|
Die Anfechtung der Landtagswahl vom 27. 9. 2009 in Oberösterreich durch die NVP (Nationale Volkspartei) ist gescheitert, der Verfassungsgerichtshof hat ihr aus formalen Gründen nicht stattgegeben. Der Antrag sei unzutreffend formuliert gewesen, heißt es in einer VfGH-Aussendung vom 11. 12. 2009. Die NVP wollte sich in dem Verfahren darüber beschweren, dass sie beim Urnengang am 27. September nicht antreten durfte. Eine "Wahlbehörde" hatte die Kandidatur der NVP im Wahlkreis I (Linz und Umgebung) untersagt, weil die Einbringung des Wahlvorschlags einschließlich der Umfeldbeurteilung als Akt der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismuszu" zu bewerten sei...(!!) Anstatt ein Verbotsverfahren durch ein Verfassungsgericht abzuwarten (wie z. B. in der BRD), können in Österreich die Konkurrenzparteien (die in der "Wahlbehörde" abstimmen) einer mißliebigen Partei kurzerhand eine "Wiederbetätigung" andichten, um sie auszuschalten. In einem Rechtsstaat würde man ein solches Vorgehen als verfassungswidrig von Amts wegen unterbinden. Skandalös ist, dass die FPÖ-Vertreter in der sog. Wahlkommission mit den anderen Parteien mitgestimmt haben. Sie könnten demnächst mit ähnlichen Argumenten ebenfalls von Wahlen ausgeschlossen werden, wenn österreichische "Wahlkommissionen" weiterhin so agieren dürfen. Der Anfechtungsantrag der NVP war jedoch nach Angabe des VfGH falsch gestellt. Die "Nationale Volkspartei" habe ausdrücklich ausgeführt, der VfGH solle die Landtagswahl "vom Ermittlungsverfahren an für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben". Das Ermittlungsverfahren ist aber die Auszählung der Stimmen sowie die Mandatsverteilung, berührt aber nicht die Zulassung zur Wahl an sich, was die Antragssteller angeblich nicht gewußt haben.. Ganz allgemein gilt bei jedem VfGH-Verfahren zu einer Wahlanfechtung, dass eine Partei in ihrer Anfechtung erklären muss, ob der VfGH die gesamte Wahl aufheben soll oder welchen Teil der Wahl er aufheben soll, damit die Partei zu ihrem Recht kommt. Der VfGH selbst muss sich an diese Angaben halten. Ein neuerlicher Antrag kann laut VfGH nicht eingebracht werden, weil dafür die Frist abgelaufen ist. [12. Dezember 2009]
Landeswahlbehörde untersagt Wahlantritt der NVP Die Nationale Volkspartei (NVP) hat nur im Wahlkreis Linz die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für einen Antritt zur oberösterreichischen Landtagswahl am 27. 9. 2009 erreicht. Trotzdem wurde der NVP von einer sog. Landeswahlbehörde - in der Vertreter der konkurrierenden Parteien sitzen - der Wahlantritt untersagt. Da die NVP 2007 vom österreichischen Innenministerium als Partei anerkannt wurde und bisher nichteinmal ein Verbotsverfahren gegen die Partei läuft, dürfte diese Entscheidung der Wahlbehörde verfassungswidrig sein und könnte bei Anfechtung zu einer Wiederholung der Wahl im Wahlkreis Linz führen. [13. August 2009] |
|
Am 4. Oktober 2008 fand die erste Demonstration der Nationalen Volkspartei (NVP) statt. Wir wählten für unseren ersten Marsch in der Parteigeschichte die älteste Stadt Österreichs, Enns (O.Ö.). Unter der Losung „EU-Austritt JETZT“, „frei, sozial und national“ und „Wir schauen nicht länger zu – Raus aus der EU“ marschierten wir los. Der Zug bahnte sich den Weg über die Hauptstrasse, vorbei an vielen staunenden und teils applaudierenden Menschen direkt ins Herz der ältesten Stadt Österreichs. Über das Megaphon Parolen verkündend marschierten wir lautstark in den Hauptplatz ein. Die Stimmung war hervorragend. Selbst als es kurzzeitig regnete und sogar als ein Hagelschauer vorbeizog, hörte man uns sehr deutlich. Am Hauptplatz angekommen wurde wie auf Knopfdruck auch das Wetter besser und einige Sonnenstrahlen zeigten sich. Die Begrüßung übernahm Stephan Ruprechtsberger. In der Ansprache von Stefan Schmalnauer ging es um das Thema EU und warum wir sofort austreten müssen. Unser Parteivorsitzender klärte auf, dass die neue Regierung – welche auch immer – nichts verändern wird, schon gar nicht wird sie einen Austritt aus der EU durchführen. Er schloss mit den Worten „Wir haben nichts zu verlieren, aber alles zu gewinnen“. Meine Wenigkeit rief in der letzen und längsten Ansprache des Tages zur Schaffung einer neuen Ordnung für ein freies Österreich auf. Dabei skizzierte ich den Weg in dieses neue System, in diese neue Nationale Ordnung. Denn nicht nur durch unsere Taten sondern auch durch unsere Konzepte soll erkannt werden – wir sind die Alternative für Österreich. Die Veranstaltung endete mit Musik am Hauptplatz und dem Abmarsch zur Schlussveranstaltung. Wir ließen die Veranstaltung aber nicht einfach enden, sondern mieteten einen Saal an, um sich noch zusammen zu setzen. Dort endete dann der Tag, nach einem Essen und längeren Gesprächen gegen 18 Uhr. Die Veranstaltung wurde von allen Teilnehmern überaus positiv bewertet und wird sicher nicht unsere letzte dieser Art gewesen sein. Weitere Berichte, die Reden, Videos usw. folgen bis kommendes Wochenende auf www.nvp.at Robert Faller
|