Weitere 3,8 Milliarden Euro Wiedergutmachung..

Alle noch ausstehenden Entschädigungszahlungen an die hauptsächlich aus Ostblockländern stammenden Zwangsarbeiter der NS-Zeit werden im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen sein. Das berichtete ein Vertreter der Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» von Regierung und Wirtschaft am 26. 1. 2005 vor dem Innenausschuss des BRD-Bundestags, wie die Parlamentspressestelle mitteilte. Den Angaben zufolge wurden bis Ende 2004 insgesamt 3,8 Milliarden Euro an 1.614.000 Personen gezahlt.

Alle sieben mit der Auszahlung beauftragten Organisationen bis auf die IMA (International Migration Association) hätten bereits mit der Zahlung der zweiten Rate begonnen; 1,141 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter hätten die zweite Zahlungsrate schon erhalten. Insgesamt seien 2,3 Millionen Anträge von der Stiftung bearbeitet worden, wobei rund 500.000 Anträge wegen fehlender oder nicht zutreffender Nachweise abgewiesen worden seien. In rund zehn Prozent der Fälle gingen die Zahlungen an Hinterbliebene, weil die Empfänger inzwischen gestorben seien.

Durch Zinserträge wurden nach den Angaben Zahlungen in Höhe von 316 Millionen Euro an zusätzliche Opfergruppen möglich. Dazu gehören Personen, die sich wegen Verfolgung versteckt halten mussten, sowie Zwangsarbeiter, die nicht verschleppt, sondern im eigenen Land zur Zwangsarbeit gezwungen wurden.

Natürlich gibt es für die in den Ostblockländern enteigneten oder als Zwangsarbeiter eingesetzten Deutschen keinerlei Entschädigung...

[26. Januar 2005]

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In den USA wurden am 17. 1. 2005 schwere Vorwürfe gegen den amerikanischen Rechtsanwalt Ed Fagan erhoben, der auch im Kaprun-Prozess mitzumischen versuchte. Er stehe im Verdacht, Geld missbräuchlich verwendet zu haben. Fagan habe Gelder von zwei Klienten missbräulich verwendet, sagt ein Sprecher der Anwaltsvereinigung des an New York angrenzenden Bundesstaates New Jersey. Dabei geht es um mehr als 400.000 Euro aus dem Besitz zweier Holocaust-Opfer.
Ed Fagan selbst sagt, er habe keine Angst, seine Anwaltslizenz zu verlieren...

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Der Direktor der Hypo-Bank Klagenfurt hat am 1. 7. 2004 gegen den US-Opferanwalt Ed Fagan Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Diese ermittelt nun wegen versuchter Erpressung. Fagan habe immer wieder versucht, den Vorstand der Bank und ihn gezielt unter Druck zu setzen, argumentiert der Direktor in seiner Strafanzeige. Dies sei im Vorfeld zivilrechtlicher Forderungen erfolgt, die in keiner Weise fundiert seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der versuchten, schweren und gewerbsmäßigen Erpressung. Nach wochenlangem Schweigen reagierte die Bank damit gegen eine Flut von Klagen, mit denen Fagan die Hypo eingedeckt hatte und die mittlerweile einen Streitwert von mehr als 1,3 Mrd. Dollar erreichen.

Seinerseits wirft der Amerikanische Staranwalt Ed Fagan der Kärntner Hypo-Bank Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus vor. Es geht um eine Aussage eines Anwalts der Bank. In einem Zeitunsinterview wird der Anwalt mit den Worten zitiert: "Es ist ein hygienisches Erfordernis, dass man Fagan stoppen muss." Fagan sieht in diesem Satz die Terminologie der Nationalsozialisten und weist darauf hin, dass es in Auschwitz ein "hygienisches Erfordernis" gewesen sei, die Juden zu verbrennen, um eine Verwesung der Leichen zu vermeiden. Die Aussage Quendlers steht in Zusammenhang mit einer Reihe von Klagen, die Fagan und der Anwalt Gerhard Podovsovnik gegen die Hypo Alpe Adria Bank eingebracht haben.

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