Mehr Meinungsfreiheit in Spanien Das höchste Berufungsgericht von Katalonien, die Audencia Provincial in Barcelona, hat am 21. Juli 2000 das gegen den spanischen Buchhändler und Publizisten Pedro Varela ergangene Urteil wegen "Leugnung des Holocausts" aufgehoben. Das dreiköpfige Richtergremium kam zu der Überzeugung, daß das dem Urteil zugrunde liegende Gesetz verfassungswidrig sei, weil damit das von der Verfassung geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt werde. Jetzt muß das Verfassungsgericht in Madrid darüber entscheiden, ob das
Gesetz betreffend "Rechtfertigung eines Genozids"
verfassungskonform ist. Bereits am 1. Mai 1999 stellte ein katalonisches Berufungsgericht in gleichen Fall fest, daß ein solches Strafrecht die freie Meinungsäußerung unterdrücke und somit verfassungswidrig sei. Auch seinerzeit wurde die Sache an das Verfassungsgericht in Madrid zur Grundsatzentscheidung abgegeben. Madrid aber fällte kein Urteil, da das Verfahren erst alle Instanzen in Katalonien durchlaufen müsse.Pedro Varela war im November 1998 wegen "Anstiftung zu Rassismus" und "Rechtfertigung eines Genozides" zu fünf Jahren Haft und umgerechnet ca. 10 000 DM Geldstrafe verurteilt worden. Es wurden tausende seiner Bücher beschlagnahmt, weil darin der Völkermord an den Juden verharmlost worden sein soll. Außerdem soll Varela in einer Publikation behauptet haben, Anne Franks Tagebücher seien mit Kugelschreiber geschrieben
worden, die erst 10 Jahre nach Kriegsende erfunden wurden, und daß sie nicht von den Nationalsozialisten ermordet worden sei.[26. Juli 2000]