Die Staatsanwaltschaft Korneuburg (Niederösterreich) ermittelt gegen den US-Anwalt Ed Fagan und drei weitere Prominente. In Zusammenhang mit einem Callgirl-Ring wird ihnen sexueller Missbrauch von Jugendlichen vorgeworfen.

Aufgeflogen war der Callgirl-Ring bereits 2004. Es sollen minderjährige Prostituierte an "gut situierte" Männer aus den besten Kreisen vermittelt worden sein. Während die Drahtzieher des Callgirl-Rings bereits vor Gericht standen und rechtskräftig verurteilt wurden, gingen die Freier der Mädchen bisher straffrei aus.

Jetzt wurden von der Staatsanwaltschaft Korneuburg Vorerhebungen gegen vier Freier gestartet. Von den Ermittlungen betroffen ist auch der US-Staranwalt Fagan.

Die Vorerhebungen werden auf Basis einer Mitte Oktober 2006 eingelangten Anzeige der Polizeibehörden geführt, die in dieser Sache auf Betreiben der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen aufgenommen hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte von sich aus gegen die Betreiber des Callgirl-Rings Anklage erhoben. Unbehelligt blieben jene Freier, gegen die es konkrete Verdachtsmomente gab, wonach sie bewusst minderjährige Prostituierte "bestellt" hätten. Die Oberstaatsanwaltschaft ordnete eine nachträgliche Überprüfung dieser Fälle an.

Vier Männer, die ausdrücklich Minderjährige "bestellt" haben sollen, müssen nun befürchten, deswegen vor Gericht gestellt zu werden. Fagan soll in einem Wiener Hotel Kontakt zu einer 17-jährigen Litauerin gehabt haben.

Fagan behauptet, das Alter des Mädchens nicht gekannt und sie für über 18 gehalten zu haben. Für ihn gilt die Unschuldvermutung.

Derzeit führt das Verfahren ein U-Richter, der über weitere Einvernahmen entscheiden kann.

Wie lange die Vorerhebungen noch dauern werden, konnte von der Staatsanwaltschaft Korneuburg noch nicht abgeschätzt werden. Das Verfahren führt jetzt ein U-Richter, der könnte allenfalls weitere Einvernahmen für notwendig erachten.

Ob gegen die vier Freier ein Antrag auf Bestrafung eingebracht oder die Anzeige zurückgelegt wird, sollte sich aber vor Jahresende entscheiden.

Erhoben wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Im Falle eine Verurteilung droht den Verdächtigen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Für besondere Aufmerksamkeit hat die Aufdeckung des Callgirls-Rings deshalb gesorgt, weil die Abhörprotokolle veröffentlicht wurden. Dokumentiert wurde unter anderem, wie Kunde explizit minderjährige Prostituierte "bestellten".

[30. Oktober 2006]

US-Anwalt Ed Fagan, der nach der Tagung der Kaprun-Vermittlungskommission am 24. März 2006 ankündigte machte seine Drohung nun wahr: Er reichte am 10. 4. beim US Federal Court eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich ein. Fagan, der von den österreichischen Opfer-Anwälten Herwig Hasslacher und Gerhard Podovsovnik unterstützt wird, verlangt pro Todesopfer und Überlebenden der Katastrophe zehn Millionen US-Dollar.

[10. April 2006]

Neuer Wiedergutmachungsexzess >> 

In den USA werden jetzt schwere Vorwürfe gegen den amerikanischen Rechtsanwalt Ed Fagan erhoben, der auch im Kaprun-Prozess mitzumischen versuchte. Er stehe im Verdacht, Geld missbräuchlich verwendet zu haben.

Fagan habe Gelder von zwei Klienten missbräulich verwendet, sagt ein Sprecher der Anwaltsvereinigung des an New York angrenzenden Bundesstaates New Jersey. Dabei geht es um mehr als 400.000 Euro aus dem Besitz zweier Holocaust-Opfer.

Ed Fagan selbst sagt, er habe keine Angst, seine Anwaltslizenz zu verlieren.

Auf den Penny genau listet die explosive Anzeige des Ethikausschusses, des Aufsichtsgremiums für Juristen in New Jersey, die Anschuldigungen gegen den gebürtigen Texaner auf. So habe er vom Treuhandkonto seiner früheren Klientin Estelle Sapir, einer der ersten Holocaust-Klägerinnen, 427.500 Dollar auf sein eigenes Geschäftskonto überwiesen, obwohl er wusste, dass er dazu “nicht autorisiert” gewesen sei. Die fragile Gestalt Sapirs, die der Senator Alfonso d’Amato damals auf Pressekonferenzen vorführte, wurde zur Personifierung des Holocaust-Leids. Sie starb nach Angaben ihrer Angehörigen im April 1999 bettelarm.

Eine weitere jüdische Klientin hat Fagan nach Ermittlungen des Gerichts um 82.582 Dollar erleichtert. Ihr Name: Gizella Weisshaus. Weisshaus hatte Fagan 1996 überhaupt erst auf die Idee gebracht, die Schweizer Banken zu verklagen. Ihre Eltern, ihre drei Brüder und ihre drei Schwestern waren in Auschwitz umgekommen. Vor dem Tod hatte ihr der Vater aber noch zugeflüstert, dass sein gesamtes Besitztum auf einem Konto in der Schweiz liege. Jahrzehnte lang hatte die Bank Weißhaus Zugang zu dem Konto verweigert.

Später verklagte Fagan auch deutsche Industriekonzerne wegen der NS-Zwangsarbeit. Insgesamt erstritt er so weit über sechs Milliarden Dollar. Um die Auszahlungsmodalitäten wird bis heute gestritten; erst 2800 Berechtigte haben insgesamt 217 Millionen Dollar erhalten, also im Schnitt je 77.500 Dollar. 

[19. Januar 2005]

Der Amerikanische Staranwalt Ed Fagan wirft der Kärntner Hypo-Bank Wiederbetätigung vor. Es geht um eine Aussage Johann Quendlers, dem Anwalt der Bank.

In einem Zeitunsinterview wird der Anwalt mit den Worten zitiert: "Es ist ein hygienisches Erfordernis, dass man Fagan stoppen muss."

Fagan sieht in diesem Satz die Terminologie der Nationalsozialisten und weist darauf hin, dass es in Auschwitz ein "hygienisches Erfordernis" gewesen sei, die Juden zu verbrennen, um eine Verwesung der Leichen zu vermeiden.

Die Aussage Quendlers steht in Zusammenhang mit einer Reihe von Klagen, die Fagan und der Anwalt Gerhard Podovsovnik gegen die Hypo Alpe Adria Bank eingebracht haben.

Konkret wirft der US-Anwalt, der nach eigenen Angaben Kläger in den USA in mehreren europäischen Ländern vertritt, der Bank unter anderem Betrug, Insiderhandel und Verstöße gegen Börsemeldepflichten vor.

Auf der eigens eingerichteten Homepage "www.hypowatch.com" stellte Fagan Dokumente ins Netz, die laut Fagan die Vorwürfe belegen sollen. Am Mittwoch wurde diese Internetseite gesperrt; sie soll aber bereits am Donnerstag über einen anderen Provider wieder online gehen.

[9. Juni 2004]

Hypo-Bankchef Wolfgang Kulterer hat gegen den US-Anwalt Ed Fagan Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Diese ermittelt nun wegen versuchter Erpressung.

Fagan habe immer wieder versucht, den Vorstand der Bank und ihn gezielt unter Druck zu setzen, argumentiert Kulterer in seiner Strafanzeige. Dies sei im Vorfeld zivilrechtlicher Forderungen erfolgt, die in keiner Weise fundiert seien.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der versuchten, schweren und gewerbsmäßigen Erpressung.

Nach wochenlangem Schweigen reagierte die Bank damit gegen eine Flut von Klagen, mit denen Fagan die Hypo eingedeckt hatte und die mittlerweile einen Streitwert von mehr als 1,3 Mrd. Dollar (1,07 Mrd. Euro) erreichen.

[1. Juli 2004]

 

Empörung über neue Milliardenforderungen Ed Fagans

Empörung löste "Opferanwalt" Ed Fagan am 17. 6. 2002 in Zürich aus, wo er neue Sammelklagen mit Forderungen von 55 Milliarden Euro gegen Schweizer Firmen ankündigen wollte. Nach seinem erfolgreichen Coup mit Boykottdrohungen gegen Schweizer Banken, die zu freiwilligen Milliardenzahlungen der Schweizer an ominöse Opferverbände führten, will er diesmal schweizer Firmen für die Opfer der Apartheid in Südafrika zur Kasse bitten. Dazu wollte er am 17. 6. in Zürich eine Pressekonferenz geben, wurde aber von aufgebrachten Bürgern zur Rede gestellt und tätlich angegriffen, sodaß er die Flucht ergreifen mußte.

Zürich
Ed Fagen geht in Deckung, als er von empörten Passanten zur Rede  gestellt  wird.  Er  wollte  am  17. 6. in  Zürich vor dem Gebäude der "Credit Suisse" neue Milliardenforderungen stellen.
"Credit  Suisse"  hatte auf  Veranlassung  Fagans bereits  früher Milliarden  an  "freiwilliger"  Wiedergutmachung  bezahlt.

Ein Sprecher des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft, economiesuisse, erklärte, es sei wichtig, daß diesmal Wirtschaft und Bund die Forderungen klar ablehnen. Es muß deutlich werden, daß im Gegensatz zur Holocaust-Diskussion die Schweiz zu keinen Kompromissen bereit ist, heißt es.

«Die Forderungen sind unter jedem Titel unberechtigt», wurde erklärt. Die Sammelklagen fänden auch in Südafrika selber nur wenig Unterstützung. Die Forderungen seien zudem von Exponenten des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) selber als kontraproduktiv und schädlich für die Interessen Südafrikas bezeichnet worden. «Nach all unseren Abklärungen und Erkenntnissen haben sich die Schweizer Firmen sowohl was die Arbeitsbedingungen anbelangt als auch bezüglich der finanziellen Beziehungen mindestens ebenso gut wenn nicht sogar besser verhalten wie die Unternehmen anderer Staaten», sagte der Sprecher weiter. Und in diese Einschätzung seien sowohl Industrieunternehmen wie auch die Banken eingeschlossen. Selbst im neuen Apartheidmuseum in Johannesburg finde sich kein Vorwurf an Schweizer Unternehmen oder Banken, welche in irgendeiner Form die Stoßrichtung der Sammelklage unterstützen würden. Nelson Mandela habe sich noch 1994 beim damaligen Bundesrat Flavio Cotti ausdrücklich für die Leistung der Schweizer Wirtschaft bedankt, dass das Land wirtschaftlich aus einer guten Basis starten könne.

Auch in Österreich wollte Fagan bei dem Schadenersatzprozeß wegen des Seilbahnunglücks in Kaprun mitmischen. Er stellte horrende Forderungen mit einer weiteren Sammelklage, die er allerdings in den USA einbringen muß. Fagan wurde wegen "Winkelschreiberei", d. h. unbefugter Ausübung eines Anwaltsamtes in Österreich angezeigt und ließ sich deswegen zunächst in Salzburg, wo der Prozeß seit dem 18. 6. stattfindet,  nicht blicken. Auf Antrag der Verteidigung hat ihn das Salzburger Landesgericht jedoch am 18. 6. überraschend als Zeuge geladen. Fagan hatte vorher behauptet, US-Militärs hätten unmittelbar nach dem Unfall im Tunnel wichtiges Beweismaterial gesammelt, was die Verteidigung untersuchen will. Daß ein Anwalt der Kläger gleichzeitig als Zeuge der Verteidigung agieren kann ist eine weitere Merkwürdigkeit dieses Verfahrens.

[18. Juni 2002] 

 < Wirtschaft
 
Wiedergutmachungsgelder verschwinden

Während Politiker der BRD, der Schweiz und Österreichs sich darin überbieten, immer neue Milliarden an sog. Wiedergutmachungszahlungen zu erzwingen, wurde jetzt wieder  einmal ausnahmsweise bekannt, was mit solchen Geldern sehr oft wirklich geschieht. Wie der "Stern" vom 31. 10. 2000 berichtet, sind nach einem Bericht des Russischen Rechnungshofes alleine in Rußland mindestens 80 Millionen DM verschwunden - und das ist lediglich die Summe der letzten sechs Jahre seit 1994. So sollte die Moskauer "Stiftung für Verständigung und Aussöhnung" 400 Millionen DM an ehemalige Zwangsarbeiter und NS-Opfer in Rußland auszahlen - doch nur 60% der Berechtigten enthielten einen Betrag, wobei es sich lediglich um einen Abschlag auf die eigentliche Auszahlungssumme handelte. Wie der russische Rechnungshof erklärte, sei die Stiftung inzwischen kaum noch zahlungsfähig, ihr Geld sei auf Konten von Mafiabanken verschwunden, die nun offiziell pleite sind und ihre Lizenz verloren haben. Auch viele israelische Organisationen nehmen zwar das Geld, zahlen es aber nicht an berechtigte Opfer aus. Statt dessen werden die Empfänger hingehalten und das Geld für Prestigeobjekte ausgegeben. Der israelische Professor Finkelstein hatte diese Praktiken in seinem Buch " The Holocaust Industry " aufgedeckt und sich dadurch auch den Zorn des deutschen Zentralrates der Juden zugezogen, der nun bestrebt ist, ein Erscheinen des Buches in deutscher Sprache zu verhindern.

Obwohl die versprochene Rechtssicherheit gegen weitere Milliardenforderungen in keiner Weise gegeben ist und die Mittel offensichtlich in dunkle Kanäle versickern, fordern die Politiker in der BRD und auch in Österreich weiterhin ungerührt die Fortsetzung der sog. Wiedergutmachungszahlungen.

[1. November 2000]

< Wirtschaft