Search the web powered by FreeFind ![]()
Suche "Afghanistan" in den Schlagzeilen
NETHOTELS KÄRNTEN
![]()
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
vom 4. November 1950:Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.
Grundgesetz des Parlamentarischen Rates vom 8. Mai 1949:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Beschluss der provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs
vom 30. Oktober 1918:Jede Zensur ist als dem Grundrechte der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.
E-mail: Schriftleitung