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Nach einer wider Erwarten betont sachlichen Debatte ist am 17. 11. 2004 im Tiroler Landtag der Schutz der Landeshymne, des Andreas-Hofer-Liedes, beschlossen worden. Die fünf Grünen stimmten dagegen. Vor Monaten war im Landesparlament noch von "Ohrfeigen" die Rede und einer Forderung nach Entmythisierung des Freiheitshelden. Für Aufregung hatte außerdem das Absingen der Melodie zum Text eines sozialistischen Arbeiterliedes durch Mitglieder der Jusos vor dem Landhaus gesorgt. Die grüne Generalrednerin Landtagsabgeordnete Uschi Schwarzl beteuerte, ihre Fraktion wolle niemandem Symbole nehmen. Sie verstehe aber nicht, warum es Schutzbestimmungen brauche und sogar die Androhung von Geldstrafen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro. Die historische Figur Hofer sei immer wieder im Verlauf der letzten Jahre von verschiedensten politischen Gruppierungen instrumentalisiert worden, von antinapoleonischen Bewegungen, dem Kaiserhaus, den Deutschnationalen und den Nationalsozialisten. Heute bemühe die Landes-ÖVP diesen Mythos, um ihre Macht einzuzementieren. Landtagspräsident Helmut Mader (ÖVP), der sich als einziger "Kontraredner" zu Wort gemeldet hatte, betonte, die Symbole des Landes und damit auch die Landeshymne seien Teil der Landesordnung. Ein Großteil der Abgeordneten sehe das so. Damit verbunden sei auch ein Heimatbezug, was "mehr mit Gefühl als mit einer Geschichtsstunde zu tun hat". Der Schutz sei auch im Hinblick auf Südtirol zu sehen, das jahrzehntelang versucht habe, dieses Lied auch offiziell zu seiner Landeshymne zu machen. Das Thema dürfe nicht die demokratischen Kräfte im Landtag gegeneinander stellen, verlangte Mader. Für Schmunzeln sorgte dann noch ein "Geschäftsordnungsruf" des grünen Klubobmannes Georg Willi. Er hatte im Text der angeführten sechs Strophen der Landeshymne, die allesamt per Landesgesetz unter Schutz gestellt werden sollten, ein fehlendes "und" entdeckt. Mader versprach, dieses "und" noch einfügen zu lassen. [17. November 2004]
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Die sog. Grünen in Österreich sehen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, alles was an die Zugehörigkeit Österreichs zur deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft erinnert zu eliminieren. Nach der - mit Hilfe der Roten - erfolgreichen Umbenennung von Straßen und Plätzen, Zerstörung von Inschriften und Aberkennung von Ehrengräbern ist neuerdings sogar die Tiroler Landeshymne ins Visier der Vergangenheitsbewältiger geraten. Da im Andreas-Hofer-Lied, der Landeshymne Tirols, auf Deutschland bezug
genommen wird, fordern die Grünen, den Originaltext durch einen "zeitgemäßen"
Text zu ersetzen.
Eine Umschreibung des Textes der Landeshymne ist auch deswegen nicht ohne weiteres möglich, da es in Tirol sogar ein Gesetz zum Schutz der Landeshymne gibt. Deswegen beantragten die Grünen zunächst im Nordtiroler Landtag die Abschaffung dieses Gesetzes. Die Grünen berufen sich dabei auf einen angeblichen Verfassungsrechtler Hans Mayer, der die Strafen zum Schutz der Hymne für verfassungswidrig hält. Sie würden unter anderem dem Grundrecht auf Freiheit der Kunst widersprechen. Der Antrag der "Grünen" zur Landeshymne führte im Landtag
zu einer emotionalen Debatte. Die Grünen könnten ja ruhig die
verfassungsmäßigen Institutionen anrufen, meinte Landeshauptmann
van Staa (ÖVP). Der Tiroler Landtag habe bereits klar Position bezogen:
Volkspartei, SPÖ und Freiheitlichen hatten ja zuletzt die Beibehaltung
der Schutzbestimmungen für die Landeshymne beschlossen. Wer die Landeshymne
verspottet oder herabmacht, kann derzeit mit einer Geldstrafe bestraft
werden. Auch wer zur Melodie einen anderen Text verwendet, macht sich strafbar.
ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen, die Strafe im Gesetz zeitgemäß zu gestalten, in Euro. Das Andreas-Hofer-Lied: Zu Mantua in Banden
* Napoleon zwang Franz II., 1806 auf die Deutsche Kaiserkrone zu verzichten, was das Ende des 1. Deutschen Reiches bedeutete. Ferner mußte auf Befehl Napoleons 1809 Nordtirol an Bayern und Südtirol an Italien abgetreten werden. Der Freiheitskämpfer Andreas Hofer wurde am 20. 2. 1810 von den französischen Besatzungstruppen in Mantua (Südtirol) ermordet. Nach der Niederlage Napoleons wurden die Gebietsänderungen rückgängig gemacht und Franz II. regierte als Kaiser Franz I. von Österreich bis zu seinem Tode 1835 weiter. Österreich war bis 1866 Mitgliedsland des "Deutschen Bundes". Der erste Text (1797) zur Kaiserhymne (später ein Satz im "Kaiser-Quartett") Joseph Haydens bezog sich auf Kaiser Franz II und begann mit "Gott erhalte Franz, den Kaiser, Gott erhalte unser Reich.....". 1841 schrieb Hoffmann von Fallersleben zur gleichen Melodie das " Deutschlandlied ". [21. Mai 2004] |