Verurteilung Manfred Roeders wegen Bubis-Beleidigung

Am 2. 7. 2002 wurde von einer Strafkammer des Landgerichtes Rostock (Mecklenburg) der Publizist Manfred Roeder wegen sog. Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Strafkammer urteilte, daß der 73-jährige während einer einstündigen Rede auf dem NPD-Bundesparteitag am 11.Januar 1998 in Stavenhagen gegen Teile der BRD-Bevölkerung "gehetzt" und den mittlerweile verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, mit den Worten „Großmaul“ und „Gauleiter“ beleidigt habe. 

Zugleich fällte das Gericht die Entscheidung, mit Wirkung vom 2. Juli des Jahres einen Haftbefehl gegen Roeder zu vollstrecken. Als Grund wurde Fluchtgefahr angegeben. Der Verurteile verfüge über gute Auslandkontakte, spreche fließend Englisch und sei laut Feststellung der JVA Waldeck (Mecklenburg) durchaus haftfähig. Zudem habe sich Roeder einer mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegenden Verhandlung schon einmal durch Flucht entzogen. 

Das jetzige Verfahren gegen Roeder mußte neu aufgerollt werden, nachdem der Roeder gegen ein Urteil einer anderen Strafkammer beim LG Rostock vom 29. Juni 2001 (Urteil 2 Jahren und 3 Monate) Revision eingelegt hatte. Der 3. Strafsenat beim BGH hatte der Revision in seinem Urteil vom 7. Februar 2002 stattgegeben und das Verfahren an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Die Verteidigung erklärte unmittelbar nach Schließung der am 2. 7. beendeten zweiten Hauptverhandlung, gegen das Urteil Revision einzulegen und für Roeder Haftverschonung zu beantragen. Zwar habe der Verurteilte sich tatsächlich schon einmal einem Verfahren durch Flucht ins Ausland entzogen, doch sei er bereits damals zu der Einsicht gelangt, daß sein Wirken gegenstandslos werde, sobald er es vom Ausland ausführte. Beim gerade zu Ende gegangenen Prozeß habe Roeder nach einem Besuch bei seiner Hausärztin Richter und Polizei angerufen sowie drei Stunden auf die Beamten gewartet, um sich zum Ort der Verhandlung bringen zu lassen. Ein Haftgrund erscheine deshalb abwegig.

Die Hauptanklagepunkte - Volksverhetzung und Beleidigung betreffend - plädierte die Verteidigung am fünften und letzten Tag der Hauptverhandlung auf Freispruch. Die Rede vom Januar 1998 sei von niemanden - auch nicht von den drei vernommenen Zeugen (zwei Journalisten, ein Anhänger Roeders) - professionell mitstenographiert worden. In diesem Zusammenhang erklärte Roeder, daß er seinerzeit einen Freund gebeten habe, eine Tonbandaufzeichnung anzufertigen, was aber von der Polizei verboten worden sei. Im Rahmen seiner Rede hatte Roeder von „Rassenvermischung“ bzw. ihrer Förderung durch einzelne BRD-Politiker gesprochen. Einer Herabsetzung anderer Rassen und Völker komme dies, so Roeder und der Verteidiger, nicht gleich. Vielmehr wolle man die „gottgewollte“ Vielfalt im Herderschen Sinne („Völker sind Gedanken Gottes“) gewahrt wissen. Die Äußerungen zur Person Ignatz Bubis waren - so der Grundtenor während der Verhandlung - vor dem Hintergrund der sogenannten Bundeswehr-Affäre zu sehen. Roeder hatte 1995 vor Offizieren der Bundeswehr einen Vortrag über sein Engagement in Nordostpreußen gehalten. Die zwei Jahre später vom „Spiegel“ inszenierte Kampagne rief auch Bubis auf den Plan, der Roeder aufgrund seine politischen Gesinnung das Recht absprach, vor der Bundeswehr aufzutreten und der in diesem Sinne auf führende Politiker der BRD einwirkte. Um sich entsprechend zu verteidigen, nutzte Manfred Roeder den NPD-Bundesparteitag. Die Parteiführung der NPD betrachtet das gegen Roeder ergangene Urteil des Landgerichts Rostock als neuerlichen Beweis für die Kriminalisierung national eingestellter Bürger hierzulande. Einmal mehr wurde deutlich, daß es sich bei der BRD um ein fremdbestimmtes, geistig besetztes Land handelt. Bestimmte Themenkomplexe werden wie einst in der DDR tabuisiert. Wer die Schweigespirale durchbricht, muß mit Ausgrenzung, Verlust des Arbeitsplatzes oder gar mit Haft- oder Geldstrafen rechen. Insofern steht Manfred Roeder in einer Reihe mit dem früherem NPD-Vorsitzendem Günter Deckert sowie - bei allen weltanschaulichen Unterschieden - mit Jürgen Möllemann und Martin Walser. 

Bezeichnend ist, daß Landrichter Peter Goebels die Verlesung aus dem Bundeszentralregister mit der Zitierung eines Verstoßes Roeders gegen den Befehl Nr. 501 der alliierten Kommandantur Berlin begann. Die Tatsache, daß derartige „Verstöße“ immer noch registriert und von Gerichten verwendet werden ist ein Beweis mehr für die Hörigkeit der politischen Klasse gegenüber den Besatzungsmächten. Schlimm ist es, daß ein ausgebildeter Jurist wie eben dieser Richter Goebels so etwas ohne Zögern bereit ist zu akzeptieren. 

Manfred Roeder legte in seinem Schlußwort ein Bekenntnis zu seinem Vaterland und zu seiner politischen Gesinnung ab. Eine Verurteilung werde ihn auch nicht brechen. Dem Richter Goebel warf er vor, von Anfang an gegen ihn gehetzt und die Rolle des Staatsanwaltes übernommen zu haben. 

[7. 7. 2002]

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