Hakenkreuze in Kärnten
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Die Fresken liegen hinter der Holzvertäfelung des SitzungssaalesDer Landtag von Kärnten beschloß am 8. Juni 2000 die im Sitzungssaal hinter einer Holzvertäfelung angebrachten Fresken abzutragen und in ein Museum zu bringen.
Die im Jahre 1938 vom Kärntner Maler S. Lobisser geschaffenen Malereien stellen Szenen der Volksabstimmung vom 23. April 1938 dar. Da sie sich in einem öffentlichen Gebäude befinden, stehen sie automatisch unter Denkmalschutz. Die Fresken enthalten jedoch Symbole, die nach dem NS - Verbotsgesetz nicht öffentlich gezeigt werden dürfen und wurden daher in den 60er Jahren durch eine Holzvertäfelung abgedeckt.
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Teil der Wandmalerei des Malers Switbert LobisserHakenkreuz im Burgenland
Gegen einen Hausbesitzer in Mörbisch (Burgenland) wird wegen Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus ermittelt, weil sich
auf seiner Hausmauer ein 10 mal 10 cm großes in Granit
gehauenes Hakenkreuz befand.Der Bürgermeisters von Mörbisch ließ jetzt das Hakenkreuz von Amts wegen herausstemmen, da der Hausbesitzer es aus Pietätsgründen ablehnte, das Granitrelief zu entfernen.
Das Hakenkreuz befand sich seit 1940 auf der Hauswand in einer belebten Straße von Mörbisch. Es wurde erst vor wenigen Tagen zur Anzeige gebracht, was das Einschreiten des Bürgermeisters M. Sommer (SPÖ) hervorrief. (Auch) dem Bürgermeister war zwar die Existenz des Hakenkreuzes seit jeher bekannt, er war aber der Meinung, dafür sei die Bezirkshauptmannschaft in Neusiedl a. See zuständig.
Die Staatsanwaltschaft von Neusiedl erklärte, der Hausbesitzer müsse mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen, falls er das Hakenkreuz absichtlich nicht entfernt habe.
[8. Juni 2000]