Der freiheitliche Justizsprecher, Nationalratsabgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer, weist die Kritik seines SPÖ-Kollegen Dr. Hannes Jarolim an OLG-Richter Dr. Ernest Maurer im Zusammenhang mit der Revision der erstinstanzlichen Entscheidung gegen Holocaust-Leugner  David Irving als völlig inakzeptabel zurück.

Es gehe nicht an, so Fichtenbauer, dass eine politische Partei die Entscheidung eines unabhängigen Richters in Frage stelle, nur weil dieser vorgeblich einer anderen politischen Partei, in diesem Falle der FPÖ, nahe stehe. Der weltanschauliche Pluralismus gehöre zu den Grundpfeilern jeder modernen rechtsstaatlichen Demokratie und werde durch die demokratisch gewählten politischen Parteien repräsentiert. Die Objektivität und Qualifikation eines Richters allein wegen seiner Nähe zur freiheitlichen Weltanschauung in Frage zu stellen und diesem politische Befangenheit zu unterstellen, sei ein ungeheuerlicher und völlig inakzeptabler Versuch, die unabhängige Justiz in Österreich durch eine "politisch korrekte" Meinungsdiktatur zu ersetzen.

Fichtenbauer legt Wert darauf, dass es ihm nicht um die Verteidigung der konkreten Entscheidung, also die Bewertung von David Irving und dessen Weltbild, gehe, sondern um den altbekannten Reflex, die FPÖ in die Nähe nationalsozialistischer Gesinnung rücken zu wollen. "Die FPÖ ist eine lupenrein demokratische Partei, die sich stets von jeder Form nationalsozialistischen Gedankenguts distanziert hat", stellt der freiheitliche Justizsprecher klar. Außerdem, so Fichtenbauer weiter, sei die Entscheidung in Sachen Irving von einem Dreiersenat getroffen worden, in dem Ernest Maurer nur eine Stimme gehabt habe.

Fichtenbauer ist der Meinung, dass die Unabhängigkeit der Rechtssprechung um jeden Preis gewahrt bleiben müsse, und sieht in Jarolims Kritik einen unqualifizierten Vorstoß in die genau gegenteilige Richtung.

[7. Januar 2007]

Politjustiz

Am 20. 12. 2006 hat das Oberlandesgericht Wien die Entscheidung zum Strafmaß für David Irving getroffen, scheinbar wurde bei der Terminfestlegung in Hinblick auf eine etwaige Freilassung Irvings das Ende der Holocaustkonferenz in Teheran berücksichtigt. Sowohl Irving als auch der Staatsanwalt (dieser erst Tage nach dem Urteilsspruch, wahrscheinlich erhielt er entsprechende "Ratschläge") hatten gegen das Urteil berufen.
Der Rest der Gefängnisstrafe nach dem Skandalurteil gegen David Irving wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die österreichisaschen Behörden entblödeten sich aber nicht,  Irving in "Abschiebehaft" zu nehmen, und ihn erst am 21. 12. abends per Eskorte in ein Flugzeug nach London zu verfrachten. Außerdem verhängte das ÖVP-Innenministerium ein Aufenthaltsverbot für Irving.

Wie Ernest Maurer, der Vorsitzende des Berufungssenats am OLG Wien, in der Urteilsbegründung ausführte, komme im vorliegenden Fall dem "außerordentlich lang zurückliegenden Tatzeitraum" sowie "dem bisher untadeligen Wandel des Angeklagten" eine "ganz dominante Bedeutung" zu. David Irving hatte im Jahr 1989 bei Vorträgen in Wien und Leoben sowie in einem Zeitungsinterview die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritten sowie die Massenvernichtung der Juden angezweifelt.

Für das Wiener Oberlandesgericht (OLG) lag im Unterschied zur Einschätzung von Oberstaatsanwältin Marie-Luise Nittel, die aus generalpräventiven Gründen eine höhere Strafe für Irving gefordert hatte, auch keine Tatwiederholung vor. Senatspräsident Maurer sprach von einer "Tateinheit", der britische Publizist habe "im engen zeitlichen Kontext einer Vortragsreihe" seine als nationalsozialistische Wiederbetätigung anzusehenden Thesen verbreitet.

Unter Berücksichtigung all dessen sei es möglich, einen Strafteil von zwei Jahren unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachzusehen, zumal davon auszugehen sei, dass Irving nach seiner Enthaftung Österreich unverzüglich verlassen und nach England zurückkehren werde, stellte Maurer fest. Die neuerliche Begehung einer strafbaren Handlung sei daher "nicht zu vermuten".

Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG), deren Vertreter 1989 die Anzeige erstatteten, sprach im Zuge der Strafaussetzung für Irving von einem "Fehlurteil". Weder würde es sich um einen "lang zurückliegenden Tatzeitraum" noch um um einen "bisher untadeligen Wandel des Angeklagten" handeln. Vielmehr sei Irving eine bereits häufig aufgefallene "Ikone der Neonaziszene".

Entsetzen löste das Urteil im Wiesenthal-Center in Jerusalem aus. Direktor Efraim Zuroff sprach von einer "schrecklichen Entscheidung zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt". Irving sei "im ideologischen Sinn wahrscheinlich der gefährlichste Holocaust-Leugner der Gegenwart", so Zuroff.

Am 4. 9. 2006 hat der Oberste Gerichtshof Österreichs die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die  Verurteilung Irvings vom 20. 2. 2006 abgelehnt. Das Gericht hätte das Urteil aufheben müssen, da das Gesetz, wonach man sog Holocaustleugnung als 
Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus verurteilen darf, erst 1992 beschlossen wurde, die Aussagen Irvings aber 1989 gemacht wurden. ("Wir haben in Österreich im Jahr 1992 aus gewichtigen Gründen das Leugnen und Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermordes explizit unter Strafe gestellt", erklärte die österreichische Außenministerin Plassnik (ÖVP) kürzlich.. ) Zum Zwecke der Verurteilung von "Holocaustleugnern" mußte im Jahre 1992 eigens der § 3h geschaffen, der lautet: Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Irving wurde praktisch rückwirkend nach § 3h verurteilt, obwohl im Urteil formal nur der § 3g erwähnt wurde.

Falls der sog. Verteidiger dies in der Nichtigkeitsbeschwerde nicht vorgebracht haben sollte, so hätte der OGH von sich aus darauf verweisen und das Urteil aufheben müssen. 

[16. Dezember 2006]

Irving droht neue Anklage

Ein Interview, das der englische Historiker David Irving Ende Februar 2006 von seiner Gefängniszelle aus der  BBC gegeben hat, will die Staatsanwaltschaft am Landesgericht Wien dazu nutzen, eine neuerliche Anklage wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" gegen Irving zu erheben.

Der Schuldspruch vom 20. 2. 2006 hat ja den kleinen Schönheitsfehler, dass das Gesetz, wonach man "Holocaustleugnung" zur "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" erklären kann, erst im Jahre 1992 beschlossen wurde, wogegen die zu beurteilenden Äußerungen Irvings aus dem Jahre 1989 stammten (s. u.). 

Irving hat in dem Interview mit der BBC die Opferzahlen in Auschwitz, die laut Urteil des Nürnberger Prozesses von 1946  vier Millionen betragen, angezweifelt und die organisierte Vernichtung von Juden unter Aufsicht Hitlers als "nicht beweisbar" bezeichnet.

Irving könnte nun eine neuerliche - diesmal formal rechtmäßige - Anklage drohen. Die Staatsanwaltschaft hat das Landesamt für Verfassungsschutz mit weiteren Erhebungen betraut. 

Nach diesen jüngsten Äußerungen könnte man Irving immerhin nach dem § 3h aus dem Jahre 1992 anklagen, dieser lautet: Nach § 3g (Wiederbetätigung auf sonstige Weise) wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Wem die Stunde schlägt >>

 For Whom the Bell Tolls >>

Skandalurteil gegen David Irving

Wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" wurde David Irving am 20. 2. 2006 am Landesgericht Wien zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Natürlich haben die Äußerungen David Irvings zu geschichtlichen Ereignissen nichts mit einer Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus zu tun, weswegen für solche Fälle von "Holocaustleugnung" im Jahre 1992 in Österreich eine eigenes "Verfassungsgesetz" (§3h) beschlossen, das einfach "Holocaustleugnung" zur Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus erklärt. Da  Äußerungen Irvings aus dem Jahre 1989 zu beurteilen waren, ist eine Verurteilung nach diesem Paragraphen 3h nicht möglich gewesen. Somit ist auch eine Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz 3g (s. u.) offensichtlich nichtig, da erst der §3h eine Verurteilung nach §3g ermöglicht. Ob das wenigstens jetzt in der angekündigten Nichtigkeitsbeschwerde Irvings angeführt wird ist zu hoffen. In der Nationalzeitung wurde ein Dr. Schaller als ein Verteidiger Irvings genannt, dieser ist aber nicht in Erscheinung getreten. Zweifellos wäre seine Taktik konsequenter gewesen als die merkwürdigen Selbstbezichtigungen Irvings in der Hauptvehandlung, zu denen der erste Verteidiger geraten haben dürfte. Möglicherweise hat Irving in Unkenntnis der österreichischen Verhältnisse Dr. Schaller abgelehnt.

Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, ist zufrieden: "Großartig, ich gratuliere der österreichischen Justiz." Sie habe sich von Irvings Schauspielerei nicht beeinflussen lassen. "Das ist ein Muster-Urteil für ganz Europa", so Muzicant zur "Presse". Kritische ausländische Pressestimmen - die Strafhöhe betreffend - will er nicht gelten lassen: "Die englischen Zeitungen schreiben jede Menge Unfug. Ich bin froh, dass bei uns die Pressefreiheit dort ihre Grenzen hat, wo der Holocaust geleugnet wird."

Bereits der Haftbefehl vom 8. 11. 1989 soll auf Betreiben der israelitischen Kultusgemeinde Wien ausgestellt worden sein. Irving hatte vorher mehrere Vorträge in den österreichischen Bundesländern mit Genehmigung und in Anwesenheit von Beamten der Staatspolizei gehalten.

Anfang Februar 2006, rechtzeitig vor dem Prozess, war der Leiter des "Simon-Wiesenthal-Zentrums" Jerusalem Zuroff in Wien und traf  auch die Justizministerin...

Am 21. 2.  wurde bekannt, dass auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt hat, da er das Strafmaß als zu niedrig ansieht !!

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Medienjustiz >>

Interview mit dem Verteidiger Dr. Schaller >>

Meinungsfreiheit in der EU
Großer Andrang im Landesgericht Wien am 20. 2. 2006

Die Rechtsmeinung, dass der Historiker David Irving von der österreichischen Justizmaschinerie völlig rechtswidrig inhaftiert wurde, ist vielleicht zuletzt auch dem Angeklagten selbst zur Kenntnis gebracht worden. Ein (laut "Nationalzeitung") angeblicher Verteidiger Irvings, Dr. Schaller,  erklärte am 16. 2. 2006 in der Nationalzeitung: Meines Erachtens müsste Irving freigesprochen werden. Selbst wenn er gesagt hätte, was man ihm vorwirft. Im Jahr 1989 hat der erst 1992 eingeführte Paragraf 3h des Verbotsgesetzes noch nicht gegolten. Nach dieser Vorschrift wird in Österreich bestraft, wer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht. Und es existierte noch nicht einmal die Rechtsprechung zum § 3g, der bis zur Einführung des § 3h dazu diente, die Gaskammerleugner zu bestrafen, und der jetzt gegen Irving ins Feld geführt wird. Man sollte diese Bestimmung einmal gelesen haben. § 3g des Verbotsgesetzes lautet: „Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.“ Der namhafte, NS-unverdächtige Strafrechtslehrer Professor Dr. Theodor Rittler hat über den § 3g Verbotsgesetz in seinem Lehrbuch des Strafrechts in den 60-Jahren Folgendes geschrieben: „Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung.“ Woher also sollte angesichts der Vagheit des Tatbestands ein britischer Staatsangehöriger – ein Ausländer – 1989 wissen, dass das Bestreiten der Massentötungen in Gaskammern in Österreich als verbotene Betätigung im nationalsozialistischen Sinn zu qualifizieren ist? Im selben Jahr ist ja sogar in Feldkirch der von mir vertretene Walter Ochensberger noch freigesprochen worden.

Auf diesen Tatbestand haben wir bereits vor drei Monaten, am 23. 11. 2005 hingewiesen (s. u.), als in der Systempresse  angebliche Aussagen seines damaligen Verteidigers auftauchten, wonach Irving seine Meinung geändert habe, da er in sowjetischen Archiven die Existenz von Gaskammern bestätigt gefunden habe....

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Aus der Hauptverhandlung vom 20. 2. 2006:

Irving erklärt, warum er seinen eigenen "Thesen" plötzlich abschwört: "Es war ein methodischer Formfehler, indem ich sagte, dass es keine Gaskammern gegeben hat." Er habe auf ein falsches Gaskammer-Gutachten vertraut. Außerdem habe er 1992 im englischen Staatsarchiv Aufzeichnungen des stellvertretenden Lagerkommandanten des KZ Auschwitz entdeckt. "Er beschreibt in sehr überzeugender Form die Vernichtung." 

Nun spielt der Richter auf eine Äußerung an, die Irving im November 1989 im steirischen Leoben abgegeben hatte: "Würden Sie Auschwitz-Überlebenden heute noch sagen, dass sie Fälle für die Psychiatrie sind?" Irving schränkt ein, dass er dies zwar nicht genau so gesagt habe, fügt aber eilig an: "Ich muss mich bei den Leuten entschuldigen, dass ich manchmal meine Worte nicht auf die Goldwaage gelegt habe." Und: "Mir tun all die unschuldigen Opfer Leid, die im Holocaust gestorben sind." Staatsanwalt Michael Klackl will verhindern, dass sich der Brite mit einer Serie von Entschuldigungen aus der Verantwortung stiehlt: "David Irving ist ein gefährlicher Geschichtsverfälscher, dessen Bedeutung über die angeklagten Fakten hinaus geht und nicht unterschätzt werden darf." Im Sog des nun geführten Prozesses wegen NS-Wiederbetätigung werde der Brite "zum Märtyrer des Rechtsextremismus hochstilisiert, dem von der österreichischen Strafjustiz übel mitgespielt wird".

Klackl erinnert daran, dass der Angeklagte ("er ist alles andere als ein Historiker") bisher hunderte zustimmende Briefe in die U-Haft bekommen hat. Richter Liebetreu präzisiert: "600 Briefe und hab alle gelesen, ehe ich sie weitergeleitet habe." - "Briefe aus aller Welt", alle bis auf einen einzigen hätten Irving Mut gemacht. Der Angeklagte entschuldigt sich gleich nochmal: "Ich bedaure, dass Österreich durch meine Anwesenheit in ein schiefes Licht geraten ist."

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Irving erhielt im Gefängnis Unmengen an Post aus aller Welt. 200 bis 300 Schreiben landen pro Woche in seiner Zelle, wobei es sich bei den Absendern ausschließlich um Sympathisanten handeln soll.

Die Briefe kommen aus Australien, Neuseeland, Kanada, China und den meisten europäischen Staaten oftmals mit dem Zusatz "an den politischen Gefangenen". Irving kann nur die wenigsten davon beantworten.

Der nächste Haftprüfungstermin für den in Wien rechtswidrig inhaftierten Hitoriker  David Irving wurde willkürlich von Mitte Dezember 2005 auf den 29. Januar 2006 verschoben. Die für den Fall vorgesehenen drei Berufsrichter können sich wegen anderer Arbeiten z. Z. nicht mit dem Fall beschäftigen, sodass die Hauptverhandlung entgegen früherer Ankündigungen frühestens im Februar 2006 stattfinden wird.

[6. Dezember 2005]

 Der Fall Irving >>

Untersuchungshaft für D. Irving verlängert

Am 25. 11. 2005 wurde im Landesgericht Wien die Untersuchungshaft für den Historiker David Irving um vier Wochen verlängert. Als Begründung wurde Flucht- und Tatbegehungsgefahr angegeben. Früher hieß das "Wiederholungsgefahr", womit man zugab, dass der Angeklagte schon für schuldig angesehen wurde. Die lange Untersuchungshaft läßt aber darauf schließen, dass Irving von den Zensoren ohnehin schon als schuldig angesehen wird. Man will in Wirklichkeit den §3h des Verbotsgesetzes rückwirkend anwenden, obwohl das nicht in der Anklageschrift steht, da dieser Paragraph erst 1992 Gesetz wurde. Da aber seither alle Prozesse und Verurteilungen über unerwünschte Meinungen nach § 3h erfolgten, wird es das Gericht schwer haben nachzuweisen, dass man denselben Tatbestand mit dem bloßen §3g (g wie Gummi) verfolgen kann. Wenn man allerdings in solchen Prozessen als Geschworene z. B. Roma einschleusen kann, deren Verwandte bei einem den Rechten zugeschriebenen Bombenanschlag ums Leben kamen, dann ist jeder Schuldspruch möglich.

[25. 11. 2005]

Irving soll nach Gummiparagraph 3g des Verbotsgesetzes angeklagt werden

David Irving wurde am 23. 11. 2005 im Landesgericht Wien die eiligst zusammengeschusterte Anklageschrift der Wiener Staatsanwaltschaft zugestellt. Darin wird er für seine Äußerungen von 1989 nach Paragraph 3g des NS-Verbotsgesetzes angeklagt. 

Das NS-Verbotsgesetz verbietet die NSDAP und stellt im §3 die Wiederbegründung der NSDAP oder ihrer Organisationen wie SA, SS usw. unter Strafe. Der § 3 laute : "Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die Ziele der NSDAP zu betätigen." Dann folgen Einzelheiten über NS-Organisationen. Der § 3g lautet dagegen: "Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft."

Nun kann man Äußerungen eines Historikers zu Ereignissen der Zeitgeschichte beim besten Willen nicht nach diesem § 3g verurteilen. Deswegen wurde zum Zwecke der Verurteilung von "Holocaustleugnern" im Jahre 1992 der § 3h geschaffen, der lautet: Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Dieser Zusatz wurde erst 1992 vom österreichischen Parlament beschlossen, dabei mußten auf Befehl Haiders auch die FPÖ-Abgeordneten zustimmen, darunter auch der jetzt von einer solchen Anklage bedrohte J. Gudenus. Seither gab es eine Unzahl von Verurteilungen nach diesen Gummiparagraphen 3g und 3h für reine Äußerungen zur Zeitgeschichte. Dabei urteilen Geschworene Laienrichter, die nach Vorliebe der Verfolgungsbehörden unter eingebürgerten Ausländern, verfolgten Gruppen oder Linken ausgesucht werden. Ein junger Mann wurde z. B. zu 15 Jahren nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt, dann wurde ausnahmsweise bekannt, dass unter den Geschworenen zwei "Roma" aus einem Ort im Burgenland waren, wo kurz vorher ein Bombenattentat stattgefunden hatte, das man den "Rechten" in die Schuhe schieben wollte. Normalerweise erfährt man so gut wie nichts über die Zusammensetzung der "Geschworenen".

Natürlich würden die Verfolgungsbehörden den § 3h gerne auf David Irving anwenden, da seine Äußerungen aber aus dem Jahre 1989 stammen, wäre das eine rückwirkende Anwendung eines Gesetzes und das will man scheinbar nicht noch einmal versuchen. Es wurde mit §3h Verbotsgesetz bereits mindestens einmal versucht, das Urteil wurde aber aufgehoben.

Wahrscheinlich hoffen die Verfolgungsbehörden darauf, dass Irving jetzt noch entsprechende Äußerungen macht, was besonders mit Hilfe eines vom Gericht instruierten Pflichtverteidigers bewerkstelligt werden könnte, worauf man den auf  Irving zugeschnittenen § 3h doch noch anwenden könnte.....

[23. November 2005]
 


 
Historiker David Irving wegen "Leugnung des Holocausts" in Wien verhaftet 

Der revisionistische Historiker David Irving wurde am 11. November 2005 in der Steiermark von der Polizei festgenommen und in das Landesgericht Wien eingeliefert. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl aus dem Jahre 1989 wegen "Wiederbetätigung gegen den Nationalsozialismus" vor, weil er laut Aussage einer Zeugin die Existenz von Gaskammern in Auschwitz bezweifelt haben soll.

Irving wollte in Wien bei der Burschenschaft Olympia einen Vortrag über die Verhandlungen Eichmanns mit den jüdischen Führern Ungarns Brand und Kastner halten. Vorher besuchte er den schweizer Schriftsteller Hochhuth. Es wird vermutet, dass die politische Polizei Telefongspräche und E-mails Irvings abgehört hat, wodurch er auf der Autobahn bei Hartberg aufgelauert werden konnte. Irving hatte am Tag seiner Festnahme schon mit Vertretern der Burschenschaft Olympia in Wien verhandelt. Die Festnahme Irvings wurde von den österreichischen Behörden wahrscheinlich auf Anweisung der ÖVP-BZÖ-Regierung mehrere Tage geheimgehalten. Scheinbar hat man sich vor weiteren Maßnahmen nach den Wünschen der jüdischen Freunde erkundigt. Der ursprüngliche Haftbefehl soll ja auch auf Wunsch von Anführern der Israelitischen Kultusgemeinde Wien erlassen worden sein. Das Schreiben des österreichischen Botschafters in London an eine jüdische Organisation (s. u. ) läßt darauf schließen, dass die österreichischen Behörden unter strengster Geheimhaltung die Wünsche jüdischer Organisationen erfüllen will. Mit dieser Inhaftierung eines namhaften Historikers hat die Kampf  gegen die Meinungsfreiheit in Österreich wieder einen neuen Höhepunkt erreicht. Äußerungen von Historikern zur Zeitgeschichte haben mit Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus nach §3g des österreichischen Verbotsgesetzes absolut nichts zu tun. Das hat der Gesetzgeber selbst durch Einführung des §3h im Jahre 1992 selbst zugegeben. Der §3h ist natürlich auch eine Kulturschande und widerspricht den Menschenrechten und den internationalen Übereinkommen zur Wahrung der Meinungsfreiheit.

Irving wurde in Österreich bereits 1984 wegen "Leugnung des Holocausts" festgenommen und dann abgeschoben.

[16. November 2005]

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1991 wurde ein britischer Journalist namens David Irvine in Wien mit David Irving verwechselt und in einem Wiener Hotel von vier Polizisten festgenommen. Irvine arbeitete gerade an einer Dokumentation über Hitler für einen britischen TV-Sender und hatte zahlreiche Schriften über Hitler in seinem Hotelzimmer, was von der Polizei als zusätzlicher Beweis gewertet wurde.

Im Jahre 1992 versprach der österreichische Botschafter in London in einem geheimen Brief an eine jüdischen Organisation in London die Verhaftung Irvings, trotzdem konnte Irving am 12. Mai 1992 und am 1. Juli 1993 Österreich offiziell unter Vorlegung seines Passes besuchen, sodass er der Meinung war, der Haftbefehl sei verjährt. Irvings Besuch vom 12. 5. 1992 wurde in dem Brief des Botschafters abgestritten, dieser Besuch war aber Anlass für die Anfrage der jüdischen Organisation:

To
Mr. Neville Nagler
Chief Executive
The Board of Deputies
of British Jews...
London, WC1H OEZ

London, 22nd June, 1992

Dear Mr. Nagler,

Following my letter of 11th June I have now received information from the Austrian Ministry of the Interior regarding David Irving.

According to this information, the warrant for Mr. Irving's arrest issued on 8th November 1989 by the Criminal Court Vienna continues to be valid. Since the issue of that warrant, and in particular on Sunday, 12th May 1992, no stay of David Irving in Austria was recorded by the Austrian security authorities.[1]

Yours sincerely,

Walter F. Magrutsch
The Austrian Ambassador

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Der Haftbefehl vom 8. 11. 1989 soll auf Betreiben der israelitischen Kultusgemeinde Wien ausgestellt worden sein, Irving hatte vorher mehrere Vorträge in den österreichischen Bundesländern mit Genehmigung und in Anwesenheit von Beamten der Staatspolizei gehalten.

Berufung Irvings wurde abgelehnt

Dem Wunsch auf Berufung gegen die Verurteilung Irvings vom 11. 4. 2001 wurde nicht stattgegeben. Drei Lordrichter lehnten es ab, das Verfahren neu aufzurollen, an dessen Ende Irving im vergangenen Jahr als "aktiver Holocaust- Leugner, Antisemit und Rassist" bezeichnet werden durfte. 

Er muß nun die Kosten der Verteidigung in Höhe von umgerechnet über sechs Millionen Mark (drei Millionen Euro) tragen. Irving hatte dies mit einer Klage gegen die US-Historikerin Deborah Lipstadt selbst herbeigeführt. Lipstadt hatte ihn in ihrem 1994 erschienenen Buch "Denying the Holocaust" (Die Leugnung des Holocaust) als "Hitler-Bewunderer" und "einen der gefährlichsten Sprecher für die Leugnung des Holocaust" bezeichnet.

Irving warf ihr vor, mit dieser Beurteilung seinen Ruf zerstört zu haben, so daß nun kein großer Verlag mehr seine Bücher herausgeben wolle. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das oberste britische Zivilgericht Irvings Wissen über den Zweiten Weltkrieg als "beispiellos". Genauso unstrittig sei aber auch, daß er "die Verbrechen der Nazis" systematisch verharmlose und dafür auch vor der Fälschung von Fakten nicht zurückschrecke, behaupteten die Richter. 

Seine Berufung gegen das Urteil des High Court hatte Irving mit Spenden von Gesinnungsgenossen finanziert. Bei der Entscheidung der Lordrichter war Irving selbst nicht im Gericht anwesend: Er warb für sein neuestes Buch über den britischen Kriegspremier "Churchills War".

[20. Juli 2001]

< Politjustiz
 
            David Irving verliert Ehrenbeleidigungsrozeß

Bei dem Prozeß in London vor dem Royal High Court, dem obersten Zivilgericht in England, wollte Irving erreichen, daß die amerikanische Antifaschistin Deborah Lipstadt nicht mehr behaupten darf, Irving sei ein Hitler-Bewunderer und Holocaust - Leugner.

In dem Urteil vom 11. April 2000 wurde dieser Antrag  jedoch von Richter Charles Gray zurückgewiesen. Richter Gray sagte in seinem Urteil u. a., Irving sei ein aktiver Holocaust-Leugner, ein antisemitischer Rassist und lasse sich mit Rechtsextremisten ein, 
um den Neonazismus zu fördern.

David Irving nannte das Urteil pervers. Er habe nicht behauptet, 
es gebe keinen "Holocaust", sondern bezweifle nur die Zahl der jüdischen Opfer und eine systematische Tötung in Gaskammern.

Eine Berufung Irvings gegen das Urteil wurde vom Richter abtgelehnt. Irving kann aber wahrscheinlich direkt beim Apellationsgericht eine Berufung einlegen. Die Gerichtskosten von ca. 2 Millionen Englischer Pfund(6,5 Mill. DM), die Irving tragen soll, sind auch ein wirksames Mittel, um solche unliebsame Historiker mundtot zu machen.

In Westdeutschland wurde vor Jahren der damalige NPD - Vorsitzende Günther Deckert wegen "Volksverhetzung" verurteilt, weil er bei einer Versammlung mit Irving dessen Rede übersetzte.
Später gab es noch Zusatzstrafen, weil Deckert z. B. in Briefen 
aus dem Gefängnis das Wort "Holo" statt Holocaust verwendete.

[11. April 2000]

Politjustiz
  David Irving  nach der Urteilsverkündung am 11. April 2000
  vor dem Gerichtsgebäude (Royal High Court) in London
 
                Holocaust-Leugner auch in der Schweiz

Bereits am 10. April 2000 wurde der Schweizer Schriftsteller Gaston - Armand Amaudruz vom Strafgericht Lausanne zu einem Jahr Haft unbedingt wegen Verstoßes gegen das seit 1995 geltende Anti - Rassismus Gesetz verurteilt. 

Amaudruz mußte sich wegen dreier Artikel verantworten, die er nach dem Inkrafttreten der neuen Antirassismus-Strafnorm am 1.Januar 1995 in seinem Mitteilungsblatt "Courrier du Continent" veröffentlicht hatte. In den drei Artikeln leugnete er den "Holocaust" an Juden, bestritt die Existenz der Gaskammern und
verurteilte die "Rassenmischung". 

Am ersten Prozeßtag, am 3. April 2000 sagte Amaudruz, er 
glaube nicht an die Gaskammern, den "Holocaust" und verteidigte
den Revisionismus. Nebst seinen Aussagen stand am ersten Prozeßtag auch die Erweiterung der Anklageschrift im Zentrum.
Während mehr als drei Stunden wurde Amaudruz vor dem Strafgericht in Lausanne befragt. Amaudruz drohten nach der Antirassismus - Strafnorm bis zu drei Jahre Gefängnis und 40.000 Franken Buße. 

Während der Verhandlung bezeichnete sich der 79-Jährige zwar als Rassist, ein Antisemit sei er aber nicht, erklärte Amaudruz 
auch nach mehrmaligem Nachfragen des Gerichtspräsidenten Michel Carrard. Kurz darauf kritisierte Amaudruz den Jüdischen Weltkongress (WJC) im Bezug auf den Vergleich mit den
Schweizer Banken und die Antirassismus-Strafnorm. Und die Existenz der Gaskammern anerkennt der Waadtländer nicht, da 
es seinen Angaben nach keine Beweise gebe. An dieser Überzeugung könnten auch Aussagen von jüdischen 
Überlebenden nichts ändern, so Amaudruz. 

Gerichtspräsident Carrard bezichtigte den Angeklagten
der Provokation, da dieser in der jüngsten Ausgabe seines
Mitteilungsblattes unter dem Titel "Es lebe der Revisionismus" nochmals alles negierte, was den "Holocaust" betrifft. Wegen dieses Artikels in der April - Ausgabe des "Courrier du 
Continent" wurde am Montag auch die Anklageschrift erweitert. Amaudruz sagte, daß er den Artikel extra für das Gericht geschrieben habe. 

Zu Prozeßbeginn hatte Verteidiger Patrick Richard den Status
der drei Gruppierungen in Frage gestellt, die als Privatkläger auftreten. Es waren dies der "Schweizerische Israelitische Gemeindebund" und die "Internationale Liga gegen Rassismus 
und Antisemitismus" und der "Jüdische Weltkongreß". Das Gericht lehnte den Antrag ab, da Organisationen wie die internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) nach Ansicht des Gerichtes die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. 

Amaudruz bot auch nach dem Jänner 1995  revisionistische Bücher zum Verkauf an. Die Staatsanwaltschaft hatte
vergangenen Mittwoch für den 79-Jährigen eine 15 - monatige Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte
für Milde und verlangte für Amaudruz eine Geldstrafe und eine "geringe Freiheitsstrafe". Der Verurteilte hat fünf Tage Zeit,  Rekurs gegen das Urteil zu erheben. 

[11. April 2000]

 < Justiz