"Zigeunerjude"-Freispruch wurde revidiert Das Landgericht Kempten (Bayern) hat einen ehemaligen Funktionär der Republikaner wegen seiner "Zigeunerjuden"-Äußerung am 4. 6. 2002 zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt und damit einen früheren Freispruch einer anderen Kammer des Gerichtes aufgehoben.
Das Gericht wertete damit den Ausdruck "Zigeunerjude", mit dem der 66jährige den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, in einer Pressemitteilung bezeichnet hatte, nicht nur als Beleidigung, sondern auch als Verletzung der Menschenwürde. Das Gericht wies die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kempten zurück. Reichertz habe sich laut Ansicht des Gerichtes bewußt den Umstand zu Nutze gemacht, daß es auch heute noch Vorurteile gegen Juden und Zigeuner gebe. Zudem habe er Friedman herabwürdigen wollen, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe über 3000 Euro, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Im Mai 2001 hatte das Amtsgericht Kempten den Angeklagten in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen von je 60 Mark verurteilt. In einem ersten Berufungsverfahren hatte eine andere Kammer des Landgerichts Kempten die Äußerungen Reichertz jedoch nicht als Angriff auf die Menschenwürde gesehen und ihn freigesprochen, da weder "Jude" noch "Zigeuner" beleidigende Bezeichnungen seien. Der Freispruch hatte parteiübergreifend heftige Proteste ausgelöst und war vom Bayerischen Obersten Landesgericht München Mitte Februar 2002 aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen worden. Der Verteidiger des Angeklagten führte Ausdrücke wie "Zigeunerbaron" und "Zigeunerhochzeit" vergeblich als nicht strafbare Beispiele an. Gegen das Urteil wurde vom Verteidiger Revision eingelegt.
[4. Juni 2002]
NPD Lokalpolitiker nach Berufung verurteilt Die Bezeichnung von ausländischen Sozialhilfebeziehern als Sozialparasiten ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt als Volksverhetzung strafbar. Mit dieser am 15. 8. 2000 verkündeten Entscheidung hob das OLG einen Freispruch des Landgerichts Limburg auf, das die Bezeichnung "Sozialparasiten" als nicht strafbar beurteilt hatte (Az.: 2 Ss 147/00).
Vor dem Limburger Gericht hatte sich ein 33jähriger Angehöriger der Jungen Nationaldemokraten und Beigeordneter eines Gemeindevorstands im hessischen Lahn-Dill-Kreis für die Behauptung zu verantworten, der deutsche Staat finanziere mit Millionen "eine Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten". In erster Instanz war er vom Amtsgericht Dillenburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sprach ihn in zweiter Instanz frei.
Diese Entscheidung revidierte das OLG Frankfurt in letzter Instanz. Der Begriff "Parasiten" bezeichne Schädlinge. Auf Menschen angewendet, stelle er ein krasses "Unwerturteil" dar, das den so bezeichneten die Qualität menschlicher Wesen abspreche. Bei dieser Beurteilung sei auch zu berücksichtigen, daß der Begriff "Parasit" in der Vergangenheit etwa gegen Juden "in böswillig verächtlich machender Weise" verwendet wurde.
[15. August 2000]
"Gegendarstellung In Vollmacht und Auftrag meines Mandanten, Herrn Dr. Jörg Haider, begehre ich die frist- und formgerechte Veröffentlichung
nachstehender Gegendarstellung:Sie behaupten auf Seite 24 Ihres Druckwerks DER STANDARD vom 3. 7. 2000 in einem mit "Die vorgetäuschte Harmonie" betitelten Artikel, dass Herr Dr. Jörg Haider die Lehrer pauschal als parasitäre Elemente bezeichnet hätte.
Diese Behauptung ist unrichtig: Herr Dr. Jörg Haider hat nicht die Lehrer pauschal als parasitäre Elemente bezeichnet, sondern
lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es im Schulbereich viele parasitäre Elemente gibt. "[15. August 2000]