das PP Aachen eine Verbotsverfügung gegen die von Herrn Reitz angemeldete Versammlung. Am 4. November stellte das Verwaltungsgericht Aachen zum dortigen Aktenzeichen 6 L 478 / 08 die aufschiebende Wirkung der gegen dies Verfügung eingelegte Klage überwiegend wieder her. Hiergegen legte das Polizeipräsidium Aachen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster ein. (Datum der Beschwedeeinlegung hier nicht bekannt.) Über die Beschwerde entschied das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen am Nachmittag des 7. November in der Weise, daß es unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen die aufschiebende Wirkung der Klage wieder aufhob; dortiges Geschäftszeichen nicht bekannt. Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gem. § 32 BverfGG zum Bundesverfassungsgericht war hingegen am Abend des 7. November erfolgreich. (Dortiges Geschäftszeichen zur Zeit nicht bekannt.)

Das Verbot vom 29. Oktober, das bereits fünf Tage vorher öffentlich angekündigt worden war, hat sich letztlich also im summarischen Verfahren als rechtswidrig erwiesen; es besteht kein Zweifel daran, daß es sich auch im regulären Verfahren als rechtswidrig erweisen wird.

Damit kann schon jetzt – vor Abschluß des regulären Verfahrens oder vor Ergehen einer Unterwerfungserklärung des beklagen Polizeipräsidiums Aachen – die Rechtswidrigkeit des dortigen Handelns als evident angesehen werden.

Verantwortlich hierfür ist ausweislich seiner öffentlichen Äußerung vom 24. Oktober letztlich der Polizeipräsident, Herr Oelze, in Person. Denn unabhängig von der Frage, wer als sein Erfüllungsgehilfe das Verbot unterzeichnet hat, kann die Veranlassung durch Herrn Oelze als evident angesehen werden.

Somit ist zu prüfen, ob das rechtswidrige Verhalten, das offenkundig letztlich auf Herrn Oelze zurückgeht, fahrlässig oder vorsätzlich war; im letztgenannten Falle müßte vom Vorliegen eines Delikts i.S.d. § 339 StGB, nämlich Rechtsbeugung, ausgegangen werden.

Die Entscheidung, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel gem. § 15 Abs. 1 – erste Alternative – Versammlungsgesetz zu verbieten, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine Ermessensentscheidung verlangt, weil die Formulierung im Gesetz lautet „... kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten....“, also eine sogenannte „Kann-Bestimmung“.

Die vorherige öffentliche Ankündigung, alles in seiner Macht stehende tun zu wollen, um diese zu verhindern, spricht evident gegen pflichtgemäßes Ermessen. Damit spricht diese Entscheidung gegen Fahrlässigkeit.

Dies gilt um so mehr nach Erlaß des Beschlusses des Fachgerichts der ersten Instanz, des VG Aachen, vom 4. November. Denn die Entscheidung, gegen diesen Beschwerde zum OVG als der zweiten Fachgerichtsinstanz einzulegen, war die Fortführung bzw. Aufrechterhaltung der ursprünglichen Entscheidung, nämlich ein behördliches Verbot gem. § 15 Abs. 1 – erste Alternative – Versammlungsgesetz zu erlassen. Spätestens nach Kenntnisnahme des Beschlusses des VG Aachen vom 4. November kann nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgegangen werden, sondern muß im Lichte der vorherigen öffentlichen Äußerung vom 24. Oktober Vorsatz angenommen werden.

Ein Auszug aus der Internetseite Polizei NRD wird als Anlage beigefügt; die Beschaffung des behördlichen Verbotes und der fachgerichtlichen Entscheidungen wie auch der höchstrichterlichen Entscheidung bleibt der Ermittlungsbehörde überlassen.

Ich bitte höflich, mich vom Gang dieser Angelegenheit in Kenntnis zu halten.

Mit freundlichem Gruß

Christian Worch 
 


 
Demonstration in Stolberg am 4. April 2009
Trauer- und Protestmarsch
(Kevin-Plum-Marsch)

„Der Zug Richtung Stolberg Hauptbahnhof verspätet sich infolge einer Signalstörung um voraussichtlich 25 Minuten.“ – Fast genau die gleiche Angabe – mit ziemlich genau der gleichen Verzögerung... – konnte man ein Jahr vorher hören. Nur war es damals eine Betriebsstörung und keine Signalstörung. Egal, Hauptsache, irgendeine Störung...

Es blieb nicht die einzige im Bahnverkehr.

In Eschweiler – eine Station vor Stolberg Hauptbahnhof – kam dann eine weitere Durchsage: „Dieser Zug fährt nicht bis zur Großdemonstration in Stolberg weiter.“

Kurz entschlossen stiegen die rund dreihundert mitreisenden Kameradinnen und Kameraden aus. Ein Ortskundiger erklärte, daß der Hauptbahnhof Stolberg nur vier bis fünf Kilometer entfernt sei – kein zu weiter Weg, um ihn zu Fuß zu erreichen. Also wurde losmarschiert. Dies geschah zur Überraschung und möglicherweise sogar zum Unwillen der Polizei, denn nach rund einem Kilometer hörte man das vertraute „tatü-tata“, und eine Menge Leute in grün erschienen. Naja, eine relative Menge; wir waren einige mehr. Aber die Polizei ist wahrscheinlich eine nur bedingt demokratische Institution, weil Mehrheiten sie nicht interessieren, sofern es nicht ihre eigene Mehrheit ist... Man stoppte uns, und es gab eine Diskussion über den weiteren Ablauf. Diese endete nach vielleicht einer guten Viertelstunde damit, daß ein höherer Polizeiführer uns nach Rücksprache mit seinen Kollegen ehrenwörtlich erklären konnte, daß der Bahnverkehr nunmehr ungestört sei und die Weiterreise mit dem Zug damit möglich sei. Ganz im Sinne moderner Aufklärung der Bürger im Kommunikationszeitalter ließ man uns auch den Grund der bahnmäßigen Ansage wissen: Der Hauptbahnhof Stolberg sei zeitweilig von Gegendemonstranten besetzt gewesen; diese Besetzung habe man zwischenzeitlich aber mit polizeilichen Mitteln beendet.

Soweit, so schön. Der Mann hielt übrigens wirklich Wort, was speziell DIESEM höheren Polizeiführer wohl nur die wenigsten Kameraden zugetraut hätten. Vom Zug aus konnten wir am Bahnhof Stolberg dann auch die Gegendemonstration sehen. Es waren großzügig geschätzt 150 Personen.

Weiter ging es mit einer viel zu kleinen Bimmelbahn zum sogenannten Mühlenbahnhof, dem Ausgangsort der Demonstration.

Dort dauerte es wegen des üblichen Bürokratismus (Ordnervorstellung und so weiter) dann noch rund eine Stunde, bis wirklich begonnen werde konnte. Für die Teilnehmer war die Wartezeit nicht weiter schlimm, weil der Veranstalter mit Wurst- und Käsebrötchen, Mineralwasser und Fruchtsaftschorle für das leibliche Wohl gesorgt hatte. Für den Ablauf der Veranstaltung war es ein wenig lästig, weil diese bis 17.oo Uhr angemeldet war und die Polizei auf die Einhaltung des Zeitrahmens bestand, da die Verzögerungen bei der Anreise angeblich uns anzulasten seien. Ein merkwürdiger Standpunkt, und Veranstalter Ingo Haller aus Siegen kündigte an, dies gerichtlich anzufechten.

Zum Auftakt sprachen Kamerad Haller, Robert Klug, ein mir namentlich nicht erinnerlicher junger Kamerad aus Potsdam, der seine erste freie Rede vor größerem Publikum hielt und dafür seine Sache recht gut gemacht hat, und meine Wenigkeit. Dann ging es los. Die Wegstrecke war länger als im letzten Jahr, aber teilweise weniger attraktiv. Auch dies lag an einem etwas merkwürdigen Verhalten der zuständigen Behörde – Polizeipräsidium Aachen - , das ohne erkennbaren Rechtsgrund eine fast ein Jahr vorher zugegangene Anmeldung nicht hatte akzeptieren wollen, um dem politischen Gegner einen Ausgangsort im attraktiveren Teil der Stadt zuweisen zu können. Auch dieses wird gemäß Ingo Hallers Ankündigung gerichtlich angefochten.

Immerhin führte der Marsch zum Tatort, was entscheidend war.

Dieser erste Teil der Strecke wurde als Trauermarsch zurückgelegt, wobei die Teilnehmer zu loben sind, daß sie sich auch durch einzelne Provokationen von Linken und lieben ausländischen Mitbürgern nicht in ihrer Ruhe und Würde stören ließen.

Am Tatort sprachen Sven Skoda und Axel Reitz.

Der zweite Teil der Strecke wurde ausdrücklich als Protestmarsch zurückgelegt, um im dogmatischen Streit zwischen Trauer- und Protestmarsch die Vertreter beider Ansichten zufriedenzustellen.

Die Demonstration erwies sich dabei als lautstark und entschlossen.

Am sogenannten Mühlenbahnhof fand dann die Auflösung statt, und wegen der Menge der Teilnehmer mußte die Bimmelbahn zum Stolberger Hauptbahnhof zweimal fahren. Nach polizeilichen Angaben waren es 530 Personen, also ein paar Dutzend mehr als bei der letzten Demonstration im April vergangenen Jahres, wo wir meiner Erinnerung nach knapp unter 500 waren.

Stolberg

Wenn die Medien – teilweise stark voneinander abweichend – zwischen 2.000 und 6.000 Gegendemonstranten berichteten, so war das für mich einfach nicht nachvollziehbar. Die paar Dutzend Schreihälse, die unseren Weg säumten, dürften weitgehendst die selben gewesen sein, die wir vorher am Hauptbahnhof schon kurz erblicken konnten. Ob der angebliche – und weit größere – Rest irgendwo auf der grünen Wiese bei Freibier ein „Fest der Demokratie“ oder so was gefeiert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Freibier interessiert mich an Veranstaltungstagen überhaupt nicht, weil solche Tage alkoholfrei bleiben. (Nicht nur für mich als Kraftfahrer, sondern für alle Teilnehmer.) Nur finde ich es ausgesprochen bedenklich, unwürdig, ja, geradezu beschämend, wenn jemand meint, am Todestag eines von einem Ausländer erstochenen jungen Deutschen ein irgendwie geartetes „Fest“ feiern zu müssen. Aber so kennt man sie halt, die Gutmenschen und die derzeitigen Machthaber in diesem Land.

Insgesamt aber war aus unserer Sicht dieser Tag sehr erfolgreich, und daß die Demonstration zeitgleich mit dem relativ kurzfristig angesetzten Bundesparteitag der NPD stattfand und daher höherrangige Parteiprominenz nicht zugegen war, hat wohl niemanden wirklich gestört.

Hamburg, den 5. April 2009
Christian Worch
christian@worch.info

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Demonstration in Stolberg am 26. April 2008

Zum dritten Mal demonstrieren Nationalisten nach der Stolberger Mordnacht. Unmittelbar nach der Mordnacht gedachten 200 Nationalisten dem Ermordeten. Vor zwei Wochen versammelten sich bereits vorwiegend freie Kräfte mit rund 800 Demonstranten um Kevin zu gedenken. Heute nun rief die NPD zu einem Trauermarsch auf, allerdings mit nur noch rund 480 Teilnehmern.

Die niedrigere Zahl an Teilnehmern ist nicht zuletzt der Parteistrategie geschuldet. Standen deren Akteure von vornherein in der Kritik, das gewählte Datum wäre nicht zeitnah genug sondern quasi „irgendwann“. Darüber hinaus ist es kurz vor Monatsende und wenige Tage vor dem 1. Mai nicht sonderlich ratsam, eine großangelegte Demonstration anzumelden. Nichtsdestotrotz soll es natürlich den Zweck der Veranstaltung nicht schmälern. So hat die heutige Demonstration natürlich auch drei Wochen nach der Bluttat zweifellos ihre Berechtigung, mal abgesehen von der Tatsache, dass der Vorfall durch weitere Ereignisse in der vergangenen Woche erst an wieder Aktualität gewonnen hatte.

Kevins Zwillingsschwester ist, wie bekannt geworden war, ebenfalls von Ausländern angegriffen und krankenhausreif geschlagen worden. Außerdem ist gerade erst diese Woche durch das charakterlose Verhalten der Stolberger Stadtvertreter mehr als deutlich geworden, dass die Basisarbeit vor Ort von nationaler Seite wichtiger denn je wird. Der Stadtrat hatte eine Gedenkminute für Kevin per NPD-Antrag abgelehnt, und stattdessen eine Resolution gegen Rechts erlassen!

Anders als noch vor zwei Wochen, halten sich heute die Polizeischikanen in relativen Grenzen. Das teilte auf Altermedia-Anfrage Christian Worch mit. Sicher nicht zuletzt deshalb, weil Worch bereits nach der letzten Stolberg-Demo, dem Polizeipräsidentin Oelzen rechtliche Schritte angedroht hat.
Der Dicke von Stolberg: Bürgermeister Glatzweiler

Als Redner traten zur Auftaktkundgebung der Stolberger NPD-Chef Willibert Kunkel und Christian Worch auf. Die Hauptkundgebung bestritten Parteichef Udo Voigt, Generalsekretär Peter Jacob Marx, NRW-Landeschef Claus Cremer, Axel Reitz sowie JN-Chef Michael Schäfer.

Auf der Gegenseite sollen sich mal 600 dann doch 850 Teilnehmer eingefunden haben. Die Pressemeldungen sind da recht variabel oder großzügig. Darunter auch der „Dicke von Stolberg“. Heute in seiner Mission als Gralshüter demokratischer Werte: Bürgermeister Ferdinand Glatzweiler. Wenn er nicht gerade während „Nazidemonstrationen“ weinenden Türken Beistand leistet, dann lässt er sich auch mal bei seinem Volk blicken. Heute in leicht überschaubarer Größe. Seinem Aufruf mal wieder so ein richtiges Zeichen gegen Rechts zu setzen, folgten um die 600 Menschen – die übliche Bagage aus Berufsdemonstranten und Wanderdemokraten.

contact-de@altermedia.info

Stolberg

[26. April 2008]

Demonstration in Stolberg am 12. April 2008

Der Polizeipräsident von Aachen hatte Repression versprochen. Seine Beamten und Beamtinnen haben sich ernsthaft bemüht, das Versprechen zu halten.

Es fing damit an, daß am Stolberger Bahnhof Teilnehme an der Teilnahme gehindert wurden, weil sie Halbschuhe mit Stahlkappen getragen haben. Angeblich sei das „Schutzbewaffnung“ (Passivbewaffnung). Passivbewaffnung sind Gegenstände, die geeignet und bestimmt sind, „Vollstreckungsmaßnahmen von Hoheitsträgern“ abzuwehren. Mit einem Stahlkappenschuh könnte man sich beispielsweise dagegen schützen, daß einer einem kräftig auf die Zehen tritt. Das aber ist – wie beispielsweise das Verwaltungsgericht Leipzig rechtskräftig festgestellt hat – keine übliche und zulässige „Vollstreckungsmaßnahme eines Hoheitsträgers“. Welche möglichen „Vollstreckungsmaßnahmen“ hier angeblich verhindert werden sollten, wird das Polizeipräsidium Aachen noch erklären müssen. Wir schauen uns an, ob seine Phantasie darin grenzenlos ist. Meine ist es auch: Für mich ist eine Krawatte ein potentielles Mordinstrument (weil man damit jemanden erwürgen oder strangulieren kann), und deshalb fühle ich mich durch die Anwesenheit jedes Krawattenträgers subjektiv akut bedroht! Das gilt vor allem für uniformierter Krawattenträger.

Fortgesetzt wurde der polizeiliche Zirkus damit, daß man zweieinhalb Stunden brauchte, die vorgestellten Ordner auf ihre „behördliche Zuverlässigkeit“ zu überprüfen, was nach verschiedenen gerichtlichen Feststellungen (die zwischen 30 und maximal 60 Minuten für völlig ausreichend halten) natürlich auch unzulässig ist. Zweifelsfrei reine Schikane.

Stolberg

Da uns das um 15.oo Uhr dann zu bunt wurde, eröffneten wir die Veranstaltung ohne die vorgestellten Ordner. Nach der obligaten Verlesung der Auflagen ergriff der örtliche NPD-Vorsitzende Willibald Kunkel das Wort. Willibald Kunkel erwies sich gewissermaßen als Wunderwaffe gegenüber der Behörde: Kaum hatte er zu reden begonnen, erhielt ich von meinem polizeilichen Kontaktbeamten die Mitteilung, welche der Ordner zugelassen seien... Wir werden aufmerksam beobachten, ob auch in anderen Fällen die behördliche Verzögerungstaktik ein rapides Ende findet, wenn Willibald Kunkel zu reden beginnt. Sollte sich das methodisch bestätigen, werden wir von diesem Mittel öfter Gebrauch machen!

Nach der Auftaktkundgebung ging es dann weiter – und zwar erst einmal etwa sechzig Meter weit. (Es können auch siebzig gewesen sein, ich will nicht untertreiben.) Dann hielt die Polizei den Zug an, weil angeblich vereinzelte Teilnehmer sich vermummt haben sollen. Die Vermummung bestand wohl darin, daß diese eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille trugen – an Tagen mit überwiegend Sonnenschein gesundheitlich angezeigt. Auch das habe ich schon mal rechtswirksam von Verwaltungsgerichten feststellen lassen. Aber die Polizei in Aachen scheint sich der Gefahren von Sonnenstich und Netzhautschädigung nicht bewußt zu sein. Insbesondere das mit dem Sonnenstich könnte durchaus zum Nachdenken anregen, wenngleich die Beamten gern Helme tragen und ein Helm auch ein geeignetes instrument ist, sich vor Sonnenstich zu schützen. (Dafür kann man, wenn es zu warm wird, darunter auch schon mal einen Hitzschlag erleiden. Derart hohe Temperaturen hatten wir aber trotz überwiegend guten Wetters am 12. April in Stolberg nicht.)

Nun sagen die Betroffenen allerdings nicht ein, warum sie sich festnehmen lassen mußten. Und dank der polizeilichen Maßnahmen stand der Zug dermaßen eng gedrängt, daß allein aus Gründen mangelnden Platzes es für die Polizei nicht möglich war, ihrer so leicht habhaft zu werden. Intelligent, wie Vollzugsbeamte offenbar sind, versuchte sie, das Problem durch den Einsatz von Knüppeln und Pfefferspray zu lösen. Das aber empfanden etliche Teilnehmer als Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit und ließen diese Maßnahmen nicht unbeantwortet.

Danach ging es etwa zwanzig Meter weiter. (Vielleicht auch dreißig – ich will, wie gesagt, nicht untertreiben.)

Der nächste Grund für die Anhaltung des Zuges war, daß angeblich oder tatsächlich Seitentransparente „zu eng aneinander“ getragen würden; die Polizei wünschte einen Abstand von zweieinhalb Metern. Indes war die Herstellung dieses Abstandes rein physikalisch nicht möglich, weil der etwa siebenhundert bis achthundert Teilnehmer umfassende Zug weiterhin eng gedrängt stand. Über den Gedanken, den Zug erst einmal ein Stück zu bewegen, damit er sich räumlich entzerren kann und überhaupt Platz für solche Zwischenräume entsteht, mußte die Polizei geraume Weile nachdenken. Irgendwann aber war es so weit, daß der Gedanke auch in behördliche Gehirne eingesickert, geprüft und für unwiderlegbar logisch befunden wurde. Es ging also neuerlich weiter.

Diesmal waren es wohl bei fünfzig Meter. (Oder auch nur vierzig – ich will ja auch nicht übertreiben.)

Erneut erfuhren wir dann einen phantasievollen Grund für die Anhaltung des Zuges. Nämlich, daß der Abstand zwischen den ersten Demonstranten und der Spitzengruppe der Polizei – also der erste vor diesen laufenden Polizeikette – zu groß geworden sei und die Polizei daher „unsere Veranstaltung nicht mehr schützen“ könne. Letzteres erschien mir ein wenig schizophren: Bislang war die Veranstaltung zwar mehrfach mit massiver körperlicher Gewalt bedrängt und sogar angegriffen worden, aber immer nur von der Polizei. Wollte nun also ein Teil der Polizei uns gegen den anderen schützen? Eine interessante Vorstellung!

Die Verkürzung des vielleicht knapp fünf Meter großen Abstandes um ein oder zwei Meter beseitigte das polizeiliche Schutzproblem. Wenn nur alle polizeilichen Schutzprobleme so leicht zu beseitigen wären! Vielleicht würden dann eine Menge Menschen in Deutschland noch leben, die mißlicherweise in den letzten Jahren gewaltsam umgekommen sind!

Nach diesem neuerlichen Zwischenhalt hatte sich wohl die Phantasie der Polizei erschöpft, was Gründe – oder richtiger Vorwände – für das Anhalten des Zuges betrifft. Es half auch nicht, daß ich meinerseits konstruktive Vorschläge machte, indem ich der Polizei gegenüber anregte: Sie könnte ja die grüne Farbe unseres Lautsprecherwagens als verfassungswidrig bemängeln und den Zug nicht weiterlaufen lassen, bis wir ihn in CDU-blau, Sozi-orange, FDP-gelb oder sonst eine verfassungskonforme Farbe umgespritzt hätten. Vorsorglich bat ich schon einmal die Demonstrationsteilnehmer, daß alle aus dem Handwerksbereich Maler und Lackierer bitte zum Fahrzeug kommen sollten, um dieses gegebenenfalls farblich umzugestalten.

Die Vorsichtsmaßnahme erwies sich als unbegründet – die Polizei war nicht bereit, phantasievolle Vorschläge von mir aufzunehmen. Das war auch gut so, denn Maler und Lackierer hätten sich in unseren Reihen wohl einige gefunden; nur an Farbe hätte es gemangelt. Wer bringt schon seine Farbspritzpistole und seinen Kompressor mit zu einer Demonstration?! Und wenn, würde er wahrscheinlich Gefahr laufen, wegen Bewaffnung festgenommen zu werden...

Mangels weiterer phantasievoller Eingebung der Polizei bewegte sich der Zug nunmehr ohne weiteren Aufenthalt zur Zwischenkundgebung am Tatort Birkengangstraße Höhe Haus Nummer 5.

Dort sprachen: Dennis Giemsch (Freier bzw. Autonomer Nationalist aus Dortmund), Toni Gentsch (Freies Netz; der Veranstalter der zugunsten der Stolberg-Demonstration abgesagten Demonstration in Marktheidenfeld), der Kamerad Krämer (meines Wissens von der JN Baden-Württemberg oder zumindest mit den Bussen der JN Baden-Württemberg angereist), Claus Crämer, stellvertretender NPD-Landesvorsitzender von Nordrhein-Westfalen sowie Lars Spönlein, NPD-Kreisvorsitzender von Krefeld.

Während der letzten Reden hätte die Polizei vielleicht sogar eine rechtlich nachvollziehbare Gelegenheit gehabt, gegen die Träger von Sonnenbrillen wegen sogenannter „Vermummung“ einzuschreiten, weil es trotz des vorher überwiegend guten Wetters dann ein wenig zu regnen begann. Aber die Polizei hatte keine Lust mehr. Nach zu diesem Zeitpunkt fünf Stunden Repression war wohl auch bei den Beamtinnen und Beamten ein wenig die Luft raus.

Der Rückweg zum Ausgangsort verlief störungsfrei. Dort wurde die Veranstaltung um wenige Minuten nach 18.oo Uhr aufgelöst. Zur Erinnerung: Das hätte eigentlich schon rund drei Stunden früher geschehen können, wenn nicht die Polizei anfangs den Beginn um locker zwei Stunden verzögert hätte und danach noch einmal den Marschzug bei mehreren Gelegenheiten um insgesamt eine Stunde oder so aufgehalten hätte.

Soweit allerdings Polizeipräsident Klaus Oelze gehofft hat, damit seine Region für „Personen unserer Couleur unattraktiv zu machen“, wird er sich geirrt haben. Noch während der Veranstaltung und ebenso in der Auflösungsphase danach hörte ich vielfältige Stimmen von Leuten, die sagten: „Eigentlich wollte ich mich damit begnügen, am 12. April nach Stolberg zu kommen; aber nach dem, was die Polizei uns heute geboten hat, bin ich am 26. April auf jeden Fall wieder dabei!“

Christian Worch
worch@1mai.net
 

 

< Chronik
 
Hamburg, den 15. April 2008

NACHLESE STOLBERG
 

Manche Aktionen bedürfen der Nachbereitung. Vor allem dann, wenn es behördliches Fehlverhalten gegeben hat. Das war am 12. April in Stolberg eindeutig der Fall. Deshalb habe ich dem Leiter der Rechtsabteilung des Polizeipräsidiums Aachen einen Brief geschrieben und ihn beziehungsweise seine Behörde zu einer Reihe von Antworten aufgefordert.

Ein weiteres Schreiben wird dieser Tage noch folgen. Denn der Polizeipräsident Oelze wird in der Aachener Zeitung mit den Worten zitiert: „Wir haben der Rechten eine Niederlage zugefügt.“ – Abgesehen davon, daß man sich über die Frage gern streiten kann, wer hier wem eine Niederlage zugefügt hat: mit einer solchen Äußerung verläßt der Mann den Boden der gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Neutralität. Ich werde daher ganz offiziell verlangen, daß diese Äußerungen entweder bestätigt oder dementiert wird; und wenn es binnen angemessener Frist kein klares Dementi gibt, dann sehe ich das als stillschweigende Bestätigung. Und dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen sauberen Herrn fällig.

Da die Medien es weiterhin vorziehen, entweder ganz zu schweigen oder nur einseitige und verzerrte Berichte zu bringen, werden auch diese bürokratischen oder gegebenenfalls juristischen Schritte von mir im Netz dokumentiert. Nachfolgend also das gestrige Schreiben an das Polizeipräsidium:

Sehr geehrter Herr Nürnberger!

Bezüglich der vorgestrigen Demonstration und des damit verbundenen Polizeieinsatzes sind eine Reihe von Sachverhalten zu klären.

Punkt 1:
Gestern vor Ort stellte sich heraus, daß es angeblich oder tatsächlich einen ZWEITEN Auflagenbescheid für die Demonstration gab. Ein solcher aber ist mir nicht übermittelt worden. Was hier vorliegt, ist die Fax-Version, die um kurz vor 14.oo Uhr übermittelt worden ist, sowie zwei e-mails von Ihnen an meine beiden e-mail-Adressen (worch@1mai.net und chworch@gmx.de) , die beide gleichlautend zu sein scheinen und laut meinem Übertragungsprotokoll um 17.15 Uhr gesendet worden sein sollen. Sie sind, wie eine erste Überprüfung ergab, identisch mit dem mir gut drei Stunden vorher per Fax übermittelten Exemplar.

Zwecks Prüfung einer eventuell erforderlichen Fachaufsichtsbeschwerde sind Sie hiermit aufgefordert, mir die „neue“ Version des Auflagenbescheides zuzuleiten. Dem mir von einem polizeilichen Kontaktbeamten gezeigten ersten Seite desselben konnte ich entnehmen, daß es sich offenbar wohl nicht um einen Änderungsbescheid handelt oder daß der ursprüngliche, mir kurz vor 14.oo Uhr übermittelte Bescheid für aufgehoben erklärt worden ist, sondern daß es sich um einen völlig neuen Bescheid zu handeln scheint.

Allein aus verwaltungsrechtlichen Gründen erscheint mir ein solches Procedere schon unzulässig.

Darüber hinaus könnte der versuchte – dann allerdings nicht durchgesetzte – Erlaß eines neuen Bescheides mit abweichendem Inhalt ein Verstoß oder potentieller Verstoß gegen meine Rechte aus Artikel 19 Abs 4 GG gewesen sein oder im Falle künftiger Wiederholung sein.

Am Freitag, dem 11. April, habe ich vor Erhalt der Fax-Kopie vorsorglich beim Verwaltungsgericht Aachen in Erfahrung gebracht, wie dort die Verfügbarkeit im Falle der Anfechtungsnotwendigkeit ist. Die telefonische Auskunft lautete, daß die dortige Kernarbeitszeit an einem Freitag bis 14.oo Uhr sei und regelmäßig bis 16.oo Uhr jemand erreichbar sei.

Wenn also ein mich belastender Bescheid nach 16.oo Uhr ergangen wäre, ohne daß ich vorher Einrichtung eines Not- und Eildienstes beantragt hätte, wäre damit mutmaßlich meine Rechtswegegarantie aus Artikel 19 Abs. 4 GG untergraben worden. Dies wäre rechtswidrig. Denn im vorliegenden Fall galt für mich Vertrauensschutz wegen des bereits vor 14.oo Uhr übermittelten Bescheides. (Und wenn Sie es genau wissen wollen: Ich war gerade dabei, VORSORGLICH einen schriftlichen Antrag an das Verwaltungsgericht Aachen auf Einrichtung eines Not- und Eildienstes zu verfassen, als die Fax-Übertragung kurz vor 14.oo Uhr erfolgt ist. Wäre bis 14.oo Uhr KEINE Fax-Übertragung erfolgt, hätte ich den Antrag an das Verwaltungsgericht Punkt 14.01 Uhr abgeschickt.)

Daher bin ich veranlaßt, die Angelegenheit zwecks Vermeidung eventueller Wiederholungsgefahr gründlich zu prüfen. Zu dieser Prüfung ist erforderlich, erstens den „neuen“ Bescheid zu kennen und zweitens zu erfahren, wann er den Polizeikräften, die für beispielsweise Vorabkontrollen und dergleichen zuständig waren, übermittelt worden ist, und warum es keinen Versuch gegeben hat, ihn an mich zu übermitteln; unabhängig von der Frage, daß ich am Freitag, dem 11. April, um 17.00 Uhr bereits das Haus verlassen habe und später eingegangene Sendungen mich vor dem Veranstaltungsbeginn gar nicht mehr erreicht hätten.

Ich notiere mir für die Übermittlung eine Frist von zwei Wochen.

Punkt 2:

Am Stolberger Bahnhof ist nach den mir vorliegenden Informationen mindestens ein Teilnehmer (möglicherweise auch mehrere) an der Teilnahme an der Versammlung gehindert worden, weil er Halbschuhe mit Stahlkappen (sogenannte Arbeitsschutzschuhe) getragen hat. Die Hinderung eines oder mehrerer Teilnehmer an der Teilnahme an der von mir angemeldeten Versammlung ist als Verwaltungsakt anzusehen, der nicht nur die gehinderte Person oder Personen belastet hat, sondern auch mich als den Veranstalter; denn wenn teilnahmewillige Personen an der Teilnahme einer von mir angemeldeten und geleiteten Versammlung gehindert werden, belastet dies auch mich.

Unter Berufung auf die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ersuche ich hiermit um schriftlichen Erlaß des Verwaltungsaktes sowie Begründung desselben. Ich verweise hierzu auf die Bestimmungen der §§ 37 Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 39 VwVfG.

Punkt 3:

Abgesehen von den sieben Personen, die ich Ihnen im Vorfeld als vorgesehen Ordner angegeben habe, habe ich vor Ort gegen 12.30 Uhr meinem polizeilichen Kontaktbeamten die Personalpapiere von 18 weiteren Personen übergeben, damit deren Zuverlässigkeit als Ordner im behördlichen Sinne geprüft werden konnte.

Diese Prüfung nahm etwas über zweieinhalb Stunden in Anspruch.

In dieser Zeit fragte ich mehrfach den mir zugeordneten Kontaktbeamten nach dem Stand der Angelegenheit, ohne daß er mir darüber Auskunft erteilen konnte. Auch informierte ich über die nicht nachvollziehbare Verzögerung mehrfach sowohl die Veranstaltungsteilnehmer als auch die anwesende Öffentlichkeit als auch die anwesenden Polizeikräfte über die Lautsprecheranlage.

Lediglich zwischendurch erhielt ich von dem mir zugeordneten Kontaktbeamten die Information, daß gegen die Verwendung der sieben von mir mit Schreiben vom 11. April Ihnen gegenüber benannten vorgesehenen Ordner keine Einwände bestünde. Zu diesem Zeitpunkt standen mir allerdings lediglich die beiden Herren aus Baden-Württemberg und die beiden Herren aus Niedersachsen zur Verfügung, mithin vier Personen. Die drei Herren aus Dortmund waren noch nicht eingetroffen; Herr Thom war tatsächlich auch später nicht anwesend, während die Herren Giemsch und Suhrmann später noch eingetroffen sind.

Ich habe mich daher um 15.oo Uhr entschlossen, die Versammlung zu eröffnen, obwohl mir zu diesem Zeitpunkt nur vier von der Behörde zugelassene Ordner zur Verfügung standen. Ein weiteres Zuwarten wäre weder den Teilnehmern noch mir als Leiter zuzumuten gewesen, besonders auch unter dem Aspekt, daß ich als voraussichtliches Ende der Versammlung der Behörde gegenüber 18.oo Uhr angegeben hatte.

Ab 15.oo Uhr verkündete ich den Teilnehmern über Lautsprecheranlage die Auflagen; danach rief ich als ersten Redner Herrn Willibald Kunkel auf. Nahezu unmittelbar nachdem Herr Kunkel seine Ansprache begonnen hatte (schätzungsweise gegen 15.10 Uhr) übergab mir der mir zugeordnete Kontaktbeamte die ihm gut zweieinhalb Stunden vorher übergebenen Personalpapiere von achtzehn Personen; zwei davon mit dem Bemerken, daß sie als Ordner von der Behörde nicht zugelassen würden, die anderen sechzehn mit dem Bemerken, daß sie zugelassen würden.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso die Überprüfung von achtzehn Personen, die ihre Personalpapiere abgegeben haben, auf behördliche Zuverlässigkeit im Sinne der Ausübung des Ordneramtes mehr als zweieinhalb Stunden in Anspruch genommen hat.

Dies ist klärungsbedürftig.

Zur Vermeidung einer Klärung vor Gericht fordere ich Sie hiermit zur Stellungnahme auf. Sie wollen diese Aufforderung zugleich im Sinne von Punkt 2 als Aufforderung zum nachträglichen schriftlichen Erlaß eines mündlich übermittelten Verwaltungsaktes einschließlich dessen Begründung verstehen. Denn in der Frage, welche Personen als Ordner behördlich zugelassen werden und welchen diese Zulassung verweigert wird, sehe ich erstens einen Verwaltungsakt (das dürfte wohl unstrittig sein...), und zweitens einen Verwaltungsakt, der mich belastet (das dürfte zumindest bezüglich der zwei von mir vorgesehenen, aber von der Behörde nicht zugelassenen Personen unstrittig sein....). Ich berufe mich insofern analog zu Punkt 2 auf die dort zitierten Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Punkt 4:

Vor dem Abmarsch der Teilnehmer vom Ort der Auftaktkundgebung erhielt ich die Information, daß ein Transparent der „Kameradschaft Aachen Land“ wegen dessen Inhaltes nicht zugelassen werde; mir wurde durch den mir zugeordneten polizeilichen Kontaktbeamten (nach dessen Rücksprache mit einem ihm vorgesetzten Beamten) ausdrücklich die für sofort vollziehbar erklärte mündliche Auflage erteilt, daß dieses Transparent nicht mitgeführt werden dürfe.

Auch dies ist erkennbar ein Verwaltungsakt – in diesem Falle eine Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 – zweite Alternative – VersG. Von diesem VA bin ich auch belastet, weil er in das (mein) Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über den Ablauf der Veranstaltung eingreift; denn soweit es nach meinem Willen gegangen wäre, wäre dieses Transparent mitgeführt worden. Auch insofern verlange ich schriftlichen Erlaß des mündlich ausgesprochenen VA einschließlich Begründung, und zwar unter Berufung auf die zu Punkt 2 zitierten Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Punkt 5:

Kurz nach Beginn des Umzuges wurde dieser von der Polizei aufgehalten, um Personen aus dem Aufzug zu entfernen, die angeblich gegen das Vermummungsverbot aus § 17 a Abs. 2 Nr. 1 verstoßen haben sollen. Ich persönlich konnte einen solchen Verstoß nicht feststellen. Denn im Falle des Sonnenscheins – der zu dem Zeitpunkt zumindest teilweise herrschte – vermag ich im gleichzeitigen Tragen einer Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille keine Vermummung zu sehen. Jeder Mensch hat das Recht, sich gegen Sonnenschein durch das Tragen einer Kopfbedeckung zu schützen; Sonnenschein kann bei Einfluß auf den ungeschützten Kopf zu Sonnenstich führen, was eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Gesundheit darstellt. Ebenso hat jeder Mensch das Recht, sich bei Sonnenschein durch das Tragen von Sonnenbrillen zu schützen, weil das ungeschützte Auge anderenfalls Schäden durch Netzhautablösung erleiden kann.

Wie mir von der Polizei mitgeteilt wurde, soll die zuständige Staatsanwaltschaft die Weisung erlassen haben, die Polizei habe gegen Verstöße gegen das Vermummungsverbot „niederschwellig“ einzuschreiten. Ich werde die Hergabe einer solchen Weisung bei der Staatsanwaltschaft verlangen. Ich verlange Sie aber auch von Ihnen; denn die Erfüllung dieser Weisung stellt hiesiger Auffassung nach einen eigenständigen Verwaltungsakt seitens der Polizei dar, der mir gegenüber zu begründen wäre, weil ich davon durch die daraus resultierende Aufhaltung der von mir geleiteten Demonstration auch betroffen war. Auf die bereits mehrfach erwähnten Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes wird insofern verwiesen.

Punkt 5:

Der Versuch des Herausziehens der genannten Personen aus dem zu dem Zeitpunkt stehenden Zug war für die Polizei offenbar problematisch; daher entschied sich die Polizei, unter Einsatz von Knüppeln und Pfefferspray massiv in den dicht gedrängten Zug einzudringen. Hiesiger Auffassung nach stellt der Befehl an die Einheit, die das getan hat, einen Verwaltungsakt dar; soweit ich das sehe, bedarf es dazu bei geschlossenen Einheiten der ausdrücklichen Ermächtigung „Knüppel frei“. Eine solche Ermächtigung bzw. ein solcher Befehl stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung auch meiner Rechte dar, weil es massiv in das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über den Ablauf seiner Veranstaltung eingreift. Sie sind daher unter neuerlicher Berufung auf die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgefordert, diesen Verwaltungsakt schriftlich nachzureichen und zu begründen.

Punkt 6:

Nach diesen Zwischenfällen bewegte sich der Zug neuerlich um einige wenige Meter, bis die Polizei monierte, daß es keinen Abstand zwischen den seitlich getragenen Transparenten gäbe. Ich wurde aufgefordert, diesen nach Möglichkeit herzustellen. Leider war das zu dem Zeitpunkt schlechterdings unmöglich, weil die meiner Schätzung nach achthundert Teilnehmer sowohl in der Länge als auch in der Breite höchst gedrängt standen und einschließend von Polizeieinheiten umgeben waren, so daß ein längenmäßiges Entzerren des stehenden Zuges nicht möglich war. Dies übermittelte ich auch der Polizei. Ich machte den Vorschlag, die Polizei möge den Zug erst einmal wieder in Gang setzen; dann werde er sich räumlich entzerren, und dann sei ja auch genug Platz, daß die Transparente nicht unmittelbar nebeneinander getragen würden, sondern zwischen diesen der von der Polizei gewünschte Abstand von zweieinhalb Metern entstehe.

Die Polizei benötigte meiner Schätzung nach zwanzig Minuten, um die Richtigkeit dieses Vorschlages zu erkennen und praktisch umzusetzen.

Sie werden nachvollziehen, daß ich das als unzumutbar empfinde. Auch damit wurde neuerlich in meine persönlichen Rechte eingegriffen, sprich in das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über den Ablauf seiner Veranstaltung. Auch diesen Vorgang werte ich als Verwaltungsakt, denn ich wüßte nicht, wie man ihn als Realakt erklären könnte, und wenn es kein Realakt ist, kann es nur ein Verwaltungsakt gewesen sein. Auch in diesem Zusammenhang wird schriftlicher Erlaß und Begründung nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes verlangt.

Punkt 7:

Nach der neuerlichen Ingangsetzung des Demonstrationszuges wurde dieser neuerlich aufgehalten. Diesmal lautete die mir von meinem polizeilichen Kontaktbeamten mitgeteilte Begründung wie folgt: Die Spitzengruppe der Demonstration habe den Abstand zu der sie begleitenden Reihe von Polizeibeamten so groß werden lassen, daß die Polizei den Aufzug nicht mehr schützen könne. (Eine – nebenbei bemerkt – schizophrene Argumentation. Der Aufzug IST angegriffen worden, gewaltsam und rechtswidrig, aber bis zu dem Zeitpunkt und auch später ausschließlich von Polizeikräften! Wollte jetzt ein Teil der Polizeikräfte den Aufzug gegen den anderen Teil der Polizeikräfte schützen?!) Augenschein von der Ladefläche des Lautsprecherfahrzeuges ergab, daß der Abstand zwischen der ersten Reihe der Demonstranten und der vor ihnen gehenden bzw. in diesem Moment stehenden Reihe von Polizeibeamten maximal fünf Meter betragen hat; eher weniger. Das hatte schon langsam pittoreske Züge, um es mal persönlich anzumerken.

Auch dies Aufhaltung des Zuges stellt sich mir als Verwaltungsakt dar und ist damit begründungsfähig und auf mein Verlangen hin begründungspflichtig; dies verlange ich hiermit.

Punkt 8:

Beobachter der Gegendemonstration haben mich davon in Kenntnis gesetzt, daß die Gegendemonstranten in erkennbarer Zahl Stiefel getragen haben, die den im Falle meiner Demonstration auflagewidrigen sogenannten Springerstiefeln entsprochen haben. Dies begründet bei mir den Anfangsverdacht, daß eine Ungleichbehandlung in dem Sinne vorgelegen haben könnte, daß Artikel 3 GG tangiert sein könnte. Um dies vorprozessual verifizieren zu können und damit entscheiden zu können, ob gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind oder nicht, sind Sie hiermit aufgefordert, mir ein Exemplar der Anmeldebestätigung bzw. des Auflagenbescheides zu übermitteln, die bzw. der für die Gegendemonstration ergangen ist.

Anlage:

Sie erhalten als Anlage meinen Bericht über die Veranstaltung mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß ich diesen als Gedächtnisprotokoll ansehe. Ihnen ist freigestellt, diesem Bericht ganz oder teilweise zu widersprechen. Sollten Sie ihm nicht widersprechen, betrachte ich ihn als unwidersprochen und werde ihn gegebenenfalls in ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit (richtiger: Rechtswirdrigkeit) polizeilichen Handelns einbringen.

Allgemeine Anmerkung:

Rein der guten Ordnung halber teile ich Ihnen mit: Ihre Antworten auf die von mir gestellten Fragen bzw. Auskunftsbegehren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz können Anlaß oder Grundlage gerichtlicher Schritte meinerseits sein. Sie müssen davon ausgehen, daß diese in ein verwaltungsgerichtliches Verfahren eingebracht werden; auch die Einbringung in Verfahren andere Art wie strafrechtliche Verfahren oder zivilrechtliche Verfahren zur Geltentmachung von Ansprüchen schließe ich nicht grundsätzlich aus. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann und wird gegen Sie verwandt werden. Sie werden dieses „Sie“ insofern freundlicherweise nicht auf Sie persönlich bezogen sehen, sondern auf das Haus, das Sie nach Ihrer Eigenauskunft als Vertreter bzw. Leiter von dessen Rechtsabteilung vertreten, sprich das Polizeipräsidium Aachen.

Mit freundlichem Gruß

Christian Worch
 

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Demonstration in Wuppertal

Die Demonstration am 14. Mai in Wuppertal verlief ruhig, beinahe gemütlich. Trotz des früh angesetzten Termins waren um 11.oo Uhr die allermeisten Teilnehmer schon da. Längere Verzögerungen gab es wegen der polizeilichen Überprüfung der Ordner – da war der Datenfunk angeblich ausgefallen. (Kennen wir vom 1. Mai aus Leipzig. Wird die neue Methode, was?!) Also ging es erst gegen 12.30 Uhr los. Die Wartezeit störte nicht so sehr, weil das Wetter zwar feucht, aber noch erträglich war und weil vor allem eine recht freche Presseerklärung des NPD-Kreisverbandes Ennepetal/Ruhr-Hagen für hinreichenden Gesprächsstoff unter den 138 Teilnehmern sorgte.

Zur Auftaktkundgebung sprachen Kamerad G. aus Niedersachsen und Kamerad Alexander aus Hamburg.

Unsere Wegstrecke war gesäumt durch eine Vielzahl von linken Plakaten, Wandschmierereien und Bettlaken mit mehr oder minder sinnigen Sprüchen. Mit dieser Form optischer Werbung hat sich also die Linke sehr viel Mühe gegeben, das muß man lobend anerkennen, zumal wir nicht alles zu Gesicht bekamen, was sie wohl am Abend bzw. in der Nacht vorher angebracht haben; ein Teil davon war von ortsansässigen Bürgern bereits wieder entfernt worden. – An Personen offensichtlich antifaschistischer Gesinnung bekamen wir eher weniger zu Gesicht; mit viel Phantasie könnte man sie auf 100 geschätzt haben. Immerhin hatten sie einen Kleinlaster dabei, was die Vermutung nahelegt, daß sie auch eine Beschallungsanlage hatten. Wir bekamen sie allerdings nicht zu hören – unsere war leider lauter. So war die elektro-akustische Kommunikation zwischen uns und den Linken eine durchaus einseitige. – Da es nach Polizeiangaben bei 400 Gegendemonstranten gegeben haben soll, liegt der Verdacht nahe, daß die meisten davon eher bürgerlichen Zusammenhängen angehören und wohl in einem anderen Teil der sehr langgezogenen Stadt Wuppertal ihrer Meinung Ausdruck verliehen haben. Also konnten wir die Tatsache ihrer Existenz und die Tatsache (?), daß sie auch eine Meinung (?) haben, nur dem Polizeibericht entnehmen.

Zur Zwischenkundgebung sprach Kamerad Paul Breuer, der heftig gegen die NPD vom Leder zog. Angesichts der erwähnten höchst frechen Presseerklärung des Kreisverbandes mit dem dreifach-Namen (Doppelname reicht wohl nicht mehr.....) mag das menschlich verständlich sein, aber Paul Breuer überzog ein wenig, indem er dafür gleich die komplette NPD verantwortlich machen wollte. Das bewog sogar Axel Reitz, der ja nun nicht gerade der glühendste Befürworter der NPD ist, ein paar abmildernde Worte zu sagen. Paul, Paul, ein bißchen mehr rheinischer Frohsinn und ein bißchen weniger wütende Verbissenheit wären zweifellos besser gewesen! – Weiterhin sprach auf der Zwischenkundgebung einer der üblichen Verdächtigen, nämlich ich.

Unter durchaus zufriedenstellendem Interesse ortsansässiger Wohnbevölkerung (einer kam sogar mit seinem Teller in der Hand aus dem Restaurant heraus, um einerseits den Zug nicht zu verpassen, andererseits aber sein Mittagessen nicht kalt werden zu lassen) ging es weiter bzw. letztlich kreisförmig zurück zum Ausgangsort, wo nach einer der üblichen flammenden Ansprachen von Axel Reitz die Veranstaltung beendet wurde. – Wie gesagt, ruhig, fast gemütlich. Nur am Datenfunk der Polizei wird noch ein wenig gearbeitet werden müssen! Ich vermag nicht einzusehen, warum der Veranstalter eine Stunde vor dem offiziellen Beginn auflagenmäßig vor Ort sein muß, wenn dann erst anderthalb Stunden nach dem offiziellen Beginn angefangen werden kann, weil die Polizei ihre Technik nicht im Griff hat. Das nenne ich eine Minderleistung!

Mit besten Grüßen
Christian Worch 
worch@freier-widerstand.net
Hamburg, den 16. Mai 2005

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