Pelinka inszeniert Anzeigenkampagne gegen Haider

Die Äußerungen des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (FPÖ) beim Aschermittwoch-Treffen in Ried wurden vom Innsbrucker Politiologen Pelinka für eine Gruppenanzeige gegen Haider ausgnutzt. "Wir sind überzeugt, daß ein solches Spiel in der politischen Kultur Österreichs keinen Platz haben darf", sagt der von Pelinka vorgeschobene Innsbrucker Universitätsprofessor Max Preglau. Er bezieht sich auf Haiders Aussagen über den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant ("Dreck am Stecken"). Gemeinsam mit elf Freunden hat der Chef des Soziologie-Instituts der Universität Innsbruck deshalb bei der Staatsanwaltschaft Ried schriftlich Anzeige erstattet. Preglau und Kollegen (angeführt vom linken Politologen Anton Pelinka) sind der Überzeugung, daß sich Haider mit seinen Äußerungen der Verhetzung (nach 283 StGB) schuldig gemacht hat. In der Anzeige werden sieben Vorfälle als Beweis angeführt. Preglau und seine Freunde wollen das Argument der FPÖ, das Wortspiel Haiders mit dem Namen Ariel sei ein "Witz" gewesen, nicht gelten lassen. FP-Generalsekretär Peter Sichrovsky reagierte in einer Aussendung mit scharfer Kritik auf die Anzeige. Die Gruppe, der Pelinka angehöre, "deckt politisch korrekten Antisemitismus". Überhaupt herrsche in Österreich hinsichtlich des Umgangs mit "judenfeindlichen Polemiken" eine Heuchelei, erklärte Sichrovski. 

[27. April 2001]

< Justiz
 
Haider auch wegen Äußerung zu Omofuma verurteilt

Eine neuerliche Verurteilung Jörg Haiders in einem Beleidigungsverfahren ist immerhin ein Beweis für die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich, die in letzter Zeit wegen eines freiheitlichen Justizministers von den linken Medien angezweifelt wurde. Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) hat in erster Instanz ein Zivilgerichtsverfahren in der Causa Marcus Omofuma verloren. Das Wiener Handelsgericht erklärte am 23. 4. 2001  Haiders Behauptung, der bei seiner Abschiebung ums Leben gekommene  Nigerianer sei ein Drogendealer gewesen, für ehrenrührig und unwahr. Der Prozess war von Omofumas Hinterbliebenen,  vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger, angestrengt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Haider hatte laut Urteilsbegründung im September 1999 im ORF-Radio gesagt: "Ich hätte mir gewünscht, daß ein Regierungsmitglied mal die Frage gestellt hätte, was hat denn dieser Drogendealer, der da ums Leben gekommen ist, alles an
unseren Kindern verbrochen, denen er die Drogen verabreicht hat?"

Anwalt Zanger klagte im Namen von Omofumas Tochter Franziska - sie lebt mit ihrer Mutter in der BRD - und bekam nun  Recht. Im Urteil, heißt es, die inkriminierte Äußerung stelle "eine Kreditschädigung und eine  Ehrenbeleidigung dar." Daß "der Beklagte Omofuma nicht namentlich erwähnt hat, schadet nicht, da der  Gemeinte für die Hörer eindeutig identifizierbar war. ( . . .) Der Wahrheitsbeweis, daß Omofuma Drogenhändler gewesen sei,
wurde nicht erbracht." Laut Erstinstanzurteil müsse Haider seine Aussage im Radio widerrufen und die Prozesskosten der    klagenden Partei übernehmen

In einer Woche jährt sich der Todestag von Marcus Omofuma zum zweiten Mal. Der Nigerianer starb am 1. Mai 1999, nachdem er während seiner Abschiebung via Flugzeug wegen Randalierens gefesselt und geknebelt worden war. 

[23. April 2001]


 
Haider als Verharmloser des Nationalsozialismus

Der Politologe Anton Pelinka wurde am 17. 4. 2001 vom Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz vom Vorwurf der üblen Nachrede  freigesprochen. Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) hatte Pelinka geklagt, weil dieser im italienischen Fernsehen gesagt hatte: "Haider hat in seiner Karriere immer wieder Aussagen gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus zu werten sind. Er hat einmal die Vernichtungslager ,Straflager' genannt." In der Urteilsbegründung heißt es: Pelinkas Aussage sei "noch nicht unverhältnismäßig überzogen bzw. bewegt sich innerhalb des Sachbezogenen, und demnach bleibt für eine persönliche Diffamierung allein kein Raum". Das Oberlandesgericht betonte unter anderem, daß Haider eine "deutlich weiter gezogene Toleranzgrenze zu akzeptieren hat" - gerade als "ständig medienpräsenter Politiker", der "gerade nicht durch seine Zurückhaltung gegenüber dem politischen Gegner einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erlangt hat". 

Pelinka meinte zu seinem Freispruch: "Haider ist nun ein gerichtsnotorischer Verharmloser des Nationalsozialismus." Das Urteil sei für Österreich und die österreichische Demokratie gut. "Ein Politiker kann übler beschimpft werden als andere Menschen", so Haiders erste Stellungnahme zu dem Urteil. Da seine "Leidensfähigkeit aber unbegrenzt und mit den Jahren gewachsen" sei, werde er das "aushalten". Es sei "nun quasi amtlich, daß Haider den Nationalsozialismus verharmlost", sagte SP-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl. Insgesamt ist Haider verantwortlich für eine neue Salonfähigkeit bestimmter nationalsozialistischer Positionen und bestimmter nationalsozialistischer Äußerungen." Der grüne Abgeordnete Peter Pilz zeigte sich erfreut, daß sich das Oberlandesgericht Wien auf den Boden der Spruchpraxis europäischer Gerichte gestellt habe. Die Verurteilung Pelinkas in erster Instanz war im EU - Weisenbericht sowie von der linken Medienmafia kritisiert worden

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider ortet im Urteil des Wiener Oberlandesgerichts im Prozeß gegen Anton Pelinka eine Fortsetzung der Rechtssprechung, die in den vergangenen Jahren Platz gegriffen habe. "Ein Politiker kann übler beschimpft werden als andere Menschen", meinte Haider am 18. 4. 2001  in Klagenfurt. Seine Leidensfähigkeit sei aber unbegrenzt. In Österreich sei nicht zuletzt unter dem Eindruck seiner politischen Tätigkeit eine Änderung der Judikatur eingetreten. Ein Politiker müsse sich nach den Worten Haiders einfach mehr gefallen lassen. Das gehöre zu seinem "professionellen Leid", das auch er, Haider, zu tragen habe. Haider: "Nachdem meine Leidensfähigkeit aber unbegrenzt und mit den Jahren gewachsen ist, werde ich das aushalten." 

Haider sagte am Rande einer Pressekonferenz in Klagenfurt weiters, daß Pelinka vor Gericht stets anders argumentiert und andere Aussagen getroffen hätte als jetzt in der Öffentlichkeit. Ebenso hätte er gegenüber ausländischen Medien viel schärfere Worte verwendet als in Österreich.

Die Anwaltskanzlei Gheneff, die Haider vertreten hatte, erklärte, das Urteil werde akzeptiert, aber es sei zu großzügig.

[18. April 2001]

< Politjustiz
 
 Spitzelaffäre: Grüne verurteilt 

Am 1. Februar 2001 wurde der "Klub der Grünen im Parlament" vom Straflandesgericht Wien für die Behauptung der Grünen, "FPÖ-Landesparteisekretär Michael Kreißl hätte vor - bei ihm im Zuge der sogenannten Datenklauaffäre durchgeführten - Hausdurchsuchungen Beweismaterial vernichtet", zu einer Entschädigungszahlung vom 25.000 öS verurteilt. 

Damit ist wohl der nächste Baustein des rot-grünen Diffamierungsgebäudes zusammengefallen. 

Grüne wegen "Übler Nachrede" verurteilt

Die Grüne Alternative muß Hilmar Kabas wegen "übler Nachrede" 10.000 Schilling zahlen. Im Juni 2000 sah sich Kabas in einer Broschüre der Grünen unvorteilhaft abgebildet und klagte. Die Karikatur nach dem Vorbild eines FPÖ-Werbeplakats hatte man angeblich im Internet entdeckt, heruntergeladen und in die Ausgabe von "wien.direkt" gestellt.

Sie zeigt den Obmann der Wiener Freiheitlichen umringt von ihn anhimmelnden Müttern, denen er offensichtlich gerade einen Kinderscheck gegeben hat. Er setzt sein gewinnend breites Lächeln auf. Er trägt eine SS-ähnliche Uniform mit Leibgurt und F-Krawatte. Zum Gruß hebt er den Mittelfinger der rechten Hand. Dazu liest der Beschauer in Frakturschrift: "Unser Angebot: Ehre & Treue."

Der Text spielte auf Kabas' niederösterreichischen Parteikollegen Windholz an, der damals den Leitspruch "Unsere Ehre heißt Treue" zitierte und angeblich nicht gewußt hat, daß dieser in ähnlicher Form von der SS verwendet wurde. "Das Bild selbst ist eine Verarschung", erklärt der Verteidiger der Grünen. "Man muß es entzerren und den Meinungsinhalt herausholen." Für den Richter bleibt dabei der Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz übrig. "Hat sich Hilmar Kabas betätigt? - Hat er nicht. Es gebe dafür auch keine Anhaltspunkte. Deshalb sei der Tatbestand der "üblen Nachrede" erfüllt.

Aus der Sicht der Grünen handelt es sich bei der Karikatur nur um eine "Persiflage der mangelnden Distanz von FPÖ-Politikern zur NS-Vergangenheit". Im Übrigen sei die Uniform gar nicht der SS oder der NSDAP zuzuordnen (schon deshalb nicht, weil ein Schwarz-Weiß-Foto niemals ein Braunhemd zeigen kann). Und: "Wer so eine raue Sprache pflegt wie Kabas, muß auch mehr einstecken können." 

Klagen gegen österreichische EU-Parlamentarier

Die innerösterreichischen Polit-Kämpfe beschäftigen nun auch das EU-Parlament. Am 30. Januar 2001 mußte sich der zuständige Innen- und Rechtsausschuß des Europaparlaments gleich bei zwei österreichischen EU-Abgeordneten die Frage stellen, ob ihre Immunität aufgehoben werden soll: bei Johannes Voggenhuber (Grüne), der von Jörg Haider geklagt wird, und bei Peter Sichrovsky (FPÖ), den der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde von Wien, Ariel Muzicant, vor den Richter bringen will. In beiden Fällen kam der Ausschuß zu keinem Ergebnis. Die Entscheidung soll am 5. Februar fallen. Obwohl das EU-Parlament normalerweise bei Fällen mit einem politischen Bezug die Immunität streng schützt, hebt es sie zu ungunsten von rechten Politikern gerne auf, wie man zuletzt bei Le Pen gesehen hat. Voggenhuber drängt in seinem Fall auf die Aufhebung, um vor Gericht gegen Jörg Haider antreten zu können. Haider klagt Voggenhuber, weil ihn dieser am 31. Januar 2000 bei einer Pressekonferenz als "Faschist" und die FPÖ als "neofaschistische Partei" bezeichnet hatte. Peter Sichrovsky hält sich in seiner Causa hingegen eher bedeckt. Er wird von Muzicant geklagt, weil er diesen in der slowenischen Zeitung "Delo" als "Idiot" und "Berufsjude" bezeichnete. Sichrovsky wurde von Kollegen geraten, die Entscheidung dem Ausschuß zu überlassen. 

[31. Januar 2001]


 
Haider verliert Beleidigungsprozeß gegen ZDF

Den Rechtsstreit hatte der frühere FPÖ-Obmann und nunmehrige Kärntner Landeshauptmann gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) angestrengt. Haiders Argumentation: Er sei durch die Bezeichnung "gefährlicher politischer Gauner" in seiner Ehre verletzt worden, wurde im Landesgericht Wien am 11. 1. 2001 zurückgewiesen.  Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, Haiders Anwalt meldete unverzüglich Rechtsmittel an.

"Lumpi", ein oftbenutzter Name für viele Hundelieblinge, gefährdet die Sicherheit unserer Staates. Der Salzburger FPÖ - Politiker Schnell soll den österreichischen Bundespräsidenten so tituliert haben. Ein Gauner, also ein "Gangster" ist eine Bezeichnung, die für Kärntens Landeshauptmann Dr. Haider gerechtfertigt und passend ist, so das Urteil der "unabhängigen Richterin". Wo bleibt der Aufschrei der subventionierten Medien? Der feine Unterschied spricht für sich: Der Grüne Außenminister der BRD Fischer, der sich als Österreichbeschimpfer hervorgetan hat, war nachweislich als militanter linkradikaler Autonomer aktiv. Er verprügelte einen am Boden liegenden hilflosen Polizisten, er soll eine Mordwaffe in seinem Auto transportiert und zum Werfen von Molotowcoctails auf Polizisten aufgerufen haben bzw. selbst welche geworfen haben.. Wo bleibt hier die Entrüstung? Wo bleibt der Aufschrei von "NEWS" oder "Standard"? Jörg Haider, ein erfolgreicher Oppositionspolitiker, machte sich unbeliebt, weil er den roten Parteienfilz in Österreich anprangerte. Hätte er nur ansatzweise solche Aktivitäten gesetzt, wie der linke Grüne Fischer, würde er schon längt hinter Gittern sitzen.

Vielleicht sollte FPÖ- Mandatar Schnell die Bezeichnung "Lump" für den Bundespräsidenten zurückziehen und sie auf "gefährlichen politischen Gauner" korrigieren ?! Diese schmeichelhafte Benennung ist durch ein Urteil unserer unabhängigen Justiz ausdrücklich erlaubt und somit könnten sich alle einen Prozeß wegen Majestätsbeleidigung ersparen!

[11. Januar 2001]


 
Jörg Haider gewinnt Verleumdungsprozeß

Im Wiener Landesgericht hat es am 19. Juli 2000 einen        Schuldspruch zugunsten Jörg Haiders gegeben. Ein Einzelrichter hat den Verein Sozialistischer  Jugend zu einer Entschädigungszahlung in der Höhe von 5.000 Schilling verurteilt. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger des Vereines umgehend Berufung angemeldet hat. 

Jörg Haider hatte medienrechtliche Schritte eingeleitet, nachdem der Verein in einr linken Postille in einen Artikel behauptete, Haider habe "die Nähe zur Tradition des Faschismus" für sich 
oder die FPÖ "geduldet" oder zumindest "offen gelassen". 

Vor dem Prozeß gegen die Sozialistische Jugend war das von Haider angestrengte Verfahren gegen den Betreiber des sog. Dokumentationszentrums des österreichischen Widerstandes,      Wolfgang Neugebauer, der selbst laufend Klagen wegen angeblicher Wiederbetätigung einreicht, vertagt worden. Die Fortsetzung soll so wie das Verfahren gegen den linken       Politologen Anton Pelinka am 24. Oktober 2000 erfolgen. 

Neugebauer war geklagt worden, weil er in einem Interview mit einem Magazin unter anderem behauptet hatte, daß auch 
Neonazis und Rechtsextreme ihre "politische Heimat"  in der FPÖ gefunden hätten. Neugebauer hat dafür einen Wahrheitsbeweis angeboten.  Die Partei selbst soll der Leiter des "Dokumentationsarchives" als ausländerfeindlich und rechtsextrem bezeichnet haben. 

Laut Pelinka soll Haider Ausländer mit Parasiten verglichen und damit der NS - Ideologie gehuldigt  haben. Haider bestreitet, je Ausländer mit Parasiten verglichen zu haben. Pelinka verlor vor einigen Wochen bereits einen ähnlichen Prozeß gegen Haider, 
was von linken Regierungsgegnern als Verletzung der Menschenrechte gewertet wurde. 


Jörg Haider (l.) am 19. 7. als Kläger im Landesgericht Wien

[19. Juli 2000]

 < Justiz