60 Jahre solides Grundgesetz (GG) - 40 Jahre politische Unfreiheit und Unterdrückung des Nationalpatriotismus
Wir werden von Demokratieverfälschern, die mit der Verfassung Schindluder treiben, regiert!
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(Zur politischen Unfreiheit und Unterdrückung der deutschen Rechten, Anmerkungen zur Lage der authentischen deutschen Rechten und zur beispielsweisen Falschbehauptung: "Wir haben keine Verfassung.")
"Es gilt die Ordnung der Dinge zu erkennen
und sich selbst in Ordnung zu bringen."
NN
"Ein freies Land ist doch etwas anderes,
als das was wir darstellen."
Prof. Dr. Arnulf Baring
"Weder der Begriff der Volkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als >>demokratisch<< zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt."
Prof. Dr. Ernst Fraenkel
Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher
Dipl.-Pol. Peter Hübner
"Demokratie ist nur dort mehr
als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung,
wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben."
Prof. Dr. Carlo Schmid
(am 8. September 1948
vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates)
Teil I:
Zum Konzept: Die Demokratie als demokratischer Rechtsstaat, als sozialer Bundesstaat und als Republik, wird auch im 21. Jahrhundert zum verfassungsrechtlichen Naturrecht gehören! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Zu dieser Demokratie gibt es fraglos zur Zeit keine denkbare und brauchbare Alternative! Mögen auch die brachial-ideologisch mit dem Klammerbeutel gepuderten Fundamentalisten noch so unbedarft danach trachten an der generellen Geltung des heute kein Provisorium mehr darstellenden Grundgesetzes herum zu fummeln. Ändern werden sie es nicht. Es ist nur langweilig, unpolitisch und kontraproduktiv; ja nur beschaulich. Daß die Verfassung jedoch zu ergänzen, zu vervollkommnen ist, durch eine auch verfassungsmäßige Verankerung von sozialen und nationalen Grundrechten (Vgl. hierzu unter Punkt Zehntens die Feststellungen von Dipl.-Pol. Udo Voigt), dies steht bei den deutschen Nationalpatrioten, der authentischen oder >echten< Rechten, außerhalb jeder Diskussion. Weil es ein Gebot der Stunde ist. Zu dieser Erneuerung, zur Fortbildung der Verfassung, verleiht das Grundgesetz sogar selbst die Möglichkeit (Art. 146 GG). Nur die Art und Weise und der Zeitpunkt ist von alles entscheidender Bedeutung. Zur Art und Weise: Die Erneuerung im Sinne von Ergänzung kann nur durch eine Nationalversammlung wirklich zustande kommen, und nicht wie nach der herrschenden Lehre durch Bundestag und Bundesrat, mit dann abschließender Volksabstimmung. Das Gremium Bundestag und Bundesrat ist bislang nur ein Gremium der Mitte-Links-Parteienoligarchie einer schier undemokratischen politischen Zweidrittelgesellschaft. Die im übrigen auch eine soziale Zweidrittelgesellschaft als zwangsläufige Folge hervorgebracht hat. Real existierende politische Unfreiheitlichkeit in diesem unserem Lande.
Zum Zeitpunkt: Eine Wahl zu einer Nationalversammlung auf der Basis und unter den Bedingungen der real existierenden Demokratur, der Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung, der Herrschaft von nur zwei politischen Strömungen in diesem unserem Lande, kann natürlich nicht akzeptiert werden: Weil sie politische Unfreiheit und Unterdrückung ist. Es muß also zuvor erst zu einer Veränderung der politischen Verhältnisse kommen, zur Schaffung einer auch wirklich funktionierenden Demokratie. Genau so wie unsere solide Verfassung es vorgibt. Das heute kein Provisorium mehr darstellende Grundgesetz ist die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes! Das Grundgesetz als deutsche Verfassung gilt! (Wir werden noch vielfach darauf zurückkommen.)
Zwei Dinge sind es vor allem, worum die authentische oder echte deutsche Rechte sich zur Zeit besonders bemühen muß. Zum einen muß sie in einer REFORMATION ihr jahrzehntelanges Scheitern auf Bundesebene (und darum geht es mir hier; niemand verkennt die Erfolge in Mitteldeutschland!) besser erkennen und zu besseren Analysen und die dann folgernden Schlußfolgerungen fähig werden, die die Frage nach dem Warum betreffen. Warum ist die deutsche Rechte AUF BUNDESEBENE schon seit Jahrzehnten so erfolglos; was muß sich ändern, was muß im Bereich der politischen Positionierungen verändert werden. Und: Wie kommt man von den partiell mitteldeutschen Erfolgen durch dortige Landtagspräsenz zu gesamtbundesdeutschen Erfolgen? Wie sind Einzüge in mitteldeutschen Landtagen als Vorbild auch in westdeutschen Landtagen zu erreichen? Wie ist das Spektrum zu verbreitern? Im vorliegenden Text werden hierzu keine konkreten Antworten gegeben, aber es wird auf eine größere Linie hingewiesen.
Vor allem soll hier auch auf die aktuell merkwürdigen Kommentare, Einstellungen und politischen Positionierungen so mancher Nationalpatrioten abgezielt werden, die nur einen unpolitischen und kontraproduktiven, nur einen erbaulichen Umgang mit der zentralen Grundkonstitution und der (außer durch einen revolutionären Akt) unumkehrbaren Zentralsäule unserer Republik, nämlich das Grundgesetz (GG) - unsere Verfassung, sich befleißigen und alles was damit zusammenhängt. Nur das richtige Verhältnis zu den nicht beliebig austauschbaren fundamentalen Grundlagen unserer Republik kann die ansonsten authentische oder echte Rechte aus ihrer schon seit Jahrzehnten andauernden Sozialunwirksamkeit oder Nischenexistenz auf Bundesebene heraus führen - will sie nicht fortwährend in fundamentaloppositioneller Utopie der Erfolglosigkeit und letztlich in der Gosse der Sozialunwirksamkeit verharren. Nur eine Präsenz in mitteldeutschen Landtagen wird sich - wenn nicht endlich das Größere in der richtigen Art und Weise anvisiert wird - als das herausstellen was es letztlich ist und bleiben wird: Nur beachtenswerte Teilerfolge. Und vielleicht auch letztlich nur Pyrrhussiege. Und so, in dieser Art und Weise, von der herrschenden politischen (medialen und kulturellen) Klasse sehr wohl kalkulierbar. Was sich als Fehlspekulation erweisen muß.
Das besondere Vertrauen des Grundgesetzes (GG), und dieses Vertrauen hat es auf Grund seiner Verdienste nach 60 Jahren fraglos verdient!, welches ursprünglich als Provisorium gedacht war, heute aber die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes ist, dieses besondere Vertrauen des GG als eine der besten Verfassungen der Welt, ein Grundgesetz als einigende und als Einheitsverfassung, als eine Verfassung des Wiederaufbaus und eine Verfassung der Grundlage der (Teil-)Wiedervereinigung, soll in diesem Beitrag besonders und beispielhaft AN HAND DER ENTSTEHUNGSGESCHICHTE hervorgehoben und näher erhellt werden - was etwa die Form und die alternativlose Notwendigkeit des Entstehens und den hervorragenden verfassungsrechtlichen Inhalt, das tiefgreifende Bemühen der sogenannten Grundgesetzmütter und Grundgesetzväter anbetrifft. Sie leisteten dabei fast zur Gänze keine fremdbestimmte Verfassungsneuschöpfung; sie erkämpften unserem Volk und Vaterland das, was unter den Bedingungen eines verlorenen Krieges möglich war und zum Neuanfang möglich sein mußte. Denn wir waren die Besiegten von 1945! Entscheidend und mehr noch: Was bei der Erarbeitung - natürlich im Rahmen des alliierten Besatzungsdruckes, und wir verloren doch leider den Krieg, oder? - auch bei seinen Schöpfern in Herrenchiemsee, beim diskussions-vorbereitenden Herrenchiemseer Verfassungskonvent, und dann entscheidend im Parlamentarischen Rat (der Verfassunggebenden Versammlung) schon wieder nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung im Bereich des Möglichen durchaus betonte und auch in zentralen Punkten von den 11 Ministerpräsidenten auch betont wurde. (Dies alles wird unterhalb verdeutlicht werden.) Man muß dies nur alles kennen und wissen, um sich als Fundamentalist mit seiner Behauptung: "Wir haben keine Verfassung" korrigieren zu können.
Eine Entstehungsgeschichte, die in den verschiedensten Zentralbereichen so erhellend ist - und bedeutsam für unsere heutige Bewertung. Eine Entstehungsgeschichte, die bei genauerem Hinsehen, das Verfassungswerk als nahezu zur Gänze als ein deutsches Verfassungswerk ausweist! Auf das wir stolz sein können! Und Dr. Konrad Adenauer drohte sogar seinerzeit den Alliierten, in dem er von den Londoner Empfehlungen vom 7. Juni 1948 von einem "System der Ausbeutung Deutschlands" sprach. Und er legte den Besatzern dar, daß er >>mit Sicherheit den Zeitpunkt kommen sehe, wo die Deutschen durch Verweigerung der Mitarbeit wenigsten ihre Ehre vor der Nachwelt retten müßten.<<
Wir verfügen über eine Verfassung, über ein Grundgesetz, womit wir als internalisiert demokratische, seriöse und authentische Rechte alles erreichen können was wir erreichen wollen - wenn wir es nur besser verstünden; und eines Tages werden wir es besser verstehen. Es soll somit den Falschbehauptungen oder falschen politischen Positionierungen entgegengewirkt werden, daß das GG aufoktroyiert wurde und folglich uns zum Schaden im nationalpatriotischen Kampf um die Beseitigung der real existierenden Demokratur gereiche. Und eben gerade auch durch die Entstehungsgeschichte wird dies widerlegt! (audiator et altera pars und nicht nur das eigene Brevier), daß das GG "nur unter dem Genehmigungsvorbehalt der West-Alliierten verabschiedet wurde", was konkret hier viel zu verzogen brachial-ideologisch und formal, letztlich nicht weiterhelfend gesehen ist; oder ähnlicher nur oberflächlicher, kontraproduktiver und unpolitischer Behauptungen mehr. Die dahinter stehenden Intentionen sind abzulehnen! Und dabei ist auch UNBEDINGT die politisch-historische Situation zu beachten, unter der das Ganze entstand: Wir waren leider nicht die Sieger in diesem Ringen um Sein oder Nichtsein verschiedener Welt- und Lebensauffassungen, sondern die Besiegten von 1945. Es mußte, ob so oder so, ein Neuanfang gemacht werden.
Schelten wir nicht den Weg des Parlamentarischen Rates, denn wir hätten es letztlich, AUS DEM EHERNEN ZWANG DER VERHÄLTNISSE HERAUS, auch nicht besser oder anders machen können. Wie will man Alternativen auch schon ernsthaft begründen.
Es soll dann weiterhin vor allem auf die Gefahren hingewiesen werden, die gerade in Bezug auf die Verfassung aus weitergehendem Macht-Kalkül aktuell von den Linken ausgehen. Einer Linken, die unser Unglück ist! (Denn der politische Feind des deutschen Nationalpatriotismus steht als deutscher sogenannter politischer Feind mitten unter uns und er steht nicht außerhalb; und dies ist klar zu erkennen, weil ohne stimmiges sogenanntes politisches Feindbild gar nichts stimmen kann.)
So wenn der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering jetzt anregt, einen Türken aufbauend und ein Trojanisches Pferd planend, eine neue Verfassung für Deutschland zu schaffen, und dies auch mit kritischen Stimmen aus Mitteldeutschland begründet, wenn er den angeblichen dortigen Kritikern in den Mund legt: "Eigentlich war doch vorgesehen, daß es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen. Das muß man aufarbeiten." (Franz Müntefering in der "Bild am Sonntag" vom 12. April 2009) Daß auch hier in der Müntefering-Argumentaion wiederum fast alles verquer weil links-motiviert abläuft, wird auch an Hand des vorliegen Beitrages deutlich. Angefangen damit, daß der Terminus "Grundgesetz ein anderer Ausdruck für Verfassung ist" (Dr. Gerhard Frey) und von einem "überstülpen" gar keine Rede sein kann.
Münteferings Initiativen werden letztlich fruchtlos sein und wie das Hornberger Schießen ausgehen, weil wir ohnehin schon eine solide Verfassung haben, wie Münte genau weiß: weil die Mitteldeutschen - mit ihren 1A revolutionären Schlachtrufen: "Wir sind das Volk!" und "Die Mauer muß weg!" - durch ihren Beitritt der bankrottösen DDR am 3. Oktober 1990 sich entschlossen hatten, der nach dem Grundgesetz verfaßten Bundesrepublik beizutreten und damit das Grundgesetz als Staatsverfassung wählten, und Münte das Ganze recht transparent und ungeschminkt jetzt vor allem von ihm als eine Art Wahlkampfgag für Mitteldeutschland positioniert, und sich das Ganze auch diesbezüglich schon etwas bezahlt gemacht hat; erstmals sind seit einigen Tagen (heute ist der 26.8.09) die Umfrageergebnisse für die Sozis zur kommenden Bundestagswahl Ende September 2009 in Mitteldeutschland höher als in den alten Bundesländern. Und weil Franz Müntefering ganz genau weiß, daß es heute keine generellen Spekulationen über den Artikel 146 GG, die Geltungsdauer des Grundgesetzes betreffend, mehr geben kann. Dieser Artikel nur noch eine Ergänzung des GG beinhaltet.
Was heißt dies? Der Artikel 146 GG in der alten Fassung sprach vom Vorläufigkeitscharakter des Grundgesetzes, dieser wurde jedoch durch den Beitritt der DDR überwunden. Der Artikel 146 in der neuen Fassung [also nach der Wiedervereinigung mit der DDR] steht erneut für die Geltung des Grundgesetzes für das gesamte deutsche Volk. Und um dies zum Ausdruck zu bringen wurde Artikel 146 in der neuen Fassung präsentiert. Und, und dies ist von zentraler Wichtigkeit, er wurde präsentiert um eine Ermächtigung zur Fortbildung der Verfassung, einer Ergänzung, Fortschreibung, Vervollkommnung, zu ermöglichen. Auch kann ein einzelner Artikel das GG nicht generell das Ganze in Frage stellen. Zudem ist immer auch Artikel 79 Abs. 3 zu beachten: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." Wir können uns das Ganze nicht malen.
All dies müßte Indianer Müntefering eigentlichen wissen. Aber geblendet sieht er zur Zeit nur noch das immer weitere und weitere Absinken der SPD-Zustimmung in unserem Volk. Um auch Müntes leichtfertiger, weil mit linken Absichten versehener Umgang mit dem GG besser standzuhalten, empfiehlt sich auch der vorliegende Beitrag.
Etwas ganz anderes an der Müntefering-Absicht ist für die deutsche authentische Rechte von zentraler Bedeutung: Man sollte es unter allen Umständen vermeiden dazu beizutragen, daß sich jetzt Vorschläge auf Verfassungänderungen mehrheitlich im Volk verankern können: Verfassungsänderungen oder Verfassungabstimmungen UNTER DEN BEDINGUNGEN der real existierenden Mitte-Links-Demokratur, der Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung anzustreben, oder auf linke Vorschläge unter Ausschaltung des Gehirns aufzuspringen oder hinter her zu laufen. Jetzt, unter den Bedingungen einer Demokratur Verfasungsänderungen zu fordern oder eine überflüssige Abstimmung über die Verfassung herbeiführen zu wollen, in diesen gegenwärtigen politischen Verhältnissen der Mitte-Links-Parteienoligarchie-Demokratur der Unterdrückung der nationalen Opposition, wo, wenn es wirklich so käme, die Mitte-Linksrepublik nur noch verhängnisvoller bekräftigt und ausgebaut und einen weiteren Sieg davontragen würde.
Eine erneute Abstimmung über die Verfassung, oder eine Verfassungs-Neucreation oder unabdingbare Verfassungsergänzung (durch soziale und nationale Grundrechte), kann nur nach einer vorherigen Beseitigung der politischen Verfolgung und Unterdrückung der deutschen Rechten sinnhaft angestrebt werden. Damit diese endlich auch den politischen Prozeß mitbestimmen kann! Hierauf, auf die Veränderung der politisch-demokratischen Verhältnisse in diesem unserem Lande, muß unser primärer Kampf als authentische, internalisiert demokratische und seriöse sowie echte Rechte abzielen. Ein Kampf um eine auch wirklich nach der Verfassung funktionierenden Demokratie als Voraussetzung für Verfassungsverändrungen und -ergänzungen. (Siehe hierzu weiter unten im Beitrag.) Die dann keine real existierende Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung, dieser politischen und daraus folgenden auch sozialen Zweidrittelgesellschaft, mehr ist. Und was ist Demokratieverfälschung denn anderes als Verfassungsverfälschung?
Weiter zur Darlegung des Konzeptes: Der vorliegende Beitrag soll auch die zu bedauernde Geringschätzigkeit des Geredes über das GG einiger Nationalpatrioten als nicht vertretbar erweisen und zu Einhalt und Umkehr auffordern. Die Zentralsäule unserer Republik, unsere Staatsräson, läßt sich nicht so ohne weiteres diskreditieren. Dabei wird den unproduktiven und unpolitischen Brachial-Ideologen kein einziger Baum in den Himmel wachsen - weil sie niemals in ihrer Art und Weise das Vertrauen des Volkes zu gewinnen vermögen. Da beißt man sich nur die Zähne dabei aus und versucht permanent vergebens mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Aber seit Menschengedenken ist es noch niemandem gelungen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Sollte dies alles verkannt werden, so wird der deutschen Rechten auch weiterhin kein Erfolg auf Bundesebene beschieden sein! So sicher wie das Amen in der Kirche ist, der Tag auf die Nacht folgt. Denn es war noch immer so gewesen, daß auch die falschen Wege und die falschen politischen Positionierungen, solange man sie auch beschritt und befolgte, letztlich nichts gebracht haben; Irrwege waren und blieben. Weil sie ganz einfach nichts bringen können. Einen Erfolg im Kampf um die nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung kann man sich nicht malen, weil die Politik letztlich immer noch primär ein geistiger Prozeß ist! Nur das Grundsätzliche wiederholt sich in der Geschichte; das Grundsätzliche, das fähig ist auf die immer fortschreitenden politisch-historischen Bedingungen auch richtig zu reagieren und diese zu beachten. Wie etwa in der Frage des unumkehrbaren Systemtypus. Es gibt da kein vorwärts in eine Rückgangsgesellschaft. Es läßt sich fundamentaloppositionell nichts erzwingen. Es sei denn, man ist sein ganzes Leben lang nur mit Spielwiesen zufrieden. Und selbst ein Durchmarsch mit den falschen politischen Positionierungen in den Bundestag würde bald wieder zum totsicheren Verschwinden daselbst führen. Weil die politischen Maximen in den stets wandelnden politisch-historischen Situationen, einmal als richtig erkannt und dennoch nicht befolgt, immer den Mißerfolg nach sich ziehen. Denn die Sicherheit und Wohlfahrt des Souveräns, der immer nur das Volk sein kann!, hat die oberste Maxime zu sein. In aller Unbestechlichkeit. Unhaltbarer fundamentaloppositioneller politischer Extremismus würde unser Volk nur vom Regen in die Traufe führen. Die soziale Verantwortung allen politischen Handelns und Wollens ist oberstes Gebot. Weil Politik das Schicksal ist, unserer aller Lebensqualität, Lebenssinn und Lebensmöglichkeit prägt. Um über die Kunst des Möglichen auch einmal dorthin vorzudringen, daß die Politik es versteht, auch das Notwendige zu realisieren. Aber das Notwendige bedarf in jedem Falle der Definition und der Unverletzbarkeit in der Einhaltung der in allem verpflichtenden sozialen Verantwortung: >>Jeder Mensch hat Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des Einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert!<<
Und zudem, wir treffen sie nicht, diese Herren mit den feinen Instinkten für ideelle und materielle Werte aus der herrschenden politischen (und medialen und kulturellen) Klasse, selbst mit Zielwasser nicht, wenn wir es auf die Verfassung beziehen und dann auch noch - horrible dictu - fehlende Souveränität behaupten. Vollkommen irrig und nicht stimmig, von allen guten Geistern verlassen! Weil wir uns dann permanent auf einer falschen, uns selbst schädigenden Baustelle befinden. Nein, wir nehmen die Verfassung als Bündnisgenossen um die Demokratieverfälscher, unsere Unterdrücker des Nationalpatriotismus, zu entlarven. Unsere zentrale Maxime muß lauten: Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit! Und daraus folgt: Wir werden von Demokratieverfälschern regiert! Und Demokratieverfälschung entsteht aus der Verfassungsverfälschung heraus! Dies allein trifft und eröffnet ungeahnte Spielräume in der Öffentlichkeitswirksamkeit (wobei auch die Bewußtseinsinhalte daran angepaßt werden müssen), ermöglicht ungeahnten und absolut notwendigen Zulauf über die sonstigen Milieugrenzen und Netzwerke hinaus. Schafft Vertrauen und ein Verstehen und Verständnis für nationalpatriotische politische Positionierungen im Volk. Diffamierungen der Mitte-Links-Extremisten prallen ab. Alleine weil sie sich vor der Enttarnung sehen. Ein Zulauf der erst zum bundesweiten Erfolg führt.
Die ersten drei Hauptmaximen der deutschen Rechten müssen daher lauten:
1. Nicht die Demokratie ist der Fehler, sondern die verfälschte Demokratie ist der Fehler!
2. Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit!
3. Wir werden von Demokratieverfälschern regiert!
Wir sind vorerst, auf Grund der uns vorenthaltenden politischen Freiheit, auf die generelle demokratische Auseinandersetzung zurückgeworfen - auf das Verlangen nach Urfreiheit in der demokratischen Auseinandersetzung. Und diesem Kampf werden wir uns widmen, und dies unter allen Umständen. Komme, was da wolle! Notfalls werden wir uns dann auf keinen Fall mehr zuerst eine Bahnsteigkarte lösen um einen Bahnsteig zu erstürmen! Auch auf die Gefahr hin, letztlich nur noch vor einer Frage zu stehen: Vielleicht ist überhaupt das eigene Leben mitunter der Preis der Freiheit - in Situationen der tiefsten Erniedrigung! Der tiefsten Erniedrigung für Volk und Vaterland vor allem. Weil eben ein Leben in Ketten, wo wir doch alle frei geboren sind!, ein Leben in politischer Unfreiheit ganz und gar unerträglich ist.
Teil II:
Erstens: Primär ist selbstverständlich das Folgende: Die fundamentaloppositionelle Falschaussage: "Wir haben keine Verfassung" ist vollkommen deplaziert. Unpolitisch, kontraproduktiv und nur beschaulich. Begründet wird diese Falschaussage mit nur oberflächlichen und somit unstimmigen und leerlaufenden Betrachtungen, Bewertungen und Behauptungen. Wie: 1. "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung" oder: 2. "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung" oder: 3. "Es gab keine Verfassunggebene Nationalversammlung nur einen Parlamentarischen Rat" oder 4. "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Zu 1.: "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung."
Nun, generell muß klar sein, nicht die Firmierung, das Etikett oder die Verpackung machen eine Verfassung, sondern der Inhalt! Warum die Mütter und Väter des Grundgesetzes ihre Verfassungsausarbeitungen nicht >Verfassung< genannt haben, sondern >Grundgesetz<, nämlich weil sie zukünftig die Wiedervereinigung nicht verhindern oder verbauen wollten, wird weiter unten noch im einzelnen dargelegt. Und weiterhin: In der deutschen Geschichte gab es eine Reihe von Staaten, deren Verfassungen auch Grundgesetz benannt wurden. Etwa das Grundgesetz des Deutschen Bundes oder der Bundesakte von 1815.
Dr. Gerhard Frey: "Das Grundgesetz gilt. (...) Dass Grundgesetz ein anderer Ausdruck für Verfassung ist, wurde oft genug nachgewiesen." (Quelle des Zitates siehe Punkt 4)
Zu 2.: "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung."
Nun, wie wohlfeil und erbaulich und dennoch falsch. Verfassungen haben primär wegen ihrer Inhalte zu gelten. So stellt der Staatsrechtler und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof fest: "Im Ergebnis zeigt sich somit, daß eine Verfassung wegen ihrer Inhalte, nicht wegen eines formalen Zustimmungsaktes Geltung beanspruchen kann. Eine Verfassung ist legitim, weil die Richtigkeit ihrer Kerninhalte in der Gegenwart überzeugt, nicht weil eine Mehrheit ihr zustimmt. Auch jede Mehrheitsentscheidung kann einen bestimmten Rechtsinhalt nur rechtfertigen, wenn das Demokratieprinzip vorausgesetzt werden darf und deshalb der Grundsatz der Mehrheitsentscheidung schon in Geltung ist. Umgekehrt mag ein Gewaltherrscher die Beachtung einer Ordnung auch gegen die Einsicht des Richtigen erzwingen und sogar eine formale Zustimmung der Unterworfenen erreichen; der bloße Gehorsam begründet jedoch nur eine Ordnung auf Unterwerfung, letztlich jedoch nicht die Legitimation und Autorität des Rechts." (Quelle siehe unterhalb.)
Im übrigen: Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde auch ohne ein Plebiszit in Kraft gesetzt. Zahlreiche andere Verfassungen wurden weltweit ohne Volksabstimmungen in Kraft gesetzt: So etwa die englische, die französische, die US-amerikanische Verfassung.
Das Grundgesetz hat sehr wohl eine hinreichende demokratische Legitimation! Und nach der (Teil-)Wiedervereinigung erst recht. Aber auch vorher schon. Warum? Eine Verfassung kann keine Legitimation durch einen einmaligen Zustimmungsakt erhalten - dies entspräche nicht dem Kerngehalt des Demokratieprinzips. Paul Kirchhof stellt treffend fest: "Dennoch leidet das Grundgesetz nicht an einem demokratischen `Geburtsfehler´. Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. Nach diesem Demokratieverständnis wäre eine Verfassung, die in einem punktuellen Abstimmungsakt vor hundert Jahren vom Volke bestätigt worden ist, für die gegenwärtige - an diesem Abstimmungsakt unbeteiligte - Generation des Staatsvolkes demokratisch fundiert, während einer Verfassung, die durch 40jährige (heute müßte es heißen: durch 60-jährige;RJE) gestaltende Mitwirkung des Staatsvolkes in tägliche Verfassungswirklichkeit umgesetzt worden ist, die demokratische Legitimation fehlte. Dieser formal-demokratische Denkansatz verkennt das Postulat, daß alle Staatsgewalt jeweils in der Gegenwart vom Staatsvolk ausgehen müsse. Das Demokratieprinzip sagt nicht, daß der Wille der vorausgehenden Generation der nachfolgenden ihre Staatsverfassung vorschreiben dürfe. Vielmehr beansprucht das Demokratieprinzip unabhängig von der historischen oder aktuellen Zustimmung der jeweils Beteiligten Verbindlichkeit; deswegen könnte das Staatsvolk der Gegenwart nicht durch Mehrheitsentscheid seinen Nachkommen die Demokratie vorenthalten. Wenn das Demokratieprinzip der jeweiligen Mehrheit des Staatsvolkes politische Bestimmungsmacht zuweist, kann es sich nicht selbst zur Disposition der Mehrheit stellen. Das Demokratieprinzip gilt nicht, weil die Mehrheit es so wünscht, sondern weil der Gedanke der Volkssouveränität richtig ist. (...) Das Demokratieprinzip beansprucht also eine vom Mehrheitswillen unabhängige Geltung, die eine Legitimation und Verantwortlichkeit der jeweiligen Staatsgewalt gegenüber dem Staatsvolk der Gegenwart fordert. Das Grundgesetz, das nicht in einem förmlichen Akt vom Staatsvolk vorbereitet oder beschlossen worden ist, gewinnt demokratische Legitimation, sobald es im Zuge des Wiederaufbaus deutscher Staatlichkeit und der Schaffung eines demokratischen Rechtsstaates vom Staatsvolk - insbesondere in der ersten Bundestagswahl 1949 - als verbindliche Staatsordnung gehandhabt und in die Rechtswirklichkeit umgesetzt worden ist.
Das Demokratieprinzip fordert nicht die Zustimmung des Staatsvolkes in einem einmaligen historischen Zustimmungsakt, sondern erwartet eine kontinuierliche Mitwirkung dieses Volkes in dem demokratisch verfaßten Gemeinwesen."
(Quelle: Paul Kirchhof: Brauchen wir ein erneuertes Grundgesetz?, München 1993 - 2., unveränderte Auflage, Seite 17, 18, 19f)
Zu 3.: "Es gab keine Verfassunggebende Nationalversammlung sondern nur einen Parlamentarischen Rat".
Zunächst wiederum grundsätzlich: Prof. Dr. Paul Kirchhof hat bewiesen, daß der Prozeß der Verfassungsbildung, der Verfassunggebung, nicht auf einen einmaligen verfassunggebenden Akt zurückgeführt werden kann und daran gemessen werden kann. Die Verfassunggebung muß als kontinuierlicher Prozeß verstanden werden. Paul Kirchhof schreibt:
"b) Der Prozeß der Verfassungsbildung
... Sodann weist es (das Willensdogma; RJE) dem Demokratieprinzip den - begrenzten - Entscheidungsspielraum zu, in dem das Staatsvolk mehrheitlich Recht begründen und verändern, Staatsorgane wählen und abberufen kann. Das Vernunftrecht schließlich stellt diesen Freiheitsrechten und Mehrheitsbefugnissen, die grundsätzlich eigennützig ausgeübt werden dürfen, die Prinzipien des Gemeinwohls, des Amtsethos, der Unbefangenheit, der Friedlichkeit und des schonenden Umgangs mit den vorgefundenen Güter dieser Welt entgegen. Aus dem Zusammenwirken dieser Rechtsentstehens- und Rechtserkenntnisquellen gewinnt eine Verfassung ihren Geltungsgrund und ihre Überzeugungskraft. Sie ist legitim, weil sie naturgerecht, willensorientiert-freiheitlich und vernünftig ist. Das Entstehen von Verfassungen ist deshalb nicht ein Augenblicksereignis ähnlich einem juristischen Urknall, sondern ein lang währender Prozeß der Suche und Erprobung, die schließlich bei der Formulierung einer Verfassungsurkunde zu einer stets verbesserungsbedürftigen Staatsordnung führt.
Nicht die Herstellung eines Verfassungstextes, nicht die formale Bestätigung diese Textes in einem Abstimmungsakt, sondern der Prozeß des Hervorbringens, Erprobens und Formens der Verfassung und des Verfassungstextes sind Ausübung der verfassunggebenden Gewalt."
Weiterhin: Die drei westlichen alliierten Besatzungsmächte verlangten in den "Frankfurter Dokumenten" (1. Juli 1948) von den 11 deutschen Ministerpräsidenten die Einberufung einer Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung. Es waren die 11 deutschen Ministerpräsidenten, die dies entschieden ablehnten und sich durchsetzten; das Ansinnen der Alliierten verhinderten; sich weigerten diesem nachzukommen. Es sollte keine Nationalversammlung sein, sondern ein Gremium welches durch die Landtage legitimiert werden sollte. Und dieses Verfassunggebende Gremium wurde der Parlamentarische Rat genannt. Die verfassungsrechtlichen Ausarbeitungen sollten auch nicht Verfassung sondern Grundgesetz benannt werden. (Näheres weiter unten im Text.)
Zudem: Die obigen Darlegungen (in Punkt 2) von Paul Kirchhof treffen auch klar hier für den Punkt 3 zu. Sie beziehen sich sowohl auf die Frage der Art und Weise der Vorbereitung als auch der Legitimierung einer Verfassung. Also auch in dem Fall, wo es nicht eine Nationalversammlung (was natürlich ein Idealzustand ist und bleibt!) sondern ein Parlamentarischer Rat, oder in der Legitimation es kein Plebiszit sondern eine Abstimmung in den 11 Landtagen gab. Wie jeweils bei der Entstehung und Annahme des Grundgesetzes geschehen. Im weiteren Verlauf des Beitrages unterhalb wird genau dargelegt, wie und warum in der politisch-historischen Ausnahmesituation der Verfassungsberatungen von 1948/1949, weil wir nämliche die Besiegten von 1945 waren!, die deutschen Verfassungsgeber es nicht >Nationalversammlung< nennen wollten sondern >Parlamentarischer Rat< (im übrigen die Legitimierung auch nicht durch ein Plebiszit sondern durch die 11 Landtage vornehmen wollten). Der deutsche politische Wille verweigerte sich auch hier den alliierten Besatzern. Dies hatte seine Begründung die mit dem nicht aufgebbaren Ziel einer Wiedervereinigung zusammenhängen.
Auch hier trifft die weiter oberhalb zitierte Feststellung von Prof. Kirchhof zu, sie ist zentral, und muß deshalb für Punkt 3 wiederholt werden: "Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. (...)."
Zudem und zur weiteren Argumentation: Es lag sehr wohl eine Legitimation des Parlamentarischen Rates, dem Organ der Verfassunggebung 1948/1948, vor. Unter den Verhältnissen der Besatzungsherrschaft kam es dennoch zu Wahlen in den 11 Ländern der westlichen Besatzungszonen. Es kam zu 11 demokratisch legitimierten Ländervertretungen oder Länderparlamenten, zu 11
Landesverfassungen und 11 gewählten Ministerpräsidenten. Dies war Legitimation und Verkörperung des Volkswillens. Und es waren ja dann die 11 Ministerpräsidenten, die den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee als Vorbereitung für den Parlamentarischen Rat, und dann den Parlamentarischen Rat (das Verfassunggebende Gremium mit Verfassunggebender Gewalt) beauftragten, dem die ausschließliche Aufgabe zukam, ein Grundgesetz zu beraten, zu beschließen und den Ministerpräsidenten und den Landtagen zur Abstimmung vorzulegen.
Der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, Prof. Dr. Carlo Schmid, legte im genannten Zusammenhang vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates, in der 2. Sitzung am 8. September 1948, dar: "Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, daß der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist. Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, daß Deutschland weiterbesteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Ländern gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. ... in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate `westdeutsche´ Gebietshoheit ausgeübt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland." (aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8ff)
Zu 4.: "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Auch diese Behauptung ist deplaciert. Nochmals: Verfassungen gelten wegen ihrer Inhalte (siehe oben die Aussagen von Prof. Dr. Paul Kirchhof)!
Zur Kritik "Das Grundgesetz gilt nicht, weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist", stellt Dr. Gerhard Frey sehr treffend fest: "Dem ist entgegenzuhalten, dass Friedensverträge häufig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für den schwächeren Partner verbunden sind und davon die Gültigkeit einer Verfassung nicht abhängig sein kann. In den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die Bundesrepublik für den Westen im Allgemeinen und die USA im Besonderen ein begehrtes `Bollwerk gegen den Bolschewismus´, so dass damals für uns günstige Friedensverträge mit einer ganzen Reihe von Staaten hilfreich gewesen wären. Heute, da jeder Zwerg uns schmähen und treten kann, liegen die Dinge anders."
Im übrigen stellte Dr. Frey im nämlichen Beitrag ebenfalls treffend fest: "Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen entgegen manchen Hoffnungen von Deutschfeinden festgestellt: Durch die Kapitulation der deutschen Wehrmacht ist Deutschland als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen. Vielmehr existiert das Deutsche Reich in der mit ihm identischen Bundesrepublik weiter."
Diese Feststellungen wurden auch schon im Parlamentarischen Rat (PR) von den profundesten Sachkennern daselbst festgestellt (siehe weiter unten). Etwa von Prof. Dr. Carlo Schmid, Vorsitzender des Hauptausschusses des PR.
(Quelle zu den Frey-Zitaten: Dr. Gerhard Frey, "Was ist das Grundgesetz wert? - Eine Analyse zum 60-jährigen Besten der Verfassung / 2. Folge", National-Zeitung Nr. 18 vom 24. April 2009, Seite 4. Die erste Folge des Beitrages wurde in der NZ Nr. 17 abgedruckt.)
Teil III:
Leider hört man öfters auch von bewährten Nationalpatrioten: "Wir haben keine Verfassung." Nun, ich kann mir gut vorstellen und nachempfinden, was da bei dieser Aussage so alles mitschwingt oder impliziert wird - immerhin sind wir Jahrzehnte lang als nationale Opposition immer nur in die Gosse der Sozialunwirksamkeit getreten worden. Auch haben wir uns zu sehr aus eigener Unbedarftheit dorthin befördern lassen, was wir nun langsam, wenn es sein muß: unter allen Umständen, nicht mehr hinnehmen werden. Aber ich warne dennoch davor, mit zu viel purer fundamentaloppositioneller Negation und brachial-ideologischer Verirrung schaden wir dem Aufbau einer auch erfolgreichen deutschen Rechten, die internalisiert demokratisch und seriös sein muß, mehr als das wir dieser nützen. Aber hierauf käme es in unserer Lage entscheidend an: politisch und nicht unpolitisch, produktiv und nicht kontraproduktiv der deutschen Rechten, der nationalen Opposition und dem nationalen Widerstand endlich zum Erfolg und Durchbruch zu verhelfen - Emanzipation und Partizipation in einer auch wirklich funktionierenden Demokratie. Und es sollte uns nicht kalt lassen, in die vom politischen Gegner immer wieder aufgeklappten offenen Messer zu rennen um fortgesetzt in der Sozialunwirksamkeit zu verharren. Warum? Weil wir nicht daran glauben mögen, daß die Demokratie letztlich nur eine Illusion oder eine Fata Morgana sein wird. Und weil wir die folgende internationale Analyse und Rüge an unsere herrschende politische Klasse endlich überwinden wollen und müssen:
"Es ist offensichtlich, daß Deutschlands Aktionskurs den Entschluß widerspiegelt, Gruppen an den Rand zu drängen oder AUSZULÖSCHEN, die als extremistisch oder als Bedrohung für die bestehende Ordnung empfunden werden." So treffend das
Washingtoner Büro der KSZE (OSZE)-Menschenrechtskommission, 1993 in seiner Rüge an die damalige Bundesregierung Kohl.
(In: Implementation of the Helsinki Accords Human Rights and Democratization in unified Germany; 1993) Weil wir ganz einfach diesen "EMPFINDUNGEN" einer real existierenden Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung - die eine real existierende skrupellose Demokratur ist - so sehr mißtrauen. Weil dies die politische Unfreiheit eines Drittels unseres Volkes bedeutet! Einer ganzen (!) politischen Strömung. Weil wir nicht von Demokratieverfälschern regiert werden wollen. Weil eine real existierende politische und soziale Zweidrittelgesellschaft nur der Ausdruck einer Demokratur, einer verfälschten Demokratie sein kann! Weil wir eine solide Verfassung haben, aber keine politische Freiheit. Weil nicht die Demokratie der Fehler ist, sondern die verfälschte Demokratie der Fehler ist!
Weil eine auch wirklich funktionierende Demokratie sogar mehr ist als nur eine Verfassung zu haben; weil die Demokratie sich durch einen auch wirklich freiheitlichen demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß überhaupt ERST KONSTITUIERT.
Die Falschbehauptung "Wir haben keine Verfassung", wird damit begründet, schon der Name Grundgesetz manifestiere das Gegenteil.
Und sie wird damit begründet, es hätte weder eine Verfassunggebende Versammlung noch eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Es fehle also die Rechtsgültigkeit. Was es damit auf sich hat, wurde bereits oberhalb dargelegt und wird weiter unten noch etwas vertiefter dargelegt.
Jedoch ist zunächst schon hier zur abzulehnenden generellen Fragwürdigkeitserklärung gegenüber dem Grundgesetz festzustellen, daß dieses sowohl bei der Wiedervereinigung mit dem Saarland als auch bei der Wiedervereinigung mit der DDR hervorragend funktionierte. So hervorragend funktionierte, daß 1. die Mitteldeutschen im Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 für die Übernahme des Grundgesetzes als Staatsverfassung plädierten und mit uns, den Schwestern und Brüdern aus dem Westen, in Übereinstimmung gerieten, und das 2. trotz der vielen Widerstände im In- und Ausland das Grundgesetz stets den Wiedervereinigungsanspruch aufrecht erhalten konnte, und dies solange "bis die innerdeutsche und die weltpolitische Lage die Wiedervereinigung mit friedlichen Mitteln zugelassen hat". Was alles exakt dem letztlich in Erfüllung gegangenen Konzept Dr. Konrad Adenauers entsprach (und ich komme darauf zurück). Aber vielfach ist ein derartiges, uns alle immer wieder tief diskreditierendes Gerede: wir hätten keine Verfassung, nur Ausdruck einer puren Unbedarftheit und Kenntnislosigkeit; einer brachial-ideologischen Verbohrtheit. Und was wichtiger und zentral ist: Der Ausgangspunkt zu falschen politischen Positionierungen: notwendige erfolgreiche politische Positionierungen werden erst gar nicht erkannt. Was aber ganz entscheidend für unseren Kampf wäre. Energie wird auf falschen und unbedeutenden Kriegsschauplätzen regelrecht verschleudert. In Gefechten, die ganz einfach nicht zu gewinnen sind.
Wer nach einer Verfassungsreform (im Sinne einer anderen Verfassung und eines anderen Staates) genereller Art ruft, der will eine Staatsreform erreichen. Aber die politische Unfreiheit der Rechten überwinden wir nicht in einer Staatsreform (weil die deutsche Rechte generell staatstreu und verfassungstreu ist und für das Große und Ganze steht! - Dafür ist sie die deutsche Rechte und allen anderen überlegen), sondern nur in einer Demokratiereform; nicht im Kampf gegen das Verfassungsrecht, sondern allein im Kampf gegen die Verfälschung dieses Verfassungsrechtes durch eine real existierende Demokratur. Ihm, diesem Kritiker, eignet mitunter auch das vollkommen kontraproduktive und unpolitische Gerede vom "System"; und dies gerade aus dem Lager kommend, was ohnehin bezüglich der Zeitgeschichte stets wie mit Argusaugen beobachtet und angeprangert wird. Dies nicht zu wissen ist so unpolitisch wie kaum etwas unpolitisch und somit kontraproduktiv sein kann. Auch der vermeintliche Effekt der Provokation im Ringen um Öffentlichkeitswirksamkeit ist letztlich irrig und fehlspekulativ, wie er vor allem verräterisch unsolidarisch ist; es bringt eindeutig mehr Schaden als Nutzen. Mit der schier unglaublichen und schier verwerflichen und unerträglichen Spitze: "Das System hat keine Fehler, das System ist der Fehler." Wo es einzig und allein nur richtigerweise und sozial verantwortbar lauten kann: Die Demokratie hat keine Fehler, die verfälschte Demokratie ist der Fehler! (Und dies sind Unterschiede von eminenter strategischer Bedeutung; eine Frage von Erfolg und Mißerfolg.) Wer also derart unverantwortlich vom, für zahllose Leute und Beobachter derart in Verruf gebrachten Terminus "System" (mit einem eindeutigen Bezug) und den damit verbundenen negativen, und auf die nationale politische Strömung bezogen verheerenden Konnotationen mit sofort auf dem Fuße folgenden schwer treffenden öffentlichkeitswirksamen Diskreditierungen redet oder schwadroniert, der birgt die Gefahr in sich und ruft diese eminent hervor, daß bei einem entsprechenden Handeln auf der Basis solcher brachial-ideologischen fundamentaloppostionellen Vorstellungen, unser Volk vom Regen in die Traufe kommt. Dies darf nie geschehen, daß dieses unser Volk auch noch vom Regen in die Traufe kommt! Dem ist unter allen Umständen und mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Solange eine überzeugende Begründung für eine bessere und brauchbarere Ordnung, wie der heutige im Grundgesetz vorliegende generell alternativlose demokratische Systemtypus, der über 2500 Jahre lang in der abendländischen Geistesgeschichte und Praxis herangereift ist (wir kommen darauf zurück), der sowohl als brauchbarer Staat mit einer auch wirklich funktionierenden Verfassung sowohl im Individualinteresse als auch im Allgemeininteresse liegt (von der Ergänzungsnotwendigkeit war schon die Rede!), nicht geboten werden kann, solange sollte man schweigen. Will man nicht fortgesetzt Elefant im Porzellanladen sein und die brotnotwenige Anhängerschaft verschrecken und verscheuchen. Und dies ist der Punkt. Denn was ist eine Partei ohne Anhängerschaft? Eine Splittergruppierung.
Klar ist im übrigen auch, daß die Demokratie kein Selbstmordvertrag ist noch sein kann! Freiheit und Wohl des Großen und Ganzen (was eigentlich die Kurzdefinition für Rechts ist: stets und unbestechlich im Dienst am Großen und Ganzen zu stehen und der Sache des Volkes, des Souveräns zu dienen!) kann nicht X-beliebig zur Disposition gestellt werden. Was sich auch als Nationalpatriot per se verbietet: außerhalb des Allgemeininteresses zu handeln - was auch innerparteilich zu gelten hat. Und hier besonders. Aber eine Demokratie hat auch die Kraft, genau zu erkennen, daß es Leute gibt, die die Freiheiten der Demokratie solange gebrauchen möchten, bis sie stark genug sind die Freiheiten der Demokratie abzuschaffen. Dafür kann es kein Pardon geben!
Zur hier vorliegenden Problematik hat der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), in seiner Rede vom 8. September 1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates folgendes ausgeführt: "Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden müssen. Ich für meinen Teil bin der Meinung, daß es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, daß sie selber die Voraussetzung für ihre Beseitigung schafft.
Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen." (aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8 ff.)
Die sogenannten Grundgesetzmütter und Grundgesetzväter haben auch folglich unsere Demokratie als eine wehrhafte Demokratie begriffen und ausgestattet. Als eine kämpferische Demokratie gegen die Feinde der Freiheit. Und dies auch in der Verfassung verankert. Dies gilt!
Als Kritiker hat man sozial verantwortbare und brauchbare Alternativen zu bieten. Aber nicht mit der puren Methode der brachial-ideologischen fundamentaloppositionellen Negation daher zu kommen. Wer eine andere Staatsreform will, der hat aber auch zu begründen, warum er eine andere Staatsform will. Wer die Legitimation und den Inhalt des Grundgesetzes prinzipiell in Frage stellt, hat auch dies zu begründen. Brauchbar zu begründen: Inhaltlich, sachlich und sozial verantwortbar. Weil er dies dem Allgemeininteresse, dem Wohl von Volk und Vaterland ganz einfach schuldig ist! Wo da die besseren Alternativen liegen sollen ist mir jedoch völlig schleierhaft! Man hat genau zu trennen zwischen einer nicht funktionierenden Verfassung und einer nicht funktionierenden Demokratie. Weil die Verfassung nicht zu verantworten hat, wenn das Verfassungsrecht durch eine skrupellos herrschende politische (mediale und kulturelle) Klasse in der Verfassungswirklichkeit, in der Verfassungspraxis verfälscht wird. Man hat genau einerseits das Verfassungsrecht und andererseits die Verfassungspraxis, die Umsetzung der Verfassung, klar auseinander zu halten. Die Verfassung selbst und die Verfassungswirklichkeit. Denn dafür haben die Völker für die grundsätzliche demokratische Freiheit zu lange und blutig gekämpft; über Jahrhunderte hinweg!
Und wenn Demokratieverfälschung feststellbar ist, und sie ist zweifellos in der real existierenden BRD-Demokratur feststellbar und nachweisbar!, und hieraus resultiert auch politische Unfreiheit und Unterdrückung gegen die deutsche Rechte, dann hat man aber dennoch immer sozial verantwortbar zu fragen: liegt das wirklich an der Verfassung. Oder woran liegt es sonst? Es liegt eindeutig nicht an der Verfassung!
Wenn die Infragestellung des Grundgesetzes der Motivation einer inneren Distanz zu diesem Staat oder einer prinzipiellen Ablehnung dieses nach dem Grundgesetz verfaßten Staates sein soll, auch dies würde ich entschieden ablehnen, so ist darzulegen, was denn eine bessere Staatsvorstellung sei. Auch dies bleiben die Kritiker schuldig. Wo sie es aus dem Sektierer- oder Nischenmilieu heraus präsentieren ist es ohne jede tiefere Stichhaltigkeit für mehr Freiheitlichkeit und sozialer Verantwortung; weil ein weniger derselben letztlich dabei herauskommen würde. Der Souverän, der in der Demokratie so wie sie hier vertreten wird, nur das Volk sein kann und darf, weiß dies von Bundestagswahl zu Bundestagswahl sehr gut zu bewerten. Weil sich ihm eben noch keine nationalpatriotische Akteure gezeigt haben, denen er, in Veränderung seines bisherigen Verhaltens, sein Vertrauen entgegenbringt. Und dies liegt an der Argumentation, an der Programmatik, an den politischen Positionierungen. An der Art und Weise. Und nur um dieses Vertrauen geht es. Die Fähigkeit dieses Vertrauen zu gewinnen. Vertrauen gewinnt man nur in der UNBESTECHLICHKEIT und in der sozialen Verantwortung; mit den politischen Positionierungen die auch wirklich weiter tragen und automatisch auch Vertrauen bekommen werden, wenn sie sozial verantwortbar sind. Dies ist doch die eigentliche und unausrottbare Chance der deutschen Rechten, eines Tages zu politischen Positionierungen der sozialen Verantwortung und des Vertrauens vorzustoßen, wo die herrschende Mitte-Links-Staatsideologie durch Demokratieverfälschung derart ins Hintertreffen gerät, daß das Volk sein bisheriges Vertrauen zu unseren Gunsten korrigiert. Die deutsche Rechte ist entweder staatstreu und verfassungstreu oder sie wird nicht sein! Dazu sind die Erfahrungen zu groß, die im 20. Jahrhundert mit dem Totalitarismus beider Spielarten gemacht werden mußten. Zu tief ist dies im Volksbewußtsein eingebrannt. Denn auch die Niederlage fiel nicht ganz einfach so und von alleine vom Himmel - ohne jedes eigene fehlerhafte Hinzutun. Sich zu behaupten, darauf kommt es letztlich an!
Dazu ist auch die Erkenntnis zu groß, das der "Weltgeist" (Hegel) der allgemeinen unrevidierbaren Entwicklung in entscheidenden Dingen, wie etwa in der Frage des Systemtypus!, weiter fortgeschritten ist und niemals in einen vorherigen Systemtypus zurückkehrt - es sei denn kurzfristig und in Ausnahmefällen; diese Gelegenheiten sind jedoch wie praktisch nicht vorhanden. Es wird beispielsweise keine Rückkehr in die Zeiten der Herrschaft von Thron und Altar mehr geben. Nicht in einem freiheitlichen Entwicklungsprozeß!
Und die Dinge müssen immer primär vom Großen und Ganzen aus betrachtet werden; wo es immer noch übergelagerte und höherwertigere Fragestellungen gibt und geben muß. Die grundsätzliche Verteidigung der Demokratie ist eine solche übergelagerte und höherwertigere Fragestellung. Deshalb ist auch das Grundsätzliche von Kräften aller Lager oder Weltanschauungen im Interesse des Grundsätzlichen zu verteidigen. Und wir auch selbst in der Verteidigung des Grundsätzlichen unsere höchste Verpflichtung sehen müssen! Es geht um die UNBESTECHLICHKEIT, ohne die Freiheit und Würde letztlich nicht möglich oder zu erringen ist. Es muß einen demokratischen Grundkonsens geben. Alleine dies ist schon des Kampfes um die Anhänger des nicht preiszugebenden Grundsätzlichen, die Verteidiger der Demokratie als solche und an sich, des Schweißes der Edlen wert. Weil man sie damit auch für die eigene nationalpatriotische Weltanschauung gewinnen kann.
Zweitens: "Wir haben keine Verfassung"? Ganz im Gegenteil, das Grundgesetz ist heute eine der besten Verfassungen der Welt! Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium oder Transistorium gedacht und ist heute die ernsthaft unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes.
Die im Grundgesetz angelegte >Freiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)< ist weit und breit ohne jede brauchbare Alternative; wie es auch zur Demokratie keine zur Zeit denkbare und brauchbare Alternative gibt. Niemand korrigiert die durch den "Weltgeist" (Hegel) hervorgerufenen unrevidierbaren Entwicklungen, niemand dreht die Zeiger der Uhren zurück; so war etwa mit Napoleon endgültig der Systemtypus der Herrschaft von Thron und Altar beseitigt. Was dennoch da war und noch verblieb, waren letzte Gefechte eines bereits generell unterlegenen Systemtypus.
Es entspricht der deutschen Verfassungsgeschichte und Verfassungsentwicklung: Die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 und 1849, als das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland, die Paulskirchen Verfassung enthielt einen Grundrechtskatalog und war Vorbild und Weiterentwicklung für die Verfassung von 1919 und 1949. Das Grundgesetz entspricht einer 2500-jährigen abendländischen geistesgeschichtlichen, politisch-philosophischen Entwicklung in Fragen der Verfassung und des Verfassungsrechtes, der deutschen Verfassungstradition; der jahrtausendelang refelektierten Zentral-Frage: was ist eine sinnvolle und gerechte Staatsordnung. Wo sich mit dieser Frage eine große Anzahl von größten abendländischen politischen Denkern und Philosophen damit auseinandergesetzt haben. Von Platon und Aristoteles angefangen. Darauf griffen, ob nun mehr bewußt oder mehr unbewußt - weil die fortschreitenden Erkenntnisse der politischen abendländischen Philosophie so unausrottbar sind wie die naturwissenschaftlichen, wo jede Generation darauf aufbaut!, auch die Mütter und Väter bei der Schaffung des Grundgesetzes, der unabdingbar notwendigen Schaffung einer neuen politischen Ordnung aus einer verheerenden Niederlage, aus Schutt und Trümmern heraus, und wir waren eben die Besiegten von 1945, ebenfalls zurück.
Insofern konnten die Alliierten, die Besatzungsmächte oder Sieger von 1945, uns nichts aufzwingen, was nicht vorher schon hervorragende und herausragende und vor allem auch deutsche Tradition war. Nichts aufzwingen: Nicht einem Volk der Dichter und Denker - seinerzeit nicht und heute nicht. (Betrachte man nur, was die Deutschen sich in ihrer rasenden Uneinigkeit selbst aufzwingen und verursachen! Dann hat man auch das richtige sogenannte Feindbild - auch im nationalen Freiheitskampf!) Auch in den irgendwann zu bewerkstellingenden Demokratieerneuerungen und Demokratievervollkommnungen nicht: In der unabdingbar notwendigen Angleichung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, in der unabdingbar auch notwendigen Verfassungsergänzung durch soziale und nationale Grundrechte.
Der Fahrkartenschalter nach Canossa muß nun endlich wieder geschlossen werden! Dieses hündische Kriechen in einer nie enden wollenden nationalen Würdelosigkeit; dieser Wahnsinn die ganze deutsche Geschichte fortgesetzt zu kriminalisieren. (Zitat Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt: "Es ist mit Erfolg gelungen, aus der ganzen deutschen Geschichte ein Verbrecheralbum zu machen.") Völlig verquere und falsch verstandene und falsch betriebene Vergangenheitsbewältigung wurde nun langsam genug betrieben.
Niemand hat der Welt mehr gegeben als die Deutschen. Darum läßt sich unserem Volk letztlich auch nichts aufzwingen, was wir uns nicht SELBST aufnötigen und aufzwingen: Durch unseren leider gravierendsten Webfehler im Nationalcharakter, dieser immer auch präsenten verheerenden Uneinigkeit innerhalb unseres Volkes; wo wir uns selbst um einer Parole willen gegenseitig den Schädel einschlagen und an die Gurgel gehen - und dabei auch noch glauben unsere Pflicht zu tun. Weil der Deutsche sich letztlich nur durch sich selbst bezwingen kann! Deshalb steht auch der wirklich ernst zu nehmende politische Gegner und Feind, der letztlich unser Unglück ist, und heute ist die Linke unser Unglück! (und dies ist nicht überspitzt, sondern nur gelinde ausgedrückt!!), nur mitten unter uns, nur in unseren eigenen Reihen innerhalb des deutschen Volkes selbst. Und dieser muß bezwungen werden um unser nationales Elend zu bezwingen; unsere Demokratiezerstörung, um unsere politische Unfreiheit und Unterdrückung zu beenden.
Niemand hat der Welt mehr gegen als die Deutschen, dieses Volk der Dichter und Denker. Gar keine Frage! Der Geist weht mitunter wo er will, und dringt mitunter zu den höchsten Höhen der unbestechlichen Wahrheitsbezeugung vor. Sei es auch im Lager des ehemaligen politisch-militärischen Feindes. So schrieb Sumner Welles, amerikanischer Diplomat und Schriftsteller, seit 1915 im diplomatischen Dienst in Japan und Südamerika, 1937 bis 30. 9. 1943 Unterstaatssekretär im Außenministerium, also Mitglied der Regierung F. D. Rosevelts, im Jahre 1944 über den Kriegsgegner, über das deutsche Volk: "Es ist eine einzig dastehende Tatsache, daß kein Volk mehr zum philosophischen, wissenschaftlichen, literarischen und musikalischen Erbe der modernen Kultur beitrug."
Das deutsche Demokratieverständnis greift somit auch viel tiefer, ist perfekter, als das der US-Amerikaner oder der Engländer; der Angloamerikaner. Gar keine Frage! Denn es gehören nicht nur die Freiheitsrechte des Einzelnen dazu, sondern es umfaßt auch unabdingbar gleichbedeutend die ehernen Rechte des Großen und Ganzen, des Allgemeinwohls: Volk und Nation. Weil beides sich ergänzen muß, weil beides untrennbar zusammengehört. Denn der brauchbare und gerechte Staat erweist sich an der Freiheit des Einzelnen UND gleichbedeutend an der Sicherung des Wohls der Gesamtheit.
Nicht nur die Freiheit des Einzelnen, sondern auch die soziale Gerechtigkeit für den Einzelnen - und dann auch wiederum des authochtonen Kollektivs im Ganzen. So wäre etwa das Recht eines jeden Deutschen, unter der Maxime >Deutsche Arbeitsplätze zuerst für Deutsche<, also das Recht auf Arbeit verfassungsmäßig abzusichern. So wie dies einmal Reichskanzler Bismarck vor hatte und dann von den sogenannten Liberalen im Reichstag daran gehindert wurde. Nämlich auch das Recht auf Arbeit in der Verfassung fest zu schreiben - als auch ein soziales Grundrecht. [So wie dies im übrigen auch die Gewerkschaften, so Hans Böckler in einem Schreiben an den PR, bei den Verfassungsberatungen 1948/49 durch den Parlamentarischen Rat forderten: das Streikrecht sowie ein Grundrecht auf Arbeit in der Verfassung zu verankern; und in der seinerzeitigen SPD-Fraktion im PR leider keine Unterstützung oder Bündnispartner fand.] Um diese zweite Säule des Großen und Ganzen, der Rechte und das Wohl der Gesamtheit von Volk und Nation, als nationale Grundrechte, und um die Präzisierung der ersten Säule, der Hinzufügung der sozialen Grundrechte, muß unser Grundgesetz, als die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes, in der Tat noch ergänzt und vervollkommnet, verbessert werden. Zu den individuellen freiheitlichen und (noch einzufügenden) sozialen Grundrechten gehören auch die nationalen Grundrechte, die Grundrechte für Volk und Nation insgesamt. Der auch nationalen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, der Behauptung auch der eignen national-kulturellen Identität, des WirSelbst. Vor allem der Schutz vor dem vernichtenden Vielvölkerchaos. Deutschland kann und darf kein Einwanderungsland sein.
Eine dann perfektere Verfassung wird den Entartungen und der Hauptgefahr für die Demokratie, denn auch diese trägt leider einen Todeskeim in sich!, die alles zersetzende und alles auflösende Diktatur des Libertinismus und Nihilismus, entscheidend entgegentreten können. Oder die Völker werden keine freiheitliche Zukunft haben. Auch werden sie keine Zukunft haben, wenn nicht als Folge, und somit als zweites erkannt wird, daß die Völker, und zwar jedes einzelne Volk für sich, nicht in der Völkervermischung, nicht im Völkerchaos, nicht im Multi-Kulit-TuttiFrutti-Vielvölkergulasch der Überfremdung (des sozialen und kulturellen Krebsgeschwürs unseres heutigen Niederganges!), sondern nur in der Konzeption des Ethnopluralismus, also der ralativen ethnischen Homogenität, ihre je eigenen Identität und Souveränität, sich im 21. Jahrhundert behaupten können. Eine Vermischung der Völker, eine Zersetzung der Vielfalt der Völker, ist das Ende jeder tragfähigen und lebensfähigen Kultur. Die Verfassung in der Vervollkommnung und Ergänzung muß auch dies einmal ganz klar widerspiegeln. Deutschland den Deutschen. Wie es auch selbstverständlich ist: Frankreich den Franzosen, England den Engländern, Europa den Europäern. Afrika den Afrikaner. Was denn sonst! Ethnopluralismus - um der Freiheit, der Identität und Souveränität aller Völker willen! Damit nicht die Verschiedenartigkeit der Völker, der eigentliche Reichtum der Welt, die Unterschiedlichkeit der Völker als die Gedanken Gottes, nicht in einen Hexenkessel der Vermischung und Vermengung, die unabdingbar die Zersetzung aller hervorruft und zu unserer aller verheerenden Schaden wird, hinabsinkt.
DAS NATIONALE IST DAS EIGENTLICH HUMANE! Das Nationale hat die eherne Pflicht, internalisiert (verinnerlicht) demokratisch und seriös aufzutreten und es vor allem auch zu sein! Notfalls mehr sein als scheinen. Es gibt heute nichts wichtigeres als der Kampf um die nationalpatriotische Freiheit in der Demokratieemanzipation; das Ende der Unterdrückung einer ganzen politischen Strömung, das dritte Lager, welches etwa ad hoc ein Drittel unseres Volkes umfaßt. Welches klar hervortreten würde, wenn es die Demokratur, die Demokratieverfälschung in unserer Republik nicht gäbe; welches klar hervortreten wird, sobald eine deutsche Rechte auch mit der Fähigkeit zum Erfolg die Bühne betreten wird; ad hoc einem Drittel unseres Volkes auch die nationalpatriotische Repräsentanz zuwachsen wird. Die sie ja nun einmal betreten wird weil sie sie betreten muß!
Die Demokratieverfälschung der Mitte-Links-Parteinoligarchie ist keine Folge eines verfehlten Grundgesetzes, einer verfehlten Verfassung, es ist ganz klar die Verfälschung derselben. Die Unterdrückung einer ganzen politischen Strömung wiederum, die Unterdrückung der deutschen Rechten [und solange Politik das Schicksal der Menschen gestaltet, wird es immer eine politische Strömung der >Mitte<, der >Linken< und der >Rechten< geben. UND der Unterschied zwischen der >Linken< und der >Rechten< ist in zentralen Fragen abgrundtief. Es sind zwei Lebens- und Weltsichten, wie sie unterschiedlicher nicht gedacht werden können!], ist die größte Schande, Fluch und Felonie der Bonner Nachkriegsrepublik. (Selbstverständlich sind hier nicht die Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und Prof. Dr. Ludwig Erhard damit gemeint. Aber die Epigonen danach.) In der real existierenden Demokratur haben sich die >Mitte< und die >Linke< zu einer Kumpanei gegen die Rechte verschworen! Diese Unerträglichkeit muß aufgebrochen und beseitigt werden. Und die Unterdrückung und politische Unfreiheit der deutschen Rechten ist eines (und es gibt da mehrere!) der größten politischen Verbrechen der Nachkriegsrepublik. Eine unglaubliche Schande der herrschenden politischen, medialen und kulturellen Klasse offenbarend! Und dieses politische Verbrechen der Demokratieverfälschung ist ein Verbrechen am Großen und Ganzen, an Volk und Nation. Am gesamten politischen Gestaltungsprozeß und seinen Ergebnissen. An der deutschen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung. An der politischen Freiheit und Würde aller Deutschen!
Also wir haben weiterhin erkannt: Demokratieverfälschung ist das Resultat der Verfassungsverfälschung. Und Demokratieverfälschung ist eine Verfälschung des Großen und Ganzen, des Allgemeinwohls oder Bonum commune, ist die Hervorbringung von politischer Unfreiheit die ein politisches Verbrechen ist. Denn auch eine Verantwortung für das Große und Ganze ist durchaus im Grundgesetz festgeschrieben, durch den im GG vorgegebenen Eid des Bundespräsidenten in Art. 56 GG und der Bundesregierung in Art. 64 Abs. 2 GG. Und der verfassungsmäßig vorgeschriebene Eid dieser Organe lautet gemäß Artikel 56: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden." [Ein mir vollkommen unverständlicher Nachsatz! Denn Voltaire wußte es besser: "Der Atheismus und der (politische) Fanatismus sind zwei Ungeheuer, die eine Gesellschaft verschlingen und zerreißen können."] Und in Artikel 64 Abs. 2 GG heißt es bezüglich des Eides der Bundesregierung: "Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid."
Also das Große und Ganze ist verpflichtend angesprochen, indem die Mitglieder der genannten Organe ihre "Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden" müssen. Und dazu gehört vor allem auch die Aufrechterhaltung einer auch für alle wirklich funktionierenden Demokratie. Statt dessen haben wir eine real existierende politische Zweidrittelgesellschaft die auch eine soziale nach sich gezogen hat.
Aber dies alles liegt NICHT an der Verfassung! Denn wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit für alle in unserem Volk vorhandenen politischen Strömungen. (Und dies ist das ganz große Zersetzungs- und Zerstörungswerk der Nachkriegsrepublik in Politik und Kultur!) Welches wiederum eine Verfälschung des gesamten politischen Prozesses zur Folge hat; die politischen Ergebnisse sind immer nur die politischen Ergebnisse einer Mitte-Links-Demokratur. Nicht mehr und nicht weniger. Wie Wahlen zur Mitte-Links-Demokratur sind immer nur die Wahlen aus einer Mitte-Links-Demokratur heraus für die Absicherung einer Mitte-Links-Demokratur. Schicksalsträchtige Wahrheit. Eine Tragödie. Und dennoch: es ist nicht die Verfassung!
Deshalb: Mit dieser unserer soliden Verfassung des Grundgesetzes kann die deutsche Rechte alle ihre politischen Positionierungen realisieren - wenn sie es nur besser verstünde! Denn auch nahezu unerträgliche Demokraturverhältnisse sind letztlich zu bezwingen und müssen bezwungen werden; gar keine Frage! Dies muß unser zentrales Bewußtsein sein um endlich Siege für den deutschen Nationalpatriotismus erfechten zu können. Und allein dies ist wiederum die Voraussetzung um unsere Verfassung, wenn es einmal auch die Mitsprache des deutschen Nationalpatriotismus gibt, auch einmal verbessern, vervollkommnen, ergänzen zu können: durch soziale und nationale Grundrechte. Denn das Nationale ist nicht nur das Humane sondern auch das Soziale schlechthin! Warum? Die soziale Frage ist ohne die nationale Frage gerade heute nicht mehr lösbar. Die Demokraturverhältnisse sind zu bezwingen. Systemimmanent.
Wenn dies, etwa durch eine üble Laune der Vorsehung, nicht mehr gelingt, weil zukünftige Verteilungskämpfe insgeheim schon unabwendbar geworden sind, vor allem bedingt durch die grenzenlose Überfremdung unseres Landes, was Gott verhüten möge!, so gäbe und gibt es dann nur noch einen Weg: den revolutionären Akt, das revolutionäre Aufbegehren. Absolut keine Frage: Ein Volk hat immer auch das Recht zur Revolution! Erst recht wenn es sich in seiner tiefsten Erniedrigung befindet um wenigstens die Ehre vor der Nachwelt noch zu retten. (Buchempfehlung: Johann Benjamin Erhard: Über das Recht des Volks zu einer Revolution und anderer Schriften, Nürnberg 1794; auch seinerzeit neu herausgegeben von Hellmut G. Haasis, München 1970) Ich denke, wir sollten den evolutionären Weg einschlagen! Denn selbst der revolutionäre Akt braucht vor aller Augen die schlagkräftigen Beweise und dann die alles befreiende Schlußfolgerung: Nein, mit dem evolutionären, dem systemimmanenten Weg und Bemühungen geht es nun wirklich nicht; wir haben uns vergeblich bemüht und bemüht und nochmals bemüht. Weil wir Friedrich Nietzsches Frage systemimmanent nicht lösen können oder sie man uns nicht lösen läßt: „Wie kommen die Erschöpften dazu, die Gesetze und Werte zu machen? Wie kommen die an die Macht, die die Letzten sind?“
Ein revolutionärer Akt, zu dem Le Incorruptible - Der Unbestechliche (Maximilien Robespierre), Le plus eloquent par excellence (und Babeuf schrieb am 29. 2. 1796 an Bodson: "daß der Robespierrismus die Demokratie ist und daß diese zwei Worte ganz und gar identisch sind"; also zwei Seiten einer Medaille!), und auf ihn wird zurückgegriffen: weil der Geist eben weht wo er will, im Nationalkonvent am 2. Januar 1792 feststellte: "Niemand hat uns eine bessere Idee vom Volke gegeben als Rousseau, denn niemand hat es mehr geliebt. `Das Volk will immer das Gute, aber es sieht das Gute nicht immer´ (...) Die Beauftragten des Volkes sehen oft das Gute, aber sie wollen es nicht immer sehen ..., denn sie wollen die Autorität, die es ihnen überträgt, benutzen, um ihren Hochmut zu befriedigen. (...) Wenn es aber erwacht und seine Kraft und Majestät entfaltet, was nur einmal im Laufe von Jahrhunderten geschieht, dann neigt sich alles vor ihm. (...) Das Volk erkennt die Verräter erst dann, wenn sie es schon so sehr geschädigt haben, daß sie ihm gefahrlos trotzen können." [Zweite zentrale Buchempfehlung, und weil der Geist eben weht wo er will: Georges Labica: Robespierre. Une politique de la philosophie, Presses Universitaires de France 1990; in deutscher Übersetzung unter dem Titel erschienen: Georges Labica, Robespierre - Eine Politik der Philosophie, Hamburg 1994]
Soviel zum revolutionären Akt. Aber so weit sind wir noch nicht! Wir bevorzugen noch immer den evolutionären Weg. Gar keine Frage!
Bisher hat die deutsche Rechte - was den unabdingbar notwendigen Erfolg der Präsentation im Deutschen Bundestag anbetrifft - es noch nicht verstanden. Leider. Es liegt trotz allem, weil Widerstände zu überwinden sind und überwunden werden müssen, und da nichts so ganz einfach nur so vom Himmel fällt, ob so oder so, an ihrem bisherigen, jahrzehntelangen eigenen, hausgemachten, selbstverschuldeten Unvermögen. Aber, um Gottes willen, auf die Demokratur dürfen wir uns dabei nicht herausreden - weil es zu wohlfeil wäre! Es war schon unser eigenes Versagen - bisher. Auch eine Demokratur ist zu bezwingen und kann bezwungen werden weil sie bezwungen werden muß. Wir haben wohl langsam nur noch unsere Ketten zu verlieren! Die oberste Richterin, die Geschichte, wird uns nicht nach unseren guten Absichten beurteilen, sondern allein nach unseren Taten und Erfolgen! Und das Urteil wird ausgesprochen negativ sein. Die deutsche Rechte, die nationale Opposition, der nationale Widerstand setzen seit Jahrzehnten leider ihren alten politischen Rohstoff immer nur um und um und um, und sind dabei bis heute noch keinen wesentlichen Schritt weitergekommen. [Ausgenommen seinerzeit Adolf von Thadden, über den Adenauer einmal sagte: "Dat es ene jode Mann, der hät nur dat falsche Parteiboch in de Täsch", und ausgenommen Udo Voigt heute in Mitteldeutschland; was zu Hoffnung Anlaß gibt!] Sie haben ihre Anhängerschaft nur zu einem Bruchteil des wirklich vorhandenen Potentials tangieren, ansprechen und aktivieren können; mobilisieren seit Jahrzehnten nur einen Bruchteil des vorhandenen eigenen Potentials. Dies wird und muß sich ändern! Denn würde sie es anders machen, so hätte die herrschende politische Klasse ein gravierendes Problem. Eine REFORMATION in vielen Bereichen ist folglich unabdingbar notwendig.
Inwiefern hätte die herrschende politische (mediale und kulturelle) Klasse ein gravierendes Problem, nach einer unabdingbar notwendigen Reformation des deutschen Nationalpatriotismus? Weil die real existierende politische Unfreiheit und Unterdrückung gegen eine ganze(!) politische Strömung, der des Nationalpatriotismus, des 3. Lagers in unserer Republik, ad hoc ein Drittel unseres Volkes, niemals unbegrenzt andauern kann. Ganz einfach nicht mehr weiter andauert, radikal beendet ist, sobald das Volk dies erkannt und erblickt haben wird. (Deshalb auch oben das Zitat des Le Incorruptible.) Was erkannt haben wird? Erkannt haben wird: Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit! Weil die Verfassungswirklichkeit, die Verfälschung der Verfassung, zur Ausgrenzung einer ganzen politischen Strömung geführt hat. Zu einer Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung. Wir werden von Demokratieverfälschern regiert. Und weil dies unser aller Unglück ist, unserer aller Lebensqualität, Lebenssinn und Lebensmöglichkeit negativ mit schwerem Schaden beeinflußt. Weil wir als Volk die Hauptleidtragenden sind wenn der ganze politische Prozeß zu unseren Lasten einer Verfälschung unterliegt. Wir als Souverän nur noch verhöhnt werden. Und weil uns das auch an Georg Büchner erinnert, der im Jahre 1833 an seine Braut Luise Wilhelmine (Minna) Jaegle schrieb: "Die politischen Verhältnisse könnten mich rasend machen. Das arme Volk schleppt geduldig den Karren, worauf die Fürsten und Liberalen ihre Affenkomödie spielen." Und weil uns dies zudem noch an Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim erinnert, seit 1981 Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer, der in seinem Buch: "Staat ohne Diener - Was schert die Politiker das Wohl des Volkes?" (München 1993) auf Seite 335 schreibt: "Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen. Das Volk kann auch grundlegende Entscheidungen von nationalem Interesse, etwa über den Vertrag von Maastricht, nicht an sich ziehen. Selbst bei der Wahl seiner Vertreter, dem Königsrecht des Bürgers in der repräsentativen Demokratie, hat er in Wahrheit keine Auswahl; er darf lediglich die von den Parteien längst Gewählten noch formal bestätigen und fungiert so tatsächlich bloß als >>Stimmvieh<<."
Diese unerträgliche, verfassungswidrige und undemokratische Dominanz und skrupellose Herrschaft von nur zwei politischen Strömungen in diesem unserem Lande, durch Ausgrenzung, Verfemung und Auslöschung der dritten politischen Strömung, die der deutschen Rechten, will unsere solide Verfassung des Grundgesetzes nicht und sieht dies auch nicht vor. Ganz im Gegenteil. Dieser unglaubliche Abgrund zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, zwischen der geschriebenen Verfassung und der verfälschten politischen Praxis der Verfassungswirklichkeit. Solange die unterdrückte bis ausgelöschte politische Strömung des Nationalpatriotismus, der internalisiert demokratischen und seriösen deutschen Rechten, nicht am politischen Prozeß partizipieren kann, solange ist die tragende Grundbedingung einer auch wirklich funktionierenden Demokratie nicht gegeben: die freie politische Meinungs- und Willensbildung. Solange findet auch bei uns keine wirklich funktionierende Demokratie statt.
In ihrem Beitrag zur Demokratie stellen Prof. Dr. Ernst Fraenkel und Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher unter Mitarbeit von Dipl.-Pol. Peter Hübner, folgendes von extremer Wesentlichkeit fest:
"Ein Staat, der eine Verfassung verweigern, Grundrechte leugnen sowie an Stelle allgemeiner, gleicher und geheimer Wahlen beschränkte, qualifizierte und öffentliche Abstimmungen setzen wollte, würde sich als undemokratisch disqualifizieren; alle gegenwärtigen Staatssysteme scheuen diesen Vorwurf. Insoweit gehört die Demokratie zum >>verfassungsrechtlichen Naturrecht des 20. Jahrhunderts<<. Entscheidend für das Funktionieren des demokratischen Regierungssystems ist freilich erst in zweiter Linie die Fixierung von Verfassungsnormen. Wesentlicher ist, daß diese Verfassungsnormen auch wirksam sind, daß ihnen die Verfassungswirklichkeit entspricht. Ein wichtiges Kriterium ist mithin, ob die Verfassung in der ehrlichen Überzeugung geschaffen wird, sie werde sich in absehbarer Zeit verwirklichen lassen, oder ob sie der Absicht dient, den tatsächlichen autoritären Charakter der Verfassungswirklichkeit zu verhüllen. (Und jetzt aufgemerkt Kameraden; RJE:) Eine weitere wesentliche Bestimmung enthält die Unterscheidung von formaler und materieller Demokratie. Weder der Begriff der Voslkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als >>demokratisch<< zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt. Wenn heute jedes Regierungssystem von sich behauptet, den Volkswillen darzustellen, indem es auf die Förderung des Gesamtinteresses, auf das >>Gemeinwohl<< gerichtet sei, bleibt die Kernfrage: Wie entsteht dieser Volkswille und wie wird er von den Regierenden erkannt?" [Quelle: Ernst Fraenkel, Karl Dietrich Bracher (Hrsg.), Staat und Politik, Das Fischer Lexikon, FTB Frankfurt am Main, hier Neubearbeitung 1957; Stichwort Demokratie, Seite 72/73]
Drittens: Allein wir wissen, wir, die Kämpfer des nationalen Widerstandes, der nationalen Opposition, der deutschen Rechten, das dieser beschriebene unerträgliche Mißstand und Freiheitsverhinderung: die real existierende politische Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung mittels Ausgrenzung, Verfemung und Stigmatisierung einer ganzen politischen Strömung, die des Nationalpatriotismus, real existiert und auch real bleibt, solange wir dies durch unseren Einsatz nicht überwinden. Denn wer sollte es sonst überwinden. Eine Veränderung fällt da nicht vom Himmel - die politische Freiheit muß errungen, erstritten und erfochten werden. Jede Generation scheint dazu neu aufgerufen zu sein. Nur durch unsere Tat werden wir die Unfreiheit überwinden. Aber die Bereitschaft und der Wille zur Tat alleine genügt nicht. Was ist denn primärer und noch vorgelagert? Das alles Entscheidende sind die richtigen politischen Positionierungen der sozialen Verantwortung und die Unbestechlichkeit, die allein im Volk Vertrauen erwecken und es zu Veränderungen überzeugen können. Also noch vor der Tat steht der geistige Akt der Programms, der politischen Positionierung, der Strategie. Sind die Gedanken nicht klar und rein und richtig, so kann auch die Tat nicht gelingen! Hiermit steht oder fällt der Erfolg, beziehungsweise bleibt er auch weiterhin am Boden liegen. In der Sozialunwirksamkeit. In der Splittergruppenhaftigkeit unter ferner liefen. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt.
Zur richtigen politischen Positionierung gehört dann eben auch die Frage, und sie ist eine von vielen, ob wir der Falschaussage: "Wir haben keine Verfassung" nun auch weiterhin anhängen oder nicht. Und auf dieses Thema Verfassung beschränken wir uns hier vor allem; pars pro toto. Weil auch diese fundamentaloppositionelle Falschaussage: "Wir haben keine Verfassung" lähmt uns, macht uns unpolitisch und kontraproduktiv. (Und steht im übrigen in nuce für viele andere derartige Fehlorientierungen.) Verblendet uns, lenkt uns ab von den eigentlichen zentralen und notwendigen politischen Positionierungen und Vorgehensweisen die uns allein weitertragen. Ich bin kein genereller Gegner von fundamentaloppositionellen Haltungen und unerschütterlichen Standortbezogenheiten, nicht in der Faktizität der vorhandenen schier unglaublichen politischen Unfreiheit und Unterdrückung gegenüber der nationalen Opposition, aber sie dürfen nicht Fragen betreffen, die im politischen Kampf und Auseinandersetzung nur kontraproduktiv und unpolitisch sind, wir uns durch die eigenen deplacierten Streiche selbst fortgesetzt verletzen und verhindern, wir zusätzlich dem politischen Gegner immer wieder ins offene Messer, in die aufgeklappten offenen Messer rennen. Zu dessen Ergötzen und Pläsier. Wir unsere Energien auf Nebenkriegsschauplätzen vergeuden! Wo genau mit dem Gegenteil an geistiger Positionierung endlich die Reihen geschlossen und zum Gegenangriff übergegangen werden könnte und sollte! Und dies auch mit Erfolg.
Und dies alles betrifft nicht nur den Nebenkriegsschauplatz und Falschbehauptung "Wir haben keine Verfassung", sondern ETWA auch die ebenso verheerend schädliche Falschbehauptung: "Wir sind nicht souverän" (und das nach 1989/1990 - unglaublich das!). Auf diese kardinalen, verstiegenen und versessenen Fehler im nationalpatriotischen Freiheitskampf, die uns ad hoc unfähig zum Erfolg oder politischen Durchmarsch machen, kann der politische Gegner, gar der sogenannte politische Feind, nur immer wieder mit großer Freude und Frohlocken reagieren. Schwächen wir uns nicht fortlaufend selbst!
Viertens: Die Falschbehauptung: "Wir haben keine Verfassung" (oder: "Wir sind nicht souverän"), habe ich bei ansonsten bewährten und kämpferischen, ja kernnationalen Patrioten schon öfters gehört. Wobei ich auch sofort immer an eine im Grunde verständliche Reaktion auf Grund der schon oben festgestellten politischen Unterdrückung gegenüber der deutschen Rechten, der ganzen Patriotenverfolgung und somit quasi auch einer Art Gesinnungsdiktatur in diesem unserem Lande gedacht habe. Diese Art von eigentlich fast verständlicher Reaktion - nachvollziehbar fast wie in einer Art Trotzhaltung. Aber dennoch mir sofort auch bewußt war, dies schadet unendlich mehr als es nützt. Auch dies bringt uns in unserem Kampf ins Hintertreffen! In die Rubrik Splittergruppierungen unter ferner liefen. Aber dies könnte ja noch hingenommen werden, wenn nicht unser Kampf durch zentrale unpolitische und kontraproduktive Falschbehauptungen immer wieder unendlich geschwächt würde; eine gravierende Selbstschwächung bedeutet. Weil wir durch die Irreführung dieser Falschbehauptungen unfähig werden zu wirklich notwendigen politischen Positionierungen vorzustoßen, diese zu erkenne, hierfür genügend Kraft und Energie zu haben. Diese Falschbehauptungen müssen folglich zurückgedrängt und ausgeschaltet werden; von diesen Irrwegen muß Abstand genommen werden. Warum? Weil die Falschaussage "Wir haben keine Verfassung" [wie auch: "Wir sind nicht souverän" oder gar - horrible dictu - "Das System ist der Fehler" oder "Die Demokratie hat keine Fehler, die Demokratie ist der Fehler", et cetera perge, perge ...] impliziert eine falsche, und somit schädliche und ruinöse fundamentaloppositionelle Denkweise und den daraus resultierenden letztlich fruchtlosen sowie erfolglosen politischen Aktionen. Warum? Weil diese Denkweise die eigentlichen erfolgreichen Schlachtfelder nicht sieht und erkennt. Quasi die Möglichkeiten des Sieges verkennt. Wer diese Aussage, wir hätten keine Verfassung, benutzt, mit allem was dabei impliziert wird, und es impliziert doch tiefergehende Inhalte und Vorstellungen, die dann noch weitergehend die Fähigkeit verhindern, zu den eigentlichen und zum Erfolg und Durchmarsch erforderlichen Denkinhalten zu kommen, schadet unendlich mehr als er nützt; indem etwa, über das eigene Milieu, Nische oder Netzwerk hinaus, auch keine Anhängerschaft gefunden und interessiert werden kann. Aber darauf käme es an.
Es ist doch so, daß die herrschende politische Klasse Oberwasser hat, weil einige oder mehrere im rechten Lager mit dem falschen Bewußtsein herumlaufen, sie mit falschen, nur selbst schädigenden politischen Positionierungen nicht ernsthaft treffen können. Und mit dem falschen politischen Bewußtsein herumzulaufen heißt doch letztlich, keine größere Anhängerschaft zu bekommen - diese zu verspielen. Mit falschem Bewußtsein kann man der nationalen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung auf keinen Fall dienen und nützlich sein! Es kann kein richtiges Bewußtsein im falschen geben! Wie etwa: >Dieses GG wurde uns von den Siegern oktroyiert oder aufgezwungen, es ist somit kein freiheitlicher Willensakt unseres Volkes gewesen; was da an staatlicher Grundordnung aufgeführt wird kann es in Wahrheit nicht sein.< Etc.pp Alles pure oberflächlich-unpolitische Betrachtungsweisen die in den Sumpf führen. Einen Sumpf ohne Rückkehrmöglichkeit. Auch dies muß zurückgewiesen werden! Denn: Dieses "Wir haben keine Verfassung" (oder: "Wir sind nicht souverän") stimmt ebenso (1.) inhaltlich wie (2.) formal nicht! Derartige Falschauffassungen (gelinde gesagt) bringen die Nationalpatrioten immer wieder gewaltig ins Hintertreffen in der politischen Auseinandersetzung. Blockieren ihre Klarsichtigkeit für das wirklich Notwendige.
Wie kommen wir hier weiter wo eine Reformation unabdingbar ist? Beispiele:
1. Kämpfen wir darum, daß es eben nicht mehr lautet: "Wir haben keine Verfassung" - sondern es lauten muß: >>Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit!<< Dies sitzt, bringt weiter, offenbart und entlarvt die Demokratur. Das nationalpatriotische politische Bewußtsein wird eine größere Dimension erreichen; es wird schlagkräftiger und erfolgsorientierter durch die Erfahrung größerer Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
2. Kämpfen wir darum, daß es eben nicht mehr lautet: "Wir sind nicht souverän" - sondern es lauten muß: >>Die herrschende Klasse verspielt unsere Souveränität nach der (Teil-)Wiedervereinigung durch ihre verheerende Unfähigkeit auch die deutschen Interessen, die nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung zu vertreten.<< (Und Beispiele gibt es wahrlich genug!) Dies sitzt, bringt weiter, offenbart und entlarvt die Demokratur. Das nationalpatriotische politische Bewußtsein wird eine größere Dimension erreichen; es wird schlagkräftiger und erfolgsorientierter durch die Erfahrung größerer Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
3. Kämpfen wir darum, daß es eben nicht mehr lautet: "Das System ist der Fehler" oder "Die Demokratie hat keine Fehler, die Demokratie ist der Fehler" - sondern es lauten muß: >>Nicht die Demokratie ist der Fehler, die verfälschte Demokratie ist der Fehler!<< Dies sitzt, bringt weiter, offenbart und entlarvt die Demokratur. Das nationalpatriotische politische Bewußtsein wird eine größere Dimension erreichen; es wird schlagkräftiger und erfolgsorientierter durch die Erfahrung größerer Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
Dies alles sind nur Beispiele. Der Sieg der deutschen Rechten wird in der demokratischen Auseinandersetzung liegen oder es wird keinen Sieg geben.
Die Politik ist primär ein geistiger Akt. Es ist genau umgekehrt wie Karl Marx es sah: Das Bewußtsein wird nicht vom Sein, sondern das Sein wird vom Bewußtsein geprägt: Der geistige Akt ist der Ausgangspunkt, wie er auch die Lösung unserer Probleme ist. Das Erkennen, als geistiger Prozeß, und das danach handeln. Und nicht irgendein Erkennen, sondern das höherwertige Erkennen welches auch zu bewegen und zu realisieren vermag. Zu argumentieren und zu begründen. Welches auch ein inneres Humanum und soziale Verantwortung in sich trägt. Nur was ich richtig erkannt und durchschaut habe, kann ich auch praktisch richtig bewältigen oder umsetzen. Die beste und stichhaltigste Theorie führt auch zur besten und stichhaltigsten Praxis! Nur was ich theoretisch optimal durchschaue kann ich auch praktisch optimal umsetzen.
Die ganze Lösung unserer Probleme, die Probleme unserer bislang immer noch nicht in der demokratischen Partizipation durchgesetzten nationalpatriotischen Weltanschauung, also die Probleme auch unseres Soseins in der politischen Unfreiheit und Unterdrückung unserer rechten Weltanschauung in der real existierenden Demokratur und zu dessen Veränderung, liegt in einem primär geistigen Akt. Im primär auch die Ideale (Traditionen, Normen, Werte, preußische Tugenden, historische Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit etc.pp) durchzusetzen verstehenden geistigen Akt. Also in der richtigen auch durchsetzungsfähigen Programmatik und politischen Positionierung; der dann auch hierzu benötigten Strategie. Es ist nur die primär richtige geistige (Ausgangs-)Konzeption, die letztlich zum Durchbruch führt und zu führen vermag. Zunächst der stimmige geistige Wurf und dann die Tat! Wie die Tat ohne den geistigen Wurf nicht auskommt, so der geistige Wurf nicht ohne die Tat! Weil die Tat die erfolgversprechende und durchdachte Konzeption dann zu realisieren hat. Wenn wir zur Tat nicht mehr fähig sind, dann müssen wir unser Schicksal eben erdulden. Wie wir es erdulden müssen, wenn wir die bessere, die höhere geistige Konzeption, den höheren geistigen Wurf nicht mehr erkennen um ihn zu realisieren! Auch hier über keinerlei Disziplin mehr verfügen.
Zudem: Wenn wir uns die kontraproduktiven, unpolitischen und beschaulichen Fundamentalisten, und manchmal hat man sie wie die Krätze am Hals, die uns ihre Kurzsichtigkeiten wie Juckpulver in die Halskrause zu streuen versuchen, so psychologisch verständlich deren Positionen auch sein mögen (auf Grund der jahrzehntelangen Unterdrückung und Verfolgung!), nicht vom Halse halten, so brauchen wir an einen Erfolg oder Durchmarsch nicht mehr zu denken. Und müssen dann unsere Unfähigkeit zur wirklichen Erneuerung erfahren und durchleiden. Führung hat dies aber zu verhindern - einen Riegel vorzuschieben! Eine Führung der nationalpatriotischen Gegenelite im Kampf gegen die real undemokratisch herrschende Demokratur-Funktionselite und ihrer Wasserträger, die einer ganzen politischen Strömung die Emanzipation am politischen Prozeß verweigert (in eine Art moderner Klassenkampf!) und diese unterdrückt; und was ist Demokratieverfälschung anderes als Verfassungsverfälschung; die Verfälschung unserer soliden Verfassung um vollkommen skrupellos und rücksichtslos die politische Unfreiheit von Millionen und Abermillionen eigener Landsleute (!) aus eigenem Interesse, Machtmißbrauch und Privilegiebewahrung heraus entstehen zu lassen. Wodurch? Durch die Mitte-Links-Parteinoligarchie durch Demokratieverfälschung; diesem vermaledeiten und diabolischen Demokratur-Systemtypus durch Verfälschung der Verfassung.
In der Vorgehensweise mitunter hinterfotziger (wie ein gebräuchlicher bayerischer Ausdruck lautet) und gerissener noch als es eine reine Diktatur bewerkstelligen könnte.
Die dogmatisch orientierten und brachial-ideologischen Fundamentalisten sind es, die uns die richtigen erfolgversprechenden Wege nicht erkennen lassen oder verbauen. (Realos kontra Fundis.) Und die richtigen politischen Positionierungen nicht zu erkennen, diejenigen geistigen Konzeptionen, die den Gegner letztlich mürbe machen und entwaffnen müssen, ist eine schier unglaubliche Energievergeudung wie es eine verheerende Fehlpositionierung und Tragödie im Zusammenhang mit der Bezwingung des sogenannten politischen Feindes ist; und nur in der Splittergruppenhaftigkeit unter ferner liefen verharren läßt. In den Nischen der politischen Sozialunwirksamkeit. Schlimmer noch: Sie verursachen es, daß wir von einem völlig falschen sogenannten politischen Feindbild ausgehen. Die Ursachen aller zentralen Mißstände außerhalb unseres Landes sehen sollen, anstatt in richtiger Art und Weise den sogenannten politischen Feind allein im Innern unseres Landes zu sehen und zu erkennen; weil der wirkliche und tatsächliche sogenannte politische Feind stand und steht nur immer im Innern unseres Landes, in den eigenen Reihen (und wie hätte er je Bedeutung bei deutscher Einigkeit - wer könnte uns treffen wenn nicht wir selbst?): Es ist ein deutscher sogenannter politischer Feind und steht mitten unter uns; der Feind der unterschiedlichen geistigen Positionen, der unterschiedlichen weltanschaulichen Fixierung - geprägt und herrührend von der linksextremistischen 68er APO-Revolution (die dann in die Schulen als Lehrer gingen); und deren Gang durch die Institutionen bis auf den heutigen Tag.
[Beispiel: Niemand außerhalb unseres Landes stand vor uns und hielt uns die Pistole auf die Brust um zu verlangen: ihr müßt jetzt ein Einwanderungsland werden um bis Mitte 2009 mindestens 15,6 Millionen Ausländer und Fremdarbeiter im Land zu haben. Egal ob ihr dabei über 6 Millionen faktische und von der Statistik nicht geschönte und kaschierte Massenarbeitslosigkeit habt! Massenarbeitslosigkeit schon seit 30 Jahren. Die Amis oder der sogenannte "US-Imperialismus", den die Verblendeten in ihrem brachial-ideologischen Antiamerikanismus immer gerne an den Haaren herbeischleifen, standen nicht vor uns und hielten uns die Pistole auf die Brust um derartiges zu verlangen. Dies entspringt nur brachial-ideologischen Wahnvorstellungen des politischen Extremismus in den eigenen Reihen, wo wieder einmal eine internationale Verschwörung gesehen wird; ein politischer Extremismus, der auch mitunter ein gravierender Schädiger der deutschen Rechten in den eigenen Reihen sein kann. Dies alles taten wir als Deutsche selbst! Die Schuldigen zu diesem Unglück sind unter den Deutschen selbst zu suchen und zu finden, zu bekämpfen und in ihren für Volk und Vaterland schädlichen politischen Positionierungen und Taten nieder zu ringen. So wird ein Schuh daraus. Und dies, wie gesagt, nur beispielsweise.]
Und daraus resultiert vor allem die desolate Lage der deutschen Rechten nach jeder Bundestagswahl. Weil man sich zuvor wieder auf völlig falschen fundamentalistischen und brachial-ideologisch fixierten Kriegsschauplätzen, die noch nicht einmal Nebenkriegsschauplätze sind, abgemüht hat, aufgerieben und verschlissen hat, als auf dem zentralen Kriegsschauplatz im Innern unseres Landes die Mißstände wirklich erkannt, attackiert und entlarvt zu haben. (Die verfehlte deutsche Politik ist es - die haben wir zu treffen!) Unserem Volk diese vor Augen geführt zu haben. Wo dann der Bundeswahlleiter in den letzten Jahrzehnten immer wieder nach dem Wahlabend erneut verkündet: "Wir kommen jetzt zu den Wahlergebnissen der Splittergruppierungen unter ferner liefen." Die deutsche Rechte läuft seit Jahrzehnten (und wie dargelegt, so gilt dies nicht für die Erfolge bei Landtagswahlen in Mitteldeutschland!!) schon als Splittergruppierung unter ferner liefen. Und dies muß aufhören! Sie hat alles Zeug dazu dies zu verändern. Sie muß den Mut zu einer Reformation haben.
Die Politik ist primär ein geistiger Akt, der die auch erfolgreiche Tat ersinnt und zum Durchbruch zu führen vermag. Und sie hat auch diesbezüglich von der Tat die unabdingbar notwendige Achtung und Disziplin zu erwarten. So wie der geistige Akt den größten Respekt vor der Tat der Durchsetzung hat. Beide sind aufeinander angewiesen und bedingen einander. Aber der Ausgangspunkt muß klar sein: der primär geistige Akt. Letztlich muß die Macht dem Geist so unterliegen. Wie es war und immer sein wird. Wie sollte sich auch ein Volk der Freiheit und der sozialen Gerechtigkeit, einer besseren Politik verweigern, die es einmal als richtig erkannt hat - ihm nahegebracht wurde! Und wie sollten wir nicht auf diese einzige Möglichkeit setzen wollen, dem Volk seine Verhetzer, Schädiger und Verräter kenntlich zu machen! Demokratie ist primär und vor allem die Souveränität des Volkes. Den Souverän mehrheitlich für die nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, für die soziale Gerechtigkeit, für die bürgerlichen, sozialen und nationalen Grundrechte zu gewinnen, damit das Volk diese auch realisiert sehen will!, dies ist die Aufgabe. Eine lösbare Aufgabe! Dazu gibt es auch grundsätzlich keine Alternative, weil es keine bislang erdachte und brauchbare Alternative zur Demokratie als Volkssouveränität (Art. 20 GG) gibt. Und nicht vorstellbar ist, wieder zurück zu einem Systemtypus ohne Volkssouveränität zu gelangen. (Vor allem unter keinem Preis der Welt wünschbar!) Weil hier niemand die Zeiger der Uhren zurückzudrehen vermag.
Es geht folglich um eine geistige Konzeption die sich zu behaupten und die Mehrheit zu erringen versteht. Es geht um die politischen Positionierungen der Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit in allen gleichbedeutenden zentralen Säulen jeder sozial auch verantwortbaren Politik: den demokratischen, den sozialen und den nationalen Grundrechten zu dienen. Wie die Politik und die Demokratie in sozialer Verantwortung nur in der Einheit und Gleichgewichtigkeit, der Dreieinheit (Dignität) der demokratischen, der sozialen und der nationalen Frage sich finden kann! Also in der glaubhaften Vermittlung und Praktizierung was Politik und Demokratie letztlich sein soll und zu sein hat: >>Jeder Mensch hat Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des Einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert!<<
Die Konzeptionen, die politischen Positionierungen der internalisiert demokratischen und seriösen Rechten haben bisher leider bundesweit nicht getragen [die Erfolge in Mitteldeutschland unter Udo Voigt natürlich ausgenommen!] und sind nicht durchgedrungen. Aber auf die alten Bundesländer, also auf Westdeutschland, käme es gravierend an. Und hierauf ist die Programmatik vor allem zu konzentrieren. Wenn jahrzehntelang die Konzeption erfolglos war, so liegt es nicht an den Jahrzehnten, sondern an der mangelhaften und untauglichen Konzeption! Der Weg ist das Ziel. Politik in der Verantwortung verlangt die Pragmatik. Wir müssen unsere politische Konzeption, unsere politischen Positionierungen verändern! REFORMATION ist notwendig. Wir wollen nicht länger Splittergruppierung unter ferner liefen sein. (Bundespolitisch gesehen!)
Fünftens: Zurück zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und diesbezüglich primär noch etwas zum Grundsätzlichen: Am 8. Mai 1945 lag Deutschland besiegt (und eine Nation kann immer nur besiegt werden, befreit kann nur der Einzelne sich fühlen!), vom Feind besetzt und in Trümmern am Boden. Die Besiegten von 1945. Nach einem ehrenvollen aber vergeblichen Ringen unserer großartigen und ruhmreichen Deutschen Wehrmacht mußte diese leider der überwältigenden Übermacht weichen. Konnten wir diesen Kampf um Sein und Nichtsein nicht erfolgreich bestehen. Die Überragenheit und Ritterlichkeit der Deutschen Wehrmacht wird von kompetenten internationalen Beobachtern und Spitzenmilitärs bis auf den heutigen Tag, also fortlaufend, immer wieder ehrenvoll anerkannt. Etwa in immer wieder neu erscheinenden und aktuellen Buchpublikationen wie etwa die von Hajo Hermann (Hg.): >>Supersoldiers<<. Die Wehrmacht im Urteil ausländischer Experten; oder das aktuelle Werk des renommierten US-Militärhistorikers T. N. Dupuy mit dem Titel: Der Genius des Krieges. Das deutsche Heer und der Generalstab 1807 - 1945. Auch der weit über alle folgenden Bundeskanzler herausragende Dr. Konrad Adenauer tat dies, so etwa am 5. April 1951 und am 2. Dezember 1952 im Deutschen Bundestag.
Die seinerzeitigen Siegermächte oder Aliierten verloren jedoch Ende 1947 jeden Konsens mit der Sowjetunion zur gemeinsamen Behandlung des besetzten Gesamtdeutschlands. Unter diesen ehemaligen Feindmächten befand sich die USA, die sich durch diese erneute raumfremde Einmischung (im WK II wie im WK I), ohne von uns Deutschen zuvor je herausgefordert zu sein, erneut schwer schuldig an unserem Volk gemacht haben - und unsere Niederlage ansonsten in beiden Kriegen, ohne die Einmischung der Amis, natürlich nicht denkbar gewesen wäre. Folglich werden die Amerikaner auch einmal nach ihrem Schuldbewußtsein und Wiedergutmachungsbewußtsein gefragt werden müssen, nach ihrer Bereitschaft, einiges an diesen verheerenden Verletzungen am deutschen Selbstbestimmungsrecht und an den deutschen Menschenrechten doch einmal zu korrigieren. Weil es korrigiert werden muß! Allein durch den letzten Weltkrieg verlor Deutschland über ein Drittel seines Territoriums.
Durch das Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz (25. 11. bis 15. 12. 1947), der endgültige Bruch der Koalition der Siegermächte, das nun völlig verfehlte Bündnis der westlichen Alliierten mit dem kommunistischen Totalitarismus, war eine gemeinsame Deutschlandpolitik, eine gemeinsame Viermächteverwaltung Deutschlands nicht mehr möglich. Es trat das Bestreben der sowjetischen und amerikanischen Großmacht an den Tag, ihre jeweiligen Einflußsphären in Europa zu sichern. Was bedeutete dies für die Deutschen in den westlichen Besatzungszonen? Es ging nun auch für uns Deutsche daselbst um die Eindämmung sowjetischer Hegemonialbestrebungen - wollten wir nicht eines Tages aufwachen und die rote Fahne mit Hammer und Sichel am Rhein und darüber hinaus sehen; etwa auch angesichts der seinerzeitigen kommunistischen Bedrohung in der Türkei und in Griechenland und der sowjetischen Vorherrschaft in Osteuropa. Denn und zudem: Wer hatte Ostdeutschland (die deutschen Ostgebiete) der Oberhoheit der Polen und ihrem Imperialismus überlassen und ausgeliefert? Es war der sowjetische Totalitarismus! Und dies verbunden mit einem beispiellosen Genocid oder Vertreibungsholocaust an den Ostdeutschen. Und der Terminus Vertreibungsholocaust ist nicht deplaciert, weil er eine notwendige Historien-Wahrheitsergänzung ist.
Und zudem, welche Verfassungs-, Gesellschafts- und Wirtschaftsvorstellungen haben sich letztlich als die stärkeren, die den menschlichen Bedürfnissen sowie ihren Freiheitsrechten (basierend vor allem auf den Menschen- und Grundrechten) als die letztlich prinzipiell adäquateren erwiesen? Welcher Systemtypus erwies sich letztlich unrevidierbar prinzipiell als der stärkere und durchsetzungsfähigere, wogegen zwei Totalitarismen letztlich nichts auszurichten vermochten und unterlegen sind? Allein der Zusammenbruch des kommunistischen Totalitarismus, auch in Mitteldeutschland, in den Jahren 1989/1990, beantworten diese Fragen lückenlos! Auch welcher Systemtypus sich letztlich unrevidierbar als der stärkere erwiesen hat! Dies sind Fakten. Und da beißt die Maus keinen Faden ab. Da sollte man sich selber auch kein X für ein U vormachen. Aber es geht in der Grundsätzlichkeit nicht darum, ob sich dieser demokratische Systemtypus gegenüber den beiden totalitaristischen Systemen des 20. Jahrhunderts als der stärke, durchsetzungsfähigere und der adäquatere erwiesen hat, dies ist vor der generellen Feststellung nur sekundär. Primär ist es ein Systemtypus, und es sei wiederholt, der aus der 2500jährigen abendländischen Philosophie- und Geistesgeschichte erwachsen ist, und sich bislang ohne denkbare und brauchbare Alternative entwickelt hat; die mehrtausendjährige Reflexion über Staat und Politik (beispielsweise durch Montesquieu und sein Beitrag zur Gewaltenteilung; der uns ein vollkommen anderes Verhältnis zu Staat und Politik vermittelte) voll berücksichtigt und umgesetzt hat. Es geht also darum, daß es ein Systemtypus ist, der sich in der bisherigen Geschichte als prinzipiell der bessere erwiesen hat. Durch den Durchbruch der Volkssouveränität. Und für diese Volkssouveränität hat man jahrhundertelang erbittert gekämpft! Es geht um einen Systemtypus, den Winston Churchill einmal so beschrieb: "Die Demokratie ist das schlechteste aller Systeme - mit Ausnahme aller anderen."
Weitere Anmerkungen zu den sowjetischen Hegemonialbestrebungen in der Nachkriegszeit: Natürlich hätte man westlicherseits zuwarten können. Man hätte endlos reden könne. Aber die Gefahr war real, um es zu wiederholen, weil man es nicht oft genug wiederholen kann: eines schönen Morgens aufzuwachen und Hammer und Sichel bereits am Rhein vorzufinden. Und wir wissen heute, was ein Abgesandter Breschnews Erich Honecker noch in den 70er Jahren mitteilen ließ: daß die DDR nicht nur zu halten, sondern der Kommunismus auch auf die BRD auszudehnen sei. Unter allen Umständen, da der Kommunismus sonst verloren sei. (Im übrigen war dies eine richtige und weise Voraussicht!) Dies war die Lage und Erkenntnis, schon seinerzeit. Anders verdeutlicht:
In seiner Stellungnahme zur in den zentralen Fragen ablehnenden Reaktion der deutschen Ministerpräsidenten auf die "Frankfurter Dokumente", der Entschluß der westlichen Alliierten zu einem Weststaat, stellte der amerikanische Militärgouverneur General Lucius D. Clay gegenüber den Ministerpräsidenten seiner Zone - Ehard, Kaisen, Stock und Maier - erzürnt fest: "Wenn wir im Westen nicht hier wären, wären Sie längst russisch!" Nun, wie könnte man dies ernsthaft bestreiten! (Nur, hätten die USA sich nicht eingemischt, wären die Russen an der Deutschen Wehrmacht vorbei auch nicht so weit nach Europa eingedrungen.) Auch von denen nicht, die heute auf die russische Karte setzen. Zudem, Atlantiker sollte man letztlich nicht sein; gar keine Frage.
Schon wegen der unermeßlichen Schuld der Amis an den deutschen Menschenrechten und der deutschen Selbstbestimmung in Bezug auf Gesamtdeutschland; sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Weltkrieg; der in Wahrheit ein Dreißigjähriger Krieg gegen das Zentrum Europas war. Und wer ist das Zentrum Europas? Zumindest war es ein europäischer Bürgerkrieg, wo die Schuld daran gleichmäßig verteilt werden sollte. Wir müssen langsam an einem Ende kommen, nur immer wieder Deutschland an den Pranger der Geschichte zu stellen. Die ganze NS-Epoche muß endlich historisiert werden! In der Zeitung "Die Welt" vom 13. März 1985 ist der Leserbrief des Ehrenpräsidenten des Verbandes der Jagdflieger des freien Frankreich, Marcel Boisot, abgedruckt, aus dem ich die folgenden Sätze zitieren möchte: "Es ist höchste Zeit, daß Europa 1945 nicht als eine Niederlage Deutschlands, sondern als seine eigene Niederlage ansieht und daß es unter seinen Völkern die Schuld am größten Verbrechen, das es jemals gegen seine eigene Zivilisation beging, gleichmäßig verteilt. ... Es ist Zeit, daß eine Seite seiner tragischen und blutigen Geschichte endgültig umgedreht wird."
Atlantiker sollte man vor allem auch nicht sein, weil wir diese schrankenlose und zügellose, diese zu oberflächliche amerikanische Kultur (the Amerikan way of life) ablehnen sollten. Weil dies kulturell nicht unser Lebensweg und Lebensstil sein kann. Diese Kultur letztlich nicht deutscher Art und deutschem Wesen entspringt. Nichts mehr mit Treu und Glauben zu tun hat. Eine Kultur, die letztlich die Diktatur des Libertinus und Nihilismus gebracht hat. Und diese Diktatur des Libertinismus und Nihilismus, des absoluten Werteverfalls, letztlich jede auch wirklich funktionierende Demokratie ruiniert. Wenn wir dem nicht entgegen steuern. (Die einzige wirkliche Gefahr, der die Demokratie ausgesetzt ist.)
Nach dem Bruch der Koalition der Sieger konnten nach dem Willen der Amerikaner und der Briten pragmatische Lösungen nicht mehr länger hinausgeschoben werden. Und dies war schon seinerzeit von den Deutschen nachvollziehbar. Nach der Londoner Konferenz erklärte der amerikanische Außenminister Marshall: "Wir können derzeit nicht mit einer Vereinigung Deutschlands rechnen. Wir müssen dort, wo wir unseren Einfluß geltend machen können, aus der Situation das Beste machen."
(Zit. nach John Gimbel: Amerikanische Besatzungspolitik in Deutschland 1945 bis 1949; Frankfurt 1971, S. 255)
Nachdrücklich lehnte dann Außenminister Marshall in einem Telegramm an den amerikanischen Botschafter in London jede weitere Verzögerung zu diesen pragmatischen Schritten ab:
"Die Regierung der Vereinigten Staaten hat keineswegs die Hoffnung aufgegeben, die wirtschaftliche und politische Einheit Deutschlands wiederherzustellen. Sie sieht durchaus, daß eine Teilung Deutschlands nicht wünschenswert ist und keine dauerhafte Lösung der Probleme in Mitteleuropa sein kann. Sie will alle Schritte vermeiden, die die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verhindern könnten, aber sie ist schon seit langem entschlossen - und diesen Entschluß teilt sie mit der britischen Regierung - , daß der Wunsch nach einem ungeteilten Deutschland Untätigkeit in Westdeutschland nicht zu entschuldigen vermag, die der Gesundung ganz Westeuropas schaden würde."
(aus: Foreign Relations of the United States 1948, Vol. II: Germany and Austria, hrsg. von The Department of State, Washington 1973, S. 72)
Die drei westlichen Besatzungsmächte forderten dann, und die USA waren die treibende Kraft, durch die Übergabe der drei Frankfurter Dokumente am 1. Juli 1948, die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen auf, "eine verfassungsgebende Versammlung zur Ausarbeitung einer demokratisch-föderativen Verfassung einzuberufen" (Dokument I), die Grenzen der bestehenden Länder zu überprüfen (Dokument II) und die Grundzüge eines Besatzungsstatuts zur Kenntnis zu nehmen (Dokument III).
Die Frankfurter Dokumente (wenn man so will die Geburtsurkunde der späteren BRD) offenbarten eine grundsätzliche Entscheidung der drei Besatzungsmächte, die der amerikanische Militärgouverneur General Lucius D. Clay in seinen Erinnerungen mit dem Titel Entscheidung in Deutschland so umschrieb: "Als die drei Regierungen die Beschlüsse der (Londoner) Konferenz billigten, wurde damit endgültig entschieden, ein Westdeutschland unter eigener Regierung zu schaffen, das sich wirtschaftlich selbst erhalten und in eine enge Zusammenarbeit mit den freien Ländern Westeuropas einbezogen werden sollte. Die Beschlüsse sahen für die drei Länder jene Politik vor, die unsere Regierung schon seit vielen Monaten befürwortet hatte. Ohne Zweifel war diese Konferenz die für Deutschland wichtigste seit Potsdam. Die Beschlüsse konnten am 1. Juni 1948 in endgültiger Form den Regierungen vorgelegt werden."
(aus: Lucius D. Clay: Entscheidung in Deutschland, Frankfurt 1950, S. 442ff.)
Im Dokument Nr. I wurden die Verfassungsrechtlichen Bestimmungen präsentiert, also die Vorgaben der Alliierten, das, woran die Deutschen sich bei der Ausarbeitung einer Verfassung und deren Verabschiedung inhaltlich zu halten haben. Das ganze Dokument Nr. 1 lautet:
"In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte. Die Abgeordneten zu dieser Versammlung werden in jedem der bestehenden Länder nach den Verfahren und Richtlinien ausgewählt, die durch die gesetzgebende Körperschaft in jedem dieser Länder angenommen werden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten zur Verfassunggebenden Versammlung wird bestimmt, indem die Gesamtzahl der Bevölkerung nach der letzten Volkszählung durch 750.000 oder eine ähnliche von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene und von den Militärgouverneuren gebilligte Zahl geteilt wird. Die Anzahl der Abgeordneten von jedem Land wird im selben Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder der Verfassunggebenden Versammlung stehen, wie seine Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung der beteiligten Länder.
Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechten und Freiheiten erhält."
Dies waren die west-alliierten Zentralforderungen für die zukünftige Verfassung, die zukünftige Systemstruktur oder Systemtypus.
Und dann hieß es unmittelbar weiter: "Wenn die Verfassung in der von der Verfassunggebenden Versammlung ausgearbeiteten Form mit diesen allgemeinen Grundsätzen nicht in Widerspruch steht, werden die Militärgouverneure ihre Vorlage zur Ratifizierung genehmigen. Die Verfassunggebende Versammlung wird daraufhin aufgelöst. Die Ratifizierung in jedem beteiligten Land erfolgt durch ein Referendum, das eine einfache Mehrheit der Abstimmenden in jedem Land erfordert, nach von jedem Land jeweils anzunehmenden Regeln und Verfahren. Sobald die Verfassung von zwei Dritteln der Länder ratifiziert ist, tritt sie in Kraft und ist für alle Länder bindend. Jede Abänderung der Verfassung muß künftig von einer gleichen Mehrheit der Länder ratifiziert werden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Inkrafttreten der Verfassung sollen die darin vorgesehenen Einrichtungen geschaffen sein."
Dies waren die Vorgaben der drei Besatzungsmächte, der drei Militärgouverneure. Alles andere wurde den deutschen Verfassungsberatungen überlassen. Und zu einer demokratisch-föderativen Verfassung hätten man die Deutschen nicht aufrufen brauchen, weil eine demokratisch-föderative Struktur ohnehin realisiert worden wäre. Auch hätte man uns Deutsche zu einer "angemessene Zentralinstanz ... und die Garantien der individuellen Rechten und Freiheiten" nicht aufrufen brauchen, weil dies ohnehin so gesehen wurde und realisiert worden wäre. Weil die Deutschen selbst aus dem vorangegangenen, letztlich ruinösen Totalitarismus (dessen Wiege in Versailles stand und dessen Ausgangspunkt ein Dreißigjähriger Krieg gegen das Zentrum Europas war!!!), zu dieser Zeit schon eine nicht mehr reaktivierbare und für alle Zeiten beendete Epoche, die richtigen Lehren gezogen hätten. Gar keine Frage.
Der neue Staat sollte auf Gewaltenteilung basieren und eine föderalistische Struktur haben. Auch die Gewaltenteilung wäre bei einer Ausarbeitung der Verfassung für die Deutschen selbstverständlich gewesen; auch darauf hätte man uns nicht hinzuweisen brauchen. Und dies waren sinnvolle und brauchbare Vorstellungen; erträglich und richtig. (Auch Reichskanzler Bismarck strukturierte das zweite Deutsche Reich föderalistisch - was es nicht schwächte sondern stärkte.) Der Föderalismus ist zudem eine weitere Form einer unabdingbar notwendigen Gewaltenteilung (Machtaufteilung durch die einzelnen Bundesländer), nämlich der vertikalen Gewaltenteilung; neben der horizontalen Gewaltenteilung: Legislative, Exikutive und Judikative.
Wäre es also nach den drei westlichen Alliierten, Siegermächten, Besatzungsmächten gegangen, hätten wir eine Nationalversammlung einberufen, diese hätte eine Verfassung erarbeitet die auch als solche benannt worden wäre, und hätten dies durch eine Volksabstimmung legitimiert. Wären den für eine Staatsneuordnung vorgesehenen normalen Weg gegangen. Keine Frage, das dies auch, was dann als GG vorgelegt wurde, durch Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit angenommen worden wäre! Nur hätte es dann Verfassung geheißen; der Inhalt wäre auch mit der Benennung in Übereinstimmung gewesen. Und dieses Problem der verschiedentlichen Falschaussagen und somit politischen Fehlpositionierungen der Schwächung im Kampf gegen den politischen Gegner: "Wir haben keine Verfassung" (weil es schon Grundgesetz heißt, weil nicht über Nationalversammlung und Volksabstimmung legitimiert), hätten wir heute nicht. Was aber ohnehin heute nur eine Scheinbeanstandung ist und schon immer war. Um es zu wiederholen: Eine Reihe von Staaten in der deutschen Geschichte hatten Verfassungen die den Namen Grundgesetz trugen. Beispielsweise der Deutsche Bund oder bei der Bundesakte von 1815. Es wurde versucht dies auf mehrere Weise zu erhellen.
Sechstens: Nur, die Vorstellungen der Alliierten, den üblichen Weg einer Staatsneugründung zu beschreiten ( mit Verfassung, Verfassunggebender Versammlung und Volksabstimmung über die Verfassung), wurden von den deutschen Ministerpräsidenten abgelehnt! (Und was anderes waren die 11 Ministerpräsidenten als Teile des deutschen Volkes, die auch für das gesamte deutsche Volk standen!) Sie widersetzten sich. Denn es war schon wieder - natürlich in souveränitätsmäßig eingeschränkter Situation (wir waren die Besiegten!) - deutsches politisches Leben da; es waren in den drei westlichen Besatzungszonen 11 Länderparlamente und Ministerpräsidenten gewählt worden. Mit Stand vom 1. Juli 1948 hatten wir
in der Amerikanischen Zone den Ministerpräsidenten Hans Ehard (CSU) in Bayern, wo die Regierung von der CSU gestellt wurde;
den Präsidenten des Senats und Bürgermeister Wilhelm Kaisen (SPD) im Land Bremen, wo der Senat (Landesregierung) aus der SPD, die Stadt Bremen und Bremerhaven sich aus BDV/SPD sowie BDV/FDP zusammensetzte;
den Ministerpräsidenten Christian Stock (SPD) in Hessen, wo es eine Regierung aus SPD und CDU gab;
den Ministerpräsidenten Reinhold Maier (DVP) in Württemberg-Baden, wo es eine Regierung aus DVP, CDU, SPD und KPD (KPD bis 27. 7. 1948) gab.
In der Britischen Zone den Bürgermeister Max Brauer (SPD) in Hamburg, wo der Senat sich aus SPD, FDP und KPD (KPD bis 28. 7. 1948) zusammensetzte;
den Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf (SPD) in Niedersachsen, wo sich die Regierung aus SPD, CDU und DZP zusammensetzte;
den Ministerpräsidenten Karl Arnold (CDU) in Nordrhein-Westfalen, wo sich die Regierung aus CDU, SPD und dem Z (Zentrum) zusammensetzte;
den Ministerpräsidenten Hermann Lüdemann (SPD) in Schleswig-Holstein, wo die SPD die Regierung stellte.
In der Französischen Zone den Staatspräsidenten Leo Wohleb (CDU) in Baden, wo es eine Regierung aus CDU und SPD gab;
den Ministerpräsidenten Peter Altmeier (CDU) in Rheinland-Pfalz, wo die Regierung aus CDU und SPD sich zusammensetzte;
den Staatspräsidenten Lorenz Bock (CDU; bis 3. 8. 1948) in Württemberg-Hohenzollern, danach den Staatspräsidenten Gebhard Müller (CDU) seit 13. 8. 1948, wo sich die Regierung aus CDU, SPD und DVP zusammensetzte.
In den diversen Regierungen waren also folgende Parteien vertreten: CDU, CSU, SPD, BDV, FDP, DVP, KPD (letztere nur in Württemberg-Baden bis 27. 7. und in Hamburg bis 28. 7. 1948), DZP und Z (Zentrum) vertreten. - Im Parlamentarischen Rat waren 27 Delegierte von der CDU/CSU, 27 Delegierte von der SPD, 5 Delegierte von FDP/LDP/ und DVP, sowie je 2 Delegierte vom Zentrum, der DP und der KPD vertreten. Also insgesamt 65 von den 11 Landtagen entsandte Abgeordnete; darunter namhafte Verfassungsspezialisten. Von den 5 Abgeordneten aus Berlin, die nur mit beratendem Stimmrecht teilnehmen konnten, war einer von der CDU, drei von der SPD und einer aus dem Bereich der FDP/LDP/DVP (genaue Zuordnung ist mir ad hoc nicht möglich).
Schwachpunkt: Daß dies Lizenzparteien waren, sich auf eine Lizenzpresse stützten, dies ist mir bewußt! Und vor allem müssen wir von der deutschen Rechten auch klar feststellen, das diese Lizenzparteien bis auf den heutigen Tag das Zentrum der Macht bilden! Bis zur heutigen Demokratieverfälschung durch die Mitte-Links-Parteienoligarchie - die Herrschaft von im Grunde nur zwei politischen Strömungen - wobei der Volkswille sich NICHT NUR aus zwei politischen Strömungen, die der Mitte und der Linken, zusammensetzen kann; weil es keine wirklich auch funktionierende Demokratie ist! Die nationalpatriotische politische Strömung, die deutsche Rechte, war seinerzeit ausgegrenzt und ist auch heute noch immer ausgegrenzt (verfemt, stigmatisiert, gettoisiert, diffamiert, in Acht und Bann gesetzt, dem Wahnsinn der political and historical correctness mit ihrem Gesinnungs- und Tugendterror ausgeliefert, etc.pp ...); und dies in den letzten Jahrzehnten, seit der Hauptzerstörung und Krebsgeschwür des unablässigen nationalen Niedergangs, durch die linksextremistische APO-Revolution und Wertezerstörung, in einer völlig unerträglichen Art und Weise!
Zur schon seinerzeit völlig unverständlichen Ausgrenzung der deutschen Nationalpatrioten, und dies muß nachgehalten werden, und hier will und kann man auch nichts mehr kaschieren/schminken, weil es eine eminente Bedeutung hat, auch für die heutigen Parteienoligarchie-Demokratur-Verhältnisse, kam der ansonsten für die Verfassungsberatungen sehr hilfreiche und wertvolle Dr. Adolf Süsterhenn (CDU) in seiner Rede vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates, am 8. September 1948, zu den völlig unverschämten und unerträglichen Aussagen was den deutschen Nationalpatriotismus anbetrifft: "... Unsere zweite Forderung erstreckt sich auf die Wiederherstellung der vollen deutschen Kulturhoheit. Die Gestaltung der Kultur- und Schulpolitik ist nach Natur- und Völkerrecht die ureigenste Angelegenheit eines jeden Volkes selbst. Auch das Fehlen eines gewaltsamen Widerstandes gegen interventionistische Maßnahmen der Alliierten auf dem Gebiet der Kultur vermag diese Intervention in keiner Weise zu legalisieren. Vor der höchsten Norm des Naturrechts bleiben solche Interventionen Unrecht. Wir bestreiten nicht das Recht der Besatzungsmacht, darüber zu wachen, daß in unserem Kulturleben und Schulwesen keine nazistischen, nationalsozialistischen, militaristischen (sic!) oder sozialreaktionären Ideen vertreten werden. Das wollen wir Deutsche selbst nicht und wir haben deshalb gegen eine Überwachung in dieser Hinsicht nicht das Geringste einzuwenden."
Nun, es gab leider da niemandem im Plenum des PR, der dem Redner exakt an dieser Stelle etwa zurief: "Herr von und zu Dr. Adolf Süsterhenn, wo denken Sie denn hin, wo laufen Sie denn, der Hitlerismus ist mit Hitler untergegangen. Nationalpatriotische Überzeugungen und Darlegungen sollten Sie hier in keinem Falle derart pauschal diffamieren ohne sachlich auch zu präsentieren - und es auch den Besatzern nicht gestatten, den deutschen Nationalpatriotismus derart süterhennisch zu diffamieren. Wo ist da ihr christlich-demokratisches Gewissen. Auch nach der Kapitulation kann das deutsche Volk kein Volk ohne nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, ohne nationale Würde und Ehre sein. Das hündische Kriechen der permanenten Unterwürfigkeit, anstatt die unabdingbare nationalpatriotische Selbstbewahrung und Selbstbehautung zu betonen und zu verteidigen, wird uns mittel- und langfristig in ein verheerendes Unglück führen. So ist dies nur würdelos was Sie hier präsentieren!" Nein, einen solchen Zwischenruf gab es leider nicht - jedenfalls konnte ich ihn bei der Lektüre der Protokolle des PR nicht finden. Leider. (Und dies wäre noch nicht einmal eine schlechte Voraussage gewesen!)
Anschließend an das obige Zitat wußte Dr. Süsterhenn allerdings sehr wohl was traditionshafte und werthafte Anschauung oder Fixierung, leider nur in christdemokratischer Wanderdünenmitte-Verengung, und der Kampf um diese ist, denn er führte unmittelbar weiter aus: "Aber z.B. die Bestimmung der Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Frage der religiös-weltanschaulichen, der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung des Schulwesens sind nach unserer Auffassung ausschließlich deutsche Angelegenheiten. (Wir bestreiten z.B. der Besatzungsmacht das Recht, von sich aus Konfessionsschulen in Simultanschulen umzuwandeln, oder z.B. die von den deutschen Organen verfassungsmäßig beschlossene konfessionelle Lehrerbildung zu verbieten). Die Entscheidung solcher Fragen ist eine deutsche Angelegenheit, die die politischen Kräfte in Deutschland trotz aller etwa bestehenden Meinungsverschiedenheiten ohne Eingriffe der Besatzungsmacht unter sich zu regeln haben."
Aber andererseits, in Relativierung der oben dargelegten Kritik: a) alle Macht - etwa bei Staatsneugründungen - wurde zu Anfangs immer unordentlich erworben, b) niemand dreht die Zeiger der Uhren mehr zurück! - Aber zumindest kam ein Neuaufbau, ein unabdingbar notwendiger Neuanfang dabei heraus. Alternativlos. Weil wir es uns nicht malen konnten. (Wir waren die Besiegten von 1945!) Im übrigen wurden auch andere Ansinnen von den Deutschen abgelehnt und Anderes und Verändertes errungen, sich letztlich damit durchgesetzt oder in Verhandlungen mit den Militärgouverneuren Kompromisse erzielt, als die Alliierten in ihren Richtlinien, in zwei Interventionsversuchen gegenüber dem PR, vorgaben. Und dies betrifft die Fragen bezüglich des Föderalismus: das Verhältnis zwischen Bund und Ländern, besonders deren Finanzausstattung. Man wollte alliierterseits ein deutsches zentralistisches Staatswesen verhindern. Aber ein zentralistisches Staatswesen lag auch nicht in der deutschen Konzeption und Verfassungsvorstellung. Alleine schon nicht bei dem klar zuvor schon absehbaren unabdingbaren Notwendigkeiten, sich auch von der Frankfurter Paulskirchen-Verfassung und der Weimarer Reichsverfassung leiten zu lassen. "Sicherlich, die deutschen Politiker wollten vier Jahre nach Kriegsende keine im Kern andere Verfassung als die Besatzungsmächte. Deren Angebot vom Sommer des Jahres war ja als eine Chance aufgegriffen worden, zumindest für den westlichen Teil ein Stück politische Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung zurückzugewinnen. Aber der Teufel steckte im Detail. Begriffe wie `demokratisch´ und `föderalistisch´ waren inhaltlich durchaus verschiedenartig auslegbar, ebenso die Forderung nach einer `angemessenen´ Zentralgewalt einerseits und dem Schutz der Rechte der Länder andererseits, vor allem wenn es darum ging, daraus organisatorische Konsequenzen zu ziehen." (So Jürgen Weber in seinem 3-bändigen Werk "30 Jahre Bundesrepublik", München 1981; hier Band III, Gründung des neuen Staates 1949, Seite 26.)
Es war, und dies ist typisch in der deutsch-französischen Geschichte, das Ansinnen der französischen Besatzungsmacht, das Grundgesetz durch einen überzogenen Partikularismus bis Separatismus zu befrachten, hier ihren Einfluß einzusetzen, um Deutschland schwach und am Boden zu halten. Jedoch diesen französischen Ansinnen und Forderungen widersetzen sich nicht nur die deutschen Politiker, so auch Dr. Kurt Schumacher als Vorsitzender der SPD, sondern auch die Amerikaner (und Briten), und dies war viel entscheidender, "ließen keinen Zweifel daran, daß sie notfalls auch ohne Frankreich den staatlichen Aufbau in der Bizone in Richtung eines Bundesstaates mit zentralen Körperschaften und ausreichenden Befugnissen voranzutreiben gedachten." (Dr. Jürgen Weber) Die gegenüber uns Deutschen schon seit Jahrhunderten betriebene absurde französische Niederhaltungs- und Zerstückelungspolitik ist uns wohl bekannt. Die, sehr gelinde gesagt, Querulanz der Franzosen sorgte dann auch bald für anhaltende Uneinigkeit zwischen den Besatzungsmächten. Dies erkannten Amerikaner und Briten klar. In seinem Memoiren schrieb der amerikanisch Militärgouverneur Lucius D. Clay diesbezüglich: "Der Entwurf des Besatzungsstatuts gedieh nur langsam, weil die Franzosen Rechte für sich wahren wollten, die nach Ansicht der Briten und Amerikaner an den deutschen Staat abgetreten werden mußten, wenn er mehr als eine leere Vorspiegelung sein sollte. ... Die französischen Vertreter waren unnachgiebig und zeigten sich tief beunruhigt über den Hang zu einem gefährlichen Zentralismus, den sie in der Arbeit des Parlamentarischen Rates zu entdecken glaubten. General Koenig erklärte in einer erregten Rede, die Franzosen lehnten es ab, weiter zu beraten, solange der parlamentarische Rat nicht daran erinnert worden sei, wo die Grenzen seiner Machtbefugnisse lägen. Wieder hielt ich den französischen Standpunkt für unvereinbar mit dem Londoner Abkommen (und den "Frankfurter Dokumenten"; RJE). Obwohl Monsieur Schuman das Programm angenommen und versprochen hatte, es zu unterstützen, hatte ich das Gefühl, daß die französische Verwaltung in Deutschland ihm nicht zustimmte und entschlossen war, die Bildung eines westdeutschen Staates, wenn schon nicht zu durchkreuzen, so doch hinauszuzögern." (Ludius D. Clay: Entscheidung in Deutschland, Frankfurt 1950, S. 454 f)
Beim deutschen Widerstand gegen die französischen unakzeptablen Ansinnen nur Dr. Kurt Schumacher hervorzuheben wäre viel zu kurz gesprungen. Bereits zu den Londoner Empfehlungen der Sechsmächtekonferenz vom 7. Juni 1948 hatte Dr. Konrad Adenauer erheblichen Widerstand angemeldet und verkündet. Dr. Jürgen Weber schreibt hierzu in seinem 3-bändigen Werk: "30 Jahre Bundesrepublik Deutschland" in Band II: "Das Entscheidungsjahr 1948", München 1979: "Der CDU-Vorsitzende der britischen Zone, Konrad Adenauer, sprach von einem in London beschlossenen `System der Ausbeutung Deutschlands´. Was dabei herausgekommen sei, übersteige die schlimmsten Befürchtungen. Er sehe mit Sicherheit den Zeitpunkt kommen, wo die Deutschen durch Verweigerung der Mitarbeit wenigstens ihre Ehre vor der Nachwelt retten müßten. (Keesing´s Archiv der Gegenwart 1948/49, S. 1527 G f.) Der stellvertretende Vorsitzender der SPD, Erich Ollenhauer, kritisierte zwar diese scharfen Worte Adenauers, stimmte aber in der Kritik an der vorgesehenen internationalen Kontrolle des Ruhrgebiets mit ihm überein. Zu einer von Adenauer angeregten gemeinsamen Erklärung gegen die Londoner Empfehlungen, fand sich jedoch die SPD nicht bereit. (Konrad Adenauer: Erinnerungen 1945 - 1953, Stuttgart 1965, S. 139)".
Die 11 deutschen Ministerpräsidenten, in Übereinstimmung mit ihren Landtagen, weigerten sich also die Vorgehensweise (auch expressis verbis: >Verfassunggebende Versammlung< und >Verfassung< sowie >Volksabstimmung<) der Alliierten zur Verfassungsneuschöpfung zu übernehmen - und setzten sich letztlich durch: Die verfassungsmäßige Ausarbeitung wurde nicht Verfassung sondern >Grundgesetz< genannt, es sollte keine Verfassunggebende Nationalversammlung einberufen werden sondern ein >Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee< die Verfassungsdiskussion vorbereiten und der >Parlamentarische Rat< sollte das eigentliche Beratungs- und Beschlußgremium (die Verfassunggebende Versammlung) sein; die Verfassung sollte nicht durch ein Plebiszit zur Abstimmung kommen sondern in den >Länderparlamenten zur Abstimmung vorgelegt< werden.
Und warum das Ganze? Die Ministerpräsidenten, sowie die Mütter und Väter des Grundgesetzes, unsere heutige solide Verfassung, wollten sich mit dieser Vorgehensweise eine Wiedervereinigung unseres Vaterlandes nicht verbauen.
Wie sehr die Ministerpräsidenten sich in den genannten Fragen durchgesetzt hatten, zeigt ein Vergleich der "Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948 mit einer Denkschrift der drei Militärgouverneure vom 22. November 1948, wo nicht mehr von >Verfassung<, >Verfassunggebender Nationalversammlung< und >Annahme durch die Länder<(bevölkerung) die Rede war. In der Denkschrift heißt es am Beginn: "Wie Sie wissen, wurde der Parlamentarische Rat (sic!) einberufen, um eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, die für die beteiligten Länder einen Regierungsaufbau föderalistischen Typs schafft, die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine hinreichende Zentralgewalt schafft und Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält. Während der vergangenen 11 Wochen hat der Parlamentarische Rat im Plenum sowie in seinen verschiedenen Ausschüssen die Grundsätze frei erörtert und ein Grundgesetz (Vorläufige Verfassung) [sic!] entworfen, das jetzt dem Hauptausschuß vorliegt." Und im weiteren Text ist dann mehrfach vom Grundgesetz mit der sofort angefügten Inklammersetzung: "(die vorläufige Verfassung)", die Rede.
Und es stellt sich doch bei der heutigen Bewertung die grundsätzliche Frage, nämlich die Lage in der sich die 11 deutschen Ministerpräsidenten befanden, die Lage in der sich unser Volk und Vaterland seinerzeit befand: als die Besiegten von 1945. Und man könnte es kaum besser ausdrücken als dies der damalige Ministerpräsident von Württemberg-Baden, Reinhold Maier, tat, um das Dilemma zu beschreiben. In seinen Erinnerungen schreibt er: "Jede Länderregierung war unausweichlich vor die elementare Grundfrage gestellt, die einem Kompromiß nicht zugänglich war; entweder einer staatlichen, zumindest staatsähnlichen Organisation Westdeutschlands zuzustimmen mit der unvermeidbaren Konsequenz einer Teilung Deutschlands, wenn nicht, was das Schicksal verhüten mochte, auf die Dauer, so doch auf Zeit; ODER ABER HOCHGEFÄHRLICH UND OHNE EIGENE RECHTE DAHINZUVEGITIEREN, WAS IM GRUNDE GAR NICHT MEHR MÖGLICH WAR. Ein Weiterregieren der drei oft uneinigen Besatzungsmächte schied praktisch aus. Westdeutschland wäre in der Folge rasch zerfallen und stückweise vom Osten vereinnahmt worden. Wohl war damals diese Grundfrage noch nicht in dieser Eindeutigkeit gestellt worden. Für alle Fälle und damals noch unbestreitbar war die militärische Übermacht der USA da. Man vermochte auch über der Angelegenheit noch das Feigenblatt des Provisorischen auszubreiten. Aber die Entscheidung war deshalb nicht wesentlich weniger schwer."
(Reinhold Maier: Erinnerungen 1948 - 1953, Tübingen 1966, S. 55)
Klar geht aus dem Zitat von Reinhold Maier hervor, wie das Dilemma nur aufgelöst werden konnte. Es gab keine Alternative zum Neuanfang, zur (auch schrittweisen) Rückeroberung der Souveränität! Der bayerische Ministerpräsident Ehard (CSU) brachte es weiterhin auf den Begriff: "Wir müssen eine straffe Organisation der drei Westzonen haben. Nennen Sie es Weststaat, nennen Sie es Organisationsstatut, es ist mir ganz gleich, die straffe Zusammenfassung müssen wir haben. Hängen Sie sich nicht an ein Wort, klammern Sie sich nicht an irgend eine Bezeichnung. ... Aber wir müssen doch zu einer Konstruktion kommen, die zweierlei erreicht. Einmal, daß die drei Zonen, nachdem schon die vier Zonen nicht zusammengefaßt werden können, zusammengefaßt werden in einer Form, daß sie losgelöst werden von der Bindung und dem absoluten Diktat der Besatzungskommandeure in den einzelnen Zonen. Und ein Weiteres. Wir müssen doch wenigstens allmählich wieder den Anfang einer deutschen Souveränität, wenn auch beschränkt auf ein regionales Gebiet, bekommen."
Und auch Ernst Reuter (SPD), der trotz seiner Wahl wegen sowjetischem Einspruch nicht als Oberbürgermeister von Groß-Berlin amtieren konnte, setzte sich für einen westdeutschen Kernstaat ein, für die "politische und ökonomische Konsolidierung des Westens als eine elementare Voraussetzung für die Gesundung auch unserer Verhältnisse für die Rückkehr des Ostens zum gemeinsamen Mutterland."
Weiterhin noch zum GRUNDSÄTZLICHEN, hier aus der Rede von Dr. Adolf Süsterhenn (CDU) am 8. September vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates (Auszüge):
"Der vom Abgeordneten Schmid (SPD) vertretenen Auffassung, daß auch die Tätigkeit dieser Versammlung in Funktion der obersten Gewalt geschehe, die die Besatzungsmacht in Anspruch nimmt, und nicht etwa Ausdruck deutscher Volkssouveränität sei, vermögen wir uns nicht anzuschließen. Wir bekennen uns vielmehr zu dem schon von der christlichen Staatslehre des Mittelalters ausgesprochenen Grundsatz, daß jedes Volk einen von Gott gegebenen Anspruch auf politische Selbstorganisation und eigene politische Repräsentation besitzt. Schon der große europäische Staatsphilosoph Thomas von Aquin, der wirklich ein Europäer war, der in Italien geboren, in Köln studiert, in Paris gelehrt hat, bekennt sich zu dem Grundsatz, daß das Volk der naturrechtliche Träger der Staatsgewalt ist, daß diese Staatsgewalt also wesenhaft beim
Volke liegt. Auch das deutsche Volk hat nach unserer Auffassung seinen naturrechtlichen Anspruch auf politische Selbstbestimmung und Selbstdarstellung durch eine eigene Staatsgewalt nicht eingebüßt, auch nicht durch die sogenannte bedingungslose Kapitulation, die im übrigen der Herr Abgeordnete Schmid ihrem juristischen Wesen nach heute morgen durchaus zutreffend gekennzeichnet hat. Die deutsche Staatsgewalt ist potentiell beim deutschen Volk verblieben, und unsere Aufgabe ist es nunmehr, diese Staatsgewalt wieder zu aktualisieren.
Durch unsere gesetzgeberische Arbeit, die eine der wichtigsten demokratischen Befugnisse eines Volkes überhaupt darstellt, tritt zum erstenmal wieder der Ansatz einer über die Länder- und Zonenebene hinausreichenden deutschen politischen Gewalt in Erscheinung. Andererseits würden wir uns allerdings einer verhängnisvollen Selbsttäuschung hingeben, wenn wir die in der Natur der Sache liegenden Beschränkungen unserer Arbeitsmöglichkeit nicht erkennen würden. Unser aller Wille ist darauf gerichtet, die staatliche Einheit wiederherzustellen und Deutschland als voll souveränen Staat in die europäische Völkergemeinschaft und in die Gemeinschaft der freien demokratischen Organisation der Welt wieder einzuordnen. ... Wir freuen uns, daß es durch unsere Arbeit hier im Parlamentarischen Rat nunmehr ermöglicht werden soll, die politische und wirtschaftliche Einheit wenigsten der drei Westzonen wiederherzustellen. ... Als Realpolitiker wollen wir im Interesse des deutschen Volkes das Bestmögliche zu erreichen versuchen. ... Wenn wir diese Einheit nunmehr für die drei Westzonen herstellen, sind wir uns bewußt, daß unser Werk gebietsmäßig solange ein Torso bleibt, bis die Gebiete des deutschen Ostens den Zusammenschluß mit den deutschen Westgebieten vollzogen haben werden. Wir nehmen aber den fragmentarischen Charakter (unserer Arbeit) in gebietsmäßiger Hinsicht bewußt in Kauf. Denn es erscheint uns im Interesse Gesamtdeutschlands einschließlich des deutschen Ostens (und Berlins), aber auch im Interesse Europas unabweislich notwendig, die politische Konsolidierung der drei Westzonen zu bewirken, weil sie die Voraussetzung auch für die wirtschaftliche Gesundung der Lebensverhältnisse unseres gesamten Volkes darstellt. Eine Fortdauer des gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Chaos würde nicht nur eine Gefährdung der Existenz unseres deutschen Volkes bedeuten, sondern ganz Europa, das sich bereits am Rande des Abgrundes befindet, mit in unser Verderben hineinziehen (was die zentrale Bedeutung Deutschland für Europa klar vor Augen führt; RJE). Nur die sofortige effektive Konsolidierung Westeuropas und die Schaffung einer politischen Ordnungs- und einer wirtschaftlichen Wohlstandssphäre in Westdeutschland wird in der Lage sein, auf die auch dem abendländischen Kulturbereich angehörenden Völker Ost-, Mittel- und Südeuropas soviel Anziehungskraft auszuüben, daß ihre demnächstige Wiedereingliederung in die europäische Konfödertion (im Sinne eines Europa der Vaterländer; RJE) ermöglicht wird."
Im übrigen hätte Dr. Adolf Süsterhenn noch hinzufügen können: Unsere diesbezügliche Arbeit wird verhindern, daß wir eines Morgens aufwachen und erkennen müssen, daß die Fahne mit Hammer und Sichel sich schon am Rhein und darüber hinaus befindet. (Und ehrlicherweise hätte er noch hinzufügen müssen, daß dies auch vor allem deshalb nicht geschah, schon zu früheren Zeiten, weil es die ruhmreiche Deutsche Wehrmacht gab! - Nun, diese tiefere nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung gab es auch zu dieser Zeit schon nicht mehr! (Wohl aber bei Dr. Konrad Adenauer und einigen anderen Spitzenpolitikern.) - Aber niemand dreht die Zeiger der Uhren zurück; nie können wir uns das Gewünschte einfach nur malen und es ist da. Alles muß erkämpft und errungen werden. (Wie das Leben generell ein einziger Kampf zu sein scheint. Aber die Geschichte ist und bleibt das Auge der Wahrheit.)
Und noch weiterhin zum Grundsätzlichen: In seiner Rede vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates, stellte der Vorsitzende des Hauptausschusses desselben, Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), unter anderem folgendes fest: "... Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. ... Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. ... Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, daß der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist.
Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, daß Deutschland weiterbesteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Länder gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. Darum ist es sicher, daß das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk. ...
Das alles ist nicht müßige Theorie, sondern eine Feststellung, die mir notwendig scheint. Denn wir müssen wissen, bei wem der Anspruch ruht; ob Deutschland unter Ländern ausgehandelt werden muß oder ob das deutsche Volk sich selbst sein Haus zu bauen hat. Noch eine weitere Frage: Soll das Gebilde, dessen Organisation wir hier zu schaffen haben, einen Namen erhalten oder nicht? Die Frage ist von höchster Bedeutung. ... Es wird hier von diesem Hohen Hause eine sehr politische Entscheidung getroffen werden müssen. Ich glaube nicht, daß es möglich ist, von irgendeiner Seite her den Beweis zu führen, daß diese oder das jene Antwort auf die gestellte Frage die richtige ist. Man muß sich da eben entscheiden. Aber welcher Name auch immer gegeben werden mag und ob ein Name gegeben wird oder nicht: in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate `westdeutsche´ Gebietshoheit ausgeübt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland."
Aus der Antwortnote der 11 Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure, mit der Stellungnahme zu den "Frankfurter Dokumenten", soll hier die Antwort zu Dokument I wiedergegeben werden. Die Antwort erfolgte am 10. Juli 1948. Und sie lautet:
"Koblenz, den 10. Juli 1948
Herr General!
Die Ministerpräsidenten der Länder der drei westlichen Besatzungszonen haben sich vom 8. bis 10. Juli dieses Jahres in Koblenz versammelt, um die von ihnen erbetenen Antworten auf die am 1. Juli dieses Jahres überreichten Dokumente zu beraten. Sie haben die darin niedergelegten Aufträge der Militärgouverneure einer eingehenden Diskussion unterworfen und sind dabei einstimmig zu den in den Anlagen zu diesem Schreiben enthaltenen Auffassungen gekommen, um deren Prüfung sie bitten. Die Vorschläge sind Ausdruck des Willens, an der Lösung der gestellten Probleme schöpferisch mitzuarbeiten und das in den Dokumenten gesteckte Ziel möglichst schnell und wirksam zu erreichen.
Die Ministerpräsidenten sind davon überzeugt, daß die Notstände, unter denen Deutschland heute leidet, nur bezwungen werden könne, wenn das deutsche Volk in die Lage versetzt wird, seine Angelegenheiten auf der jeweils möglichen höchsten territorialen Stufe selbst zu verwalten. Sie begrüßen es daher, daß die Besatzungsmächte entschlossen sind, die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Gebietsteile Deutschlands zu einem einheitlichen Gebiet zusammenzufassen, dem von der Bevölkerung selbst eine kraftvolle Organisation gegeben werden soll, die es ermöglicht, die Interessen des Ganzen zu wahren, ohne die Rechte der Länder zu gefährden.
Die Ministerpräsidenten glauben jedoch, daß, unbeschadet der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden werden müßte, was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde: sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das hierfür einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte, daß es sich lediglich um ein Provisorium handelt sowie um eine Institution, die ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, daß bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost weiter zu vertiefen. Sie sind der Überzeugung, daß das von ihnen vorgeschlagene Verfahren geeignet ist, das in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse zur Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten tauglichste Instrument für die Verwaltung des den drei westlichen Besatzungsmächten unterstehenden Gebietes Deutschlands in der kürzesten Zeit zu schaffen.
Für den Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden."
Es erfolgte dann, nach den Darlegungen zu den beiden anderen Frankfurter Dokumenten, die offizielle Stellungnahme:
"Anlage 1
Stellungnahme der Ministerpräsidetenkonferenz zu dem Dokument Nr. 1
1. Die Ministerpräsidenten werden die ihnen am 1. Juli 1948 durch die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone übertragenen Vollmachten wahrnehmen.
2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.
3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen empfehlen, eine Vertretung (Parlamentarischer Rat) zu wählen, die die Aufgabe hat,
a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte auszuarbeiten,
b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen beruhenden Volksvertretung zu erlassen.
Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des Parlamentarischen Rats ist sicherzustellen. Die Vertretung soll nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokuments Nr. 1 gebildet werden und spätestens bis zum 1. September 1948 zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; für mindestens 200.000 überschießende Stimmen wird ein weiterer Vertreter bestellt.
4. Die Wahlen zur Volksvertretung sollen noch im Laufe des Jahres 1948 durchgeführt werden.
5. Das Grundgesetz muß außer der aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volksvertretung eine bei der Gesetzgebung mitwirkende Vertretung der Länder vorsehen.
6. Hat die aus den Landtagen gewählte Vertretung (Ziffer 2) ihre Aufgabe erfüllt, so werden die Ministerpräsidenten nach Anhörung der Landtage das Grundgesetz mit ihrer Stellungnahme den Militärgouverneuren zuleiten, die gebeten werden, die Ministerpräsidenten zur Verkündung dieses Gesetzes zu ermächtigen.
7. Die Volksvertretung soll alle Funktionen erfüllen, die einem demokratisch gewählten Parlament zukommen.
8. Das für das Besatzungsgebiet der Westmächte vorgesehene gemeinsame Exekutivorgan wird nach Maßgabe des Grundgesetzes bestellt."
(aus: Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. Akten und Protokolle. Bd. 1: Vorgeschichte, hrsg. von Johannes Volker Wagner, Boppard 1975, S. 143 ff.)
Was die drei Militärgouverneure dachten, nach der Antwortnote der deutschen Ministerpräsidenten zu den "Frankfurter Dokumenten", und die Haltung der Ministerpräsidenten setzte sich letztlich durch, offenbart ein Geheimbericht des politischen Beraters der USA für Deutschland, Robert Murphy, an Außenminister Marshall, datiert bereits vom 15. Juli 1948, also bereits 5 Tage nach der Präsentation der deutschen Vorstellungen und Weigerungen durch die Ministerpräsidenten. Robert Murphy schrieb:
"Geheim - Frankfurt, 15. Juli 1948 - 18 Uhr
Ich nahm heute in Frankfurt an einer Besprechung der drei Militärgouverneure teil. Es war ein informelles Treffen unter der Leitung von Koenig (französischer Militärgouverneur; RJE), bei dem die Antwort
der Ministerpräsidenten auf die drei Vorschläge vom 30. Juni bezüglich der politischen Struktur, der Ländergrenzen und des Besatzungsstatus beraten wurden. General Koenig ging davon aus, daß jeder Militärgouverneur nunmehr eine neue Weisung von seiner Regierung erhalten habe und fragte, ob die Weisungen so weit übereinstimmten, damit eine Einigung der Militärgouverneure möglich sei und ein Treffen mit den Ministerpräsidenten anberaumt werden könnte. Die Antworten der Ministerpräsidenten, sagte er, seien deutlich von den Londoner Beschlüssen entfernt. Koenig sprach über die Frage der Verfassung und stellte fest, die Deutschen hätten darauf hingewiesen, daß sie keine Verantwortung für die Zerstückelung Deutschlands übernehmen wollten und bestimmte Begriffe durch weniger kompromittierende zu ersetzen wünschten, wie z. B. `Parlamentarischer Rat´ anstelle von `Verfassunggebender Versammlung´, `Grundgesetz´ anstelle von `Verfassung´, `Exekutivorgane´ anstelle von `Regierung´ ...
Robertson (englischer Militärgouverneur; RJE) zog daraus die Schlußfolgerung, die Militärgouverneure sollten sich mit den deutschen Vorgängen befassen, um sie wieder auf den Boden der Londoner Beschlüsse zu bringen. Wenn es den Militärgouverneuren nicht gelänge, müßten sie diese Fragen wieder ihren Regierungen vorlegen. Aber Robertson äußerte die Hoffnung, erneute Beschlüsse der Regierungen könnten vermieden werden, da in diesem Fall die Militärgouverneure weitere sechs oder neun Monate Zeit verlieren würden. Robertson stimmt Koenig zu, daß die Deutschen Angst davor hätten, für die Teilung Deutschlands verantwortlich gemacht zu werden. Wir müßten von den Deutschen verlangen, daß sie die Verantwortung in Westdeutschland - dem jetzt allein verfügbaren Teil - übernehmen sollten. Ihren augenblicklichen Gegenvorschlägen zufolge akzeptierten die Deutschen zwar die ihnen übertragenen Vollmachten, aber nicht die damit verbundene Verantwortung ...
Was das Besatzungsstatut betrifft, führte Robertson aus, hätten die Deutschen eindeutig ihre Zuständigkeit überschritten, und er sähe keine Möglichkeit, das Statut, wie von ihnen gewünscht, zu ändern. Darauf entgegnete Koenig, seiner Meinung nach sei nur eine Sache, nämlich ein Besatzungsstatut, nötig, aber nicht eine Verfassung. General Clay (der amerikanische Militärgouverneur; RJE) entgegnete, es sei den Militärgouverneuren offensichtlich nicht gelungen, den Deutschen klarzumachen, über welche Punkte man verhandeln könnte und über welche nicht ...
Clay fügte hinzu, die Londoner Empfehlungen seien als Ganzes gemacht worden und die Militärgouverneure seien nicht berechtigt, irgendeinen Punkt zu ändern, der die Londoner Empfehlungen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen würde ...
Koenig äußerte seine Befürchtung, die Schuld sei vielleicht nicht so sehr bei den Militärgouverneuren als vielmehr bei den Londoner Empfehlungen zu suchen. Seiner Meinung nach würden die Deutschen niemals der Schaffung einer Regierung für Westdeutschland zustimmen. Er selbst, als Franzose in der gleichen Lage, würde die Bildung einer Regierung für Frankreich, aber niemals für Westfrankreich zustimmen. Er bezweifelte, ob die Militärgouverneure die Deutschen jemals umstimmen könnten ...
Koenig verwies dann auf den französischen Standpunkt, die Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung durch die Deutschen sei ein Recht, das sich allein aus den Befugnissen des Besatzungsstatuts herleite; sollten die Deutschen den Gedanken einer Verfassung zurückweisen, dann könne man ihnen nur ein Besatzungsstatut anbieten ... ".
(aus: Foreign Relations of the United States 1948, Vol. II: Germany and Austria, hrsg. von The Department of State, Washington 1973, S. 396 ff.)
Aus dieser Gemengelage mußte ein Weg gefunden werden, und die Deutschen setzten sich letztlich durch! Nicht Verfassung sondern Grundgesetz wurden die verfassungsmäßigen Ausarbeitungen benannt. Das Gremium zu dessen Erarbeitung wurde nicht Verfassunggebende Nationalversammlung sondern Parlamentarischer Rat benannt. Auch wurde das Grundgesetz nicht durch ein Plebiszit sondern durch die Länderparlamente angenommen. Im übrigen, es sei wiederholt, schon mehrfach in der Deutschen Geschichte wurde die Verfassung Grundgesetz benannt (Beispiel Deutscher Bund oder die Bundesakte von 1815).
Außer daß die Verfassung "eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft .... eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält", gaben die Alliierten mit den >Frankfurter Dokumenten< keine inhaltlichen Vorgaben zum Prozeß der Verfassungsgestaltung. Und dies waren Vorgaben die eine freiheitliche Verfassung ohnehin enthalten hätte müssen. Das Zeitalter des Totalitarismus war auch für die Deutschen eine abgeschlossene Epoche.
Der "Einspruch" in Form von Denkschriften, und dies in Bezug auf die Ausgestaltung des Föderalismus, der Beziehung zwischen Bund und Ländern - vor allem die Steueraufteilung zwischen diesen, den die drei Militärgouverneure gegen den vorliegenden deutschen Grundgesetzentwurf dann später doch in Form von zwei Denkschriften fühlbar machten, zogen diese teils wegen des deutschen Widerstandes wieder zurück - oder es wurde mit der deutschen Seite darüber diskutiert und ein Konsens gefunden. Die Deutschen setzen sich durch (die Verfassungsausarbeitungen waren, wenn man so will, im Grunde und generell ihr Baby!), es sollte ein Bundesstaat mit angemessener Zentralgewalt sein, und kein, wie von den Alliierten gewünscht, loser Staatenverbund, ein Spielball der Nachbarstaaten. So ermöglichte das GG dann auch in der Folgezeit den Beitritt des Saarlandes und die Wiedervereinigung mit der DDR. Das Grundgesetz in seiner konkreten verfassungsrechtlichen Ausarbeitung ist kein Produkt oder Aufoktroyierung der Besatzungsmächte! Die Deutschen standen auch vor einer politisch-historischen Neuorientierung. Es waren die Besatzungmächte die sich korrigierten, die die Gegenvorstellungen der Ministerpräsidenten letztlich annahmen: Also keine Benennung als Verfassung sondern als Grundgesetz; keine Erarbeitung durch eine Verfassunggebende Nationalversammlung, sondern durch den Parlamentarischen Rat; keine Volksbefragung in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Abstimmung über die Grundgesetzausarbeitungen, sondern Annahme durch die Landtage.
Auch die Interventionen der Besatzungsmächte während der Arbeit des Parlamentarischen Rates bezüglich föderalistischer Fragen, wo diese "wollten, daß der Bund möglichst arm wird und die Länder möglichst reich, und der Bund der Kostgänger der Länder wird" (Carlo Schmid im Sommer 1979), wurden, durch einen Umschwung in den USA (Washingtoner Außenministerkonferenz vom April 1949), als direkte Eingriffsmöglichkeit zurückgezogen und aufgegeben.
Nochmals: Wurde das Grundgesetz aufoktroyiert? Nein! Es waren deutsche Verfassungsausarbeitungen - weil die gemachten Vorgaben in Bezug auf föderalistischer Struktur, Gewaltenteilung und Grundrechte, ohnehin den deutschen Verfassungsvorstellungen entsprochen haben. Die Deutschen wollten im Grunde kein anderes Grundgesetz als es auch den Alliierten vorschwebte. Und wie sah das Grundsätzliche aus, der politisch-historische Raum in dem dies alles möglich wurde und woraus auch eine relativ ungestörte deutsche Verfassungsausarbeitung resultierte, stattfand und sich ermöglichte? 3 Jahre nach Kriegsende war die ehemalige Koalition der Sieger zerbrochen, der amerikanische Präsident Harry S. Truman wollte (zum Zeitpunkt der Übergabe der "Frankfurter Dokumente", 1. Juli 1948) keinerlei Bemühungen in Bezug auf die Sowjetunion mehr unternehmen, die Westalliierten entschieden sich für eine westdeutsche Staatsgründung, man stand kurz vor oder war schon im Kalten Krieg; für die Westalliierten war es unverzichtbar, West-Deutschland in ein europäisches Sicherheitssystem einzubeziehen. Die neue Weltlage, die veränderte Weltsituation verlangte nach Zweckbündnissen. Für die Westalliierten war die Integration eines handlungsfähigen deutschen Staates in ihre Verteidigungsfront von eminenter Bedeutung. Deshalb fanden auch keine größeren alliierten Verfassungsinterventionen statt. Es waren letztlich lediglich Versuche in Form von Denkschriften, und dies auf die föderalistische Frage bezogen.
Die Intervention der 3 Militärgouverneure von Anfang März 1949, nachdem sie am 16. Februar 1949 vom Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates den Entwurf des Grundgesetzes übermittelt erhielten, betraf wiederum das Verhältnis zwischen Bund und Ländern und die diesbezügliche Finanzverfassung. Nach Ansicht von Clay und Koenig war die Verfassung a) zu zentralistisch und es sei b) nicht deutlich genug zwischen den Aufgabenbereichen der Länder und des Bundes unterschieden. Robertson, der britische Militärgouverneur, fand jedoch den Entwurf zustimmungsfähig. Die Militärgouverneure ließen schließlich dem parlamentarischen Rat ein Memorandum zukommen. Inhalt: Die Bundessteuern sollten auch von der Bundesregierung verwaltet werden, alle anderen Steuern sollten jedoch in der Kompetenz der Länder bleiben. Der Parlamentarische Rat sollte im Lichte dieser "Vorschläge" seine Arbeit beenden. Zur Motivation der Intervention schreibt Jürgen Weber: "Die Forderungen der Militärgouverneure, die Steuergesetzgebung und Steuerverwaltung zwischen Bund und Ländern zu trennen und den Ländern grundsätzlich den Vorrang in der Gesetzgebung einzuräumen, waren zwar ins Gewand föderalistischer Argumente gekleidet, entsprangen jedoch vor allem machtpolitischen Überlegungen: Der zukünftige Bundesstaat und seine Regierung durften nach Meinung der Franzosen und der Amerikaner nicht zu mächtig werden."
Auf Grund der alliierten Intervention setzte man im Parlamentarischen Rat einen hochkarätigen Siebener-Ausschuß ein und unterbreitete Abänderungsvorschläge. Diese gingen aber den Alliierten (Militärgouverneuren) noch nicht weit genug. Es kam - in den genannten Fragen - zu einem deutsch-alliierten Verfassungskonflikt, der aber durch einen Umschwung in den USA beendet wurde. Die Alliierten bestanden letztlich nicht mehr weiter auf ihre Version, suchten die Übereinkunft. In einem geheimen Positionspapier des amerikanischen Außenministeriums, erstellt zur Vorbereitung der Washingtoner Außenministerkonferenz der drei Westmächte für Anfang April 1949, heißt es: "Eine Folge dieses neuen Ansatzes sollte sein, daß die drei Außenminister bei ihrer Prüfung der deutschen Verfassung sorgfältig das delikate Gleichgewicht der deutschen politischen Kräfte beachten, das in diesem Dokument zum Ausdruck kommt, und sie sollten sich dessen bewußt sein, daß das Festhalten an Änderungen, die über die von den Deutschen angebotenen hinausgehen, riskiert, daß die Alliierten selbst die Verantwortung für zukünftige Schwierigkeiten hinsichtlich des Inkrafttretens der Verfassung zu tragen haben."
(aus: Foreign Relations of the United States 1949, Bd. III, Washington 1974, S. 155)
Also auch hier wird offenbar oder transparent, wie groß letztlich die Einflußnahme oder die letztliche Nichteinflußnahme der Alliierten auf die deutschen Verfassungsausarbeitungen wirklich oder faktisch war. Die Washingtoner Außenministerkonferenz ließ zwar dem parlamentarischen Rat offiziell am 5. April mitteilen, die Einwände der Militärgouverneure stehe im Einklang mit dem Londoner Abkommen, beschloß aber am 8. April auf Betreiben des britischen Außenministers Bevin, darauf zu verzichten, die ursprünglichen alliierten Forderungen in der Finanzfrage, die Aufteilung der Finanzkompetenzen zwischen Bund und Ländern, strikt durchzusetzen. So sollten die Militärgouverneure dem Parlamentarischen Rat dies noch vor einer abschließenden Entscheidung über das Grundgesetz mitteilen. Dies war aber, weil die Militärgouverneure noch versuchten ihr eigenes Süppchen zu kochen, erst am 22. April 1949 der Fall. Die Konzessionen, die die Westmächte machten, begründete Jürgen Weber wie folgt: "Die ökonomische und sicherheitspolitische Stärkung des Westens unter Einschluß der Bundesrepublik trat als wichtigstes außenpolitisches Ziel an die Spitze der amerikanischen Prioritätenskala."
Am 25. April wurden die deutsch-alliierte Verfassungskrise durch Verhandlungen zwischen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates und den Militärgouverneuren in Frankfurt beendet; durch gegenseitige Zugeständnisse und Kompromisse. Das strittige Gesetzgebungsrecht des Bundes zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit wurde von den Alliierten akzeptiert, in der Frage des Finanzausgleichs einigte man sich auf die Lösung: Zuweisungen des Bundes an leistungsschwache Länder aus dem eigenen Steueraufkommen sowie Möglichkeit des Finanzausgleichs zwischen den Ländern.
Die Ausarbeitung des Grundgesetzes blieb eine deutsche Angelegenheit - eine tragende deutsche Verfassungsausarbeitung. Und dies trotz der politisch-historischen Verhältnisse! Auf den Akt der Grundgesetz-/Verfassungsgebung, auf die Mütter und Väter des Grundgesetzes, können die Deutschen stolz sein. Gar keine Frage! Es mußte zu einem Neuanfang kommen. Dies war alternativlos. Schritt für Schritt mußte die deutsche Souveränität zurückerkämpft werden.
Wir hatten im parlamentarischen Rat auch hervorragende Sachkenner des deutschen Verfassungsrechtes und Verfassungsentwicklung, die das Grundgesetz gestalteten. So etwa führende Verfassungspolitiker der Parteien wie beispielsweise Dr. Anton Pfeifer (CSU), Dr. Hermann von Mangoldt (CDU), Dr. Adolf Süsterhenn (CDU), Dr. Robert Lehr (CDU), Dr. Walter Menzel (SPD), Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), Dr. Rudolf Katz (SPD), Prof. Dr. Theodor Heuss (FDP), Dr. Thomas Dehler (FDP), Dr. Hermann Hoepker-Aschoff (FDP), um nur einige Namen zu nennen.
Ich jedenfalls betrachte den Verfassungsneuschöpfungsprozeß durch den Verfassungskonvent in Herrenchiemsee (in der Diskussionsvorbereitung) und den Parlamentarischen Rat in Bonn, der das Verfassungswerk dann letztlich beriet und beschloß, mit höchster Zustimmung; bin voller Respekt vor den seinerzeitigen Müttern und Vätern des Grundgesetzes, unserer heutigen soliden Verfassung. (Die aber noch um bestimmte soziale und nationale Grundrechte erweitert oder vervollkommnet werden sollte und muß!) Und klar ist, daß jede fundamentaloppositionelle oder brachial-ideologisch verquere Falschaussage, wie etwa: "Wir haben keine Verfassung", uns in den letzten Jahrzehnten kein Vertrauen im Volk eingebracht hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird.
Politik, Verfassungs- und Zukunftsgestaltung konnte sich auch zur Zeit des Parlamentarischen Rates nicht aus einer 2500-jährigen abendländischen Philosophie- und Geistesgeschichte, mit diesen großartigen auch politischen Denkern und Philosophen, etwa mit Platon und Aristoteles beginnend, besonders auch was den Systemtypus anbetrifft, nicht ganz einfach ausklinken. "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." (M.G.)
Siebtens: Das Grundgesetz (GG) ist heute als eine voll gültige Verfassung anzusehen und zu bezeichnen! Eine der besten Verfassungen der Welt. Das vielleicht bei vielen ursprünglich als Provisorium gedachte Grundgesetz, von denen, die es ausarbeiteten, aber doch mit dem Inhalt einer tragenden Verfassung versehen, und auch als Werk des gesamtdeutschen Souveräns gesehen, ist heute die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes. Gar keine Frage! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben in ihren verfassunggebenden und verfassungsrechtlichen Ausarbeitungen selbstverständlich auch den Text einer Verfassung gesehen.
Sie haben es aber dennoch Grundgesetz genannt, um mit dem Terminus Verfassung die deutsche Wiedervereinigung nicht zu verbauen. Aus diesem Grund haben sie es Grundgesetz genannt: weil sie in dem zu gründenden Weststaat (BRD) nur ein Transistorium oder Provisorium sahen; von einer "Übergangszeit" sprachen. Aber der von mir überaus geschätzte erste Bundeskanzler unserer Nachkriegsrepublik, Dr. Konrad Adenauer [und Adenauer wurde von der Maxime getragen: "Es ist nicht zu rasten noch zu ruhen bis die Deutschen wiedervereint sind." - und er legte dies als Schwur am 23. Juni 1953 vor 500.000 Menschen ab!], hatte Recht: das Konzept der Westintegration, der Politik der Stärke, hat uns zur (Teil-)Wiedervereinigung (allerdings ohne die Ostgebiete und Böhmen, dies heißt ohne das Sudetenland) geführt. Daß bis heute die Achtung der völkerrechtlich unverjährbaren und unverzichtbaren Menschenrechte der ostdeutschen und sudetendeutschen Heimatvertriebenen noch nicht erfochten wurden, dies können wir natürlich und selbstverständlich nicht diesem großen Staatsmann Dr. Konrad Adenauer anlasten. Es waren dies die nach dem ebenfalls staatsmännischen Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard folgenden EPIGONEN, die es nicht verstehen, auch der deutschen nationalen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, der nationalen Würde und Ehre, zu dienen! - Was sich ändern muß! Weil ohne Nationalpatriotismus ist die Demokratie langfristig nur eine Illusion - eine Fata Morgana. Demokratie und Nationalpatriotismus bedingen einander! Aus dieser unauflöslichen Dreieinheit von demokratischer, sozialer und nationaler Frage kann die nationale Frage nicht auf Dauer straflos, schier unerträglich würdelos herausgebrochen werden. Auch werden Epigonen einmal zu überwinden sein. Nichts währt ewiglich.
Zurück zur erfolgreichen Westintegration von Dr. Konrad Adenauer: Einer von Dr. Adenauers schärfsten, verbissensten und wirkmächtigsten Kritiker, der Verleger und Herausgeber Rudolf Augstein (DER SPIEGEL), mußte dies später zugeben und tat dies auch in aller Form, indem er sich mit der Adenauer-Politik aussöhnte: Das Konzept Adenauers zur Wiedervereinigung zu gelangen sei richtig gewesen. Großer Respekt vor diesem Eingeständnis. Aber wie sehr hatte er zuvor, Jahrzehnt um Jahrzehnt, mit dem von ihm herausgegebenen Wochenmagazin "Der Spiegel", unserem Volk und Vaterland geschadet. Der neben Franz Josef Strauß mit Fug und Recht als politisches Urgestein unserer Nachkriegsrepublik zu bezeichnende Herbert Wehner, hatte diesen Augstein-SPIEGEL einmal überaus treffend als eine "Dreckschleuder" bezeichnete. Dem sollte man da nichts mehr hinzufügen.
Achtens: Zur inhaltlichen Ausgestaltung des Grundgesetzes mit den entsprechenden Verfassungsnormen gab es zunächst die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Ein Sachverständigenausschuß für Verfassungsfragen erarbeitete auf Einladung des bayerischen Ministerpräsidenten eine Diskussionsgrundlage für den später dann tagenden Parlamentarischen Rat in Bonn. Der Ausschuß beriet über Grundrechte, Föderalismus, Finanzverfassung, Verwaltung, Rechtsprechung, Gesetzgebung und über zahlreiche weitere Organisationsfragen der zukünftigen Verfassung. Dieser "Herrenchiemseer Verfassungskonvent" tagte vom 10. bis 23. August auf Herrenchiemsee in Bayern. Die 11 westdeutschen Länder wurden mit je einem Bevollmächtigten vertreten; hinzugezogen wurde vier Sachverständige und 14 weitere Mitarbeiter. Dieser Vorentwurf zum Grundgesetz diente dann dem Parlamentarischen Rat ab 1. September 1948 als Arbeitsgrundlage.
Der Parlamentarische Rat, dieses Gremium der Verfassungsberatungen und Verfassunggebenden Versammlung, setzte sich aus 65 von den Landtagen entsprechend der Fraktionsstärke entsandten Delegierten sowie fünf Berliner Vertreter ohne Stimmrecht zusammen. CDU/CSU und SPD waren mit je 27 Abgeordneten, die FDP mit fünf, die Deutsche Partei (DP), das Zentrum und die KPD mit jeweils zwei Abgeordneten vertreten. Der seinerzeit bald schon 73-jährige Dr. Konrad Adenauer (CDU), früherer Oberbürgermeister von Köln (1917 bis 1933) und Präsident des Preußischen Staatsrates (1921 bis 1933), auch einmal im Gespräch als Reichskanzler in der Weimarer Republik, was er jedoch ablehnte, wurde einstimmig, bei Stimmenthaltung der beiden KPD-Vertreter, zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates gewählt. Gleich in seiner Antrittsrede hob Dr. Konrad Adenauer klar die Selbständigkeit gegenüber den Militärgouverneuren und den Primat der Parteipolitik hervor: "Nachdem er sich aber nunmehr konstituiert hat, ist er im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben völlig frei und völlig selbständig. Es wird meines Erachtens die vornehmste Pflicht des Rates, aber auch des Präsidenten und seiner Stellvertreter sein, diese völlige Freiheit und Unabhängigkeit ständig zu wahren und sicherzustellen." Dies war schon der große Kanzler, so wie er sich dann später auch dem deutschen Volk präsentierte. Dr. Jürgen Weber: "Mit dem Beginn der Verfassungsberatungen an diesem 1. September 1948 kündigte sich eine neue Epoche in der Geschichte der deutschen Demokratie an."
Der Parlamentarische Rat wollte bei seinen Verfassungsberatungen den Grundstein legen für ein künftiges Gesamtdeutschland! Es ging jetzt zunächst um die politische und wirtschaftliche Zukunft der westlichen Besatzungszonen. Eine vorläufige Lösung der deutschen Frage. Und es war die Grundsteinlegung für ein demokratisches Gemeinwesen.
Er wollte den Grundstein legen für ein zukünftiges Gesamtdeutschland: was ja wohl überwiegend auch so gekommen, sich so entwickelt und realisiert hat.
Wobei für uns Nationalpatrioten, für die deutsche Rechte, die nationale Opposition und der nationale Widerstand, das heutige "Gesamtdeutschland" nur einer Teil-Wiedervereinigung entspricht. Die Frage der Menschenrechte in Bezug auf Ostdeutschland (und dies ist nicht Mitteldeutschland, es sind die Oder-Neiße-Gebiete!) und das Sudetenland, die wir eines Tages zu einer gesamtdeutschen Frage verobjektivieren werden und müßen, eben noch nicht gelöst ist. Diese ostdeutsche und sudetendeutsche Frage sind nach wie vor völkerrechtlich (denn dauerhaft ist nur geregelt was auch gerecht geregelt ist!; und jedes Volk hat ein Recht in gerechten Grenzen zu leben), rechtlich, geschichtlich, und politisch immer noch offene Fragen; mit der nicht nur unabdingbar eine wirklich auch dauerhafte und tragfähige europäische Friedensordnung verbunden ist, sondern auch und vor allem (!) unsere nationale Identität, Würde, Ehre, Selbstbewahrung und Selbstbehauptung. Und wir warnen jeden, dies zu unterschätzten! Weil wir es nicht hinnehmen werden. Komme, was da wolle! Die Frage Ostdeutschlands (Schlesien, Ostpreußen etc.) und des Sudetenlandes (die Randgebiete Böhmens und Mährens sowie Sudetenschlesien) ist eine primäre und unverzichtbare Frage zur Wiederherstellung der nationalen Identität, der nationalen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung geworden, besonders nach innen in unser Volk gerichtet. Um den an unserem Volk systematisch betriebenen Seelenmord, der ein geistiger Völkermord ist, und ein Volk systematisch aus der eigenen Geschichte zu vertreiben ist auch nach der UNO-Konvention gegen Völkermord vom 9. Dezember 1948 geistiger Völkermord!, einmal zu beenden. Und dieser Seelenmord kommt aus dem Innern unseres Landes heraus, wird mitten unter uns entfacht, ist ein deutsches Produkt! Weil der sogenannte politische Feind mitten unter uns steht! Die deutsche Rechte braucht unabdingbar auch eine Reformation zum richtigen sogenannten Feindbild! Und dies vor allem! Ceterum censeo: Die Linke ist unser Unglück! Einem ganzen Volk seine Geschichte zu kriminalisieren ist geistiger Völkermord. Und deshalb ist es vollkommen unerläßlich, die Frage der Menschenrechte der deutschen Heimatvertriebenen einmal und unabdingbar als eine gesamtdeutsche Fragen zu verobjektivieren um sie endlich einer Lösung entgegen zu führen. Und dies natürlich auch in Hinsicht auf das sich vom russischen Imperialismus angeeignete Nord-Ostpreußen: die Menschenrechte auch der Heimatvertriebenen aus Nord-Ostpreußen. Und klar zu erkennen ist auch, daß es eben der russische Totalitarismus und Imperialismus war, der den Polen die riesigen ostdeutschen Oder-Neiße-Gebiete (Schlesien, Ostpreußen etc.) skrupellos auslieferte. In seiner Rede in Fulton, über die sowjetische Politik in Osteuropa und die Errichtung des "Eisernen Vorhangs", stellte Winston Chruchill am 5. März 1946 fest: "Die von Rußland beherrschte polnische Regierung ist ermutigt worden, sich in unrechtmäßiger Weise und in gewaltigem Ausmaße in deutsche Angelegenheiten einzumischen und Massenausweisungen von Millionen von Deutschen anzuordnen, wie man sie bisher noch nicht kannte."
Was die einmalig in der Weltgeschichte dastehenden Massenaustreibungen an den deutschen Heimatvertriebenen anbetrifft, dieser Vertreibungsholocaust, den wir als Historien-Wahrheitsergänzung so bezeichnen müssen, betrieben von dem polnischen, tschechischen und russischen Imperialismus, durch diese Vertreiberstaaten mit ihrer anhaltenden Raubsicherungspolitik bis auf den heutigen Tag, lassen wir uns als Nationalpatrioten von einer ehernen Feststellung von Oswald Spengler leiten: „Niederlagen und Friedensschlüsse wirken niemals so, wie es in der Absicht der Sieger liegt. Alle Verträge sind vergänglich, weil die Grundlagen, Umstände und Ansichten sich ändern, auf denen sie errichtet sind, weil das Antlitz der Geschichte von einem Jahrzehnt zum anderen ein anderes wird. Die Siege sind es auch; denn der Sieger selbst kann an ihnen zugrunde gehen.“
Keine Frage, und dies sei wiederholt, wenn man den Text des Grundgesetzes der deutschen Bevölkerung seinerzeit, nach den Beratungen durch den Parlamentarischen Rat, zur Abstimmung direkt vorgelegt hätte (und nicht nur den von der Bevölkerung gewählten Länderparlamenten um die Wiedervereinigung nicht zu verbauen), so wäre er auch von dieser mit überwältigender Mehrheit direkt angenommen worden. Zu behaupten, wir hätten keine Verfassung, nur um etwa den ganzen Neuaufbauprozeß zu diskreditieren, ist unpolitisch und kontraproduktiv. Läuft nicht nur sachlich sondern auch taktisch-strategisch vollkommen leer. Der zentrale Punkt, der zentrale unerträgliche Mißstand heute, ist die nicht wirklich funktionierende Demokratie; ergo die Herrschaft der Demokratieverfälscher durch die Mitte-Links-Parteinoligarchie. Hier hat die Auseinandersetzung zu erfolgen und zu beginnen; allein hier ist unser Hauptkriegsschauplatz. Expressis verbis und inhaltlich! Und der Ausgangspunkt ist eben dabei: Nun gut, wir haben eine Verfassung, und auch eine solide, aber die politische Wirklichkeit entspricht keinesfalls dieser Verfassung. Wie kommt denn das? - Dies hat der Ausgangspunkt zu sein! Wir sind zunächst auf den Kampf um die demokratische Emanzipation und Partizipation zurückgeworfen - um eine auch wirklich funktionierende Demokratie, wo Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit auch tatsächlich miteinander korrespondieren, zu erstreiten. Auf dem Feld der grundsätzlichen demokratischen Auseinandersetzung, der grundsätzlichen Auseinandersetzung um eine auch wirklich funktionsfähige Demokratie, die Beseitigung der Demokratur, muß die politische Freiheit für auch alle vorhandenen politischen Strömungen erfochten werden. Wird sie nicht erfochten, so wird einmal ein dann unabdingbar notwendiger revolutionärer Umschwung die Sache zu klären haben und auch klären müssen! So sicher wie das Amen in der Kirche ist, der Tag auf die Nacht folgt.
NEUNTENS: Zurück zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und deren Abschluß: Am 8. Mai 1949 fand im Parlamentarischen Rat die Abstimmung über das erarbeitete Grundgesetz statt. Der Präsident des parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Andenauer, verkündete das Abstimmungsergebnis: Mit 53 gegen 12 Stimmen war das Grundgesetz angenommen worden. 6 Abgeordnete der CSU sowie je zwei Abgeordnete der KPD, des Zentrums und der Deutschen Partei stimmten dagegen.
Am 12. Mai 1948, 4 Tage später, erteilten die Militärgouverneure ihre Zustimmung. Am Beginn des Genehmigungsschreibens der drei Militärgouverneure heißt es:
"Frankfurt den 12. Mai 1949
Herrn Dr. Konrad Adenauer,
Präsident des Parlamentarischen Rates,
Bonn.
Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer,
1) Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat verabschiedete Grundgesetz ist von uns sorgfältig und mit beachtlichem Interesse zur Kenntnis genommen worden. Nach unserer Auffassung verbindet es sehr glücklich deutsche demokratische Überlieferung mit den Auffassungen über eine repräsentative Regierung und über die Herrschaft des Rechts, wie sie in der Welt als Erfordernisse für das Leben eines freien Volkes anerkannt worden sind.
2) Indem wir unsere Genehmigung dazu erteilen, daß diese Verfassung dem deutschen Volke in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 144 (1) zur Ratifizierung vorgelegt wird, nehmen wir an, daß Sie Verständnis dafür aufbringen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Erstens unterliegen die dem Bund durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die von den Ländern und Selbstverwaltungskörperschaften ausgeübten Machtbefugnisse den Vorschriften des Besatzungsstatuts, das wir Ihnen bereits übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird."
....(Es folgen dann einige weitere Vorbehalte.)
gez. B. H. Robertson
General
Military Governor
British Zone
Gez. Pierre Koenig
General d`Armee
Gouverneur Militaire
Zone Francaise
Gez. Lucius D. Clay
General, US Army
Military Governor
US Zone"
(aus: Bonner Kommentar, Hamburg 1955 ff, S. 129 ff.)
Vom 18. bis 21. Mai 1949 erfolgte die Ratifizierung des Grundgesetzes, die Abstimmung hierüber, in allen 11 Landtagen der westdeutschen Länder. Mit Ausnahme Bayerns stimmten alle dem vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Verfassungstext zu. Das Grundgesetz war Bayern nicht föderalistisch genug. Jedoch am nämlichen Tag der Abstimmung (101 Abgeordnete stimmten gegen und 63 für die Annahme des Grundgesetzes; bei neun Stimmenthaltungen), am 20. Mai 1949, beantragte der bayerische Ministerpräsident Ehard der Landtag möge beschließen, daß das Grundgesetz auch für Bayern rechtsverbindlich werde, sobald es von zwei Dritteln der Ländern anerkannt sei. Das Grundgesetz wurde also auch für Bayern verbindlich!
Am 23. Mai 1949 erfolgte die Ausfertigung und Verkündigung des Grundgesetzes in einem feierlichen Staatsakt durch den Parlamentarischen Rate in Bonn und dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Nr. 1). Mit Ablauf des Tages trat das Grundgesetz in Kraft.
Zehntens: Zu den unabdingbar notwendigen Ergänzungen unserer Verfassung durch auch soziale und nationale Grundrechte:
In einem am 1. Mai 2009 in der "National Zeitung" (Nr. 19) veröffentlichten Interview mit dem NPD-Parteivorsitzenden Dipl-Pol. Udo Voigt wurde dieser gefragt: "Was am Grundgesetz erscheint Ihnen verbesserungswürdig?". Und Voigt antwortete:
"Unsere Kernforderungen lauten: Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sind um die einklagbaren sozialen Grundrechte und die Rechte des deutschen Volkes zu erweitern. Die Mitwirkung der BRD in inter- und supranationalen Organisationen ist nur zulässig, wenn keine Grundrechte berührt werden und die Volkssouveränität beachtet wird. Der Bundespräsident ist direkt vom Volk zu wählen. Für alle Grundsatzfragen, die den Bestand von Volk und Staat betreffen, sind Volksentscheide einzuführen. Der Souverän dieses Landes ist das Volk - Artikel 20 Grundgesetz - und nicht seine von ihm gewählten Vertreter."
Die NZ stellt stellte Udo Voigt dann die Frage: "Eine neue Verfassung würde durch die herrschende Mehrheit in Bundesrat und Bundestag bestimmt. Hätte sie somit nach Ihrer Auffassung mehr rechtsstaatliche Elemente als das Grundgesetz oder weniger?"
Die Antwort von Voigt lautet: "Ich bin nicht der Meinung, dass die Abgeordneten des Bundestages und die Vertreter der Landesregierungen im Bundesrat jetzt oder künftig über eine Verfassung bestimmen sollten. Dies Aufgabe kommt einer deutschen Nationalversammlung zu."
Wir haben eine solide Verfassung, aber wir haben keine politische Freiheit!
Rolf Josef Eibicht (MA)
eibicht@yahoo.deMünchen, den 28. August 2009
PS
"Wir warten, und ich warte darauf, daß sich die Menschen vereinigen, die keine Hunde sein wollen und die entschlossen sind, den Preis zu zahlen, den es kostet, damit der Mensch mehr ist als der Hund." (Albert Camus)
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