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Der scheidende Bundespolizeiminister Otto Schily (SP) hat eine schwere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Sachsen) hob das Verbot der in Frankfurt am Main erscheinenden türkischsprachigen Tageszeitung "Özgür Politika" (Freie Politik) auf. Am 5. September 2005 hatten 300 Polizisten Redaktionsräume und zahlreiche Privatwohnungen der Mitarbeiter von Özgür Politika durchsucht. LKW-weise wurden Archive, PCs und Tausende Bücher beschlagnahmt. Auch das Privateigentum der Journalisten war vor Schilys Häschern nicht sicher. Özgür Politika, so die Begründung Schilys seinerzeit, sei in die Strukturen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) eingebunden. Daher wurde das sofortige Verbot der Zeitung verfügt. Die erscheint allerdings schon seit rund zehn Jahren, weshalb man davon ausgehen kann, daß sich der Innenminister kurz vor den Bundestagswahlen als Law-and-Order-Mann profilieren wollte. Der sechste Senat des Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot am 19. 10. 2005 auf. Am sofortigen Vollzug des Verbots gebe es kein öffentliches Interesse, weil die von den kurdischen Journalisten dagegen eingereichte Klage voraussichtlich Erfolg haben werde, heißt es in der Begründung der Richter. Mit anderen Worten: Özgür Politika kann vorerst wieder erscheinen und hat gute Aussichten, dass das Verbot ganz aufgehoben wird. Die Deutsche Journalisten-Union hatte gleich nach der Razzia das Vorgehen des Bundespolizeiministers scharf kritisiert und von ihm gefordert, sorgfältiger mit der Pressefreiheit umzugehen. Özgür Politika erscheint seit dem 28. August 1995. Bislang hatte sie eine Auflage von etwas über 10000 Exemplaren. Unterdessen hat am 20. 10. nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP der Vorstand der Bundespressekonferenz das Vorgehen Schilys gegen einen Journalisten des Magazins Cicero scharf verurteilt. Diesem wird Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen. In einer Mitteilung kritisierte der Vorstand die »überzogenen Ermittlungen« und die »ungerechtfertigte umfangreiche Beschlagnahme von Recherchematerial«. »Offensichtlich ging es darum, das komplette Informantennetzwerk des betroffenen Kollegen auszukundschaften. Vom Informantenschutz hängt der kritische Journalismus aber existentiell ab«, hieß es in der Erklärung. Man erwarte von jeder Bundesregierung »die unbedingte Achtung der Pressefreiheit als verfassungsrechtliche Grundbedingung«. Auch der Bundestagsinnenausschuß hatte das Vorgehen der Ermittlungsbehörden vergangene Woche als unverhältnismäßig kritisiert. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung der Wohnung des Journalisten Bruno Schirra laut Medienberichten geheime Papiere des Bundessicherheitsrats und des Bundesnachrichtendienstes gefunden. Gegen Schirra wurde deswegen ein Verfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet. [20. Oktober 2005]
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Die Mitarbeiter der von Bundespolizeiminister Otto Schily (SP) verbotenen kurdischen Tageszeitung «Özgür Politika» wollen sich mit allen verfügbaren juristischen Mitteln wehren, wie sie am 7. 9. 2005 anlässlich einer Pressekonferenz in Frankfurt a. M. mitteilten. Laut Herausgeber Cemal Ucar soll zunächst beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch gegen das Verbot und die Beschlagnahme des Verlagsinventars und -vermögens eingelegt werden. Wenn dies erfolglos bleiben sollte, wollen die Betroffenen das Bundesverfassungsgericht und notfalls den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Das Vorgehen Schilys wurde scharf kritisiert. Bisher habe es kein einziges Strafverfahren gegen den Verlag, dessen Leitung oder die Redaktion gegeben, hieß es in einer Erklärung der Herausgeber Ucar und Canan Kasapoglu sowie des Geschäftsführers Ahmet Yücegag. Zeitung und Verlag seien nie ein Risikofaktor für die innere Sicherheit Deutschlands gewesen, auch einen aktuellen Anlass für das Verbot gebe es nicht. "Wir vermuten vielmehr sachfremde Gründe, die mit der kommenden Bundestagswahl zu tun haben." Schily wolle in letzter Minute die Gunst einer Wählerklientel gewinnen. Das Verbot sei "aus dem Archiv des Generalbundesanwaltes zusammengeschustert". Schily hatte am 5. 9. die im Neu-Isenburger Verlag E. Xani erscheinende Zeitung verboten, desgleichen einen in Köln ansässigen islamistischen Spendensammelverein. Der mit rund 10.000 Exemplaren in Europa verbreiteten türkischsprachigen Tageszeitung wurde vorgeworfen, sie verbreite Propaganda der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und sei in die Organisationsstruktur einer PKK-Nachfolgeorganisation eingebunden. Als Anlass für das Verbot nannte Schily die Eskalation von Anschlägen und Kampfhandlungen in der Türkei. In der Erklärung der Betroffenen hieß es, Schily habe die Infrastruktur der einzigen kurdischen Tageszeitung vernichtet und fast 20 Redaktionsmitglieder arbeitslos gemacht. Er sei damit für die Hunderttausende friedlich in Deutschland lebenden Kurden untragbar geworden. Dies werde sich auch in der Wahl niederschlagen. Das Recht der Kurden auf Presse- und Meinungsfreiheit sei unterbunden worden, für Millionen Kurden in Europa gebe «es nun kein nachhaltiges Ausdrucksmittel mehr». Deutschland stehe jetzt international als ein intolerantes Land da. Otto Schily hatte schon am 25. Februar d. J. die auch in Deutschland erscheinende türkische Zeitung Anadolu’da Vakit (deutsch: „Die Zeit in Anatolien“), kurz VAKIT genannt, wegen zionistenkritischer Äußerungen verbieten lassen. Bei dieser Firma handelt es sich um die Herausgeberin der türkischsprachigen kurdischen Tageszeitung Özgür Politika (Freie Politik). Dem täglich in etwa 10.000 Exemplaren erscheinenden Blatt wird vorgeworfen, es sei in die Gesamtorganisation der in Deutschland seit 1993 verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) eingebunden und würde PKK-Anhänger mit Informationen und Instruktionen von Seiten der Parteiführung versorgen. Zur Durchsetzung des Verbotes gab es eine Polizeiaktion an der etwa
300 Beamte teilnahmen und bei der 60 Büros, Privatwohnungen und Redaktionsräume
in acht Bundesländern durchsucht wurden. Verschiedenes technisches
Gerät und diverse Schriftstücke wurden dabei beschlagnahmt. Ebenfalls
von dieser Aktion betroffen wurden zwei kurdische Musik- und Buchverlage.
Wie es heißt, war der Verbotsbescheid bereits am 30. August vom Bundesinnenministerium
erlassen worden.
Zum Verbot der Zeitung erklärte Schily:
Mitherausgeber Cemal Ucar wies hingegen die Vorwürfe Schilys zurück. In einem Interview mit der JUNGEN WELT sagte er u. a.: „Diesen Vorwurf weisen wir zurück. Wir bieten in unserer Zeitung seit zehn Jahren Informationen über Ereignisse an, die Kurden interessieren. Dazu veröffentlichen wir auch Erklärungen kurdischer Organisationen. Jede andere Zeitung könnte das auch machen. Übrigens gab es bereits im Jahr 2000 deswegen einen Prozeß gegen uns, der wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden mußte.“ Weiter sagte er: „Es handelt sich hier schließlich nicht um irgendein Verbot. Das Verbot einer Tageszeitung ist ein eklatanter Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir hoffen auf die breite Solidarisierung von anderen Medien. Denn heute betrifft es die Özgür Politika und morgen kann schon eine andere Zeitung dran sein.“ Doch dies war nicht das einzige Verbot. Ebenfalls von Schily verboten wurde auch die YATIM-Kinderhilfe e. V. in Essen (Nordrhein-Westfalen), der man vorwarf, eine Nachfolgeorganisation der 2002 verbotenen Organisation „Al Aqsa e.V. zu sein. Der Verein wird verdächtigt, in Deutschland Spendengelder für die palästinensische Wohlfahrtsorganisation HAMAS zu sammeln. Eine Eigenschaft, die wohl erklären dürfte, wer hinter diesem Verbot wirklich steht. Gegen die Verbotsaktion gegenüber der kurdischen Zeitung gab es bereits Proteste von Seiten der sogenannten Deutschen Journalistenunion in Hessen, deren Vorsitzender Manfred Moos bei Schily bereits anfragen ließ, ob er sich in den letzten zwei Wochen vor der Bundestagswahl noch einmal seinen Ruf als sicherheitspolitischer Hardliner festigen möchte. Ähnlich äußerte sich der ungarische Literaturnobelpreisträger Imré Kertesz, der gar von einem „deutschen Angriff auf die Freiheit des kurdischen Wortes“ sprach. Ähnliche Stimmen gab es außerdem auch von Seiten der Gewerkschaft ver.di. Erstaunlicherweise schweigen solche Stimmen immer dann, wenn man das Recht auf Meinungsfreiheit für Deutsche mit Füßen tritt, nur weil es von Nationalisten in Anspruch genommen wird. Hier behilft man sich dann mit der billigen Parole, daß deren Ansichten ja Faschismus seien und diese keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Eine Logik, die offenbar früheren Inquisitoren aus dem Mittelalter abgesehen wurde und die das Freiheitsgebaren von solchen Zeitgenossen in einem zweifelhaften Licht erscheinen läßt. Verständlicher ist dagegen der Protest des Kurdischen Nationalkongresses (KNK), der dieses Verbot ebenfalls verurteilt und davon spricht, daß die Bundesregierung „im Einklang mit der repressiven und undemokratischen Politik der türkischen Regierung gegenüber fortschrittlichen kurdischen Kräften in der Türkei“. Eine Einstellung die freilich nicht überraschen dürfte, wenn man in der Vergangenheit die Bemühungen der SP betrachtet hat, die Türkei um jeden Preis in die EU zu lotsen. [7. September 2005] |