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In seiner denkwürdigen Rede vom 20.10.1948 hat der deutsche Staatsrechtler
Professor Carlo Schmid, so sagte man uns, die Entstehung der Bundesrepublik
Deutschland als eine Organisation der Modalität der Fremdherrschaft
(OMF) bezeichnet. Obwohl diese klare Einschätzung der gewaltsamen
alliierten Intervention, die völlig in Vergessenheit geraten war,
für das Geschichtsverständnis der Deutschen und ihr Wiedererwachen
von elementarer Bedeutung ist, war ich dennoch bestürzt, als ich hörte,
daß Professor Schmid aus dieser Tatsache den Schluß gezogen
hätte, daß der Staat Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich
niemals Legitimation erlangt hätte.
Und dies dazu noch so kurz vor dem Erreichen der Wende. Denn dies wäre ja der erste und entscheidende Schritt in die Illegalität: Statt den Staat bloß verändern, vergrößern, in seinen Grenzen, seiner Verfassung verbessern zu wollen, ihm überhaupt in allen seinen Gliederungen die Existenz abzusprechen! Ohne die nötige Ausstattung ein großer Opfergang, welcher, wie wir nun erfahren, der völkerrechtlichen Rückendeckung durch Carlo Schmid entbehrt. Gegen diese Vision sträubte ich mich nicht nur wegen der fehlenden Mittel, sondern wegen der fehlenden Zustimmung des Volkes. Wissen wir doch nicht erst seit Mao, sondern seit Armin, seit Andreas Hofer und seit Robin Hood: Der Revolutionär muß im Volke schwimmen, wie der Fisch im Wasser! Mein Fehler bestand darin, zunächst auf die Richtigkeit mir zugesandter
Interpretationen der Rede von Carlo Schmid vertraut zu haben, ohne mich
selbst von der Gediegenheit solcher Deutung zu überzeugen. Ich meine,
nun darf ein verhängnisvoller Irrtum ausgeräumt werden!
„Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind, aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, – drücken wir es doch aus, wie es ist, eine Art von negativem Plebiszit –, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit [Also nicht für immer! Anm. d. Vf.] auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.“ (Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – in der Beratung zum Grundgesetz – am 20.10.1948, StenBer S 70.) Professor Carlo Schmid rügte in seiner denkwürdigen und bisher falsch interpretierten Rede übrigens nicht die Einführung der Demokratie, sondern im Gegenteil: deren Verweigerung. Einst meinte ich, klüger als das Volk zu sein, und ich wollte nicht verstehen, daß es nach 1945 die Intervention hingenommen hatte. Heute weiß ich, daß das Volk weise gehandelt und unter den Augen der alliierten Völkermörder eine Überlebensstrategie entwickelt hat, so daß uns die Vollendung des Morgenthau-Planes, wenn nicht gar der Kaufmann-Planes, auf den im Falle des Widerstandes vielleicht zurückgegriffen worden wäre, weitgehend erspart geblieben ist. So finde ich mich denn insgesamt in meiner Beurteilung, sowohl was den
unrechtmäßigen Schöpfungsakt der deutschen Staaten durch
ausländische Intervention nach 1945 betrifft, wie auch betreffend
der Anerkennung der die unsere Staaten allein durch die Duldung durch das
Volk erfahren haben, gerade durch jenen Mann bestätigt, den man in
jüngster Zeit oft irrtümlich unvollständig zitiert hat.
Nur so kann verhindert werden, daß hervorragende Verteidiger sich selbst ausschalten, ehe sie – ausgerüstet mit den neuesten Erkenntnissen – in die Erörterung der Sache selbst eintreten können. Jede verbale Verabschiedung von den geltenden Spielregeln des bestehenden
Rechtsstaates, an denen das völkische Lager auch nach 1948 zu recht
stets festgehalten hat, hätte uns jetzt, am Vorabend der großen
Wende, am Vorabend der Erntezeit, in
Vom Gefahrenpotential, den ein solcher Kurswechsels brächte, ganz zu schweigen: Wer mit 30 Mann zum Sturm auf die Bastille anträte, hinter dem braucht nur noch abgeschlossen zu werden. Nicht immer noch akademischer, noch philosophischer, noch spitzfindiger,
noch unverständlicher sollten wir dem Volke werden. Im Gegenteil:
Wir müssen zur Sprache des Volkes und zu den ihm geläufigen Begriffen
zurückkehren. Denn ohne das Volk sind wir nichts.
Alle namhaften volktreuen Parteien, die nach 1948 in deutschen Landen in Erscheinung traten, versuchten auf der Seite der bestehenden Gesetze zu stehen und überließen den Gesetzesbruch, die Verletzung des Grundgesetzes und die Willkür den Machthabern und die Randale deren anarchistischen Sympathisanten. Niemand aber hat diese volktreue Tradition so wirkungsvoll allem Volke vor Augen geführt, wie die „Freien Kameradschaften“: Keiner hat mehr junge Menschen für Deutschland gewonnen, als eben diese „freien Kameradschaften“, die, den Vorvätern erschütternd ähnlich, auf Seiten des Gesetzes und in eiserner Disziplin dem Terror und dem „Aufstand der Unanständigen“ immer wieder entgegentraten. Mochten die Mächtigen und deren Sympathisanten auch stets auf Seiten
von gesetzwidrigem Verbot und Chaos gestanden haben, die Herzen der Polizeibeamten,
die jene ausgesandt hatten, die Unsern in Schranken zu halten, hat diese
Jugend im Steinehagel des Systems längst gewonnen. Alles Volk konnte
sehen: Mit den Unsern ist das Gesetz!
Es gilt, den Aufstand, die Willkür und das Chaos weiterhin der Obrigkeit zu überlassen! Und wir weiterhin auf Seiten des Gesetzes: Selbst die von den Alliierten 1948 in arger List errichtete Ordnung, einschließlich des Grundgesetzes, enthielt immer noch allzu viele verborgene, positive Elemente, so daß sie von unseren Machthabern täglich gebrochen werden muß, wenn jene, statt den „Nutzen des deutschen Volkes zu mehren“, auf ihrem Weg voranschreiten wollen, dasselbe zu vernichten. Wie verlockend, ja wie zwingend muß es für uns sein, und wie einleuchtend, zum Aufstand für das Gesetz statt gegen das Gesetz aufzurufen. Denn dies ist ja der Unterschied zwischen dem illegitimen Terror und der legitimen Volkserhebung, daß letztere sich zuvor der Mehrheit begreifbar gemacht hat. Warum sollten wir die militärische Intervention der USA als Akt der Demokratie durchgehen lassen, wenn diese Intervention nach Carlo Schmid ein fundamentaler Verstoß gegen die Demokratie ist? Warum sollten wir das Verhalten von unredlichen Staatsanwälten, Richtern oder Politikern – allem Volke zum Unverständnis – nach den Gesetzen der Dreißigerjahre geißeln, wenn sie auch gegen die Gesetze von heute verstoßen? Wenn sie heute widerrechtlich die Beweise abschneiden, wenn sie heute die Welt gegen Deutschland verhetzen, wenn sie heute den Nutzen des Feindes mehren und dem Deutschen Volke Schaden zufügen? Statt den Nutzen des Deutschen Volkes zu mehren und Schaden von diesem abzuwenden, wie das bestehende Recht es befiehlt? Warum, verdammt noch mal, sollen wir die Machthaber aus der schuldhaften Verantwortung entlassen, fundamental gegen die BESTEHENDE ORDNUNG verstoßen zu haben, nur um dem Deutschen Volke Schaden zuzufügen? Und warum, verdammt noch mal, sollten wir uns, die wir im Namen – auch der geltenden Gesetze – Gericht halten werden können, nun ohne Grund in eine Illegalität begeben, die unsere völlige Ausschaltung – etwa im Wege von Masseninternierungen – absolut legitim erscheinen lassen würde? Jeder Versuchung, nun kurz vor dem Ziel und gar noch mitten im Fluß,
die Pferde zu wechseln und diese gegen Krokodile einzutauschen, sollte
standhaft zurückgewiesen werden!
Wir brauchen uns bei unserem Bekenntnis zur deutschen Demokratie nun nicht mehr nur auf die alten Germanen, den Rütlischwur oder gar auf Adolf Hitler zu berufen, sondern wir können uns nun auch auf den Sozialdemokraten Professor Carlo Schmid stützen: Die Verletzung des demokratischen Prinzips allein machte die gewaltsame Intervention der Alliierten zur OMF! Wir, das volktreue Lager, haben den bisherigen Kurs nun als richtig bestätigt bekommen und brauchen, ja dürfen, von diesem Kurs nicht abweichen. Gerd Honsik
[19. Februar 2006] Der Fortbestand des Deutschen Reiches >> .. |