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Der ehemalige Landesvorsitzende des thüringischen Bundes der Vertriebenen, Paul Latussek, ist am 3. 6. 2005 wegen Leugnung des Holocausts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Erfurter Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 68-Jährige auf einem Verbandstag 2001 vorsätzlich den Holocaust geleugnet hat. Latussek muss demnach 90 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen. Damit ging die Kammer um zehn Tagessätze über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Das Landgericht hatte Latussek 2003 zunächst vom selben Vorwurf freigesprochen, worauf die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte den Fall daraufhin im Dezember 2004 an eine andere Strafkammer des Erfurter Gerichts zurückverwiesen. Ein Gerichtssprecher sagte am 3. 6., man rechne damit, dass die Verteidigung nun in Revision gehen werde, sodass sich wohl noch einmal der BGH mit dem Fall befassen müsse. Latussek hatte auf einem Verbandstag am 9. November 2001 in Arnstadt (Thüringen) unter anderem von "unhaltbaren Lügen" über das Konzentrationslager Auschwitz gesprochen, in dem es nachweislich keine 4 Millionen sondern 930.000 Opfer gegeben habe. Die Äußerungen hatten öffentliche Empörung ausgelöst. Latussek wurde daraufhin von seinem Posten als Vizepräsident des Bundesverbandes enthoben. Am 12. Dezember 2001 trat Latussek auch vom Thüringer Landesvorsitz zurück. Interessant ist, dass neuerdings für Holocaustleugner nur mehr Geldstrafen verhängt werden, während es früher, als auf der Gedenktafel im KZ Auschwitz die Zahl der jüdischen Toten noch mit 4 Millionen angegeben war, meist langjährige Haftstrafen gab..... [3. Juni 2005] Interview
in der "Nationalzeitung" v. 23. 6. 2005 >>
Eine Stellungnahme des Beschuldigten: Sehr geehrte Damen und Herren liebe Landsleute, wie Sie sicher über die Medien erfahren haben, hat der Bundesgerichtshof der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Erfurt stattgegeben und am 22. Dez. 2004 den Freispruch in meinem Verfahren wegen Volksverhetzung aufgehoben Es wurde eine Neuauflage der Gerichtsverhandlung vor dem selben Gericht, aber vor einer anderen Kammer angeordnet. Ich konnte mich gegen den sofort einsetzenden Medienrummel nicht
sachlich begründet wehren, da mir erst am 25. Januar 2005, also 5
Wochen später das Urteil und die Begründung durch das Gericht
zugeschickt worden war.
Unmittelbar nach dem Weihnachtsfest habe ich Strafanzeige gegen Herrn Fritjof Meyer und Frau Prof. Rita Süßmuth gestellt, da in dem von Herrn Meyer verfaßten und mit Billigung von Frau Süßmuth in der Zeitschrift Osteuropa veröffentlichten Artikel, die Opferzahl nur mit dem halben Wert gegenüber meiner Aussage auf dem Verbandstag angegeben worden ist. Ich habe um Strafverfolgung gebeten, damit das Ergebnis auch in mein Verfahren einfließen kann. Es ist sicher interessant zu erfahren, ob in diesem Staat nun mit einem oder zweierlei Maß gemessen wird. Die Staatsanwaltschaft in Erfurt hat meine Strafanzeige nicht behandelt,
sondern nach Berlin weiter geleitet. Von dort habe ich noch keine Mitteilung
erhalten
Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, die mir sofort, als ihnen die neue Entscheidung bekannt wurde, ihre Solidarität aber auch ihre Empörung über die Art der Behandlung dieses Falles zum Ausdruck brachten. Seit nunmehr fast dreieinhalb Jahren werde ich wegen meines Bekenntnisses zur Wahrheit und wohl auch deshalb, weil ich ein engagierter Vertreter der größten Opfergruppe der Nachkriegszeit (und genau das sind die heimatvertrieben Deutschen) bin, juristisch belangt. Weil deutsche Politik die völkerrechtlich gegebenen Ansprüche zur Überwindung der Folgen des Vertreibungsunrechtes mißachtet und das Streben nach Gerechtigkeit für die deutschen Opfer als lästig bei der einseitigen Aufarbeitung der jüngeren europäischen Geschichte empfindet, sind Menschen wie ich, die Gerechtigkeit auch für die deutschen Opfer einfordern, unbequem. Ich werde wohl nie begreifen, welchen Gefallen deutsche Politiker an Vorgängen finden, die das Leid einer Opfergruppe benutzen, um demokratisch gewählte Vertreter der deutschen Opfer mundtot zu machen. Ich glaube, daß sich an meinem Fall in besonderer Weise nachweisen läßt, wie im Zusammenwirken von Parteien, Medien und der Justiz unter Nutzung des § 130 StGB in Beliebigkeit jede demokratisch gewählte Person um ihre im Grundgesetz verankerten Rechte gebracht und undemokratisch aus Amt und Verantwortung gedrängt werden kann. Damit wird die Demokratie in unserem Lande in Frage gestellt. Jede demokratisch durchgeführte Wahl wird zu einer Scheinhandlung, die die Mächtigen dieses Landes entsprechend ihrem Machtverständnis korrigieren kann. Damit werden nicht nur die Gewählten als Betroffene gedemütigt, sondern auch diejenigen, die ihnen zuvor das Vertrauen ausgesprochen haben. Ihr Votum ist also nichts wert. Was ist daran noch demokratisch? Daß mein Fall ein bewußt konstruierter ist, zeigt sich an den folgenden Fakten: Die Aktion begann sofort nach meiner Wiederwahl als Landesvorsitzender. 98 % aller Stimmberechtigten haben mir das Vertrauen ausgesprochen. Der Medienrummel wurde mit Aussagen inszeniert, die auf dem Verbandstag so nie gesagt worden sind. Der Ministerpräsident von Thüringen Dr. Vogel und Frau Steinbach, beide CDU, gaben Erklärungen zu meinen mündlichen Ausführungen in der Öffentlichkeit ab, ohne das gesprochene Wort gekannt zu haben, da sie sich weder mit mir noch dem Landesverband in Verbindung gesetzt hatten. Von Freitag (dem Tag des Verbandstages) bis Montag wurde im halbstündigen Rhythmus über die erfundenen Aussagen berichtet, ohne daß mir die Gelegenheit zu einer korrigierenden Darstellung gegeben wurde. Obwohl ich am Montag die Falschdarstellungen im Rahmen einer Pressekonferenz korrigierte, ist der Terror weiter gegangen. Dies Wochen lang, bis ich mich durch die massive Erpressung der CDU-geführten Landesregierung (Einfrieren der Finanzzuschüsse) im Interesse der Heimatvertrieben genötigt sah, von meinem Amt als BdV-Landesvorsitzender zurückzutreten. Meine Abwahl als Vizepräsident des BdV Bundesverbandes ist in einem widerlichen und eines Opferverbandes unwürdigen Verfahren, satzungswidrig mit offener Abstimmung vor laufenden Fernsehkameras, ohne Erreichung der dazu notwendigen Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmenzahl von Frau Steinbach durchgesetzt worden. Sofort nach dem Verbandstag hat die Staatsanwaltschaft Erfurt, ausgehend von den erfundenen, handschriftlich eingetragenen Ergänzungen in einem von mir nicht autorisierten Redemanuskript, das ihr der Journalist Keller zugeschickt hatte mit der Untersuchung begonnen. Alle Befragten haben bestätigt, daß das, was die Medien verbreitet haben und auch das, was der Journalist geschrieben hat, falsch ist. Das Landgericht Erfurt hat deshalb gerechterweise die Aufnahme eines Verfahrens abgelehnt. Auf Drängen der offensichtlich politisch gesteuerten Staatsanwaltschaft fand nach über zweieinhalb Jahren dann doch eine Gerichtsverhandlung statt, die für mich einen Freispruch ergab. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Staatsanwaltes, der bei der Eröffnung der Verhandlung ausdrücklich betonte, daß das gesprochene Wort den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt und deshalb nur die von der Pressereferentin in einem Exemplar an den Journalisten Keller abgegebene Variante des Rechenschaftsberichtes Gegenstand der Verhandlung ist. Es ging also um ein Exemplar, das ich in dieser Form niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte. In der Begründung des Bundesgerichtshofes zur Annahme der Beschwerde wird nun wieder auf die mündliche Rede Bezug genommen, obwohl diese nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung war. Da denke sich nun jeder was er will. Persönlich sehe ich als Grund für die Weiterführung des Verfahrens die Tatsache, daß ich den Aufforderungen zur Beendigung meines Einsatzes für die Rechte der deutschen Heimatvertriebenen durch Aufgabe aller Ämter nicht nachgekommen bin. Verrat an den Opfern unseres Volkes ist nicht meine Sache; den überlasse ich anderen. Ich werde mich deshalb unabhängig von zu erwartenden Entscheidungen auch weiterhin für die Durchsetzung des Völkerrechts und der Menschenrechte für die deutschen Opfer einsetzen. Das bin ich den humanistischen Traditionen meiner Heimat, den Menschenrechten und meinem Verständnis von der Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber dem eigenen Volke schuldig. Ich werde Sie über die Einzelheiten des weiteren Ablaufs des
Verfahrens informieren und bitte Sie, diese Informationen zu verbreiten.
Es sollen viele Menschen erfahren, mit welchen Methoden deutsche Politik
unter Zuhilfenahme der Rechtsprechung den Bürgern dieses Landes die
im Grundgesetz verankerten Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit
einschränken und ihnen Ihr Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung demokratischer
Prozesse nehmen will.
Ich bin nicht das einzige Opfer des demokratiefeindlichen § 130 StGB. Demokratie lebt vom Dialog und nicht von Verboten . Nach einer englischen Studie sind seit 1993 ca. 90 000 Menschen wegen Ihrer Meinungsäußerungen belangt worden, darunter viele Heimatvertriebene, denen die Verbreitung der geschichtlichen Wahrheit besonders am Herzen liegt. Nicht alle wurden verurteilt. Sie sind jedoch eingeschüchtert und materiell geschädigt worden. Wenn Sie selbst Betroffener sind, oder Menschen kennen, die wegen § 130 belangt worden sind, so informieren Sie mich. Vielleicht gelingt es, gemeinsam etwas gegen diesen unseligen Paragraphen zu unternehmen. Dieser Paragraph muß weg, weil mit ihm ein Instrument der Willkür beseitigt wird. Es gehört zur Methode der Bekämpfung wahrheitsliebender Demokraten, ihnen die materielle Basis zu entziehen. Deshalb wurde mir der Lehrauftrag an der Universität entzogen, deshalb soll ich kein politisches Amt besitzen und deshalb wurde das Verfahren gegen mich über mehrere Jahre und Instanzen gezogen, um es kostenintensiv zu gestalten. Über diesen Weg sollte ich an die Grenzen des für mich vertretbaren gebracht werden, um mich so zum Kleinbeigeben zu bringen. Ich werde aber nicht klein beigeben, da der Kampf um geschichtliche Wahrheit, um Gerechtigkeit für die deutschen Opfer und gegen die Annahme einer Kollektivschuldzuweisung gegenüber dem deutschen Volke mir stets ein besonderes Anliegen bei der Wiedergewinnung des aufrechten Ganges unseres Volkes war. Dafür bitte ich Sie um Unterstützung. Ich brauche ihre Hilfe zur Herstellung einer breiten Öffentlichkeit. Ich brauche Ihre Solidarität und Ihre Solidaritätsbekundungen gegenüber den Medien und Parteien. Sollte es Ihnen möglich sein, durch eine Spende meine Bemühungen zu unterstützen, so wäre ich Ihnen sehr dankbar. Wie ich inoffiziell erfahren habe, sind für den neuen Prozeß drei Prozeßtage vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen!
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Die Staatsanwaltschaft des Landesgerichtes Erfurt (Thüringen) hat den ehemaligen Landesvorsitzenden des thüringischen Bundes der Vertriebenen, Paul Latussek, am 28. Januar 2003 wegen Leugnung des Holocausts angeklagt. Ihm werde eine Passage in seinem Rechenschaftsbericht auf dem Verbandstag am 9. November 2001 in Arnstadt zur Last gelegt, sagte ein zuständiger Staatsanwalt. Latussek hatte laut Anklage damals in einem Atemzug von "Lügen über Katyn und Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz" gesprochen, die nicht zu halten seien. In Auschwitz habe es nicht vier Millionen, sondern 930.000 Opfer gegeben. Damit hatte der auf dem Verbandstag anschließend mit 97,4 Prozent der 230 Delegierten als Vorsitzender wiedergewählte Latussek in Kreisen der Umerzieher eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel hatte darauf hin erklärt: "Wer Auschwitz leugnet, wer Auschwitz relativiert, der kann kein Gesprächspartner der Thüringer Landesregierung sein." Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, nannte Latusseks Äußerungen "sehr unerträglich". Der Bundesverband enthob ihn seines Amtes als Vizepräsident, und am 12. Dezember 2001 trat Latussek auch vom Landesvorsitz in Erfurt zurück. [31. Januar 2003] Auschwitz-Kontroverse nach Vertriebenen-Tagung Der Landesvorsitzende des Thüringer Bundes der Vertriebenen, Paul Latussek, soll die Zahl der Auschwitzopfer in Frage gestellt haben. Latussek soll am Abend des 9. November 2001 in Arnstadt (Thüringen) vor rund 250 Delegierten seines Landesverbands gesagt haben, die Lügen über Jedwabne, über Katyn, über die Opfer in Auschwitz und noch mehr seien nicht mehr länger zu halten. "Es sind mit Sicherheit keine sechs Millionen Menschen dort vergast worden, von 930.000 ist die Rede", wird Latussek mit Bezug auf Auschwitz zitiert. Der 65-jährige Latussek war nach seiner Rede auf dem Verbandstag in Arnstadt mit 97 % der Delegiertenstimmen als thüringischer Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen wiedergewählt worden.
Der Ministerpräsident von Thüringen Vogel kündigte am 10. 11. 2001 auf dem CDU-Landesparteitag in Eisenach (Thüringen) Konsequenzen für den Fall an, daß der Zeitungsbericht stimme, und er habe keinen Anlaß, daran zu zweifeln. «Wer Auschwitz leugnet, wer Auschwitz relativiert, der kann kein Gesprächspartner der Thüringer Landesregierung sein», betonte der Erfurter Regierungschef. Es stehe aber außer Frage, daß die Landesregierung weiterhin Partner der Heimatvertriebenen sei. BdV-Vorsitzende Steinbach (CDU) nannte die Äußerungen von Latussek, der auch BdV-Vorstandsmitglied ist, «sehr unerträglich». Die Bundesgeschäftsstelle der Vertriebenen werde den Vorfall prüfen und über Konsequenzen beraten, sagte die CDU-Politikerin im Mitteldeutschen Rundfunk. Sie fügte hinzu: «Mit Rückendeckung meinerseits kann Latussek nicht rechnen.» Die Staatsanwaltschaft Erfurt (Thüringen) prüft bereits, ob die Rede des Thüringer Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, Latussek, ein Ermittlungsverfahren wegen "Leugnung des Holocausts" auslöst. Darauf stehen in der BRD (und in einigen anderen Ländern) hohe Haftstrafen. Der frühere NPD-Vorsitzende Günther Deckert verbrachte beispielsweise wegen dieses Vergehens, das als "Volksverhetzung" gilt, viele Jahre in Gefängnissen der BRD. [10. 11. 2001] |
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Nach acht Monaten Haft wegen "Leugnung des Holocausts" wurde ein 61-jähriger Vorarlberger aus dem Gefängnis in Feldkirch (Vorarlberg) entlassen. Der frühere Herausgeber des Blattes "Sieg" und jetzige Herausgeber der Zeitschrift "Phoenix" verbüßte schon in den 90er Jahren eine zweijährige Haftstrafe aus demselben Grund. Im Gefängnis in Feldkirch produzierte er weiterhin Phönix-Briefe, in denen er politisch unkonventionelle Meinungen vertrat. Seine Verurteilung erfolgte aufgrund des folgenden Paragraphen des NS-Verbotsgesetzes:. § 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht. Dieser und weitere Paragraphen wurden 1992 (auch mit den Stimmen der FPÖ) dem seit 1945 bestehenden NS-Verbotsgesetz hinzugefügt und machen beispielsweise eine unabhängige Diskussion der neueren Geschichte zu einem unkalkulierbaren Risiko. [11. Januar 2003] |
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Wegen des Verdachtes der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" wurde vom dem 11. 1. bis zum 18. 1. 2002 einem Journalisten am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) der Prozeß gemacht. In der von dem 60jährigen herausgegebenen Zeitschrift "Phönix/TopSecret" waren Artikel verschiedener Verfasser abgedruckt, in denen nach Ansicht des Staatsanwaltes der Holocaust geleugnet wurde. Der Angeklagte war bereits vor Jahren wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" in Feldkirch zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in der Zeitschrift "Sieg" "NS-Verbrechen geleugnet" hatte. Die Laienrichter mußten nun klären, ob der Journalist mit seinen neuen Artikeln, zumeist Auszüge aus Thesen international bekannter Revisionisten, bewußt gegen das Verbotsgesetz gehandelt hat oder im Rechtsirrtum war, wie sein Verteidiger Herbert Schaller meint. "Ich war der Meinung, daß das straffrei bleibt, wenn ich mich distanziere" erklärte der Angeklagte. Die Distanzierungsformel lautete: "Wir von Phoenix und Top Secret glauben an den Holocaust. . . . Besonders deshalb, weil wir das österreichische und bundesdeutsche Gesetz nicht verletzten wollen. Denn gemäß bundesdeutschem Strafrecht (§ 130) und österreichischem Sondergesetz ( NS-Verbotsgesetz 3g/h) muß jedermann an den Holocaust glauben, um einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen." Der Verteidiger des Angeklagten, dessen Klientenliste sich nach Meinung von Systemblättern wie ein Auszug aus dem "Handbuch des Rechtsextremismus" liest, feierte nach fünfjähriger Sperre als Anwalt in Feldkirch - eine Folge seiner Darlegungen in früheren Prozessen - sein Comeback. Der 80-Jährige beschwor am Freitag Revisionisten von Rassinier bis Leuchter, zweifelte die Nürnberger Prozesse und das Verbotsgesetz an. Für die "NS-Maßnahmen" in Konzentrationslagern "fehlen", so der Rechtsanwalt, "chemische, biologische und archäologische Beweise". Der Verteidiger sah in der Anklage eine Beschneidung der Meinungsfreiheit. "Was vor 20 Jahren straffrei war, wird heute vor dem Schwurgericht verhandelt und es drohen lange Freiheitsstrafen." Während es rechtlich belanglos sei, am Stammtisch NS-Verbrechen in Abrede zu stellen, müsse sich der Angeklagte wie ein Verbrecher vor Gericht verantworten, so der Verteidiger des Angeklagten. Der Prozeß wurde am 18. 1. 2002 fortgesetzt und endete mit einem
Schuldspruch wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus".
Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Am
25. 2. 2002 erklärten sowohl Staatsanwalt als auch der Verteidiger,
daß keine Rechtsmittel eingelegt werden, womit das Urteil rechtskräftig
wurde.
Holocaustleugnung in Düsseldorf Am 14. 1. 2002 begann in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) ein Prozeß gegen einen 70jährigen Rechtsanwalt. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Bankett in Anwesenheit des Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, K. Spiegel, das Andenken Verstorbener verunglimpft zu haben, als er ungezwungen über seine Erlebnisse als 16jähriger Flakhelfer in der Nähe von Auschwitz erzählte. Als solcher sei er auch im KZ gewesen und zwar um dort zu duschen und die Sauna zu besuchen. Von der in offiziellen zeitgeschichtlichen Pamphleten dargestellten Brutalitäten der Nationalsozialisten will er dabei nichts wahrgenommen haben. So erzählter er, wie er als Luftwaffenhelfer ins KZ ging und dort "nur große, kräftige Angestellte gesehen" hat. Als Jugendlicher vermutete er in Auschwitz lediglich "Arbeitskräfte und Kriminelle", selbst sein Vater, "im Generalstab", habe nichts von Greueltaten gewußt...... Der Prozeß wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.. [25. Februar 2002] |
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Bei der Holocaustgedenkfeier im Berliner Bundestag erklärte Bundestagspräsident Thierse (SP) am 28. 1. 2002, man müsse immer wieder über Auschwitz und den Holocaust diskutieren und das Andenken daran wachhalten. Wie aber solche Diskussionen geführt werden müssen, wird dann immer wieder durch Gerichtsurteile in Erinnerung gebracht. Am 28. 1. 2002 mußte sich in Nürnberg ein Oberstudienrat
Fürth vor dem Nürnberg-Fürther Landgericht verantworten.
In der Berufungsverhandlung ging es um einen Fall aus dem vergangenen Jahr.
Im Juli letzten Jahres wurde der damals Angeklagte vom Fürther Amtsgericht
zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er in
einem Brief an den
[29. Januar 2002] |