| Patente statt Bomben
US-Okkupanten erzwingen Gesetz zur Kontrolle von Saatgut und Ernte im
Irak
Anordnung der Sieger
Nach den Plänen von US-Regierung und Agro-Industrie sollen jedoch
traditionelle Sorten, freier Saatguttausch und Sortenvielfalt im Irak schon
bald der Vergangenheit angehören. Ein Erlass des ehemaligen Zivilverwalters
für den Irak, Paul Bremer, könnte die (Ernährungs)Souveränität
des Landes so nachhaltig beeinträchtigen wie keine andere politische
Intervention aus Washington. Denn dieses Gesetz, von der Besatzungsmacht
erlassen und Anfang März vom irakischen Parlament ratifiziert, erklärt
die seit Jahrtausenden gepflegte Tradition von Nachbau und Saatguttausch
de facto für illegal und forciert das Eindringen der Saatgutkonzerne
in den Irak. Als Bremer Ende Juni 2004 Bagdad verliess, hinterliess er
der irakischen Übergangsregierung eine Reihe neuer Verordnungen und
Gesetzesentwürfe. Unter diesen Gesetzen befindet sich der Erlass 81,
der das irakische Patentrecht von 1970 ersetzt.1 Dieser Erlass über
„Patente, Industriemuster, unveröffentlichte Informationen, integrierte
Schaltkreise und Pflanzensorten“ stellt gültiges und bindendes Recht
dar.
Erlass 81: Die Lex Monsanto
Die Umweltorganisationen ‚Focus on the Global South’ und GRAIN hatten
im Oktober 2004 die Weltöffentlichkeit darüber informiert, dass
im Irak das uralte System der Wiederaussaat eines Teils der Ernte durch
die neuen Gesetze der US-Besatzer faktisch verboten wird.2 In Zukunft soll
stattdessen patentiertes oder geschütztes Saatgut von Konzernen wie
Monsanto, Bayer oder Syngenta auf den irakischen Markt kommen. In das ursprüngliche
irakische Patentgesetz wurde zu diesem Zweck ein völlig neuer Abschnitt
über den „Schutz neuer Pflanzensorten“ eingefügt. Der Nachbau
dieser neuen Sorten ist strikt verboten. So besagt der neue Artikel 15
des irakischen Patentgesetzes: „Den Landwirten ist es untersagt, Saatgut
geschützter Sorten [...] nachzubauen...“3 Gleichzeitig werden den
Bauern drakonische Strafen für die Verletzung des Nachbauverbotes,
Handel oder Aufbewahrung geschützter Pflanzensorten angedroht. Und
schliesslich wird in Erlass 81 ausdrücklich der Einsatz von gentechnisch
veränderten Pflanzen gestattet: Artikel 14, Absatz D: „Diese [...]
Sorten können auch das Ergebnis einer gentechnischen Veränderung
sein.“
Die Umsetzung dieses Erlasses wäre eine Kriegserklärung an
die irakischen Landwirte, so die Umwelt- und Entwicklungsorganisation GRAIN.
Von den US-Besatzern wird das neue Gesetz dagegen als notwendiger Schritt
dargestellt, „um die Versorgung des Irak mit hochwertigem Getreide zu sichern“,
den „Wiederaufbau der irakischen Landwirtschaft“ voranzutreiben und den
Beitritt des Landes zur WTO zu erleichtern. Das neue, von den USA erzwungene
Patentgesetz führt zu diesem Zweck ein System von Monopolrechten an
Saatgut und Privateigentum an biologischen Ressourcen ein, das die irakische
Verfassung bislang verboten hatte. Die darin enthaltenen Sortenschutzrechte
sind eine Art geistiger Eigentumsrechte, die einem Patent auf Pflanzensorten
gleichkommen. Sie sind international an die so genannte UPOV-Konvention4
gebunden. Dieses Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
wurde 1961 unterzeichnet und trat 1968 in Kraft. Ziel der UPOV ist es,
Züchtern exklusive Eigentumsrechte zuzusprechen. Bei der letzten Änderung
von 1991 wurden die Rechte der Züchter noch einmal stark erweitert
und dabei traditionelle Bauernrechte eingeschränkt.
Verschärfung des Sortenschutzes
Erlass 81 geht aber weit über das Internationale Übereinkommen
zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) hinaus. UPOV schützt
zwar die „geistigen“ Eigentumsrechte von Pflanzenzüchtern und legt
die Zahlung von Lizenzgebühren bei registrierten Sorten fest. Es erlaubt
den Bauern jedoch im so genannten Landwirte-Privileg, von der Ernte Saatgut
zu behalten und es im nächsten Jahr ohne neuerliche Zahlung von Lizenzgebühren
auszusäen. Ausserdem dürfen Landwirte dieses Saatgut auch für
Weiterzüchtungen verwenden. Dieses Privileg soll laut Erlass 81 im
Irak zugunsten der grossen Agrarkonzerne fallen: Er verbietet explizit
und ohne jede Einschränkung die Wiederaussaat von geschützten
Sorten und hebelt damit das Landwirte-Privileg vollständig aus. Produktion,
Reproduktion, Verkauf, Export und Import geschützter Pflanzensorten
sind danach ausschliesslich den Saatgutkonzernen vorbehalten. Damit geht
der Sortenschutz, wie er in Erlass 81 definiert wird, weit über alles
bisher bekannte hinaus und ist nur mehr in Nuancen vom Patentrecht zu unterscheiden.
Freie Märkte für Iraks Landwirtschaft?
Erlass 81 hält fest, dass die darin enthaltenen Vorschriften von
grosser Bedeutung sind für den Übergang des Irak „von einer intransparenten
Planwirtschaft zu einer freien Marktwirtschaft, die gekennzeichnet ist
von nachhaltigem Wirtschafts-Wachstum durch die Errichtung eines dynamischen
privatwirtschaftlichen Sektors und vom Bedarf an institutionellen und rechtlichen
Reformen, die diesen Übergang wirksam werden lassen.“ Die ‚Reform’
der Landwirtschaft wird vor allem von der US Agentur für internationale
Entwicklung (USAID) vorangetrieben, die seit Oktober 2003 ein ‚Landwirtschaftliches
Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm für den Irak’ (ARDI) leitet.
Ziel von ARDI ist, die Geschäftsbedingungen für Unternehmen im
Agrarbereich zu verbessern und so Märkte für Agrarprodukte und
entsprechende Dienstleistungen aus Übersee zu schaffen. Diese Wiederaufbau-Arbeit
hat aber nichts mit dem Wiederaufbau innerstaatlicher Wirtschafts-Strukturen
und -kapazitäten zu tun, sondern unterstützt mit Billigung der
Besatzungsmächte die Konzerne dabei, den irakischen Markt zu übernehmen.
Der von Bremer geschaffene rechtliche Rahmen stellt damit die dauerhafte
Beherrschung der irakischen Wirtschaft durch die USA auch für den
Fall sicher, dass sich die US-amerikanischen Truppen in absehbarer Zeit
aus dem Irak zurückziehen. Der Erlass steht in Zusammenhang mit einer
rabiaten neoliberalen Umstrukturierung der irakischen Wirtschaft. Nutzniesser
dieses Umbaus sind ausschliesslich grosse, transnationale Konzerne. So
wird beispielsweise in einem anderen Dekret (Erlass 39) verfügt, dass
ausländische Investoren die gleichen Rechte auf dem irakischen Binnenmarkt
besitzen wie die Iraker selbst.
Bilaterale Knebelvereinbarungen
Der Irak ist lediglich ein weiteres, extremes Beispiel für die
globale Durchsetzung von Gesetzen, die multinationalen Konzernen auf Kosten
der Bauern Monopolrechte und Patente auf Saatgut ermöglichen. So wurden
auch Sri Lanka, Kambodscha und anderen Ländern des Südens im
Rahmen von Handelsabkommen von den USA Sortenschutzgesetze aufgezwungen,
die über die Standards des WTO-Rechts hinausgehen und sich an UPOV
91 orientieren. Unlängst haben die USA als Teil ihrer Wiederaufbauunterstützung
ein Rahmenabkommen über Handel und Investitionen mit Afghanistan unterzeichnet,
welches auch den Aspekt geistiger Eigentumsrechte umfasst. Der Irak ist
nur insofern ein Sonderfall, als das neue Patentgesetz nicht Teil von Verhandlungen
zwischen souveränen Staaten war, sondern von den USA als Besatzungsmacht
dekretiert wurde. Shalini Butani, einer der Autoren der GRAIN-Studie: „Die
USA haben durch Handelsvereinbarungen überall auf der Welt Patente
auf Leben durchgesetzt. In diesem Fall haben sie ein Land erst überfallen
und ihm dann ihr Patentrecht aufgezwungen. Das ist unmoralisch und nicht
hinnehmbar.”5
Wege der Kontamination I: Nahrungsmittelhilfe
Wie jedoch kommen Industriesorten oder genmanipulierte Pflanzen der
Agro- und Gentechnikkonzerne in den Irak? Zum einen über die Nahrungsmittelhilfe
des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP). Hauptsponsor
des Welternährungsprogramms sind traditionell die USA, die auf diese
Weise ihre massiven Agrarüberschüsse entsorgen, vor allem genmanipulierter
Mais und Soja, für die es auf dem Weltmarkt keinen Käufer gibt.
In Mexiko wurde mit GVO-kontaminierter Nahrungsmittelhilfe innerhalb weniger
Jahre ein bedeutender Teil des traditionellen Saatgutes mit Genmais verschmutzt.
Denn diese „Nahrungsmittelhilfe“ ist nicht als gentechnisch verändert
gekennzeichnet und wird von den nicht informierten Bauern als Saatgut verwendet.
Patentierte Gentech-Pflanzen und andere geschützte Industriesorten
können so leicht überall auf der Welt verbreitet werden.
Gezielte Kontamination wird von der Agro-Industrie als ein entscheidendes
Mittel angesehen, den weltweiten Widerstand gegen die Gentechnik zu brechen.
Auf einem Gentechnikkongress im Jahre 1999 wurde den Teilnehmern das Firmenziel
des Monsanto-Konzerns vorgestellt. Die Arthur Anderson Consulting Group
hatte die Firma gefragt, wie sich das Unternehmen die Zukunft des Saatgutmarktes
vorstelle. Die Firma entwarf ein Szenario, in dem binnen 15 bis 20 Jahren
sämtliches Saatgut auf der Welt gentechnisch verändert und damit
patentiert sein würde. Die entscheidende Strategie, die der Konzern
verfolgen solle, so die Empfehlung der Arthur Anderson Consulting Group,
sei die Einflussnahme auf die US-Regierung. Deren Rolle solle es sein,
genmanipulierte Produkte auf die Märkte der Welt zu bringen, bevor
sich Widerstand regt.6„Die Industrie hofft darauf, dass der Markt im Lauf
der Zeit so überschwemmt wird, dass man nichts mehr dagegen tun kann.
Man findet sich einfach damit ab,“ sagte der Vertreter eines Biotechnologieunternehmens.7
Die Umsetzung dieser Strategie kann heute in mustergültiger Form im
Irak beobachtet werden.
Wege der Kontamination II: Anbauhilfe
Eine weitere Möglichkeit des Eindringens geschützter oder
genmanipulierter Pflanzen in die Landwirtschaft des Irak legt ein Artikel
der „Land and Livestock Post“ nahe: Im Rahmen eines 107 Millionen Dollar
teuren Projektes, das von der texanischen A&M Universität durchgeführt
wird, sollen irakische Bauern im Anbau geschützter „Hochertragssorten“
von Gerste, Erbsen und Weizen unterrichtet werden.8 Welche Art von Pflanzen
bei diesem Projekt propagiert wird, daran lässt die Selbstbeschreibung
der Universität keinen Zweifel. In ihrem Internet-Auftritt bezeichnet
sie sich als eine weltweit führende Kraft in der landwirtschaftlichen
Biotechnologie, in den USA ein Synonym für Gentechnik.9 Zweifellos
wird es für die irakischen Bauern wie während der „Grünen
Revolution“ in Asien zunächst zu grosszügigen Unterstützungen
oder günstigen Krediten für den Kauf von Industriesaatgut und
der dazugehörigen Agrarchemikalien kommen.
Breitbandpatente auf Pflanzeneigenschaften
Schliesslich erstreckt sich der Geltungsbereich von Erlass 81 auch
auf solche Pflanzensorten, die gleiche oder ähnliche Charakteristiken
wie die geschützten Industriesorten besitzen. Damit können auch
traditionelle irakische Landsorten unter das Diktat von Pflanzenpatenten
fallen. Proben dieser Pflanzensorten wurden seit den 70er Jahren in der
nationalen Genbank in Abu Ghraib vor den Toren Bagdads gesammelt. Wahrscheinlich
sind alle diese Proben während der Kriege verloren gegangen. Allerdings
hat das in Syrien ansässige International Centre for Agricultural
Research in Dry Areas (ICARDA) immer noch Ableger mehrerer irakischer Pflanzensorten
im Besitz. Doch schon in anderen Fällen wurde Pflanzenmaterial, das
sich im Besitz eines der internationalen Agrarforschungs-Institute befand
(u.a. verschiedene Reissorten), unter der Hand an Wissenschaftler aus den
Industrieländern weitergegeben, die sich aus diesem Material entwickelte
Pflanzen dann patentieren liessen. Diese Form von „Biopiraterie“ wird durch
Gesetze über geistige Eigentumsrechte gefördert, die traditionelles
Wissen von Bauern nicht berücksichtigen und einem Züchter praktisch
uneingeschränkte Rechte verleihen, wenn er behauptet, auf der Grundlage
des Pflanzenmaterials und des Wissens genau jener Bauern etwas Neues geschaffen
zu haben.
Auf dieser Grundlage ist es Unternehmen möglich, eine Pflanzensorte
zu entwickeln, welche spezifische Charakteristiken, beispielsweise eine
Resistenz gegen eine im Irak vorkommende Pflanzenkrankheit besitzt. Diese
Eigenschaft könnte dann patentiert werden, obwohl es im Irak möglicherweise
seit Hunderten von Jahren Sorten gibt, die die gleiche Resistenz besitzen.
Dass dieses Szenario realistisch ist, zeigt ein Patent der Firma SunGene.
Diese liess sich vor einigen Jahren eine Sonnenblumensorte mit einem hohen
Ölsäuregehalt patentieren. Das Patent umfasst jedoch nicht nur
die genetische Struktur der Sorte, sondern den hohen Ölgehalt als
solchen. Nach der Erteilung des Patents informierte die Firma umgehend
andere Sonnenblumenzüchter, dass jede andere Züchtung auf gleiche
oder höhere Ölgehalte eine Patentverletzung darstelle und gerichtlich
verfolgt würde.
Ausweglose Lage
Welche Möglichkeit haben Iraks Bauern, mit dieser Situation umzugehen?
Sie können zum einen versuchen, weiterhin ihr im Verlauf der jahrelangen
Kriege rar gewordenes traditionelles Saatgut zu verwenden, oder sie können
die teuren, „neuen“ Sorten der Konzerne Monsanto, Syngenta, Dow und Bayer
auf Kredit kaufen, sich damit in die Schuldenspirale begeben, die auch
Bauern in Ländern wie Indien ruiniert hat, und zusätzlich das
Recht auf Nachbau verlieren. Doch auch die Bauern, die sich für die
erste Option entscheiden, werden sich wie ihre Kollegen aus Kanada oder
Mexiko nicht vor der Kontamination ihrer Felder durch GVO und andere geschützte
Sorten der Grosskonzerne schützen können.
Ob über Nahrungsmittelhilfe, Pollenflug, Insektenbestäubung
oder technische Kontamination bei Transport oder Verarbeitung: Innerhalb
weniger Jahre wird jeder irakische Bauer zu einem mehr oder weniger grossen
Anteil Pflanzen auf seinen Äckern stehen haben, die er nicht mehr
als Saatgut für die nächste Saison nutzen darf. Er wird dadurch
gezwungen sein, jedes Jahr neues Saatgut bei den grossen multinationalen
Konzernen einzukaufen oder sich der Verletzung des Sorten- oder Patentrechts
schuldig machen.
Menetekel Kanada
Der Fall Percy Schmeiser zeigt eine Realität, die auch im Irak
Alltag werden könnte: Der kanadische Landwirt Schmeiser wurde vom
höchsten kanadischen Gericht schuldig gesprochen, weil Genraps der
Firma Monsanto auf seinen Feldern wuchs. Der Wind hatte den Rapssamen,
der resistent gegen das Pestizid Roundup® ist, von einem Transporter
auf seine Felder geweht und sich mit Schmeisers Züchtung vermischt.
Der Bauer hatte dann wie immer einen Teil der Ernte wieder ausgesät.
Von Monsanto ausgeschickte Detektive kontrollierten seine Felder, es kam
zur Klage. Im Sinne des Patentrechts sei irrelevant, wie die Samen auf
Schmeisers Felder gekommen seien, befand das Gericht. Er wurde für
schuldig befunden, die geschützten Monsanto-Pflanzen widerrechtlich
genutzt zu haben. Wörtlich erklärten die Richter: „Durch den
nicht lizenzierten Anbau von Pflanzen, die das patentierte Gen enthalten,
brachten die Schmeisers Monsanto um den Monopolanspruch.“10
Monopole auch auf Werkzeuge
Das Patentrecht macht es also irrelevant, ob der Anbau absichtlich
oder unabsichtlich, aufgrund von technischer Kontamination oder Auskreuzung
stattfindet: Sobald eine Pflanze patentiertes Genmaterial in sich trägt,
gehört sie der Firma, die dieses Material patentiert hat. Nach diesem
Grundsatzurteil ist klar: Wenn ein irakischer Bauer traditionelles Saatgut
benutzt und die geschützte oder patentierte Sorte eines Nachbarn auf
seine Pflanzen auskreuzt, macht er sich strafbar. Die Folgen dieser Patentrechtsverletzung
können den betreffenden Landwirt um seine Existenz bringen. Erlass
81 sagt dazu: „Das Gericht kann die Konfiszierung der Ernte als auch der
Materialien und Werkzeuge anordnen, die zur Verletzung des Schutzes der
Sorte genutzt wurden. Das Gericht kann auch die Vernichtung der Ernte [...]
anordnen.“11 Das bedeutet, dass ein Landwirt, der nichts anderes macht
als das, was Bauern seit dem Beginn der Zivilisation tun, nämlich
einen Teil seiner Ernte wieder auszusäen, nicht nur diese und alle
aus ihr gewonnenen Produkte wie Brot etc. verlieren kann, sondern auch
seinen Traktor, Pflug oder Lagermöglichkeiten.
Zäsur in der Zivilisation
Erlass 81 ist eine Zäsur in der Geschichte der menschlichen Zivilisation.
Diese hatte mit der gemeinschaftlichen Sorge der Menschen um die Sicherung
der Ernährung und mit freiem Saatguttausch begonnen. Sie endet mit
der Kontrolle einer Handvoll Grosskonzerne über die Grundlagen der
menschlichen Ernährung. „Beherrsche die Energie, und du beherrschst
die Völker. Beherrsche die Nahrung, und du beherrschst die Menschen“
– Henry Kissinger, der ehemalige amerikanische Aussenminister, soll dies
gesagt haben. Seine Adepten haben diesen Satz verinnerlicht.
Saatgut steht am Anfang der Nahrungskette
Politische Souveränität wird für den Irak noch lange
eine Illusion bleiben, doch sein Recht auf Ernährungssouveränität
ist durch diese neuen Regelungen zur Unmöglichkeit geworden. Ernährungssouveränität
meint das Recht der Menschen, ihre eigene Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik
festzulegen, die inländische Agrarproduktion und den Handel mit Agrarprodukten
zu schützen und zu regulieren und darüber zu entscheiden, auf
welche Weise Nahrungsmittel hergestellt werden. Doch von Freiheit und Souveränität
des Irak, so der abschliessende Kommentar von GRAIN, „kann solange keine
Rede sein, wie die Iraker keine Kontrolle darüber haben, was sie säen,
anbauen, ernten und essen.“
„Wetten wir, dass im Irak innerhalb eines Jahres GVO angebaut werden?“
(John Vidal, The Guardian, 2.7.2003)
Um 8500 v. Chr. begannen kleine Gruppen von Jägern und Sammlern
im fruchtbaren Gebiet des heutigen Irak, Samen von Wildpflanzen aufzubewahren
und die besten Körner wieder auszusäen. Allgemein wird dieser
Schritt als Übergang zur Kultur der Ackerbauer und Viehzüchter
angesehen. Der Irak wurde damit zur Wiege der Landwirtschaft, die unsere
Kultur heute entscheidend prägt.
Einige der wichtigsten Nahrungspflanzen der Menschheit wie Weizen oder
Gerste wurden in Mesopotamien Gebiet kultiviert und im Laufe der Jahrhunderte
weiter gezüchtet. Auf diese Weise entstanden Tausende verschiedener
Sorten, angepasst an verschiedene Boden- und Klimaverhältnisse oder
mit Resistenzen gegen verschiedene Krankheiten und Schädlinge. Schätzungen
zufolge geht ein Grossteil der 200 000 bekannten Weizensorten auf die Bauern
im Zweistromland zwischen den Flüssen Euphrat und Tigris zurück.
Diese sind nicht nur ein zentraler Teil des kulturellen Erbes des Irak,
sondern der gesamten Menschheit. Darüber hinaus sind die Eigenschaften
dieser Sorten angesichts des bevorstehenden Klimawandels oder eines möglichen
Auftretens neuer Schädlinge zentral für die künftige Züchtungsarbeit.
Der freie Austausch von Saatgut unter den Bauern und das Aufbewahren eines
Teils der Ernte zur Wiederaussaat ist bis heute die Grundlage kleinbäuerlicher
Landwirtschaft im Irak und vielen Ländern der so genannten Dritten
Welt. Laut Angabe der Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) ist dies auch bei 97 Prozent der irakischen Bauern Praxis. Freier
Nachbau und Saatguttausch sind für 1,4 Milliarden Kleinbauern auf
der Welt nicht nur die Basis für das Überleben, sondern auch
für die Weiterentwicklung und Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Weltweit befinden sich schätzungsweise noch 75 Prozent des Saatgutes
in den Händen der Bauern und sind damit der Kontrolle durch die grossen
multinationalen Konzerne des Agrarsektors entzogen.
1 Patent, Industrial Design, Undisclosed Information, Integrated Circuits
and Plant Variety Law of 2004, CPA Order No. 81, 26.4.2004, www.iraqcoalition.org/regulations/2004
0426_CPAORD_81_Patents_Law.pdf
2 GRAIN/Focus on the Global South October 2004: Iraq’s new patent law:
A declaration of war against farmers; http://www.grain.org/articles/?id=6;
deutsche Übersetzung: BUKO Kampagne gegen Biopiraterie, www.biopiraterie.de/texte/biopiraten/irak.php
3 Article 15 is added to read as follows: „B. Farmers shall be prohibited
from re-using seeds of protected varieties or any variety mentioned in
items 1 and 2 of paragraph (C) of Article 14 of this Chapter.”
4 http://www.upov.org/
5 GRAIN: World Food Day: Iraqi farmers aren’t celebrating, 15.10.2004
www.grain.org/nfg/?id=253
6 Jeffrey M. Smith, Trojanische Saaten – Genmanipulierte Nahrung. Genmanipulierter
Mensch, Riemann Verlag, 2004
7 Stuart Laidlaw, StarLink fallout could cost billion, The Toronto
Star, 9.1.2001
8www.landandlivestockpost.com/crops/110103iraqiag.htm
9www.theecologist.co.uk/article.
html?article=487
10 „By cultivating a plant containing the patented gene and composed
of the patented cells without license, [the Schmeisers] thus deprived Monsanto
of the full enjoyment of its monopoly”
Brigitte Zarzer: Percy Schmeiser verliert gegen Monsanto, 24.05.2004,
www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17492/1.html
11 ebd.: „The court may order the confiscation of the infringing variety
as well as the materials and tools substantially used in the infringement
of the protected variety. The court may also decide to destroy the infringing
variety as well as the materials and tools or to dispose of them in any
noncommercial purpose.”
Andreas Bauer
aus Umweltnachrichten, Ausgabe 101 / Mai 2005
Erklärung Alternativer Nobelpreisträger gegen Erlass 81
Bei einer Konferenz zum 25jährigen Jubiläum des alternativen
Nobelpreises in München im März 2005 wurde über die verheerenden
Auswirkungen von Erlass 81 auf die irakische Landwirtschaft diskutiert.
Die 13 anwesenden Träger des Preises unterzeichneten eine Resolution,
in der der Erlass als „Verbrechen gegen die Menschheit“ bezeichnet wird
und die Regierungen der USA und des Irak zur sofortigen Rücknahme
des Erlasses aufgefordert werden. Die Erklärung lautet:
Die Order 81: Verbrechen gegen die Menschheit!
Der Irak ist eine Wiege der Zivilisation und der Landwirtschaft unserer
Erde. Die traditionelle Vielfalt der Kulturpflanzen im Irak, die sich über
Tausende von Jahren entwickelt hat, ist nicht nur Vermächtnis und
Rechtsgut der irakischen Bauern, sondern der ganzen Welt.
Die ‚Order 81’ wurde vom US-Beauftragten für den Wiederaufbau
des Irak, Paul Bremer, erlassen. Sie hat zum Ziel, dass die irakischen
Bäuerinnen und Bauern zukünftig daran gehindert werden, ihre
uralten Saaten und Kulturpflanzen anzubauen. Die Bäuerinnen und Bauern
werden dazu gezwungen, nur noch industriell entwickeltes, gentechnisch
manipuliertes und von Unternehmen patentiertes Saatgut zu verwenden.
Wir fordern von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wie
von der Regierung des Irak, die ‚Order 81’ zurückzunehmen.
Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Vielfalt der
landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, die sich über Tausende von Jahren
entwickelt haben, zu schützen und weiter zu verbreiten.
Dringendes Handeln ist erforderlich, um dieses Welterbe zu retten und
zu bewahren. Dazu müssen regionale Samenbanken aufgebaut werden, die
von den örtlichen einheimischen Bäuerinnen und Bauern kontrolliert
werden.
München, 12. März 2005
Die Alternativen Nobelpreisträgerinnen und -träger:
Dr. Ibrahim Abouleish, Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Dürr, Prof. Johan
Galtung, Stephen Gaskin, Tapio Mattlar, Prof. Dr. Manfred Max-Neef, Pat
Mooney, Nicanor Perlas, Prof. Dr. P. K. Raveendran, Irina Sherbakova, Dr.
Vandana Shiva, Sulak Sivaraska, Prof. Dr. Michael Succow
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Dürr,
Global Challenges Network, Frohschammer Str. 14,
D-80807 München,
http://www.gcn.de/ |