Offener Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Betreff:
Bush's Angriff auf den Irak 2003 und Hitlers Polenfeldzug 1939 - ein historischer Vergleich
Sehr geehrte Abgeordnete / Sehr geehrter Abgeordneter des Deutschen Bundestages,
im beiliegenden historischen Vergleich weise ich einwandfrei nach,
a) daß der angloamerikanische Angriffskrieg gegen den Irak den Tatbestand eines Verbrechens gegen den Frieden i. S.. des Londoner Protokolls vom 8. August 1945 verwirklicht,
b) daß Adolf Hitler sowohl aus völkerrechtlicher als auch aus allgemeiner politischer Sicht ungleich bessere Gründe für seinen Feldzug gegen Polen im September 1939 hatte als George W. Bush im März 2003 für seinen Irakkrieg,
c) daß vor diesem Hintergrund und nach der Rechtsetzung durch die Nürnberger Siegerjustiz George W. Bush und die übrigen für den Angriffskrieg gegen den Irak Verantwortlichen unter der Anklage "Verbrechen gegen den Frieden" (Art. 6a Londoner Protokoll) vor einen internationalen Gerichtshof zu stellen und abzuurteilen wären,
d) daß dabei nach dem Präjudiz der Nürnberger Rechtsprechung das Urteil auf Tod durch den Strang lauten müßte, und schließlich,
e) daß für den Fall, daß die Staatengemeinschaft nicht in der Lage oder nicht einmal willens sein sollte, dieses Verfahren zumindest zu fordern, niemand das Recht hätte, Angehörige der unterdrückten und entrechteten Völker zu verurteilen, weil diese das Recht in die eigene Hand nehmen.
Zum Punkt d ergänze ich: Wie ich in meiner Ausarbeitung nachweise, war die Nürnberger Siegerjustiz zum Zeitpunkt ihrer Inszenierung unrechtmäßig. Da aber das Völkerrecht die Summe der im Umgang der Völker untereinander allgemein anerkannten und tatsächlich praktizierten Regeln ist, so sind die Ergebnisse dieser Siegerjustiz in bezug auf heutige Ereignisse zum Bestandteil des Völkerrechts geworden. Jenen deutschen Staats- und Heerführern, die unter einer Willkürjurisdiktion der Feinde gemäß nachträglich kodifizierten Rechtsbegriffen verurteilt und gehenkt wurden, schulden wir - gerade als Deutsche! -, daß wir bei krassen heutigen Verstößen der damaligen Richter und Henker gegen ihre eigene völkerrechtliche Normsetzung das gleiche Verfahren einfordern, welches diese selbst nach 1945 OHNE ENTSPRECHENDE VÖLKERRECHTLICHE GRUNDLAGE gegen die deutschen Führer anwandten.
Zum Punkt e ergänze ich: Der Irak hat noch nicht kapituliert und die völkerrechtlich nach wie vor zuständige Regierung von Saddam Hussein wird es wahrscheinlich auch nicht tun. Also gibt es keine völkerrechtliche Grundlage für eine etwaige Illegalisierung des fortgesetzten militärischen oder paramilitärischen Widerstandes der Iraker gegen die völkerrechtswidrige angloamerikanische Invasion. Vielmehr haben die Iraker nach Artikel 51 UN-Satzung ausdrücklich das Recht auf Selbstverteidigung. Das schließt auch das Recht zu Kommandounternehmen im Feindesland und gegen Führungspersönlichkeiten des Feindes und seiner Verbündeten ein. Die Amerikaner selbst sind auch nicht anders vorgegangen. Verbündeter der USA ist aber de facto auch Deutschland, denn von deutschem Boden gingen militärische Angriffsoperationen gegen den Irak aus, Deutschland gewährte Überflugrechte für die amerikanische Luftwaffe bei deren Operationen gegen den Irak, deutsche Unternehmen geben US-Truppen im Irak logistische Unterstützung u.s.w., u.s.f.
DURCH DIESE HALTUNG SETZT SICH DEUTSCHLAND INS UNRECHT UND KANN SICH INFOLGEDESSEN NICHT VÖLKERRECHTLICH ODER MORALISCH BESCHWEREN, WENN ES SELBST DAS OPFER MILITÄRISCHER OPERATIONEN ODER VERGELTUNGSMASSNAHMEN WERDEN SOLLTE.
Sehr geehrte Abgeordnete / sehr geehrter Abgeordneter:
Ich appelliere an Sie, die tatsächliche Lage nicht zu ignorieren, sondern sie zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
„Bush’s Angriff auf den Irak 2003 und Hitlers Polenfeldzug 1939 – ein historischer Vergleich“