Falun-Gong Demonstration in Wien

Gegen die Verfolgung von Anhängern der Falun-Gong Bewegung in der Volksrepublik China wendet sich eine Demonstration von rund 1000 Falun-Gong anhängern, die am 19. 6. 2004 in Wien stattgefunden hat.

Kundgebung in Wien fordert sofortiges Ende der Verfolgung von Falun Gong. Am Nachmittag des 19. Juni 2004 waren die Touristen und Bürger von Wien zutiefst berührt und einige sogar den Tränen nahe, als sie den Reden auf der Kundgebung, welche die Verfolgung von Falun Gong beschrieben, zuhörten. Die Kundgebung war Teil eines Programms einer großen Veranstaltung, welche von mehreren 100 Europäischen Falun Gong Praktizierenden veranstaltet wurde, damit mehr Menschen die Völkermordkampagne, welche von Jiang Zemin initiiert wurde...

Am Sonntag, den 20. Juni 2004 haben Falun Gong Praktizierende aus über 30 verschiedenen Ländern, darunter Rußland, Sri Lanka und Taiwan an der Falun Dafa Erfahrungsaustauschkonferenz 2004 in Wien teilgenommen. Die Atmosphäre war feierlich. Mehr als 10 Praktizierende lasen Berichte über ihre Einsichten und Erfahrungen bei der Kultivierung mit Falun Gong vor.....

Die 1992 gegründete und 1999 im Kommunistischen China verbotene Bewegung wirft Peking vor, systematisch Foltermethoden anzuwenden.

Der im vergangenen März vom UNO-Sonderberichterstatter vorgelegte Bericht über Folter dokumentiere 130 Fälle aus China, wovon nicht weniger als 100 Falun-Gong-Praktizierende betroffen wären.

In den staatlich gelenkten chinesischen Medien werde gegen Falun Gong eine "gesteuerte Hetzkampagne" betrieben. Firmen seien angewiesen, keinem Falun-Gong-Praktizierenden Arbeit zu geben, Schüler und Studenten würden von den Schulen verwiesen, so Falun Gong in einer Aussendung.

Falun Gong verbindet meditative Gesundheitsübungen wie die traditionelle chinesische Atemtechnik Qigong mit Elementen aus verschiedenen Religionen. Die Bewegung weist die Einstufung als Sekte zurück. Sie will als meditative Bewegung bezeichnet werden.

Der Gründer, Li Hongzhi, lebt in den USA. Seine Kritiker werfen ihm vor, auch "rassistische Theorien" zu verbreiten. Er soll von seinen Anhängern strenge Gefolgschaft verlangen und Falun Gong im Kern wie eine klassische Geheimgesellschaft organisiert haben.

[21. Juni 2004]

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Falun-Gong Kongreß in Hong-Kong

Die vom kommunistischen China verbotene und als gefährliche Sekte eingestufte Meditationsbewegung Falun Gong hat mit einem spektakulären und von ihr seit Wochen öffentlich vorbereiteten internationalen Meditationskongress Chinas Verfolgung demonstrativ getrotzt. Am 14. Januar 2001 versammelten sich hunderte Anhänger des Kultes in Hongkong faktisch unter den Augen Pekings, aber unerreichbar für die Arme seiner Polizei und seiner Sicherheitskräfte. Trotz Hongkongs Zugehörigkeit zu China seit 1997 hat das Sonderverwaltungsgebiet nach dem politischen Prinzip "Ein Land, zwei Systeme" seine eigene Sozialordnung beibehalten, in die Peking nicht hineinregieren darf. Nach ihr ist die registrierte Meditationsgruppe Falun Gong erlaubt. 

Falun Gong
Falung-Gong Kongreß am 14. Januar 2001 in Hong Kong

Die Konferenz, die zum ersten internationalen Kongress der Falun-Anhänger auf chinesischem Boden seit dem Beginn der Verfolgungen im Juli 1999 wurde, begann am Sonntag d. 14. 1. mit Vorträgen über Meditationsübungen, aber auch mit verlesenen Briefen von in China Verfolgten. Unter einem Bild des im US-Exil lebenden Falun - Gründers Li Hongzhi dankten Falun-Aktivisten der Hongkonger Stadtverwaltung für die Erlaubnis, ihren unpolitischen Kongreß abhalten zu dürfen. Die jungen Gläubigen, von denen viele Chinesen sind, wären nur wenige Kilometer entfernt - außerhalb der Grenzen Hongkongs - für die gleichen Aktivitäten verhaftet und in Arbeitslager gesteckt worden. Am Samstag d. 13. 1. hatten sich die aus 23 Ländern, darunter auch aus Deutschland, eingereisten Anhänger zu medienwirksamen und friedlich verlaufenden Protesten formiert. 120 Frauen zogen danach in weißer Trauerkleidung mit Fahnen der Bewegung und großen großen Photos von Verfolgten durch die Stadt zum offiziellen Vertretungsbüro Pekings, um dort an die bei Verhören in chinesischen Haftanstalten gestorbenen Falun-Anhänger zu erinnern. Das kommunistische China versuchte das als Provokation empfundene Treffen zu verschweigen.

[16. Januar 2001] 

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Verfolgung von Falun-Gong in China

In China sind nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation wieder vier Anhänger der verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong in Polizeigewahrsam gestorben. Wie das Informationszentrum für Menschenrechte und Demokratie in Hongkong am Dienstag mitteilte, handelt es sich dabei um drei Männer im Alter zwischen 32 und 63 Jahren sowie eine 32-jährige Frau. Die Polizei wies die Vorwürfe zurück.  Ein 33-jähriger Polizist und ein 32-jähriger Fabrikarbeiter wurden den Angaben der Menschenrechtsorganisation zufolge zu Tode geprügelt. Sie waren am 20. Dezember in der zentralchinesischen Stadt Qingdao verhaftet worden, weil sie Transparente mit der Aufschrift «Falun Gong ist gut» aufgehängt hatten. Weiter hieß es, ein 63-Jähriger sei zwei Wochen nach seiner Verhaftung in Caiyang am 22. Dezember an den Folgen von Misshandlungen gestorben. Bei dem vierten Todesopfer handelt es sich nach Mitteilung des Informationszentrums um eine 32-Jährige, die aus dem Fenster im sechsten Stock einer Polizeiwache in Songning gestoßen worden sein soll. 

Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer den Angaben zufolge seit dem Verbot der Falun Gong vor 18 Monaten auf 92. In Singapur wurde am Dienstag Klage gegen 15 Anhänger der Meditationsbewegung erhoben, die an Silvester mit einer nicht genehmigten Demonstration der Toten gedachten. Im Gegensatz zu China ist in Singapur Falun Gong nicht verboten.

Peking ließ die Bewegung im Juli 1999 verbieten. Seitdem wurden mehrere zehntausend Menschen festgenommen und bis zu 5.000 in Arbeitslagern inhaftiert. Offiziell wird das Verbot damit begründet, daß Falun Gong seine Anhänger von der Nutzung der modernen Medizin abhält. Beobachter gehen jedoch davon aus, daß die Kommunistische Partei befürchtet, die mehrere Millionen Anhänger zählende Bewegung könnte ihr politisches Monopol gefährden.

[2. Januar 2001]


 
Falun Dafa verfassungswidrig? 

Am 7. Dezember 2000 gegen 10.00 Uhr verschaffte sich ein etwa sieben Mann starker Trupp von Polizisten Zugang zur Wohnung von Peter T. in Berlin (BRD), um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.  Ein Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte die Durchsuchung mit der Begründung angeordnet, Beweismittel dafür zu finden, daß Peter T. für die Internetseiten "www.nationale-anarchie.de" verantwortlich ist und dort einen Verweis ..falundafa.de auf die Religionsgemeinschaft Falun Dafa angebracht habe.

Zur Auffindung dieses Beweises bedurfte es aber überhaupt keiner Hausdurchsuchung, da Peter T. bereits auf seiner Netzseite (die inzwischen gesperrte wurde) namentlich genannt ist und die Polizei zur Überprüfung hätte beim Provider (Strato AG) aufgrund des Telekommunikationsgesetzes nachfragen und feststellen können, daß Peter T. verantwortlich ist. Beim Provider befinden sich Logdateien und Anmeldeschreiben, so daß sowohl Auskunft über die Identität wie auch über die Publizierung von Inhalten gegeben werden kann. Die Hausdurchsuchung war von Anfang an überflüssig, unverhältnismäßig und unzulässig. Auch hat Peter T. sich sofort nach Eindringen der Polizei als für "www.nationale-anarchie.de" verantwortlich bekannt, was hätte zu Protokoll genommen werden können. 

Ungeachtet seiner Erklärung und Beschwerde fuhren die Polizisten mit ihrer Durchsuchung fort, obwohl laut Pressegesetz und StPO nur Staatsanwälte Pressesachen sichten dürfen und beschlagnahmten am Ende sogar Peter T. Rechner – was wohl das eigentliche Ziel der Aktion war.

Es ging der Polizei ganz offenbar nicht um die Aufklärung einer angeblichen Straftat, sondern um die Verhinderung T.s publizistischer Tätigkeit und darum, T. einzuschüchtern. Damit wurde gegen das Presserecht, die Strafprozeßordnung, die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, sowie gegen die internationale und nationale Gesetzgebung über die Freiheit der Kommunikation als Bestandteil der Würde des Menschen verstoßen. 

Die Polizisten durchsuchten sämtliche Zimmer, während Peter T. in einem separaten Raum festgehalten wurde und beim Durchsuchungsakt nicht zugegen sein durfte, was unzulässig ist. Auch der Keller wurde ohne sein Beisein durchsucht. Während der Hausdurchsuchung wurden aus dem Bücherregal einzelne Bücher ausgewählt und positioniert. Es soll offenbar der Eindruck erweckt werden, Peter T. hätte seine Wohnung mit diesen geschmückt. Sodann wurde das Arrangement fotografiert. Dies legt eine Absicht der beteiligten Beamten nahe, nicht zu ermitteln, sondern ein vorgefaßtes Bild wahrheitswidrig zu verbreiten, das Gericht zu täuschen. Der von der Polizei vom Bezirksamt Prenzlauer Berg mitgebrachte Zeuge Maronde beobachtete all dies, unterließ aber jeden Protest. Vor diesem Hintergrund ist auch zu fragen, ob es sich bei Herrn Maronde um einen professionellen Zeugen handelt, der die Rechte von Beschuldigten gegen Vergütung mißachtet.

Peter T. stand unmittelbar vor Auslieferung der neuesten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Elektrozeitschrift Auto: -chthon & -nom, die mithin verloren ist. Auch die allgemeine schriftstellerische Arbeit ist durch die Beschlagnahme des Rechners erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden; viele in Arbeit befindliche Texte, die in keinen Zusammenhang mit den sehr fragwürdigen Ermittlungen stehen, liegen nun bei der Staatsanwaltschaft. 

Alle Festbezieher werden gebeten, ihr Abo zu erneuern (abo@nationale-anarchie.de). Ebenfalls werden alle Korrespondenz-Partner gebeten, für ausbleibende Antworten Verständnis zu haben und sich zu melden, da auch das elektronische Adreßbuch verloren ist. 

[23. Dezember 2000] 

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