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Am 9. 9. 2005 endete die Gerichtsverhandlung gegen Axel R. vor dem Landgericht Bochum (Nordrhein-Westfalen). Wegen "Volksverhetzung" verurteilte ihn das Landgericht Bochum zu einem Jahr und neun Monaten Haft! Hinzu kommt eine vorherige Verurteilung wegen §130 StGB (12 Monate) die zur Bewährung ausgesetzt war. Insgesamt bedeutet das für Axel R. 2 Jahre und 9 Monate Gesinnungshaft! Nicht erst seit dem Verbot des Rudolf Hess Gedenkmarsches in Wunsiedel wird der Paragraph 130 StGB in der verschärften Fassung dazu benutzt, um nationale Aktivisten zu verfolgen. Auch der "alte“ Paragraph 130 wurde schon tausendfach dazu verwendet, um Nationalisten aufgrund von Meinungsäußerungen vor Gerichte zu stellen und einzusperren. Hintergrund: Am 26. Juni 2004 fand in Bochum eine Demonstration statt, die sich kritisch mit der Steuermittelvergabe für eine Synagoge auseinandersetzte. Auf der Demonstration sprach neben Axel R. auch der NPD-Politiker Claus C. In ihren Reden kritisierten beide die Steuermittelvergabe für Dinge, die nicht der Allgemeinheit zugute kommen und zitierten u.a. aus dem Talmud. Deshalb verurteilte das Landgericht Bochum Claus C. bereits im Februar zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung. Heute wurde das Urteil gegen Axel R. gesprochen. 1 Jahr und 9 Monate aufgrund einer geäußerten Meinung! Da R. bereits wegen §130 StGB auf Bewährung war, wird ihm seine vorherige Strafe zugerechnet. Zusammen mit der vorherigen Strafe bedeutet das 2 Jahre und 9 Monate Haft! Stefan W. wurde am Morgen des 7. 9. 2005 von der Polizei in Hackenheim abgeholt. Er konnte die 3.500 Euro Strafe plus Kosten nicht bezahlen. Er war wegen "Volksverhetzung" zu der Geldstrafe verurteilt worden, da er eine Email von Horst Mahler „Aufstand für die Wahrheit, oder so ähnlich“ weiterleitete....... [10. September 2005] |