Leugnung des Holocausts Wegen der Leugnung von KZ-Opfern wurde ein ehemaliger Gymnasiallehrer zu drei Monaten Haft verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte am 19. 8. 2002 in letzter Instanz ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Fürth (Mittelfranken). Der Lehrer soll laut Gerichtsurteil eine millionenfache Ermordung von Juden im Dritten Reich als Erfindung der Nachkriegs - Greuelpropaganda bezeichnet haben.
[20. August 2002]
Diskussionsbeitrag war "Verharmlosung des Holocausts" Das Landgericht Frankfurt a. Main (Hessen) hat am 13. Juni 2002 die Verurteilung eines pensionierten Lehrers wegen "Volksverhetzung" im Internet bestätigt. Das Gericht verwarf in zweiter Instanz die Berufung des 56-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, das ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 5000 Mark verurteilt hatte.
Nach Feststellung beider Gerichte hatte der Mann im Oktober und November 1999 in zwei Diskussions-Beiträgen im Internet "Verbrechen des Nationalsozialismus" teils in Zweifel gezogen oder verharmlost. Früher der linken Szene zugehörig, hatte der ehemalige Lehrer für Deutsch und Geschichte im Oktober 1999 in einem Beitrag für das Internet-Forum "Liberale gegen Rechtsradikale" der FDP (und später in einem CDU-Forum) den Holocaust als "jüdischen Propagandaschwindel" und als "den größten Schwindel der Weltgeschichte" bezeichnet. Er bestritt, daß eine planmäßige Vernichtung in Gaskammern betrieben worden sei. Es habe weniger Opfer gegeben, als nach wie vor behauptet werde, schrieb er. Der Lehrer im Ruhestand hatte laut Landgericht „auf pseudowissenschaftlicher Grundlage ein Herunterrechnen der Opferzahlen des Holocaust" vorgenommen. Bei der Verhandlung hatte der 56-Jährige betont, daß er den Holocaust nicht leugne. Er halte die „Judenpolitik der Nazis" für ein Verbrechen. Es sei aber seit 1990 auch offiziell zu einer Korrektur der Opferzahlen von Auschwitz gekommen, wofür der Angeklagte einige Autoren zitierte, wonach die Opferzahl von ursprünglich vier Millionen auf nunmehr 1,1 Millionen revidiert wurde. Der Angeklagte berief sich auf Art. 3 GG, Gleichheit aller vor dem Gesetz, und meinte, er dürfe nicht verurteilt werden, wenn die von ihm zitierten, ihn bestätigenden Autoren - wie Goldhagen, Serenyi, Finkelstein, Miksche, FAZ-Leserbriefautor Dehe - straffrei gelassen würden. Dessenungeachtet urteilte das Gericht jedoch, daß es sich bei seiner Straftat dennoch um eine Verharmlosung eines Völkermordes handle. Der vorsitzende Richter warf dem Angeklagten einen „Zynismus der Leichenbuchhaltung" vor.
[15. Juni 2002]