Horst Mahlers „Selbstanzeigekampagne“

Die neueste Aktion von Horst Mahler ist sein Aufruf an nationale Deutsche, gegen sich selbst wegen Verdachts auf Verharmlosung des Holocaust Strafanzeige zu erstatten. Das im Aufruf vorhandene Muster für die Selbstanzeige enthält u.a. folgenden Text:

<< (...) Sehr geehrter Neumann,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen des Verdachts der Verharmlosung des Holocaust. (...) Die in dem Schriftsatz enthaltene Selbstanzeige des Rechtsanwalts Mahler in Verbindung mit seiner Revisionsschrift in Sachen Rennicke vom 13. Januar 2003 enthält alle rechtlichen Argumente, die mich davon überzeugt haben, daß die Holocaustgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland (§ 130 StGB) ein völkerrechtswidriger Angriff auf die Seele des Deutschen Volkes und deshalb Unrecht ist. (...) >>

Dadurch unterstellt Mahler, daß schon die Kennzeichnung der "Holocaustgesetzgebung" als verfassungs- und menschenrechtswidrig eine Straftat sei. Damit wären z.B. mein Beitrag für das Eibicht-Buch "Patriotenverfolgung", Teile meines Briefes an Weizsäcker und die aktuelle Erklärung des sächsischen NPD-Landesvorstandes ebenfalls strafbar. Mahler plant offenbar, durch Provozieren von Selbstanzeigen dieser Art, bei denen die Anzeigenerstatter im Glauben handeln, nach derzeitiger Rechtslage eine strafbare Handlung zu begehen, den Weg für eine prozessuale Rechtsetzung zu bereiten, durch welche eine solche Rechtslage tatsächlich herbeigeführt wird.

Denn wenn einige Gutgläubige tatsächlich unter Verwendung des Mahlerschen Musterbriefes Strafanzeige gegen sich selbst erstatten, so werden sich die politisch gesteuerten Staatsanwaltschaften zunächst die Dümmsten von ihnen aussuchen und gegen diese Anklage erheben. Unter den Anklagepunkten wird, neben Stichhaltigerem, auch „Verharmlosung des Holocaust“ wegen der Bezeichnung der „Holocaustgesetzgebung“ als Unrecht sein. Dies wird als ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Überlebenden des Holocaust in Verbindung mit einer Störung des öffentlichen Friedens, u.U. sogar als Volksverhetzung ausgelegt werden. Die entsprechenden Urteile werden anschließend als Präjudize dazu dienen, jede radikale Kritik gegen die in Frage stehende Rechtslage (§ 130 III, § 194) selbst als Volksverhetzung oder Verletzung des speziellen Persönlichkeitsrechts „Verfolgungsschicksal“ verfolgen zu können. Neben der Schädigung der NPD ist es m.E. genau das, was Mahler und seine Auftraggeber mit der Kampagne bezwecken.

Andererseits kann sich Mahler selbst m.E. bequem zurücklehnen. Denn bevor es die genannten Urteile tatsächlich gibt, wird sich für den gewieften Anwalt mit den guten Beziehungen aus der vieldeutigen Aufforderung wahrscheinlich keine ernsthafte Gefahr ergeben. Ein abgekartetes Spiel! 
Das Argument, die Kampagne sei Mahlers „Privatangelegenheit“ ist selten naiv. Wenn eine erhebliche Anzahl von NPD-Mitgliedern und -Funktionären seiner Aufforderung folgt und etliche verurteilt werden, was er offenbar einkalkuliert, so wird dies als ein gegen die Justiz und den öffentlichen Frieden der Bundesrepublik Deutschland gerichtetes Verhalten ausgelegt werden, das auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abziele, und welches sich die NPD zurechnen lassen müsse. - Heute morgen habe ich schon die Kopie eines Briefes von einem bayerischen NPD-Landesvorstandsmitglied erhalten, in dem dieser seine Absicht kundtut, sich an der Selbstanzeigekampagne zu beteiligen.

Ich habe das Spiel von Mahler seit seiner Annäherung an die NPD sehr genau verfolgt und bin mir mittlerweile bzgl. seiner Absichten ziemlich sicher. So versucht er z.B. seit geraumer Zeit, Sympathieträger des nationalen Lagers gezielt in die Ecke des "Antijudaismus", der Demokratieablehnung, der kategorischen, aggressiven Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland etc. zu drängen. Beispielhaft hierfür sind seine Emails an einen gewissen Toben, immer mit schönen Grüßen an Germar Rudolf. In diesen Schreiben, die er offenbar an einen großen Verteiler schickt, wird er nicht müde, immer wieder den Eindruck zu erwecken, als ob Germar Rudolph und er gemeinsam gegen den "Judaismus" streiten würden. Einmal zitierte er z.B., scheinbar sinnlos, einen kurzen Brief von Toben, in dem dieser behauptete, Germar Rudolph hätte Mahler einen besonderen "Mumm" o.ä. bescheinigt. Dabei scheinen Rudolph und Mahler sich kaum zu kennen. Ähnlich verhält er sich m.E. auch gegenüber Frank Rennicke, den er - höchstwahrscheinlich zum Nachteil sowohl für Rennicke selbst als auch für die nationale Sache - derzeit in einem Strafverfahren wegen Meinungsdelikte anwaltlich vertritt. Mahlers "Verteidigungsschriften" für Rennicke bestehen - wie im Verbotsverfahren - aus lauter prozeßfremden Mystizismen mit reichlich eingestreuter, dick aufgetragener „verfassungsfeindlicher“ Rhetorik. Alles hochgradig geeignet, Frank Rennickes, nicht nur im engeren nationalen Lager, sondern durchaus in breiteren Bevölkerungsschichten (potentiell) gegebene Sympathiefähigkeit zu unterminieren. Ich bezeichne das Agieren Mahlers auch hier als das eines klassischen „agent provocateurs“, was ich Rennicke auch mitgeteilt habe.

Auch vom rein psychologischen Standpunkt aus gesehen, halte ich Mahlers Agieren für komplett unglaubwürdig, besonders wenn ich seine o.e. Kampagne und seine ganzen anderen hektischen Übertreibungen mit folgendem Artikel vergleiche, den er am 17.04.98 in der JUNGEN FREIHEIT, Ausgabe 17/98, unter der Über­schrift „Das Erbe der Achtundsechsiger, Zweite Steinzeit“ veröffentlichte:

<< Die 68er waren die erste Generation nach der staatlich organisierten fabrikmäßigen Ermordung von Millionen Menschen. Nach Auschwitz konnten wir keine Gedichte schreiben. Geistiges Leben war nur als Revolte gegen eine Kultur denkbar, die das Volk der Dichter und Denker zu einem Volk der Richter und Henker (Tucholsky) werden ließ. 

Nie waren die Deutschen tugendhafter als zu der Zeit, als sie den besseren Teil von sich in den Konzentrationslagern und in den Gaskammern der Vernichtungslager umbrachten. 

Die Töchter und Söhne jener deutschen Eltern, die so stolz und heldenhaft gegen die ganze Welt Krieg geführt und nebenbei ­ in unterschiedlicher Beteiligung ­ das grauenhafteste Verbrechen gegen die Menschheit verübt hatten, das je geschehen ist, konnten kein normales Leben führen. Sie waren die Kinder gebrochener Eltern, von denen sie ­ wie Peter Gauweiler vorigen Donnerstag in der taz schrieb ­ nicht lernen konnten, was Kinder brauchen. Diese Eltern hatten nicht mehr den Mut, jene Tugenden zu lehren, die sie zum Gehorsam im Völkermord tauglich gemacht hatten. 

Für uns 68er war "die Gnade der späten Geburt" die lebhaft gefühlte Verpflichtung, sich der Verantwortung zu stellen, die mit dieser Geschichte auf dem deutschen Volke lastet. Wir haben deshalb eine Leistung vorzuweisen, auf die wir stolz sein können: Wir sind ­ nachdem die Feinde Deutschlands das mörderische Naziregime zerschlagen hatten ­ mit der Tugendhaftigkeit der Deutschen ins Gericht gegangen. Wir haben, als unser Volk zur Normalität übergehen wollte, als sei nichts gewesen, der Demokratie in Deutschland Wurzeln gegeben, indem wir uns gegen einen Staat erhoben, der die Spuren seiner eben erst überwunde­nen Verschmelzung mit der Hitlerbande noch an sich hatte. (...) >>

Horst Mahler muß 1998 mindestens 62 Jahre alt gewesen sein. Wer in diesem Alter seine Meinung in so kurzer Zeit so radikal ändert und schon bald darauf eine derartige Hektik entwickelt wie Mahler mit seinem dick aufgetragenen Antijudaismus, Antiparlamentarismus etc., dem ist, wie gesagt, nach meiner Auffassung schon  aus Gründen der fehlenden psychologischen Nachvollziehbarkeit grundsätzlich nicht zu trauen. 

Ich erinnere daran, daß Mahler schon während er sich vehement um die Aufgabe als Prozeßvertreter der NPD im Verbotsverfahren bewarb und die Verbotsanträge noch nicht beschlossen waren, extrem bemüht war, die Partei auf exakt jenen Kurs zu bringen, der ihr fälschlicherweise in den Verbotsanträgen zur Last gelegt wird, nämlich auf den Kurs der Gefährdung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verbotskriterien im Art. 21 II GG). Ich bin mir sicher, daß der - oberflächlich gesehen - nachweisbare Erfolg dieser Bemühungen die entscheidende Vorbedingung für Otto Schily war, den Verbotsanträgen letztlich zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung wiederum hätte das Mandat für Mahler natürlich keinen Sinn gehabt. Er riskierte also nichts.

Während der ganzen bisherigen Prozeßdauer hat Mahler durch das ständige, ebenso vordergründige wie plakative Wiederkäuen der These von der Reich-BRD-Unverträglichkeit die Nicht-Existenzberechtigung der Bundesrepublik Deutschland propagiert und andere verführt, dies ebenfalls zu tun. In bezug auf die Kernelemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung (demokratische Staatsform, Menschenwürde) verhält er sich entsprechend. Durch dieses Verhalten und seine herausgehobene Position in der Selbstdarstellung der NPD bereitet er systematisch die Verbotswürdigkeit der NPD vor.

Durch seine pseudointelektuell verbrämten Bemühungen, alle klassischen Klischees zur Stigmatisierung und Politikunfähigmachung der nationalen Deutschen zu aktivieren und sogar einigen nationalen Kreisen selbst deren Adaption schmackhaft zu machen, lenkt Horst Mahler bewußt von der tatsächlichen, allein sinnvollen und erfolgversprechenden politischen Aufgabenstellung nationaler Bewegungen in unserer Zeit ab: dem Kampf der soziokulturell bestimmten und landschaftlich verbundenen Gemeinwesen („Volk und Land“) für ihre nationalen und demokratischen Rechte gegen die aufgezwungene globalistische Gleichschaltung und   Fremdherrschaft. Mahler macht sich dabei die ideologische Zersplitterung und Verunsicherung innerhalb des nationalen Lagers, den eklatanten Mangel an schlüssigen strategischen Konzepten und richtungsweisenden politisch-strategischen Texten, aber auch an Führung zunutze und spekuliert offenbar sehr bewußt darauf, die ohnehin schwachen Kräfte in eine politisch unfruchtbare und selbstzerstörerische Richtung lenken zu können.

Das „Unternehmen Horst Mahler“ ist m.E. eingefädelt worden, um zu verhindern, daß im letzten Moment vor der endgültigen Vernichtung jeder Zukunftsfähigkeit des deutschen Volkes doch noch eine nationale Bewegung erwächst, die die Kraft hat, sich dieser Entwicklung in den Weg zu stellen. Ich appelliere deswegen an alle nationalen Kräfte, vor allem innerhalb der NPD, diesem spektakulärsten Sabotageunternehmen, das je gegen das nationale Deutschland gestartet wurde, ein sofortiges Ende zu bereiten, sich von der Scheinwelt vergangener Schlachten abzuwenden und die geballte nationale Kraft in die heute brandende Entscheidungsschlacht zwischen dem Primat der völkisch-nationalen Selbstbestimmung einerseits und dem globalistischen Herrschaftsanspruch des internationalen Finanzkapitals, seiner Nutznießer und Hilfstruppen andererseits zu werfen.

(Persönliche Stellungnahme zu den Aktivitäten von Horst Mahler)

Feldkirchen-Westerham, den 22. Februar 2003

Per Lennart Aae

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