Klage Haiders gegen Edlinger abgewiesen 

Der Kärntner Landeshauptmann hatte den SPÖ-Budgetsprecher und früheren Finanzminister wegen des Vorwurfs "wiederholter faschistoider Äußerungen" geklagt. Diese Klage wurde vom Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) am 30. August 2001 abgewiesen, teilte Edlinger dem Pressedienst der SPÖ mit. Edlinger hatte in einem Leserbrief im "Format" im Vorjahr die EU-Sanktionen gegen die Regierung mit "wiederholten faschistoiden Äußerungen" Haiders und FPÖ-Funktionären in rechtfertigen wollen.  Edlinger hatte in einem Leserbrief, der in der Zeitschrift "Format" abgedruckt worden war, zu den Sanktionen der EU-Regierungen gegenüber der österreichischen Regierung gemeint: "Wir negieren aber nicht (...) die Ursache dieses Verhaltens der anderen Regierungen gegenüber der österreichischen Regierung, nämlich die wiederholten faschistoiden Äußerungen von Jörg Haider und Funktionären der FPÖ (...)." Bekanntlich wurden die Sanktionen gegen die FPÖ-ÖVP Regierung von Österreichischen Sozialdemokraten gewünscht und hauptsächlich von den Linksregierungen der EU-Länder durchgesetzt.

In seinen Äußerungen zum Strafantrag hielt Edlinger zwar fest, dass er dem damaligen FPÖ-Vorsitzenden keinen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz vorgeworfen habe. Aber er legte, wie es im SPÖ-Pressedienst hieß, anhand einer Reihe von Äußerungen Haiders dar, daß sich die Bewertung "faschistoid" im Rahmen zulässiger politischer Kritik bewege und durch den Inhalt von Haiders Aussagen gedeckt sei.

Haider hat offenbar das Vertrauen in die Rechtssprechung bereits verloren. Es hat ja sogar der Straßburger Gerichtshof - anders als zuvor die österreichischen Gerichte - die Bezeichnung  Jörg Haiders als "Trottel" geduldet, weil diese Äußerung "im Rahmen einer politischen Diskussion" gefallen war, "die vom Kritisierten ausgelöst und mit provokanten Aussagen geführt worden war". 
Dabei gab es natürlich keinerlei Proteste, wie im Fall Friedman (s. u.).

In solchen Fällen schlage die Güterabwägung im Interesse der freien Diskussion zugunsten der Meinungs- und Redefreiheit aus. "Dies kann zwar . . . zu der oft beklagten ,Verrohung' der Sprache im politischen Alltag führen, ist aber wegen höherwertiger anderer Interessen in Kauf zu nehmen." meinten dazu auch Richter des Obersten Gerichtshofes in Wien am 3. 9. 2001 nach einem ähnlichen Fall im Streit von Lokalpolitikern Niederösterreichs. Dabei bezeichnete ein ÖVP-Politiker einen SPÖ-Bürgermeister als Lügner...

[3. September 2001]


 
Kritik an Friedmann-Urteil

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, kann sich vorstellen, die Bundesrepublik zu verlassen. Er würde auswandern, wenn er sich von den demokratischen Institutionen nicht mehr beschützt fühlte, sagte Friedman laut «Welt am Sonntag» vom 2. 9. 2001. 

Damit reagierte er auf ein Urteil des Landgerichts Kempten, das einen Republikanischen Funktionär vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen hatte. Der frühere Oberallgäuer Republikaner-Chef Hermann Reichertz hatte Friedman einen «Zigeunerjuden» genannt. 

Auch die Beteiligung einer rechtsradikalen Partei an der Regierung - so wie die der FPÖ in Österreich - wäre ein Grund auszuwandern, sagte er. Friedman betonte aber zugleich, ihn habe die Solidarität von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) ermutigt. Beide hatten scharfe Kritik an dem Urteil geäußert. 

Nach dem Freispruch eines Republikaners, der Michel Friedman als «Zigeunerjuden» bezeichnet hatte, ist die Staatsanwaltschaft Kempten am Dienstag in Revision gegangen. Das Landgericht Kempten hatte den früheren Oberallgäuer  Republikaner-Chef Hermann Reichertz vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland reagierte empört. 

Vizepräsident Friedman bezeichnete das Urteil als einen Skandal, der die rechte Szene ermutige. «Das Gericht hat mich mehr beleidigt und verletzt als der Angeklagte», sagte Friedman. Es schütze nicht die Opfer, sondern die Täter. «Wenn dieser Begriff keine Beleidigung ist, dann möchte ich wissen, was in Deutschland eine Beleidigung ist.» 

Der Präsident des Zentralrats, Paul Spiegel, sagte, der Freispruch legalisiere rassistische Hetze und ermutige Rechtsradikale. Leider sei das Urteil kein Einzelfall. Teile der deutschen Justiz seien nicht nur auf dem rechten Auge blind seien, sondern auch auf beiden Ohren taub, sagte er der «Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung». Seit dem 19. Jahrhundert würden auf den Begriff «Zigeuner» Eigenschaften projiziert, die alles andere als wertneutral seien. 
 
 

"Zigeunerjude" als Meinungsäußerung

Das Landgericht Kempten (Bayern) hob am 27. 8. 2001 ein Urteil des Amtsgerichts Kempten auf, das einen Funktionär der Republikaner zu 6.000 Mark Strafe wegen Beleidigung des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden verurteilt hatte. Der frühere Republikaner-Kreisvorsitzende Hermann Reichertz hatte Michel Friedman einen «Zigeunerjuden» genannt. Das Landgericht bewertete dagegen die Meinungsfreiheit höher und entschied, daß die Grenze zur Straftat noch nicht erreicht sei. Allerdings mißbilligte der Vorsitzende Richter die Äußerung von Reichertz. 

Das Landgericht entschied, die Begriffe "Zigeuner" und "Jude" seien wertneutral. Gegen das Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Das Wort Zigeuner wird in jüngster Zeit von vielen politisch Korrekten als Schimpfwort angesehen und ist nach deren Meinung  durch das Wort "Roma" (einer der vielen Zigeunerstämme) zu ersetzen. Daß das Wort "Jude" ein Schimpfwort sei, wurde von den p. Korrekten bisher noch nicht behauptet, vielleicht bahnt sich aber hier eine ähnliche Entwicklung an. Ein politisch korrekter Ausdruck könnte dann etwa "Romaisraeli" sein...

[31. August 2001]


 
Salzburger FPÖ-Vorsitzender wegen Beleidigung des Bundespräsidenten verurteilt

Wenn Bundespräsident Thomas Klestil als Lump bezeichnet werde, dann sei dies noch "ein harmloser Ausdruck", hat Karl Schnell vorigen November öffentlich erklärt. Deshalb stand der Salzburger FPÖ-Vorsitzende am 20. 4. 2001 vor einem Einzelrichter des Landesgerichtes Wien. Dieser entschied, daß man über Klestil so nicht reden dürfe: "Schnell wollte den Bundespräsidenten der Lächerlichkeit preisgeben. Er hat ihn beschimpft und verspottet." Der Tatbestand: Beleidigung. Die Konsequenz: Verurteilung zu 100.000 S Geldstrafe (oder ersatzweise 50 Tage Haft) für Schnell. Dessen Ankündigung: "Volle Berufung." Erster (leiser) Kommentar des Verurteilten: "Ein Wahnsinn." 

Staatsanwalt Karl Schober erinnert an die abenteuerlichen Wortkreationen, die dem Wiener FPÖ-Chef Hilmar Kabas zugeschrieben werden. Kabas soll Klestil wegen dessen Verhalten im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen und dessen steinerner Miene bei Angelobung der Bundesregierung als Lump bezeichnet haben. Der Politiker behauptet, er habe "Hump" oder "Dump" gesagt. Schnell hatte das Wort Lump aufgegriffen und gemeint: Klestil habe sich benommen, "als wäre er kein Österreicher", "Lump" sei "da eigentlich noch ein harmloser Ausdruck, weil das hab ich auch meinen Hund genannt - mein Hund hieß Lumpi, weil er ein lieber, netter Falott war."

Schnell zu Richter Friedrich Forsthuber: "Ich habe den Bundespräsidenten nicht beleidigen wollen, ich wollte nur sagen, daß das Wort ,Lump' nicht paßt." Weiter: "Als Kind hatte ich einen Hund, Lumpi. Der war mein Weggefährte, den ich über alles geliebt habe. Er hat in meinem Bett geschlafen und fast von meinem Teller gegessen." Trockener Konter des Staatsanwaltes: "Der nächste sagt: Ich hab ein Meerschweinchen, das Schweindi heißt, und jetzt kann ich jemanden straflos als Schwein bezeichnen." Schnell: "Bei uns im Pinzgau sagen die Mütter zu ihren Kindern Lump oder Lumpi." Der Richter: "Ist Ihnen bewußt, daß in der über den Pinzgau hinausgehenden Öffentlichkeit das Wort Lump negativ belegt ist?" Schnell: "Nein, auch in Wien ist der Lumpazivagabundus kein Verbrecher." Nachsatz: "Ich bin ein Fan von Nestroy." Im übrigen habe ihn Klestils "äußerst widerwilliger" Gesichtsausdruck bei Angelobung der Bundesregierung gestört, meint Schnell und fügt an, Klestil habe gewirkt, "als hätte er gerade in eine Zitrone und in ein Pfefferoni gleichzeitig gebissen." Aus der Urteilsbegründung: Der Beschuldigte habe "klar zum Ausdruck gebracht", daß anstelle des Wortes Lump "ein viel deftigerer, ein viel beleidigenderer Ausdruck angebracht wäre". Mildernd bei der Strafbemessung habe sich der "bisherige ordentliche Lebenswandel" des FPÖ-Politikers ausgewirkt, erschwerend hingegen "die umfangreiche Verbreitung" der Schnell-Zitate. Mit Schnells Ankündigung, Berufung einzubringen, ist für eine zweite Runde im Lump(i)-Prozeß gesorgt. Sollte er, Schnell, dem Bundespräsidenten vorher noch begegnen, so werde er diesen "ganz höflich grüßen". Eine Entschuldigung komme aber nicht in Frage. FPÖ-Chefin Riess-Passer wollte am Freitag zur Lump(i)-Causa gar nichts sagen. Schnell will mit seiner Berufung bis zum Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

[20. Juli 2001]

< Justiz
 
Antisemitismusklage gegen Haider zurückgelegt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige des Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), Ariel Muzicant, gegen den Landeshauptmann von Kärnten wegen des Verdachts des Antisemitismus zurückgelegt. Dies erklärte der zuständige Staatsanwalt am 3. 7. 2001 in Wien. Dem dürfte die Ansicht zugrundeliegen, daß Beleidigung von Juden nicht zugleich Antisemitismus sein muß. 

Das Handelsgericht Wien hatte bereits am 18. 5. 2001 Haider per einstweiliger Verfügung verboten, die "Dreck am Stecken.." Äußerung zu wiederholen, da diese beleidigend sei. Weiter aufrecht ist laut Muzicant-Anwalt Gabriel Lansky die Privatklage gegen Haider wegen "verhetzender Beleidigung" durch die "Dreck am Stecken"-Aussage. Haider hatte am "politischen Aschermittwoch" seiner Partei über Muzicant gesagt, "ich verstehe überhaupt nicht, wie einer, der Ariel heißt, so viel Dreck am Stecken haben kann".

Auch andere diesbezügliche Klagen auf Antisemitismus - eine genaue Zahl wurde von der Staatsanwaltschaft nicht angegeben - wurden nun zurückgelegt. Der Innsbrucker Soziologie-Professor Max Preglau, der als Koordinator einer privaten Initiativgruppe, hinter der offensichtlich der linke Politologe Pelinka stand, ebenfalls Anzeige erstattet hatte, erklärte am Dienstag: "Es bleibt unklar, wie die Staatsanwaltschaft zu dieser Beurteilung gekommen ist." Eine "nähere Information über die konkreten Prüfschritte und eine inhaltliche Erläuterung der Gründe für die Zurücklegung" seien in dem Schreiben nicht gegeben worden, sagte Preglau weiter. Er bat die Oppositionsparteien SPÖ und Grüne "eine Klärung herbeizuführen".

Bei den Sozialdemokraten reagierte man auf die Zurücklegung der Anzeige durch die Wiener Staatsanwaltschaft mit Kritik. SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch hat zur Einstellung des Verfahrens eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Dieter Böhmdorfer gerichtet. Die "Dreck am Stecken"-Aussage sei zu "trauriger weltweiter Berühmtheit" gelangt. Daher sei es "äußerst seltsam", sagte Posch, wenn es in dieser Causa zu keinem ordentlichen Verfahren gegen Haider kommt.

FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky bezeichnete daraufhin den "Versuch der Einflußnahme auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft" durch Posch als "unerträglichen Eingriff in das unabhängige Rechtssystem.".FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky kommentierte die Zurückweisung sämtlicher
 Klagen gegen Dr. Haider als eine Blamage der sogenannten
 "Antisemitismus-Fachleute".  Sichrovsky: "Diese selbsternannten Spezialisten für das Leid der Juden, die selbst nie in einer vergleichbaren Situation waren, benutzen die Tragik des Judenhasses für eine politische Hetze. Das Ergebnis ist ähnlich wie bei der Organisation der Sanktionen eine Verleumdung der FPÖ, ihrer Funktionäre und ihrer Wählerschaft, wobei selbst der Vergleich mit faschistoider und nationalsozialistischer Mentalität
nicht fehlen durfte." 

[3. Juli 2001]


 
Haider zieht Klage gegen "Süddeutsche" zurück

Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) hat alle Anträge im Ehrenbeleidigungsprozeß gegen das "Süddeutsche Zeitung - Magazin" zurückgezogen. 

Man habe auf die Fortführung des Verfahrens verzichtet, weil sich "in den letzten Monaten die Rechtsprechung verändert hat", erklärte Haiders Rechtsvertreter Michael Rami aus der Kanzlei Gheneff-Fürst am 31. 5. 2001. Von den Gerichten würden nun auch "recht weit gehende Eingriffe in die Ehre toleriert, also mehr Ehreingriffe als früher zugelassen". Deshalb habe es "nicht sinnvoll erschienen, das Verfahren fortzuführen", so Rami. 

SZ: "Haben gewonnen" Seitens der "Süddeutschen" heißt es, man habe "das Verfahren gegen Dr. Haider gewonnen", der Kärntner Landeshauptmann habe "aufgegeben". Haider müsse jetzt alle Kosten des Verfahrens übernehmen. 

Haider hatte geklagt, weil er sich durch ein im Dezember 1999 erschienenes "Gesinnungs-Quiz", in dem Zitate Hitlers und Haiders gegenübergestellt wurden, in seiner Ehre gekränkt fühlte. Es sei ihm "nationalsozialistische Gesinnung" unterstellt worden. Die "Süddeutsche" habe daraufhin auf 172 Seiten nachgewiesen, inwiefern Haiders Sprache und Äußerungen dem Nationalsozialismus nahe stünden. In der Hauptverhandlung habe Haider aber eine Reihe der aufgelisteten Äußerungen bestritten. Daraufhin habe man detaillierte Beweise vorgelegt. "Bevor dem Kläger diese Beweise in einer neuerlichen Hauptverhandlung vorgehalten werden konnten, hat Jörg Haider nun das von ihm selbst eingeleitete Verfahren aufgegeben", so das SZ-Magazin in einer Aussendung.
 
 

Haider verliert auch Prozeß gegen "Standard"

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hat ein gegen den STANDARD angestrengtes Entschädigungsverfahren wegen Ehrenbeleidigung verloren. Haider hatte einen Kommentar von Innenpolitik-Chefin Katharina Krawagna-Pfeifer wegen der Passage "das einfache FPÖ-Parteimitglied in Kärnten bezeichnete sie (die Lehrer, Anm.) überhaupt als parasitäre Elemente, was zuletzt in dieser Pauschalheit vor mehr als 50 Jahren gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen geäußert wurde" geklagt. Das Gericht folgte der Argumentation des STANDARD, wonach sich Haider bei der Verwendung einer solchen - "in der NS-Zeit beliebter" - Begrifflichkeit (Originalzitat: "im Schulbereich gibt es viele parasitäre Elemente") auch eine entsprechende wertende Reaktion gefallen lassen müsse und daher in seiner Ehre nicht verletzt sei. Laut Urteil vom 22. 5. 2001 sei daher nicht relevant, ob Haider nun tatsächlich alle oder nur eine Vielzahl von Lehrern als Parasiten bezeichnet habe. Eine Berufung gegen diesen Spruch ist nicht mehr möglich. 

[31. Mai 2001]


 

Zitate Haider - Hitler (Gegenüberstellung)

Einige Zitate, die in der Ausgabe vom 17. Dezember 1999 der "Süddeutschen Zeitung" unter dem Titel "Zwei Mann - ein Wort" abgedruckt wurden (mit Ergänzungen):

Haider im FP-Pressedienst vom 29.10.1998: "Wer nicht arbeitet, wird sich wieder ans Arbeiten gewöhnen müssen. Weiters ist dieses System auch ein Signal an die Jugend (...) und an alle
Sozialschmarotzer, denen man sagen muß: 'Der Fasching ist aus, und jetzt wird wieder in die Hände gespuckt'". 
Hitler auf einer NSDAP-Versammlung in Weimar am 28.10.1925: "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Und wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben. Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hiernieden." 

[Apostel Paulus schrieb im 2. Brief an die Thessaloniker (Kap. 3, Vers 10): " ...Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen."] 

Haider im "Inlandsreport" vom 18.8.1988: "Das wissen Sie so 
gut wie ich, daß die österreichische Nation eine Mißgeburt gewesen ist, eine ideologische Mißgeburt, denn die Volkszugehörigkeit ist die eine Sache und die Staatszugehörigkeit ist die andere Sache" 
Hitler in "Mein Kampf", 1935, S. 73f.: "Ich verstehe nun allerdings unter der Bezeichnung Österreich jenes Gebiet des großen Habsburgerreiches, das in Folge seiner deutschen Besiedelung in jeglicher Hinsicht nicht nur die historische Veranlassung der Bildung dieses Staates überhaupt war, sondern das in seiner Bevölkerung auch ausschließlich jene Kraft aufwies, die diesem politisch so künstlichen Gebilde das innere kulturelle Leben auf viele Jahrhunderte zu schenken vermochte." 

Haider im "profil" vom 18.2.1985: "Man darf sich nicht damit begnügen, daß Kärnten frei und ungeteilt bleibt. Dieses Land wird nur frei sein, wenn es ein deutsches Land wird." 
Hitler in "Mein Kampf", 1935, S. 1: "Deutschösterreich muß wieder zurück zum großen deutschen Mutterlande." 

Haider in der "ZiB 2" vom 1.3.1995: "Mit den Schwarzen ist es wirklich so ein Problem. Selbst dort, wie sie die Mehrheit haben, bringen sie nichts zusammen. Da ist einfach wirklich Hopfen und
Malz verloren." [Haider meinte mit den "Schwarzen" die ÖVP.] 
Hitler bei einer NSDAP-Versammlung in Schleiz am 18.1.1927: "Glauben Sie, daß eine Erfindung der Menschheit besteht, die ein Neger gemacht hat. Gar keine. Man dressiert ihn so lange, bis er auf dem Klavier eine Wagner-Oper spielen kann und es ist bei allem so. Ganz gewiss kann heute ein Neger eine Glühlampe abputzen, aber erfinden kann er sie nicht." 

Haider im FP-Pressedienst vom 2.11.1986: "Das Soldatentum wird von bestimmten Kreisen beschimpft und besudelt, an der Ehre der Gefallenen und Lebenden des Weltkrieges putzen sich
so manche Herren nur allzu gerne ihre Schuhe ab." 
Hitler in einer Rede vor dem Nationalclub in Hamburg am 28.2.1926: "So hat der Krieg die besten Bestandteile der Nation genommen, während die allerschlechtesten fast gänzlich erhalten wurden." 

Haider: "wir wollen in die Regierung" 
Hitler: "ich scheue mich nicht, die Verantwortung zu übernehmen, und zwar die ganze  Verantwortung" 

Haider: "wenn ich einmal etwas gesagt  habe, dann meine ich es so" 
Hitler: "meine Gegner täuschen sich in meiner ungeheuren
Entschlossenheit" 

Haider: "frühere Äußerungen, die mit zugeordnet werden, waren  unsensibel und mißververständlich" 
Hitler: "versetzen Sie sich in meine Lage. Auch ich kann einmal irren" 

Haider: "Guten Morgen !"
Hitler:   "Guten Morgen !"
 

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