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Der „Europäische Haftbefehl“ kann für JEDEN Bewohner Europas zur Katastrophe werden! Dieser Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung begangen wurden! Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates. Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben! Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von insgesamt 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung!), und die mit einem Höchstmaß von mind. 3 Jahren bestraft werden kann, dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind! Einige dieser 32 Straftaten lauten: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung * Terrorismus (ein dehnbarer Begriff) * Korruption (noch so ein Gummibegriff) * Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (?) * Cyberkriminalität (Ob da auch jeder private Webseitenbetreiber mit gemeint ist, der gegen irgendwelche ihm unbekannte Regeln verstößt?) * Umweltkriminalität * Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Schluß mit Kirchenasyl?) * Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (die Totschlagkeule schlechthin!!) * Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände (Achtung, Flohmarktbetreiber!) * Betrug (doppelte Erwähnung wegen Frankreich) * Nachahmung und Produktpiraterie * Fälschung von Zahlungsmitteln (Achtung Regionalwährungsherausgeber, aufgepaßt...) * Sabotage... ...die anderen Delikte (Mord, Totschlag, Menschen-, Drogen-, Waffenhandel usw.) sind eher verständlich. Aber: „Der Rat der Europäischen Union hat nach Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb
die Möglichkeit, diese Liste im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten
(= Gleichschaltung!!) jederzeit zu erweitern oder zu ändern.“ Bundestagsdrucksache
15/1718 S. 17-18
Jeder von uns ist ein Verbrecher - wie geht das? Es geht einfacher, als Sie je gedacht hätten - mit dem in Kraft getretenen Europäischen Haftbefehl: Sie haben im Kreis Ihrer Freundinnen einen Schottenwitz erzählt (oder auch bloß darüber gelacht)? Wenn die EU-rokraten bzw deren Hintermänner es so wollen, wird Großbritannien Ihre Auslieferung beantragen - wegen „ethnischer Diskriminierung“, die in England ein strafwürdiges Verbrechen ist. Sie haben dieses oder jenes Buch gekauft oder auch bloß geschenkt bekommen? In Deutschland dürfen Sie von jedem beliebigen Druckwerk bis zu drei Exemplare (eins für Sie persönlich, bis zu zwei zur Weitergabe an Ihre unmittelbaren Angehörigen) besitzen. In Frankreich dagegen steht schon der bloße Besitz eines einzigen Exemplars bestimmter Bücher unter Strafe. Und man weiß nie so genau, welche das im einzelnen sind, denn es kommen immer wieder neue hinzu. Auch Übersetzungen z.B. deutscher Originale . . . Auch solche, die jahrelang nicht verboten waren . . . Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird die deutsche Polizei bei Ihnen überfallsartig eine gründliche Hausdurchsuchung vornehmen. Findet sie auch nur ein einziges Buch, dessen Besitz in Frankreich (oder vielleicht auch irgendwo sonst in EU-ropa) verboten ist, sind Sie „reif“: für die Zwangsverschickung per Europäischen Haftbefehl samt anschließender Verurteilung. Eventuell mit nachfolgender Einkerkerung auf der völlig abgelegenen Karibikinsel Martinique, denn die gehört offiziell zu Frankreich! (EU-assoziierte Länder gibt es auch in Afrika und im Pazifik!) Sie haben an einer regierungskritischen „Montagsdemonstration“ teilgenommen? Oder sind gar nur zufällig vorbeigekommen, haben jedoch ein Weilchen zugeschaut? Und sind dabei unbemerkt von Polizeispitzeln photographiert worden? Sobald die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, befördert Sie ein Europäischer Haftbefehl - demnächst - gefesselt in die Türkei. Denn dort gilt öffentliche Kritik an der Regierung als „terroristischer Umsturzversuch“. Sie haben buchstäblich überhaupt nichts „getan“? Wenn die
heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, werden Sie trotzdem als „mutmaßlicher
Verbrecher“ nach Estland deportiert - unter irgendeiner frei erfundenen
Beschuldigung. Während Ihrer „Abwesenheit“ haben dann die Geheimdienste
oder andere diskrete Handlanger der besagten Machthaber umso mehr Gelegenheit,
all Ihr bisheriges Tun und Lassen peinlich genau auszuforschen. Irgendwann
werden sie dann „etwas“ finden. Etwas, was Sie hierzulande ganz unbeschwert
tun durften, aber nicht in Estland. Oder wenigstens nicht in der Tschechei.
Oder sie werden den estnischen Richter mit Versprechungen oder Drohungen
dazu bringen, Sie dennoch zu verurteilen. Justiz“irrtümer“ hat es
schließlich schon immer gegeben. Die sind umso unverdächtiger,
je weiter entfernt vom Ort der angeblichen Tat der Richter sitzt, der darüber
befinden soll. Die sind also in Estland beinahe unvermeidlich . . .
Dr. Carlo Alberto Agnoli, Jurist und ehemaliger Richter, in seiner Broschüre „Der europäische Haftbefehl – kürzester Weg in die Tyrannei“, S. 60: „Es geht nicht darum, das sei nochmals bekräftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hände keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, überhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen. Die gegenwärtige Stunde ist so bedeutungsschwer, daß es völlig unangemessen und darum letztendlich lächerlich wäre, akademische Töne anzuschlagen: ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, daß, wenn eine Zentralmacht vor einigen Jahren auch nur vorgeschlagen hätte, die italienischen Bürger sollten ganz normalerweise deportiert und in irgendeinem europäischen Land von irgendeinem auswärtigen Richter, der vielleicht am anderen Ende Europas wohnt (etwa in Lettland), inhaftiert und verurteilt werden können, weil sie in Italien eine Straftat begangen hätten, für die eine Haftstrafe von vier Monaten vorgesehen wäre, dieses Ansinnen im günstigsten Fall als die Ausgeburt des Gehirns eines gefährlich Verrückten und im schlimmsten Fall als diejenige eines tollwütigen Möchtegern-Despoten betrachtet worden wäre. Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustürzen und Wirtschaftsmächte
zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrücken, jedermann
zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, daß der-
Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein – niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens – falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können. Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden werden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft). Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15/097, im Internet abrufbar unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004, Siegfried Kauder (CDU/CSU): „Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.“ Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen
Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Fraktionszwang? Eine merkwürdige
Art von Demokratie! Passend zum Fingerabdruck im „Personal“ausweis und
zur geplanten Abschaffung der Berufung bei Strafprozessen!
Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen, * sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D.“ usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften – egal! Nur – tun Sie bitte was und helfen Sie uns, was zu tun! „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Nach Meinung des Premierministers von Luxemburg Jean-Claude Juncker die Arbeitsweise der Demokratie in der EU (SPIEGEL 52/1999) |
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Das im August 2004 in Kraft getretene Gesetz über den Europäischen Haftbefehl ist nach einer Entscheidung des westdeutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Baden) nichtig. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsschutz ein, entschied der Zweite Senat des Verfassungsgerichts am 18. Juli 2005. Die BRD habe die EU-Vorgabe zu eng und damit grundrechtswidrig umgesetzt. Solange in der BRD kein neues Gesetz zur Anwendung des EU-Haftbefehls verabschiedet werde, dürfe kein BRD-Staatsangehöriger ausgeliefert werden. Das "Europäische Haftbefehlsgesetz" war am 23. August 2004 in Kraft getreten. Aus Sicht der Prozessvertreter Darkazanlis fehlt es dem Gesetz an Legitimation. Das Parlament habe nicht darüber entscheiden können, dass deutsche Bürger für Verhaltensweisen mit Strafe belegt werden, die nach deutschem Recht straflos seien. Das sei fast eine Entparlamentarisierung. Der Bundestag habe wie ein Notar den EU-Rahmenbeschluss nur nachvollzogen. Damit sei es zu einer massiven Vernichtung von Grundrechtssubstanz gekommen. Die Hamburger Justizbehörde, die die Auslieferung Darkazanlis bewilligt hatte, rückte überraschend von ihrer Position ab. Justizsenator Roger Kusch (CDU) sagte, es sei ein Grundproblem übersehen worden: "Das Europäische Haftbefehlsgesetz erfasst Taten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend." Das Gesetz führe "zu Strafbarkeiten, die keine Grundlage in einem inländischen Gesetz finden" und sei damit verfassungswidrig. Laut Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es um die Frage, "ob wir von unserer Staatlichkeit zuviel nach Europa transferiert haben". BRD-Justizministerin Zypries sagte auf Engleutsch, der "worst case" für die BRD-Regierung wäre, wenn das Gesetz für nichtig erklärt würde. Im Rahmen des EU-Haftbefehls, als Teil der EU-Verfassung, sollte künftig jeder Bundesbürger sofort und ohne Fallprüfung an jedes andere EU-Land ausgeliefert, wenn man ihm von dort auch willkürlich bzw. unbegründet eine Straftat anlastet. Die Auslieferung erfolgt auch dann, wenn es sich um eine Straftat handelt, die in der BRD gar keinen Straftatbestand darstellt. Politisch aufmüpfige Menschen dürften deshalb in Zukunft auf diese Weise unbemerkt und für immer von der Bildfläche verschwinden. Jedes EU-Mitgliedsland könnte hinter den Kulissen ein anderes Mitgliedsland bitten, den jeweiligen politischen "Nörgler" unter einem der vielen Vorwandsgesetze auszuliefern. Der "Nörgler" verschwindet dann z.B. auf der neuen EU-Straflager-Insel Martinique, vielleicht auf nimmerwiedersehen. Die Deutschen wurden nicht gefragt, als der Bundestag am 12. Mai 2005 mit großer Mehrheit die Verfassung des zukünftigen orwellischen Großreichs (EU) beschlossen hatte. Für die EU-Verfassung votierten in namentlicher Abstimmung 569 Abgeordnete. Dagegen stimmten 23 Parlamentarier und zwei enthielten sich. Nicht ein einzige(r) Abgeordnete(r) von den 569 JA-Stimmern wußte laut Panorama, was in der Verfassung mit fast 500 Paragraphen steht. Die Abstimmung für die EU-Verfassung erfüllt den Tatbestand des Staatsstreichs, denn die Aufhebung der Staatlichkeit Deutschlands kann nach Artikel 145 des Grundgesetzes nur das deutsche Volk selbst beschließen. Alle, die für die EU-Verfassung gestimmt haben, werden im Falle einer Macht- und Systemänderung wegen Hochverrats angeklagt und müssen mit der Todesstrafe rechnen. Auch wußte niemand, wieviele Sterne die EU-Flagge beinhaltet. Unter den befragten befanden sich Hochkaräter wie Bundestagspräsident Thierse, Ministerin Künast, FDP-Vizechef Gerhard usw. Das neue Gebilde EU ist gemäß des italienischen Ex-Ministers Umberto Bossi die Fortentwicklung des satanischen Bolschewismus. Ein Gebilde, das aus Menschen geschundene Tiere machen werde, befürchtete Bossi. Nach der Aufhebung des EU-Haftbefehles muß man auch noch lobend erwähnen, dass sich der westdeutsche Präsident Horst Köhler bisher geweigert hat, die menschenrechtswidrige EU-Verfassung, die bereits von Bundestag und -rat verabschiedet wurde, zu unterzeichnen. In Österreich dagegen sind beide grundrechtswidrigen Gesetze sowohl im Parlament und Bundesrat, wo nur FPÖ-Abgeordnete dagegen stimmten, beschlossen worden und Bundespräsident Fischer beeilte sich, die Gesetze sogleich zu unterzeichnen. Es besteht aber die begründete Hoffnung, dass dieser Anschlag der Eurokraten auf die Grund- und Freiheitsrechte aller Europäer durch den zunehmenden Widerstand der Völker gegen die Brüsseler Polikommissare abgewehrt werden kann. [18. Juli 2005] Albtraum Europäischer Haftbefehl Stellen Sie sich vor, es klingelt in aller Herrgottsfrühe wild an Ihrer Haustür. Noch bevor Sie schlaftrunken aus dem Bett gesprungen sind, ertönen schon ungeduldige, rauhe Rufe: «Aufmachen, Kriminalpolizei!» Das muß ein Irrtum sein, denken Sie in aller Unschuld. Aber kaum haben Sie die Tür geöffnet, da erklären Ihnen die Polizeibeamten: «Sind Sie Herr/Frau Soundso? Dann sind sie hiermit verhaftet!» Sie sind schlagartig hellwach geworden und fragen höflich, ob Sie zuerst einmal den richterlichen Haftbefehl sehen dürfen. «Natürlich», sagen die Beamten und halten Ihnen ein Formular unter die Nase, auf dem oben in großen Buchstaben gedruckt steht «Europäischer Haftbefehl». Darunter vermerkt ist der Grund für Ihre Festnahme: «Sie werden beschuldigt, gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Staates Lettland gemäß lettischem Strafgesetzbuch § XY Absatz Z in der jüngsten Fassung vom August 2004 verstoßen zu haben. Die lettische Justiz hat daher Ihre sofortige Auslieferung mittels Europäischen Haftbefehls beantragt, der hiermit gemäß EU-Richtlinie 0815 §§ ABC stattgegeben wird.» Darunter Stempel und amtliche Unterschrift Ihres zuständigen deutschen Richters. «Aber Moment mal», protestieren Sie zutiefst erschrocken, «ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich getan haben soll. Und außerdem: seit wann gelten denn lettische Gesetze in Deutschland!?» «Na, seit der kürzlichen EU-weiten Einführung des europäischen Haftbefehls», antworten die Beamten lässig. Und fahren ungerührt fort: «Was Sie des näheren verbrochen haben, das herauszufinden ist nicht unsere Aufgabe. Das wird sich in Lettland herausstellen, wenn Sie dort vor Gericht stehen werden. Und nun kommen Sie gefälligst mit!» Sie steigen gezwungenermaßen in den bereitstehenden Polizeiwagen ein und landen in der Auslieferungshaft. Dort wollen Sie gegenüber dem deutschen Haftrichter, der sie nur pro forma kurz anhört, geltend machen, daß es doch hierzulande gar kein Antidiskriminierungsgesetz gibt, gegen das Sie hätten verstoßen können. «Das spielt für den neuen europäischen Haftbefehl keine Rolle», wird Ihnen erwidert. «Ich bin aber noch nie in Lettland gewesen, konnte also selbst dort nie gegen ein lettisches Gesetz verstoßen», argumentieren Sie verzweifelt weiter. «Das spielt beim europäischen Haftbefehl ebenfalls keine Rolle», belehrt Sie der Haftrichter. Da kommt Ihnen endlich der rettende Einfall: «Ich kann unmöglich nach Lettland deportiert werden, denn im deutschen Grundgesetz heißt es ausdrücklich, daß kein deutscher Staatsbürger an das Ausland ausgeliefert werden darf.» «Davon gab es früher schon begründete Ausnahmen», schmettert der Richter Ihren Einwand ab, «und da EU-Recht deutsches Recht bricht, ist diese Verfassungsbestimmung seit der kürzlichen Einführung des europäischen Haftbefehls durch die EU ersatzlos abgeschafft.» Sie werden also in Handschellen per Flugzeug nach Riga verfrachtet, wo man Sie in Untersuchungshaft steckt. Da Sie kein Wort Lettisch können, vermögen Sie sich zunächst gegenüber niemandem verständlich zu machen. Schließlich schickt man Ihnen einen einigermaßen des Deutschen mächtigen Gerichtsdolmetscher, der Sie namens der lettischen Justiz auffordert, einen Anwalt für Ihre Strafverteidigung zu benennen. Natürlich kennen Sie keinen einzigen lettischen Rechtsanwalt (woher denn auch??) und benennen daher einen deutschen Anwalt Ihres Vertrauens. Den eigens nach Lettland kommen und hier voraussichtlich wochenlang im Hotel wohnen zu lassen, wird zwar schwindelerregend teuer werden, aber was bleibt Ihnen sonst übrig? Zum Glück haben Sie ja wenigstens noch einiges auf der hohen Kante liegen. Dachten Sie zumindest! «Wie bitte? Sie wollen zahlen für deutsches Anwalt?», lacht Ihnen jedoch der Gerichtsdolmetscher ganz gemütlich ins Gesicht. «Sie nix mehr Geld haben ist alles eingezieht werden von lettisches Gericht!» Ihren daraufhin eintretenden Tobsuchtsanfall quittiert der Dolmetscher nur mit dem lakonischen Hinweis auf den europäischen Haftbefehl, der diese gerichtliche Einziehung Ihres Vermögens ausdrücklich ermöglicht, übrigens ohne daß eine nähere Begründung für diese Maßnahme erforderlich wäre. Nun können Sie also nicht bloß keinen deutschen Rechtsanwalt kommen lassen, nein, auch Ihre Familie sitzt finanziell auf dem Trockenen. Ihre Angehörigen werden kaum noch das Fahrgeld aufzubringen vermögen, um bei Ihrem Prozeß in Lettland anwesend zu sein, von den Hotelkosten ganz zu schweigen. Ihren Freunden ist ein Kommen angesichts der Entfernung so wie des enormen Zeit und Geldaufwands sowieso nicht zuzumuten. Ihr Verfahren findet also unter restloser Nichtbeachtung der Öffentlichkeit Ihrer deutschen Heimat statt; Sie sind der lettischen Justiz vollkommen hilflos ausgeliefert, zumal Sie immer noch nicht begriffen haben, was Ihnen denn nun eigentlich zur Last gelegt wird. Mit dem Ihnen schließlich gerichtlich zugewiesenen lettischen Anwalt besteht wegen der Sprachbarriere keine Verständigungsmöglichkeit ohne Dolmetscher. Auch das Strafverfahren selbst findet vollständig in lettischer Sprache statt. Alles, was Sie inzwischen per Dolmetscher erfahren haben, ist, daß Ihr Verbrechen darin besteht, auf deutschem Boden in einem Leserbrief an Ihre Lokalzeitung bekundet zu haben, gemäß der Heiligen Schrift sei Homosexualität eine schwere Sünde, und außerdem verschlimmerten die Homosexuellen nur noch mehr die demographische Katastrophe. Anscheinend ist in der allerjüngsten Fassung lettischen Antidiskriminierungsgesetzes, wovon Sie natürlich nie etwas erfahren hatten und was Sie auch gar nicht weiter interessiert hätte (wieso denn auch??), u.a. nun auch die nicht einmal näher definierte «Diskriminierung» von Homosexuellen zu einem Straftatbestand erklärt worden. Und aufgrund dieses lettischen Gesetzes muß nun jeder beliebige EU-Bürger von Portugal bis Bulgarien, von Schweden und Irland bis nach Griechenland, also auch aus Deutschland, an Lettland ausgeliefert werden, sobald die lettische Justiz davon erfährt, daß er in seinem Heimatland und zwar dort völlig erlaubtermaßen! «Homosexuelle» in der zitierten Weise «diskriminiert» haben soll. Ja, er muß ausgeliefert werden. Auch wenn er es nur getan haben soll, denn ob er etwas tatsächlich getan hat oder nicht, hat kein deutscher Richter mehr zu ermitteln. Dessen Aufgabe beschränkt sich nur noch auf die unbesehene Ausstellung des europäischen Haftbefehls und die Anordnung der Deportation. Natürlich nicht nur nach Lettland, sondern ebenso in jedes beliebige andere Land der EU, gegen dessen Gesetze Sie ja jederzeit genauso ahnungslos verstoßen können wie gegen die lettischen. Zum Beispiel gegen die schwedischen, denn Schweden hat tatsächlich seit geraumer Zeit u.a. ein Gesetz, das die «Diskriminierung Homosexueller» mit Gefängnis bestraft! Nehmen wir also einmal an, der lettische Richter verurteilt Sie nach etlichen Monaten Untersuchungshaft zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung, ohne Berufungsmöglichkeit. Sie fügen sich zähneknirschend in das Unvermeidliche, auch in den Verzicht auf faktisch undurchführbare Besuche Ihrer Lieben. Sie haben schließlich gerade erst begonnen, im Gefängnis endlich ein paar Brocken Lettisch zu lernen, da naht schon der heißersehnte Entlassungstermin aus dieser (vor allem sprachlichen) Isolierungshaft. Dachten Sie, denn wenige Tage vor dem Ende der Haftzeit bekommen Sie überraschend Be such vom Gerichtsdolmetscher. Der eröffnet Ihnen, daß inzwischen ein neuer europäischer Haftbefehl gegen Sie vorliegt, diesmal aus Schweden, und zwar wegen desselben «Verbrechens», wegen dessen Sie hier in Lettland einsitzen. Sie sind einer Ohnmacht nahe. Aber der Dolmetscher versichert Ihnen mitleidlos, daß alles seine Richtigkeit hat. Der neue europäische Haftbefehl erlaubt es, jemanden für ein und dieselbe Tat der Reihe nach in allen möglichen EU-Mitgliedsländern vor Gericht zu stellen und ggf. immer wieder neu zu verurteilen. Unabhängig davon, ob die («)Tat(») in seinem Heimatland überhaupt strafbar war oder nicht. In Schweden, wo das einschlägige Gesetz noch strenger ist, kommen Sie sogar für weitere zwölf Monate hinter Gitter. Doch nach Ablauf dieser Frist, die Ihnen in Ihrer neuerlichen Isolation wie eine Ewigkeit vorkommt liegt schon ein neu er europäischer Haftbefehl gegen Sie vor: Sie sollen vor sieben Jahren bei Ihrem damaligen Urlaub an der portugiesischen Algarve Überreste eines Fa milien-Picknicks am Strand zurückgelassen haben! In Portugal war und ist das zwar keine Straftat, genausowenig wie in Deutschland. Aber ein in Griechenland bestehendes Gesetz belegt derartige Umweltsünden mit mindestens 4 Monaten Haftstrafe. Ein Umstand, der die griechische Justiz dazu ermächtigt, per europäischen Haftbefehl Ihre Auslieferung zu beantragen. Die schwedischen Behörden legen dem selbstverständlich kein Hindernis in den Weg, denn das dürfen sie gar nicht; außerdem sind Sie als Ausländer den Schweden sowieso total wurscht. Den Griechen natürlich auch. Allmählich dämmert Ihnen, daß es irgendwo in EU-ropa irgendwelche Leute geben muß, die Ihnen absolut nicht wohlgesonnen sind. Denen Sie aus irgend welchen (am Ende gar politischen oder religiösen?) Gründen im Weg stehen. Und die über die richtigen «Beziehungen» verfügen, um Sie immer wieder neu irgendwo in der EU einsitzen zu lassen, zumindest in langwieriger, sinnloser Untersuchungshaft. Leute, denen Sie seit der Einführung des europäischen Haftbefehls total aus geliefert sind, denn der macht für die Mächtigen so gut wie alles möglich. Nur ein häßlicher Albtraum? Heute noch, aber morgen schon Wirklichkeit, wenn Sie, wenn wir alle uns nicht schleunigst wehrenl Der ganz konkret geplante Europäische Haft befehl würde die gesamte EU zu einem wahrhaftigen Archipel GULAG machen. Er sieht u.a. vor: - 32 extrem schwammig definierte und daher fast beliebig auslegbare Straftatbestände; - unter ihnen diejenigen des «Terrorismus», der «Umweltkriminalität» oder des «Rassismus» bzw. der «Fremdenfeindlichkeit»; - als «Rassismus» sollen auch alle nicht näher eingegrenzten «Diskriminierungen» (man bedenke, was das in der Praxis heißt!) gelten, die sich auf die Volkszugehörigkeit, Religion (!)oder weltanschauliche Überzeugung (!) anderer Menschen gründen; - die endgültige Ausweitung der zunächst 32 (nahezu undefinierten) auf sämtliche «Straftaten» überhaupt ist ebenfalls schon ins Auge gefaßt; - EUweit strafbar sind alle «Taten», die auch nur in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat gegen dessen nationales Strafgesetz verstoßen, denn dieser Staat kann EU-weit die Auslieferung eines jeden fordern, der die fragliche «Tat» in seinem eigenen Heimatland völlig legal oder allenfalls als Ordnungswidrigkeit «begangen» hat; - es genügt die bloße Beschuldigung seitens des die Auslieferung begehrenden Mitgliedsstaats, um dem Auslieferungsbegehren stattzugeben, so daß selbst jede von vornherein falsche, aus der Luft gegriffene Beschuldigung unweigerlich zur Deportation führt; - das Vermögen jedes Beschuldigten kann zeitgleich mit seiner Auslieferung eingezogen werden, so daß er keine finanziellen Mittel zu seiner Verteidigung vor Gericht mehr besitzt; - die Auslieferung an und nachfolgende Anklage/Verurteilung/Vollstreckung in mehreren Mitgliedsstaaten wegen ein und desselben Delikts ist zulässig! Klare, ganz offenbar beabsichtigte Folge: - kein EU Bürger, ja überhaupt kein Mensch kann die übrigens ständigen Änderungen unterworfenen! Strafgesetzbücher aller derzeit bereits 25 EU-Mitgliedsstaaten kennen; - also schwebt jeder EU Bürger ständig in Gefahr, gegen ihm unbekannte ausländische Strafgesetze zu verstoßen und zum «Verbrecher» zu werden; - selbst wenn er gegen nichts verstoßen haben sollte, sind boshafte Auslegungen, aber auch erdichtete Anschuldigungen je derzeit möglich; - nur wer sich ergeben duckt und gegen nichts mehr muckt, kann zumindest hoffen, von der ständig drohenden Einkerkerung irgendwo im fernen EU-Ausland verschont zu bleiben; - sämtliche bürgerlichen Freiheiten sind de facto abgeschafft; die EU wird zur brutalen totalitären Diktatur! Der ehemalige Richter und qelehrte italienische Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli schlägt in einer höchst verdienstlichen, allgemeinverständlich geschriebenen Untersuchung Alarm: der geplante Europäische Haftbefehl würde die gesamte, grundlegend an Recht und Gerechtigkeit orientierte Rechtsordnung praktisch aller europäischen Mitgliedsstaaten total umstürzen, vernichten. Deshalb soll er auch still und heimlich unter Umgehung bzw. Übergehung der nationalen Verfassungen und der in ihnen verankerten Grundrechte eingeführt werden! www.verlag-anton-schmid.de |