Gedenkdemonstration in Dessau (Sachsen-Anhalt)

In Dessau fand am Sonnabend eine Demonstration zur Erinnerung an den 60. Jahrestag des allierten Terrorbombardements statt.
Etwas mehr als die erwarteten 200 bis 300 Teilnehmer (nämlich zwischen 330 und 350) fanden sich nicht – wie geplant – am Hauptbahnhof ein, sondern am August-Bebel-Platz. Die ursprünglich vorgesehene Route, beginnend am Hauptbahnhof, war per behördlicher Auflage geändert worden. Das führte zu Verzögerungen im Beginn. Denn zwischen dem Hauptbahnhof und dem August-Bebel-Platz fanden linksextremistische Aktivitäten statt, so daß die Bahnreisegruppen aus Sicherheitsgründen nur in größeren Gruppen zum Ausgangsort der Demonstration vorstießen. Wie sinnvoll diese Maßnahme war, zeigt sich daran, daß Zusammenstöße ausblieben. Wie stark die Gegenseite war, läßt sich nicht genau beurteilen; nach einer Meldung soll sie mit ca. 350 Personen möglicherweise sogar etwa die gleiche Stärke gehabt haben wie unsere Demonstration. Die via Internet angeündigte Teilnahme gewaltbereiter Gruppen beispielsweise aus Berlin blieb aber aus oder hatte höchstens einen erkennbar geringen Zahlenwert.

Bei kaltem, aber trockenem Wetter ging es gegen 14.oo Uhr los. Den Friedhof mit Ehrenmal für die Opfer des Bombenkrieges hatte man vorsorglich für uns blockiert; mit einem braunen Sandhaufen, den man recht willkürlich und offensichtlich nutzlos auf den Hautweg gekippt hatte. Ich hoffe nur, daß nicht Ein-Euro-Kräfte den in den nächsten Tagen in Handarbeit wieder abtragen und wegkarren müssen... Auch so etwas wäre eine Art von Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; allerdings eine von der eher völlig sinnlosen Art.

Auf der Zwischenkundgebung sprachen – in chronologische Reihenfolge – meine Wenigkeit, Alexander Hohensee aus Hamburg und Dipl.-Ing. Peter Naumann.

Ein gleichfalls störungsfrei bleibender, nur von sehr vereinzelten linken Schreihälsen begleiteter Rückmarsch zum August-Bebel-Platz bildete den Abschluß der Veranstaltung.

Besonders positiv hervorzuheben ist die starke Mobilisierung aus der Region; den sachsen-anhaltinischen Kameradinnen und Kameraden gebührt dafür Anerkennung!

Mit besten Grüßen
Christian Worch
Worch@freier-widerstand.net
Hamburg, den 13. März 2005

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Demonstration gegen Drogendealer

Am 2. Dezember 2000 demonstrierten ca. 200 Patrioten und Angehörige der Bürgerinitiative gegen Drogen in Dessau (Sachsen - Anhalt) gegen die Drogenpolitik der Bundesregierung. 


Demonstration in Dessau am 2. Dezember 2000

Wenn im Berliner Bundestag selbst Kokain genommen wird, dann kann man sich vorstellen, wie eine Drogenpolitik einer solchen Regierung aussieht. Die Drogendealer in Bahnhöfen und in Stadtparks können praktisch völlig unbehelligt ihrem Treiben nachgehen. Die Polizei befürchtet, bei Festnahme von Dealern als rassistisch beschimpft zu werden und dürfte außerdem Anweisung haben, sich nurmehr dem Kampf gegen rechts zu widmen. 


Der Stadtpark von Dessau, in dem der Mozambiquaner Adriano ermordet   wurde,   wird   nach   Einbruch   der   Dunkelheit von Drogendealern beherrscht. Ähnliches wird z. B. vom Ostbahnhof Halle  berichtet,  wo  Drogen  auch  Kindern  angeboten wurden.

Der sog. Deutsche Gewerkschaftsbund und die PDS veranstalteten mit dem "Aktionskomitee gegen Rechts" am 2. 12. eine Gegendemonstration im Dessauer Stadtpark, bei der traditionsgemäß die Abschaffung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit für Andersdenkende gefordert wurde. Der "Aufmarsch der Rechten" in der Stadt sei eine ferngesteuerte Aktion der NPD, sagte Meine, IG Metall-Vorsitzender von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, bei der Kundgebung im Stadtpark. Er befürchte, daß die NPD "wieder und wieder versuchen wird, hier zu marschieren". "Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, sondern müssen mittun, rechtes Gedankengut aus den Köpfen zu verbannen", mahnte die PDS-Bundestagsabgeordnete Ehlert. 

Am Abend des 1. 12. war die Stadtverwaltung Dessau mit dem Versuch gescheitert, die geplante Demonstration zu verhindern. Die Kommune hatte das Verbot unter anderem mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet. Das Oberverwaltungsgericht betonte, das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verbiete es Behörden und Gerichten, mißliebige Demonstrationen allein wegen ihrer Zurechnung zu einem nicht genehmen Umfeld zu unterbinden. Für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit seien keine zureichenden Anhaltspunkte erkennbar. Die Politiker der sog. demokratischen Parteien sind natürlich durch solche Belehrungen durch die Verwaltungsrichter nicht beeinflußbar, wie die immer neuen Verbotsversuche zeigen.

[2. Dezember 2000]

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