John Gudenus verurteilt

Der frühere FPÖ-Politiker und Ex-Bundesrat John Gudenus wurde am 26. 4. 2006 am Landesgericht Wien nach § 3h wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsoziaslismus" verurteilt.

Gudenus hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern im Nationalsozialismus geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen befanden Gudenus dafür schuldig, gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben und verurteilten ihn. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

Das Strafmaß befindet sich im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeit. Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen Paragraph 3h des Verbotsgesetzes (Leugnung und gröbliche Verharmlosung des Holocaust) beträgt ein bis zehn Jahre. Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel eindeutig aus: im ersten Anklagepunkt (betreffend ein "Report"-Interview) erfolgte die Verurteilung mit sieben Ja-Stimmen, beim zweiten Anklagepunkt (betreffend ein "Standard"-Interview) mit acht Ja-Stimmen. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegte. Am 27. 4. legte auch der Staatsanwalt Berufung gegen das Urteil ein. Eine höheren Strafe würde eine Kürzung oder sogar Streichung der Bundesheer-Pension für Gudenus nach sich ziehen.

Der §3h des NS-Verbotsgesetzes wurde 1992 im österreichischen Bundesparlament beschlossen, wobei auf Befehl Haiders auch die damaligen FPÖ-Abgeordneten - darunter John Gudenus - zustimmen mußten. § 3h lautet: Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

§ 3g des Verbotsgesetzes lautet: „Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise [Wiedergründung von SA, SS usw. ] im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.“

D. h. dieser 1992 beschlossene § 3g ermöglicht erst eine Verurteilung wegen "Leugnung des Holocausts". Interessant ist, dass David Irving für eine Äußerung aus dem Jahre 1989 am Landesgericht Wien auch wegen Leugnung des Holocausts verurteilt werden konnte.....

[27. April 2006]

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Wiener Landtag hat die Immunität des Abg. J. Gudenus ein zweites mal aufgehoben

Der Wiener Landtag hatte vor der Neuwahl am 23. Oktober noch einmal getagt - und zwar am 15. September 2005. Es war dies eine Sondersitzung, in dem über eine zweite Aufhebung der Immunität des Wiener Bundesrates John Gudenus entschieden wurde, da dieser im Verdacht steht, mit  Meinungsäußerungen anläßlich eines Besuches im KZ Mauthausen erneut gegen das sog. NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Weitere Tagesordnungspunkte hat es nicht gegeben geben. 

Das "Auslieferungsbegehren" steht im Zusammenhang mit einem Besuch von Gudenus im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen am 4. Mai 2005. Laut einem Protokoll des Innenministeriums soll der mittlerweile aus der FPÖ ausgetretene Politiker in der dortigen Fotoausstellung unter anderem die ungeheuerliche Aussage getätigt haben, "dass jugendliche Häftlinge auf einem Bild eigentlich ganz gut aussehen würden (in Bezug auf ihren körperlichen Zustand) und er (Gudenus) schlechter aussehe".

Das ist natürlich ein wichtiger Grund für die hohe Politik, sofort einzuschreiten, mehren sich doch immer mehr unerwünschte Aussagen zu den Vergasungen in den Konzentrationslagern. So wurde bereits in einem ähnlichen Verfahren von dem seinerzeit  Angeklagten Lachout behauptet, die Gaskammer von Mauthausen sei in einem von den Sowjettruppen nach 1945 erbauten Kühlhaus eingerichtet worden, wovon noch typische Gerätschaften sichtbar seien...In Wien wurde kürzlich ein Wissenschaftler ein zweites mal verurteilt, weil er ein wissenschaftliches Gutachten zur Gaskammerthematik vorlegte, was aber vom Gericht nicht als Beweismittel zugelassen wurde...

Bereits im April 2005 hatte sich Gudenus auf eine entsprechende Frage eines Reporters für eine physikalische und wissenschaftliche Prüfung der  Gaskammern-Thematik  ausgesprochen und im Juni diese Aussage präzisiert mit der Erklärung: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle."

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen § 3h des "NS-Verbotsgesetzes" auf, wonach das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen nach § 3g eine "sonstige" Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus sei...Der Wiener Landtag hob die parlamentarische Immunität des Bundesrats-Mandatars in dieser Sache am 29. Juni 2005 auf.

[15. September 2005]

Interview mit Bundesrat Gudenus >>

Wiener Landtag hebt Immunität des Abg. J. Gudenus auf

Der Wiener Landtag hat am 29. 6. 2005 einstimmig die Immunität des mutmaßlichen "Holocaustleugners" John Gudenus aufgehoben. Der Landtag gab damit einem Antrag des österreichischen Verteidigungsministeriums sowie des Wiener Landgerichts für Strafsachen statt. Der Bundesrat (Mitglied des Oberhauses) Gudenus steht unter dem Verdacht, mit Äußerungen zu den Gaskammern im Dritten Reich gegen das sog. NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Der freiheitliche Politiker hatte Anfang Juni 2005 in einem Interview des Wiener "Standards" erklärt: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern." Des weiteren geht es um ein Interview des Senders ORF vom April, in dem sich Gudenus dafür ausgesprochen hat, die Frage der Gaskammern "physikalisch und wissenschaftlich" zu prüfen. Damit könnte er laut der österreichischen Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen 3h des Verbotsgesetzes verstoßen haben, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt.

Ob sich Gudenus vor Gericht verantworten muss, dürfte noch im Sommer feststehen. Der zuständige Staatsanwalt will jetzt Zeugen vernehmen und die Sache dann für weitere Voruntersuchungen an den zuständigen Untersuchungsrichter weitergeben. Im Bundesheer wiederum ist ein Disziplinarverfahren gegen Gudenus geplant, weil er als ehemaliger Soldat auch dem Heeresdisziplinargesetz unterliegt. Deshalb hatte auch das Verteidigungsministerium die Aufhebung der Immunität beantragt. Der Vorwurf lautet auf Schädigung des Ansehens der Streitkräfte.

Gudenus selbst betonte, er würde richterliche Ermittlungen begrüßen, weil ihm dies die Chance zur Klärung der Vorwürfe geben würde. Er sei überzeugt, keine Gesetze verletzt zu haben.

[29. Juni 2005]

Besuch im KZ Mauthausen

Nach einem Bericht der linken Wochenzeitschrift  "Falter", die scheinbar gute Beziehungen zu Spitzeln der Staatspolizei hat, soll der Bundesratsabgeordnete John Gudenus am 4. Mai 2005 gemeinsam mit einem Rabbiner und 15 weiteren "rund 70-jährigen" Personen das Konzentrationslager Mauthausen besucht haben. In einem Protokoll eines Beamten des österreichischen Innenministeriums heißt es laut "Falter": "Die Mitglieder der Gruppe versuchten immer wieder mit dem Rabbiner ins Gespräch zu kommen und erklärten ihm u. a., daß sogar ein israelischer Wissenschafter erforscht habe, dass die Zahl der vergasten Juden nicht stimmen könne. Ein Herr erklärte anhand einer Zeichnung, auf der eine Gaskammer und die Tür abgebildet waren, daß man hier sehen könne, dass eine Vergasung hier nicht funktionieren hätte können."

Kurz zuvor, am 26. April 2005, hatte Abg. J. Gudenus Zweifel an der Existenz der Gaskammern angemeldet und sich für eine wissenschaftliche Prüfung dieser Frage ausgesprochen, was allseits große Entrüstung auslöste. Für seine in Folge getätigte Aussage - "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen" - droht Gudenus nun die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität und ein Gerichtsverfahren wegen "Leugnung des Holocausts". Mit dem Besuch im KZ Mauthausen kam J. Gudenus offensichtlich einer Aufforderung des österreichischen Bundespräsidenten nach, der nach den Äußerungen zu den Gaskammern vom 26. 4. erklärt hatte, wer an den Gaskammern zweifle, der solle nach Mauthausen und Auschwitz gehen und sich schämen. In einem Gerichtsverfahren stehen Gudenus sicher andere Möglichkeiten zur Verfügung als etwa z. B. einem kleinen Angestellten, der sich unlängst von einem österreichischen Richter zu Prozeßbeginn anfahren lassen mußte mit „Haben Sie irgendwelche Zweifel, daß Millionen Menschen in Konzentrationslagern ermordet wurden?“..(er hatte keine  Zweifel, wurde aber trotzdem verurteilt)..

Interessant ist auch, daß laut "Falter" ein Wiener Staatsanwalt erklärt haben soll: "Ich glaube, daß der Mann (Gudenus) auch verrückt ist und nach einem starken Abgang sucht." Das paßt gut zu einem Verfahren um das KZ Mauthausen, versuchte man doch auch einen gewissen E. Lachout gerichtlich für verrückt erklären, weil er u. a. behauptete, die jetzt in Mauthausen gezeigte Gaskammer befinde sich in einem Kühlhaus, das erst nach 1945 von den Sowjetsoldaten, die das KZ als Kaserne benutzten, gebaut wurde. 

KZ
Befreiungsfeier Anfang Mai 2005 im KZ Mauthausen, links der "Holocaustüberlebende" Enric Marco, Vorsitzender des Verbandes der spanischen KZ-Opfer...

Kurz nach den Befreiungsfeiern im Mai 2005 stellte sich heraus, daß die Holocaust-Erzählungen von Enric Marco nicht der Wahrheit entsprachen. Marco reiste als Präsident von "Amical", der wichtigsten Vereinigung von spanischen KZ-Opfern, in der Welt umher und hielt Vorträge über den Holocaust. Marco avancierte über die Jahre mehr und mehr zum Holocaust-Ausstellungs-Stück sowie zur "Symbolfigur der spanischen Deportierten". (Die Welt, 13.5.2005, S. 27) "Enric Marco hielt in seiner Funktion als Verbandspräsident Hunderte Vorträge über den Holocaust. Im Jahr 1978 veröffentlichte er seine Biographie "Erinnerungen an die Hölle", in der er seine angeblichen Erlebnisse im Lager schilderte." (Die Welt, 12.5.2005, S. 4)

"Bis vor kurzem glaubte jeder zu wissen, daß er den Horror am eigenen Leib erlebt hat, so glaubwürdig waren die Schilderungen in seinen zahllosen Vorträgen. Noch im Januar rührte der angebliche KZ-Häftling die Abgeordneten im spanischen Kongreß zu Tränen, als er, der Ehrengast des Tages, ein bitteres Zeugnis ablegte: "Als wir ankamen, mußten wir uns ausziehen, die Hunde bissen uns, ihre Lampen blendeten uns. Wir waren normale Leute, so wie Sie es auch sind. Sie brüllten uns auf deutsch ihre Befehle zu: links, rechts! Verstanden haben wir gar nichts, aber einen Befehl nicht zu verstehen, konnte dich das Leben kosten." Erst in Flossenbürg, dann in Mauthausen will Marco gewesen sein, doch nun gab er es selbst zu: Ein Konzentrationslager hat er von innen nie gesehen, seine 1978 erschienene Biographie war in weiten Teilen frei erfunden." (Die Welt, 13.5.2005, S. 27)

Marco reiste ins nationalsozialistische Deutschland, um sich als Gastarbeiter zu verdingen. "Marco gab in einer Erklärung zu, daß er die Geschichte, wonach er als Linker aus Spanien während des blutigen Bürgerkriegs 1936-1939 nach Frankreich ins Exil geflüchtet wäre, erfunden hatte. Er gab auch zu, daß er sich nie dem französischen Widerstand im 2. Weltkrieg angeschlossen hatte, wie er immer behauptete. Umgekehrt, Marco reiste 1941 von Spanien nach Deutschland, als Gastarbeiter. (Reuters, 11.5.2005 ). 1943 verließ er Hitler-Deutschland und kehrte nach Spanien zurück. "Bereits 1943 gelangte er nach Spanien zurück." (Die Welt, 13.5.2005, S. 27)

Mauthausen
Gaskammer Mauthausen 

Einen weiteren Holocaustzeugenskandal gab es 1995 bezüglich des 1995 beim Suhrkamp-Verlag erschienenen Buches "Bruchstücke" von Binjamin Wilkomirski. Es ist ein weiteres Beispiel, welcher Art und Güte die in den Medien verbreiteten Zeugenaussagen zum Holocaust sein können. In seinem angeblich autobiographischen Werk behauptete Wilkomirski, er habe als Kind die Vernichtungslager Auschwitz und Majdanek überlebt und sei im Alter von neun Jahren aus Polen in die Schweiz gelangt, wo er von schweizer Adoptiveltern aufgenommen wurde. Drei Jahre lang bezeichneten etablierte Historiker, wie z. B. der Leiter des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung, Wolfgang Benz, die abstrusen Schilderungen Wilkomirskis als authentisch und die Presse feierte das Buch als den letzten Nagel im Sarg der „Auschwitz-Leugner”. Doch der schweizer Journalist und Buchautor Daniel Ganzfried recherchierte den Fall Wilkomirski genauer und kam zum folgenden Ergebnis: „Binjamin Wilkomirski" wurde am 12. Februar 1941 in Biel (Schweiz) als unehelicher Sohn der Yvonne Berthe Grosjean geboren, erhielt den Vornamen Bruno, kam ins Kinderheim und wurde 1945 von einem Ehepaar Doessekker adoptiert. Die Kindheit in Riga, Majdanek und Auschwitz ist frei erfunden. Ganzfried wirft in seinem Resümee folgende Frage auf: „Wie ist es möglich, daß jedes ernstzunehmende Feuilleton dieses Buch gefeiert hat als handle es sich um die Originalniederschrift des Alten Testaments". Eine gute Frage. Doch was bringt einen Menschen dazu, sich die absonderlichsten Greuelmärchen auszudenken und dann steif und fest zu behaupten, er hätte das alles selbst erlebt. Germaine Tillion, die als Mitglied der Résistance in Paris verhaftet und später ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert wurde, hat dieses Phänomen wie folgt kommentiert: „Diese Personen [die sich Greuelmärchen ausdenken] sind in Wirklichkeit viel zahlreicher als man im allgemeinen glaubt, und ein Bereich wie die Welt der Konzentrationslager - leider wie geschaffen zur Erzeugung sadomasochistischer Vorstellungen - bot ihnen ein außergewöhnliches Betätigungsfeld. Wir haben zahlreiche geistig Geschädigte, halbe Gauner, halbe Narren erlebt, die sich eine imaginäre Deportation zunutze machten; wir haben andere - echte Deportierte - erlebt, deren krankhafter Geist sich bemühte, die Ungeheuerlichkeiten noch zu übertreffen, die sie selbst gesehen hatten oder von denen man ihnen erzählt hatte, und es ist ihnen gelungen. Es hat sogar Verleger gegeben, die einige dieser Hirngespinste drucken ließen und hierfür mehr oder weniger offizielle Zusammenstellungen benutzten. Doch sind diese Verleger wie auch die Verfasser jener Zusammenstellungen nicht zu entschuldigen, denn die einfachste Untersuchung wäre ausreichend gewesen, den Betrug zu entlarven”. 

[23. Juni 2005] 

Ein weiblicher Häftling namens Klara Hochhauser, 1932 in Budapest geboren, wurde Ende Oktober 1944 vom KZ Auschwitz mit insgesamt 577 jüdischen Schicksalsgefährtinnen ins Frauenlager Lenzing/Pettighofen (Oberösterreich) überstellt. Hochhauser aber meinte bis ins hohe Alter fälschlich, im KZ Mauthausen gelandet zu sein. In ihren Memoiren heißt es über den dortigen Arbeitseinsatz: "Es verging kein Tag, an dem nicht etliche Gefangene fehlten, wenn wir ins Lager zurückgingen. Die Zahl der Gefangenen verringerte sich rapide... Von den ursprünglich mehreren hundert Frauen waren noch ungefähr zwanzig übrig."

Hochhauser (nach späterer Heirat: Clare Parker) aussagen wurden von den Vergangenheitsbewältigern sogleich in Form einer "Autobiographie" sogleich in die Buch-Reihe "Mauthausen-Erinnerungen" als erster Band aufgenommen.  Herausgeber: das österreichische Innenministerium. Kürzlich nahm sich nun der Historiker Roman Sandgruber, Professor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Linz, des Falls an und veröffentlichte seine Erkenntnisse in der Wiener Tageszeitung "Die Presse": "Daß von den 577 Häftlingen in Lenzing/Pettighofen nur etwa 20 überlebt hätten, widerspricht den tatsächlichen Gegebenheiten diametral. Tatsächlich gab es in Lenzing/Pettighofen zwar schreckliche Schikanen, aber nur neun Todesopfer, auch wenn diese durch nichts zu rechtfertigen sind. Aber es macht schon einen Unterschied, ob die Todesrate bei 577 Lagerinsassen mit mehr als 95 Prozent angegeben wird oder 1,6 Prozent betrug, wie durch alle dazu vorliegenden Forschungen bestätigt wird."

Mit Blick auf die Strafverfahren gegen sog. "Holocaust-Leugner" auch in Österreich fordert Sandgruber das Innenministerium auf, bei KZ-Veröffentlichungen künftig doch bitte "alle Regeln der historischen Quellenkritik" zu beachten. Von Behördenseite wurde dazu erklärt, daß die Mauthausen-Texte vor allem für jugendliche Leser bestimmt, also "nicht wissenschaftlich intendiert" seien....

[8. Mai 2007]

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