Berufsverbot trotz Freispruches

Ein Lehrer an einer Wiener höheren Schule hat jetzt endgültig seine Anstellung verloren. Er war vom Dienst suspendiert worden, weil 
er während des Unterrichtes Äußerungen im Sinne einer Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus gemacht haben soll und deswegen vor Gericht gestellt wurde.

Nachdem er in dem Gerichtsverfahren 1996 freigesprochen 
worden war, verlangte er seine Wiedereinstellung, die ihm jedoch verweigert wurde. Ein internes Disziplinargericht des sozialdemokratisch beherrschten Stadtschulrates verweigerte ihm die Wiedereinstellung, wogegen er Rechtsmittel einlegte.

Nun entschied das Österreichische Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz, daß die Suspendierung doch aufrechterhalten werden kann. Es übernahm dabei die Argumentation des Disziplinargerichtes, in dem Anschuldigungen erneut erhoben wurden, die in dem Gerichtsurteil von 1996 als nicht glaubwürdig beurteilt worden waren. Danach soll der Lehrer u. a. eine Zeitschrift der Partei "Ausländer Halt" an seine Schüler verteilt sowie die Vergasungen in Auschwitz bezweifelt haben.

Der sozialdemokratische Präsident des Wiener Stadstschulrates K. Scholz begrüßte das Urteil. Bisher, sagt er, sei es unmöglich gewesen, pragmatisierte Lehrer zu entlassen, wenn sie nicht gerichtlich verurteilt worden waren. "...wir mußten die Lehrer wieder unterrichten lassen. Wir hatten das Gefühl, uns sind die Hände gebunden."  Scholz hofft, daß der Fall ein Präzedenzfall ist.

Daraus ersieht man, daß die wirtschaftliche bzw. berufliche Schädigung bis Vernichtung nach wie vor eines der wirksamsten Mittel der politisch korrekten herrschenden Klasse ist. 

[5. August 2000]

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