|
Eine "Normalität" im Irak kann und darf es nach der angloamerikanischen Aggression meines Erachtens nicht geben. Nicht solange die Besatzer noch im Land sind und dort versuchen, die langfristigen politischen, geostrategischen und wirtschaftlichen Vorteile aus ihrem Überfall zu sichern. Kein scheinbar noch so menschenfreundliches Argument, daß jetzt endlich Ruhe einkehren müsse u.s.w., kann darüber hinwegtäuschen, daß gerade dies den endgültigen, dann auch politischen Sieg der Aggressoren und somit eine Ermutigung für den nächsten militärischen Willkürakt bedeuten würde. Schon haben die feinen "Staatsmänner" und sonstigen Bosse in hohen Regierungsämtern, internationalen Organisationen - einschließlich der UNO-, Wirtschafts- und Finanzimperien etc. überall in der Welt unter kaltschnäuziger Mißachtung internationalen Rechts angefangen, sich auf die "Realitäten" einzustellen. Wie etwa der deutsche Bundeskanzler, der seinerzeit nur aus rein wahltaktischen Gründen eine Kriegsgegnerschaft vortäuschte, spekulieren sie heute in vielen, vielen Fällen auf ein paar Brosamen, die vom Schlachtfest der mit Israel paktierenden US-amerikanischen Kriegsverbrecherclique für sie abfallen könnten. Diese Rechnung darf nicht aufgehen, denn das würde das Ende des Völkerrechts, den Anfang der uneingeschränkten, weltweiten Gewaltherrschaft und somit auch das Ende der Menschenrechte bedeuten. Diese mögen zwar von diktatorischen Regimen, die in manchen instabilen Ländern leider oft alternativlos sind, vorübergehend verletzt werden. So war es in der ganzen Menschheitsgeschichte, auch bei uns - und die Geschichte ist noch nicht zu Ende .... Aber so lange die Chance auf eine nationale Eigenentwicklung besteht, besteht immer noch Hoffnung auf die sozial und kulturell gefestigte Konsensgesellschaft und damit auf das Erringen der gesellschaftlichen Freiheiten. Wenn hingegen eine internationale Verbrecherbande überall in der Welt schalten und walten kann, wie sie will, weil sie als "Alternative" mit der Atomisierung ganzer Völkerschaften und Kulturen drohen kann, dann können wir den Freiheitsgedanken vorläufig endgültig begraben. Daß diese allmächtige Verbrecherbande niemals aus dem Lumpenproletariat der Dritten Welt, irgendwelchen "islamistischen Terroristen" oder etwa einer Gangsterbande a la Goldfinger bestehen wird, sondern nur aus der sehr stark jüdisch kontrollierten, weltbeherrschenden Militär- und Kapitalmacht der USA hervorgehen könnte, das dürfte heute jedem, auch nur halbwegs intelligenten und nüchternen Beobachter klar sein. Die erste Voraussetzung für die zumindest vorläufige Abwendung dieser Entwicklung ist die Abwahl von G.W.B. bei der kommenden amerikanischen Präsidentschaftswahl. Nicht zuletzt deswegen ist der irakische Widerstand unverzichtbar. Denn jeder im Irak getötete Besatzungssoldat sowie ausländische oder irakische Kollaborateur der Besatzungsmacht, jede Bombe und jede Granate, durch welche die Besatzungs-"Normalität" und Scheindemokratie von US-Gnaden verhindert wird, macht die Wiederwahl von George Walker Bush und das Weiterregieren seiner Verbrecherklique in Washington unwahrscheinlicher. Deswegen wünsche ich nach wie vor dem irakischen Widerstand jeden nur erdenklichen Erfolg in seinem gerechten Kampf gegen die Besatzungsmacht und die irakischen Kollaborateure. Selbstverständlich hoffe ich auch, daß dabei keine Unschuldigen zu Schaden kommen. Aber leider zeigen die Erfahrungen aus allen Guerillakriegen, daß dies nicht möglich ist. Es WERDEN Unschuldige sterben, so wie in ALLEN früheren Kriegen der Menschheit, einschließlich des angloamerikanischen Überfalls vom 20. März 2003, unzählige unschuldige, friedliche Menschen gestorben sind. Veröffentlicht im "Irak-Forum" von T-Online zum 20. März 2004. |
|
USA, Großbritannien und UNO - Feindmächte auf irakischem Boden Der Angriff Bushs und Blairs auf den Irak ist ein Verbrechen gegen den Frieden Warum?
Das Besatzungsregime im Irak ist völkerrechtswidrig Warum?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist für
den Krieg und das derzeitige Besatzungsregime im Irak mitverantwortlich
Der Rat hätte nach Kapitel VII UN-Satzung schon gegen die völkerrechtswidrigen, sogenannten Flugverbotszonen, die wiederholten Luftangriffe und die amerikanischen Kommandooperationen im Nordirak einschreiten sollen. Denn diese Maßnahmen gegen den Irak stellten bereits eine einschlägige militärische Aggression da, für welche es keinerlei völkerrechtliche Legitimation gab und die deswegen zwingend UN-Maßnahmen nach Kapitel VII hätte auslösen müssen. Daß eine UN-Sicherheitsratsresolution durch das Veto der Amerikaner und Engländer verhindert worden wäre, ist unerheblich. Allein ein Mehrheitsvotum oder sogar ein gewichtiges Minderheitsvotum hätte den Aggressoren Einhalt geboten, zumindest aber die Eskalation zum dritten Golfkrieg verhindert und damit die Autorität der Vereinten Nationen gestärkt. Nach Beginn des Aufmarsches der Amerikaner und Briten in Kuwait war ebenfalls ein Einschreiten des UN-Sicherheitsrates dringend geboten. Denn hier lag zweifelsfrei eine von der UN-Satzung geächtete militärische Nötigung und „eine Bedrohung (...) des Friedens“ im Sinne von Artikel 39 UN-Satzung vor. Doch allerspätestens nach Beginn des Angriffes
am 20. März 2003 hätten beherzte Mitglieder des Sicherheitsrats
unter allen Umständen ein Eingreifen fordern MÜSSEN und einen
entsprechenden Resolutionsentwurf zur Abstimmung bringen MÜSSEN, und
zwar völlig unabhängig von den Erfolgsaussichten, also vom voraussichtlichen
Gebrauch des Vetorechts und von der Einschätzung der Mehrheitsverhältnisse
im Rat. Denn nun ging es tatsächlich um die politisch-moralische Legitimation
und damit um die Existenzberechtigung der Weltorganisation schlechthin.
Der Kriegszustand im Irak besteht weiter Warum?
Einen Friedensvertrag haben Bush und Blair selbst ausgeschlossen, indem sie die Absetzung der irakischen Regierung als Kriegsziel proklamiert und jede Verhandlung mit ihr oder ihren Organen abgelehnt haben. Eine endgültige Einstellung der Feindseligkeiten ist offensichtlich nicht erfolgt, nachdem mehr Soldaten der USA und Großbritanniens NACH der von Präsident Bush einseitig erklärten Beendigung der Kampfhandlungen gefallen sind als vorher, und nachdem die USA mehrmals offiziell erklärt haben, daß die irakischen Widerstandsgruppen im Auftrag der irakischen Regierung - bzw. des „alten Regimes“, um im Sprachgebrauch der Invasoren zu bleiben - kämpfen. Ein irakisches „Debellatio“, d.h. eine Auflösung des irakischen Staates als Völkerrechtssubjekt, ist ebenfalls nicht erfolgt, insbesondere nicht durch Maßnahmen der Besatzer. Ganz im Gegenteil, diese haben wiederholt erklärt, der Irak werde als Völkerrechtssubjekt bestehen bleiben. Der bewaffnete Widerstand gegen die Besatzungsmächte ist rechtens Warum?
Die UNO ist eine am Krieg gegen den Irak beteiligte Feindmacht Warum?
Darüber hinaus hat der UN-Sicherheitsrat auf Druck der USA den Irak seit 1990 unter einem Sanktionsregime gehalten, welches das Land in ein Armenhaus mit dreimal so hoher Kindersterblichkeit wie 1990 verwandelt und Hunderttausende von irakischen Kindern das Leben gekostet hat. Siehe hierzu die Berichte des deutschen Diplomaten Hans Graf von Sponeck, der von 1998 bis 2000 Koordinator des „humanitären UN-Hilfsprogramms für den Irak“ war und wie sein Vorgänger Denis Halliday von seinem Posten demonstrativ zurücktrat - aus Protest gegen die unerträgliche Heuchelei und Augenauswischerei eines derartigen „UNHilfsprogramms“ bei gleichzeitiger Fortsetzung der Mordsanktionen. Das ist alles schlimm genug, macht aber nicht die
UNO zu einer Kriegspartei im heutigen Irak. Dazu bedurfte es erst der Sicherheitsratsresolution
1483 vom 22. Mai 2003, in welcher es u.a. heißt:
Aus diesem Pamphlet spricht ein nicht mehr zu überbietender Zynismus! Vom „Völkerrecht“ ist die Rede. Dabei sträuben sich einem die Haare bei der bloßen Erwähnung dieses Wortes in einem derart rechtsverachtenden, perfiden und unanständigen Zusammenhang. Denn was besagt die Resolution? Doch nichts anderes, als daß der Sicherheitsrat die durch einen völkerrechtswidrigen und kriminellen, aber von ihm feige geduldeten Akt der Aggression zustandegekommene Besatzung als rechtens anerkennt. Nicht mehr und nicht weniger! Diese Schande kann aber rechtlich und politisch keinen Bestand haben. Vor allem kann sie nicht die Basis für die weitere Arbeit der Vereinten Nationen sein, wie und in welcher Form auch immer. Eine Organisation – sei es ein Staat, Staaten-/Militärbündnis oder eine Weltorganisation -, die sich unter einer derartig verbrecherischen Prämisse anmaßt, ein Land, welches sich gerade einer militärischen Aggression erwehrt, zu betreten und sich dabei mit dem Aggressor gemein macht, ja sich dessen angeblich völkerrechtlich legitimierter „Autorität“ unterwirft, ist zwangsläufig dessen Verbündeter und damit selbst kriegführende FEINDMACHT. GEGEN EINE ANGREIFENDE FEINDMACHT UND IHRE VERBÜNDETEN SIND ABER BOMBEN UND GRANATEN ZULÄSSIG! SONST HÄTTE ARTIKEL 51 UN-SATZUNG KEINEN SINN. DARAN KANN AUCH KEIN BESCHLUSS DES UN-SICHERHEITSRATES IN EIGENER SACHE ETWAS ÄNDERN. [7. September 2003] |