Der Europäische Haftbefehl – ein Willkür- und Terrorinstrument!

Der „Europäische Haftbefehl“ kann für JEDEN Bewohner Europas zur Katastrophe werden!

Dieser Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung begangen wurden!

Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates.

Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben! Und wenn es sich bei dieser  realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von insgesamt 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung!), und die mit einem Höchstmaß von mind. 3 Jahren bestraft werden kann, dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind!

Einige dieser 32 Straftaten lauten:

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung * Terrorismus (ein dehnbarer Begriff) * Korruption (noch so ein Gummibegriff) * Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (?) * Cyberkriminalität (Ob da auch jeder private Webseitenbetreiber mit gemeint ist, der gegen irgendwelche ihm unbekannte Regeln verstößt?) * Umweltkriminalität * Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Schluß mit Kirchenasyl?) * Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (die Totschlagkeule schlechthin!!) * Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände (Achtung, Flohmarktbetreiber!) * Betrug (doppelte Erwähnung wegen Frankreich) * Nachahmung und Produktpiraterie * Fälschung von Zahlungsmitteln (Achtung Regionalwährungsherausgeber, aufgepaßt...) * Sabotage...

...die anderen Delikte (Mord, Totschlag, Menschen-, Drogen-, Waffenhandel usw.) sind eher verständlich. Aber:

„Der Rat der Europäischen Union hat nach Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb die Möglichkeit, diese Liste im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten (= Gleichschaltung!!) jederzeit zu erweitern oder zu ändern.“ Bundestagsdrucksache 15/1718 S. 17-18

 

Jeder von uns ist ein Verbrecher  -  wie geht das?

Es geht einfacher, als Sie je gedacht hätten - mit dem in Kraft getretenen Europäischen Haftbefehl:

Sie haben im Kreis Ihrer Freundinnen einen Schottenwitz erzählt (oder auch bloß darüber gelacht)? Wenn die EU-rokraten bzw deren Hintermänner es so wollen, wird Großbritannien Ihre Auslieferung beantragen - wegen „ethnischer Diskriminierung“, die in England ein strafwürdiges Verbrechen ist. Sie haben dieses oder jenes Buch gekauft oder auch bloß geschenkt bekommen? In Deutschland dürfen Sie von jedem beliebigen Druckwerk bis zu drei Exemplare (eins für Sie persönlich, bis zu zwei zur Weitergabe an Ihre unmittelbaren Angehörigen) besitzen. In Frankreich dagegen steht schon der bloße Besitz eines einzigen Exemplars bestimmter Bücher unter Strafe. Und man weiß nie so genau, welche das im einzelnen sind, denn es kommen immer wieder neue hinzu. Auch Übersetzungen z.B. deutscher Originale . . . Auch solche, die jahrelang nicht verboten waren . . . Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird die deutsche Polizei bei Ihnen überfallsartig eine gründliche Hausdurchsuchung vornehmen. Findet sie auch nur ein einziges Buch, dessen Besitz in Frankreich (oder vielleicht auch irgendwo sonst in EU-ropa) verboten ist, sind Sie „reif“: für die Zwangsverschickung per Europäischen Haftbefehl samt anschließender Verurteilung. Eventuell mit nachfolgender Einkerkerung auf der völlig abgelegenen Karibikinsel Martinique, denn die gehört offiziell zu Frankreich! (EU-assoziierte Länder gibt es auch in Afrika und im Pazifik!)

Sie haben an einer regierungskritischen „Montagsdemonstration“ teilgenommen? Oder sind gar nur zufällig vorbeigekommen, haben jedoch ein Weilchen zugeschaut? Und sind dabei unbemerkt von Polizeispitzeln photographiert worden? Sobald die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, befördert Sie ein Europäischer Haftbefehl - demnächst - gefesselt in die Türkei. Denn dort gilt öffentliche Kritik an der Regierung als „terroristischer Umsturzversuch“.

Sie haben buchstäblich überhaupt nichts „getan“? Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, werden Sie trotzdem als „mutmaßlicher Verbrecher“ nach Estland deportiert - unter irgendeiner frei erfundenen Beschuldigung. Während Ihrer „Abwesenheit“ haben dann die Geheimdienste oder andere diskrete Handlanger der besagten Machthaber umso mehr Gelegenheit, all Ihr bisheriges Tun und Lassen peinlich genau auszuforschen. Irgendwann werden sie dann „etwas“ finden. Etwas, was Sie hierzulande ganz unbeschwert tun durften, aber nicht in Estland. Oder wenigstens nicht in der Tschechei. Oder sie werden den estnischen Richter mit Versprechungen oder Drohungen dazu bringen, Sie dennoch zu verurteilen. Justiz“irrtümer“ hat es schließlich schon immer gegeben. Die sind umso unverdächtiger, je weiter entfernt vom Ort der angeblichen Tat der Richter sitzt, der darüber befinden soll. Die sind also in Estland beinahe unvermeidlich . . .

 

Dr. Carlo Alberto Agnoli, Jurist und ehemaliger Richter, in seiner Broschüre „Der europäische Haftbefehl – kürzester Weg in die Tyrannei“, S. 60:  „Es geht nicht darum, das sei nochmals bekräftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hände keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, überhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen.

Die gegenwärtige Stunde ist so bedeutungsschwer, daß es völlig unangemessen und darum letztendlich lächerlich wäre, akademische Töne anzuschlagen: ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, daß, wenn eine Zentralmacht vor einigen Jahren auch nur vorgeschlagen hätte, die italienischen Bürger sollten ganz normalerweise deportiert und in irgendeinem europäischen Land von irgendeinem auswärtigen Richter, der vielleicht am anderen Ende Europas wohnt (etwa in Lettland), inhaftiert und verurteilt werden können, weil sie in Italien eine Straftat begangen hätten, für die eine Haftstrafe von vier Monaten vorgesehen wäre, dieses Ansinnen im günstigsten Fall als die Ausgeburt des Gehirns eines gefährlich Verrückten und im schlimmsten Fall als diejenige eines tollwütigen Möchtegern-Despoten betrachtet worden wäre.

Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustürzen und Wirtschaftsmächte zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrücken, jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, daß der-
jenige, der ihn will, sich einbildet. Europa beherrschen zu können.“

 

Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein – niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens – falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können.

Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden werden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft).

Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15/097, im Internet abrufbar unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004, Siegfried Kauder (CDU/CSU):

„Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.“

Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Fraktionszwang? Eine merkwürdige Art von Demokratie! Passend zum Fingerabdruck im „Personal“ausweis und zur geplanten Abschaffung der Berufung bei Strafprozessen!
[Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben s. u.]

Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen,

    * sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D.“ usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften – egal! Nur – tun Sie bitte was und helfen Sie uns, was zu tun!

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Nach Meinung des Premierministers von Luxemburg Jean-Claude Juncker die Arbeitsweise der Demokratie in der EU (SPIEGEL 52/1999)


 
Europäischer Haftbefehl in der BRD aufgehoben

Das im August 2004 in Kraft getretene Gesetz über den Europäischen Haftbefehl ist nach einer Entscheidung des westdeutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Baden) nichtig. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsschutz ein, entschied der Zweite Senat des Verfassungsgerichts am 18. Juli 2005. Die BRD habe die EU-Vorgabe zu eng und damit grundrechtswidrig umgesetzt. Solange in der BRD kein neues Gesetz zur Anwendung des EU-Haftbefehls verabschiedet werde, dürfe kein BRD-Staatsangehöriger ausgeliefert werden.

Karlsruhe

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Haftbefehl muss der Kläger, der unter Terroranschuldigung  stehende Syrer Darkazanli, der die BRD-Staatsbürgerschaft besitzt, sofort aus der Haft entlassen werden. Darkazanli sollte auf Grund eines EU- Haftbefehls nach Spanien ausgeliefert werden, wo behauptet wird, er sei eine Schlüsselfigur des Terrornetzwerks Al Qaida in Europa. Per Eilverfahren war die Auslieferung im November 2004 gestoppt worden. Jetzt hoben die Richter mit ihrem Urteil die Auslieferungsbeschlüsse ganz auf. 

Das "Europäische Haftbefehlsgesetz" war am 23. August 2004 in Kraft getreten. Aus Sicht der Prozessvertreter Darkazanlis fehlt es dem Gesetz an Legitimation. Das Parlament habe nicht darüber entscheiden können, dass deutsche Bürger für Verhaltensweisen mit Strafe belegt werden, die nach deutschem Recht straflos seien. Das sei fast eine Entparlamentarisierung. Der Bundestag habe wie ein Notar den EU-Rahmenbeschluss nur nachvollzogen. Damit sei es zu einer massiven Vernichtung von Grundrechtssubstanz gekommen.

Die Hamburger Justizbehörde, die die Auslieferung Darkazanlis bewilligt hatte, rückte überraschend von ihrer Position ab. Justizsenator Roger Kusch (CDU) sagte, es sei ein Grundproblem übersehen worden: "Das Europäische Haftbefehlsgesetz erfasst Taten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend." Das Gesetz führe "zu Strafbarkeiten, die keine Grundlage in einem inländischen Gesetz finden" und sei damit verfassungswidrig.

Laut Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es um die Frage, "ob wir von unserer Staatlichkeit zuviel nach Europa transferiert haben". BRD-Justizministerin Zypries sagte auf Engleutsch, der "worst case" für die BRD-Regierung wäre, wenn das Gesetz für nichtig erklärt würde. 

Im Rahmen des EU-Haftbefehls, als Teil der EU-Verfassung, sollte künftig jeder Bundesbürger sofort und ohne Fallprüfung an jedes andere EU-Land ausgeliefert, wenn man ihm von dort auch willkürlich bzw. unbegründet eine Straftat anlastet. Die Auslieferung erfolgt auch dann, wenn es sich um eine Straftat handelt, die in der BRD gar keinen Straftatbestand darstellt. Politisch aufmüpfige Menschen dürften deshalb in Zukunft auf diese Weise unbemerkt und für immer von der Bildfläche verschwinden. Jedes EU-Mitgliedsland könnte hinter den Kulissen ein anderes Mitgliedsland bitten, den jeweiligen politischen "Nörgler" unter einem der vielen Vorwandsgesetze auszuliefern. Der "Nörgler" verschwindet dann z.B. auf der neuen EU-Straflager-Insel Martinique, vielleicht auf nimmerwiedersehen.

Die Deutschen wurden nicht gefragt, als der Bundestag am 12. Mai 2005 mit großer Mehrheit die Verfassung des zukünftigen orwellischen Großreichs (EU) beschlossen hatte. Für die EU-Verfassung votierten in namentlicher Abstimmung 569 Abgeordnete. Dagegen stimmten 23 Parlamentarier und zwei enthielten sich. Nicht ein einzige(r) Abgeordnete(r) von den 569 JA-Stimmern wußte laut Panorama, was in der Verfassung mit fast 500 Paragraphen steht. Die Abstimmung für die EU-Verfassung erfüllt den Tatbestand des Staatsstreichs, denn die Aufhebung der Staatlichkeit Deutschlands kann nach Artikel 145 des Grundgesetzes nur das deutsche Volk selbst beschließen. Alle, die für die EU-Verfassung gestimmt haben, werden im Falle einer Macht- und Systemänderung wegen Hochverrats angeklagt und müssen mit der Todesstrafe rechnen. Auch wußte niemand, wieviele Sterne die EU-Flagge beinhaltet. Unter den befragten befanden sich Hochkaräter wie Bundestagspräsident Thierse, Ministerin Künast, FDP-Vizechef Gerhard usw. Das neue Gebilde EU ist gemäß des italienischen Ex-Ministers Umberto Bossi die Fortentwicklung des satanischen Bolschewismus. Ein Gebilde, das aus Menschen geschundene Tiere machen werde, befürchtete Bossi. 

Nach der Aufhebung des EU-Haftbefehles muß man auch noch lobend erwähnen, dass sich der westdeutsche Präsident Horst Köhler bisher geweigert hat, die menschenrechtswidrige EU-Verfassung, die bereits von Bundestag und -rat verabschiedet wurde, zu unterzeichnen.

In Österreich dagegen sind beide grundrechtswidrigen Gesetze sowohl im Parlament und Bundesrat, wo nur FPÖ-Abgeordnete dagegen stimmten, beschlossen worden und Bundespräsident Fischer beeilte sich, die Gesetze sogleich zu unterzeichnen. Es besteht aber die begründete Hoffnung, dass dieser Anschlag der Eurokraten auf die Grund- und Freiheitsrechte aller Europäer durch den zunehmenden Widerstand der Völker gegen die Brüsseler Polikommissare abgewehrt werden kann.

[18. Juli 2005]
 

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