Irvings Waterloo - Triumph für alle?
Auf den Scheiterhaufen trotz Abschwörens? 

Er wollte das Gericht über den Tisch ziehen und wurde vom Gericht über den Tisch gezogen und um die Früchte des Abschwörens geprellt! Unbeabsichtigt demonstrierte dabei das Gericht seine eigene Inkompetenz und die Verlogenheit der "westlichen Wertegemeinschaft".

Was ein Wiener Anwalt seinem Schützling David Irving namens der Justiz als Preis für dessen Freiheit anbot, konnte sich sehen lassen: nämlich jene vier Monate Haft, die jener durch seine Untersuchungshaft schon verbüßt gehabt hätte!

Was David Irving, der sich in diesen Handel einließ, im Gegenzug als "Holocaust-Geständnis" bot, war eigentlich eine Frechheit:

nämlich die Aussage des SS-Mannes Aumeier beim Frankfurter Auschwitz-Prozeß!

Wenn Irving, bekannt als erprobter Historiker, dann noch von einem "Eichmann-Geständnis" berichtet, das ihm in Südafrika jemand zugesteckt hätte und von dem er der Welt (und allen seinen Freunden) bis zu seinem Wiener Prozeß zu berichten vergessen hatte, mußte sich das Gericht bei seinem Deal mit dem Anwalt richtig betrogen gefühlt haben.

Darüber hinaus haben Richter und Staatsanwalt sich als derartig miserable Juristen erwiesen, daß sie gar nicht bemerkten, daß Irvings "Geständnis" gar kein Geständnis war. Denn ein Geständnis hätte im Falle des vorliegenden Meinungsdeliktes bedingt, daß Irving einbekannt hätte, 1989 wissentlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Tatsächlich aber hatte er nur bekannt, Jahre später die erwähnten "Beweise" entdeckt (zugesteckt bekommen?) zu haben.

Schuldspruch für eine ehemalige Meinung!
Warum der Vergleich mit der Inquisition unzulässig ist!

Bei seiner Rache für Irvings Hintergehungsversuch allerdings verlor das Gericht das Augenmaß: In der Geschichte der Menschheit war es nicht unüblich, wenn etwa Barbaren ihrer Feinde habhaft geworden sind, jene auf Grund deren unliebsamer Meinungen zu töten! Jemanden jedoch zu bestrafen, nachdem er der verbotenen Meinung schon abgeschworen hat, ist eher selten vorgekommen.

Irving ins Gefängnis zu schicken, wäre jedenfalls nur dann mit dem Fall Galilei vergleichbar, wenn jener trotz Abschwörens verbrannt worden wäre. Galilei jedoch wurde von der Inquisition auf freien Fuß gesetzt.

Auch sein nachgeschobenes "Und sie bewegt sich doch…" (falls es nicht nur ganz leise gehaucht war, so daß es keiner hatte hören können) war damals von dem strengen Kirchengericht gar noch nachsichtig überhört worden.

So mitleidig und so nachsichtig wie die Heilige Inquisition war Irvings Richter namens Peter Liebetreu nicht.

Revisionisten, die sich wider besseres Wissen mittels Abschwören die Freiheit erkaufen wollen, hatte es bisher noch nicht gegeben, und man wird sie wohl auch künftig ohne Einsatz der Folter nicht finden.

Nicht von David Irving, sondern von Männern wie Ernst Zündel wird der Revisionismus künftig repräsentiert sein.

Sollte dennoch künftig versucht werden, einem künftigen Revisionisten die Kapitulation - mit falschen Versprechen etwa - schmackhaft zu machen, wird der Fall Irving jedenfalls ein eindringliches und warnendes Beispiel sein.

Der Herr Staatsanwalt, die Frau Justizminister und der Herr Vorsitzende aber werden sich wundern, wenn sie erkennen, auf wessen Mühlen dieser Welt dieses Urteil Wasser sein wird. Der Glaube an die Mär von der Demokratie und der Meinungsfreiheit des Westens, jenes Westens, der die Befürworter der Folter und deren Apologeten frei umherlaufen und sogar regieren läßt, wird bei Moslems und bei Christen auch künftig gleichermaßen weiter abnehmen.

Die Blamage des Gerichtes:
"Er hätte seine Meinung nicht geändert"

Ein besonderes Armutszeugnis durch Unkenntnis des angewandten NSDAP-Verbotsgesetzes hat sich das Gericht im Zuge dieser Verhandlung ausgestellt. Sowohl während des Prozesses als auch in der Urteilsbegründung selbst ist immer wieder von der "Meinung des Angeklagten" die Rede, die dieser in anderen Teilen der Welt geäußert hätte und also nicht geändert hätte… Dabei übersahen die Berufsrichter und der Staatsanwalt, daß der zuständige Justizausschuß des österreichischen Parlamentes bei der Modifizierung des betreffenden Gesetzes aus 1992 festlegte, daß nicht die Meinung selbst den Tatbestand des betreffenden NS-Verbotsgesetzes erfülle, sondern erst der Umfang der Verbreitung dieser Meinung. Dabei hat der Gesetzgeber die Zahl der Zuhörerschaft, ab der die geäußerte Meinung zum Delikt wird, genau, und zwar mit 9 Personen, festgeschrieben. Seine Meinung, wie er sie etwa in den letzten Jahren im Ausland geäußert hatte, war dem Angeklagten daher nicht vorzuhalten. Nicht nur weil er sie in Ländern tätigte, wo sie nicht strafbar ist, sondern weil eben nicht die Meinung, sondern nur der Entschluß, diese zu verbreiten, bestraft werden darf.

So wenig wie die bloße Geldgier an sich einen Mann schon zum Räuber macht, sondern erst das Sich-hinreißen-Lassen zur einschlägigen Straftat selbst, genau so wenig begeht der Revisionist nach dem Gesetz das Delikt durch das bloße Vorhandensein der unerwünschten Meinung, sondern erst durch den Entschluß, diese Meinung an mehr als 9 Personen weiterzusagen.

"Erst dies verleiht einer solchen Kundgabe strafwürdiges Gewicht!", so der Gesetzgeber wörtlich (Punkt 5 des Initiativantrages des Ageordneten Dr. Michael Graff / Verbotsgesetznovelle 1992, 387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des österreichischen Nationalrates).

In Zeiten der Verstrickung des Westens in Guantanamo und Angriffskrieg hat das durchschnittliche Rechtsempfinden wohl schon so gelitten, daß dieses Wiener Schwurgericht es gar nicht mehr wahrnahm, daß es vom rechten Wege abgekommen war, als es darauf verfiel, Meinungen, ja sogar ehemalige Meinungen, als Grundlage für seinen Schuldspruch heranzuziehen. Verblendet von seinem undemokratischen und menschenrechtswidrigen Eifer und in seiner Inkompetenz war es diesem Gericht entgangen, daß der Gesetzgeber eine derartige Teufelei, wie die gerichtliche Gesinnungsfeststellung, gar nicht vorgesehen hatte.

Zufriedenheit allerwegen

Die Freunde der Verfolgung jubeln nun über das Urteil: Meinungsfreiheit - ja, aber doch nicht für die Andersdenkenden!

Die Zeitgeschichtsschreibung des Westens jubelt, weil sie auch künftig jene direkten Beweise nicht zu finden braucht, die sie bisher schon (siehe Jagschitz-Gutachten) nicht hatte finden können.

Die moslemische Welt jubelt: Der Beweis für die Verlogenheit der "Demokratie des Westens" und die Verlogenheit von "amnesty international" ist wieder einmal erbracht.

Auch die Mehrheit der Revisionisten ist zufrieden. Ein Milliardenpublikum weiß nun: Die Freiheit des Westens und sein Asyl-Gelabber ist nichts als ein antifaschistischer Furz.

Ganz Europa sieht nun: In Österreich braucht man kein Nationalsozialist zu sein, um als solcher - und als Krimineller klassifiziert - unter Kriminellen eingekerkert zu werden. Und: Abschwören wird nicht belohnt. Was kann man sich mehr wünschen?

Auch das Gericht, versteckt hinter den Rockschößen der getäuschten Geschworenen, scheint freudetrunken vor Begeisterung über die eigene Zivilcourage, nicht ahnend, daß es den gegenteiligen Kräften gedient hat, denen es so gerne dienstbar sein wollte. 

Gerd Honsik
post@bright-rainbow-verlag.info

P.S.: Einen hätte ich am Ende fast vergessen aufzuzählen, nämlich den Verlierer dieses Tages: den 67jährigen Autor David Irving, Vater eines neunjährigen Kindes und Ehemann einer schwerkranken Frau, der nun für drei Jahre hinter Gitter muß. Nicht für seine Meinung, sondern für seine ehemalige Meinung. Er hat alles verloren, vor allem aber seine Freunde. Mir tut er leid.

Kommentar der Woche:
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[22. Februar 2006]

Skandalurteil gegen Historiker D. Irving >>

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