Schandurteil im Politprozess gegen Frank Rennicke Der bekannte rechte Liedermacher Frank Rennicke und seine Frau Ute sind Anfang Oktober 2002 in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart wegen sog. Volksverhetzung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Bei Frank Rennicke beträgt die Dauer der Bewährungsstrafe ein Jahr und fünf Monate, bei Ute Rennicke fünf Monate. Die Verurteilten haben zudem die fünfstelligen Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sämtliche beschlagnahmten Dinge (Tonträger, Masterbänder, zwei vollständge PC-Rechneranlagen und als "Wertersatz DM 70.450,-) werden eingezogen.Ein Hauptgrund für die politische Verfolgung der Familie Rennicke war u. a. das "Heimatvertreibenen-Lied", welches von Rennicke erstmals vor gut 13 Jahren gesungen und vor über einem Jahrzehnt erstmals auch auf einen Tonträger gebracht wurde. In diesem Lied wurde die völkerrechtswidrige Vertreibung 1945 aus dem Sudetenland und die allgegenwärtige moderne Vertreibung durch Überfremdung in Restdeutschland angeklagt.
Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft und gewisse Richter jetzt machten, lautet in Kurzform: Wer öffentlich die Meinung vertritt, es würde eine planmäßige Umvolkung durch Ausländerüberfremdung in der BRD erfolgen, der betreibe "Volksverhetzung" und muß bestraft werden. Für Rennicke bedeutet diese Verurteilung nicht nur eine empfindliche Wegnahme von Familienvermögen, welches zur Zukunftssicherung seiner Kinder angespart wurde, sondern auch ein Gewerbeverbot und künftige Auftrittsverbote. Da neben Rennicke auch dessen Frau, seine Schwiegermutter und seine Schwägerin im Verfahren als Belastete genannt wurden, soll eine Kriminalisierung der gesamten Sippe (Sippenhaftung) erfolgen. I
Der Richter bezeichnete den Angeklagen als Texter eines "Songs", der "Anklänge an der Rassenidiologie der Nazis" sich zu eigen macht: "...wer gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenidiologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen - dieses führt zu Verbrechen und muß mit der ganzen Schärfe des Gesetzes bekämpft werden...!" meinte der Richter. Er unterstellte dem Liedermacher, seine Lieder nur deswegen zu singen, um Ausländer verächtlich zu machen und fremdenfeindliche Gewalt zu fördern.
Dem Liedermacher wurden seine Auftritte bei den Repubikanern, bei Burschenschaften und Nationaldemokraten vorgeworfen, da er damit ein "bestimmtes gewaltfähiges Klientel" ansprechen würde. Es wurde behauptet, durch den Liedermacher gäbe es fremdenfeindliche Übergriffe und er würde mit seinen Liedern, das "friedliche Miteinander, den öffentlichen Frieden und das Zusammenleben zwischen ausländischen Mitbürgern und Deutschen" stören. Der Richter weiterhin: "Auch andere Lieder sollten einer juristischen Prüfung unterzogen werden...!"
Ute Rennicke hätte dabei ihren Gatten moralisch, seelisch und in gleicher Gesinnung unterstützt, Bestellungen entgegengenommen und ein auf ihren Namen laufendes Konto zur Verfügung gestellt. Als strafverschärfend wurde ihr vorgeworfen, sich nicht von ihrem Mann "ausreichend distanziert zu haben".
Der Verteidigungstext, den Frank Rennicke auf seiner Internetseite vor gut drei Jahren veröffenlichte, zeige seine Uneinsichtigkeit und sei ein weiterer Verstoß gewesen. Der Besuch von über 9000 erfaßten Internetgästen auf dieser Seite zeige den Einfluß von Frank Rennicke, ebenso die Anzahl seiner vertriebenen Tonträger. Dem müßte ein Ende gesetzt werden.
Das Gericht unterstellte auch die Zusendung zweier revisionstischer Broschüren und wies das Zweifel an der Urheberschaft Rennickes zurück, da der örtliche SP - Bürgermeister Vaupel als "zufälliger Briefempfänger" für glaubwürdiger als der Zeuge Rieger und Rennicke gewertet wurde. Da das Verbrechen des Nationalsozialismus und der Genozid offenkundig seien, bedürfe es auch keiner Klärung des Inhaltes dieser Broschüren, die somit volksverhetzend seien.
Die Karrikatur auf der Broschüre "Indizierung - Sysemterror gegen den Liedermacher" sei identisch mit einer Bildzettelbeilage der Revisionistenschrift.Laut Rechtsfrage sei das Heimtvertriebenen-Lied strafbar - die Landgerichtskammer mit zwei Schöffen haben hier klar geurteilt.
Das Gericht hat alle detailierten Beweisanträge und Hilfsbeweisanträge verworfen und zurückgewiesen. Alle Worte der Angeklagten blieben ohne Eindruck auf das Gericht.Die Gesinnung des Liedermachers wurde dreimal als strafverschärfend genannt - letztlich war hörbar für alle Anwesenden, hier wird die Gesinnung, nicht die Tat des Liedermachers und seiner Frau verurteilt.
Gerne hätte das Gericht höher verurteilt, doch sei durch das lange Verfahren und durch den Umstand, daß beide Angeklagten nicht vorbestraft seien, hier Grenzen gesetzt. Der Erfolg des Liedermachers, seine Bekanntheit und die Vielzahl seiner Auftritte und Tonträger wurden strafverschärfend gewertet.
Der Liedermacher Rennicke hätte durch die Ermittlungsverfahren gewarnt sein müssen, sich gewisser Äußerungen zu enthalten, auch gäbe es durch seine "rechtslastigen" Anwälte keine "objektiven Rechtsgutachten" - das hätte er wissen müssen. Damit liege für ihn auch keine Unschuldsvermutung vor. Er hätte sich besser um "unabhängige Rechtsauskünfte" bemühen müssen.
Sollten andere Zeitgenossen, so z.B. Helmut Schmidt, auch kritische Äußerungen zu Ausländern gemacht haben, so stehen diese "im demokratischen Konsens" - Frank Rennicke stehe jedoch außerhalb diesem und wolle nur als Volksverhetzer tätig sein.
Eine Bewährungsstrafe wurde deshalb ausgesprochen, da Ute und Frank Rennicke als "intelligente Leute" nun wohl wüßten, wie sie sich künftig zu verhalten haben - kleinste Verfehlungen würden zur Aufhebung der Bewährung führen. Da Frank Rennicke in der Vergangenheit immer versucht hätte, juristische Spielregeln einzuhalten, würde er nun gewiß diese Mahnung zu verstehen wissen.
Der Liedermacher gab dem Gericht und den Anwesenden deutlich zu verstehen, was er von "diesem Urteil" hielt - Richter und Angeklagter hatten mehrfach einen Wortschlagabtausch. Frank Rennicke sprach empört vom "Beispiel eines Unrechtsurteils", "Das ist ein Beispiel modernen Faschismus und der Unterdrückung der Meinung", "Sie zerstören eine Familie", "Berufsverbot" und von "Schande". Während der Familie Rennicke in den vorhergehenden sieben Verhandlungstagen der Polizeischutz verweigert wurde, wurde er nun von Polizisten aus dem Saal und bis zum Auto begleitet.
Es waren etwa 25 Polizisten, ein Dutzend Journalisten und gut 50 Zuhörer zur Urteilsverkündung anwesend. Auffällig war die Anspannung des Richters und sein ständiger zustimmungsuchender Blickkontakt zum Staatsanwalt.
Interessant waren die Verfahren zur Bürgerbespitzelung in der BRD, die während des Prozesses aufgedeckt wurden. Z. B. überwacht das landeskriminalamt Baden-Württemberg Telefone mit digitalen Aufzeichnungsgeräten der Fa. Reuter GmbH – diese werden dann auf einer Art Harddisk gespeichert. Im Gegensatz dazu hat das LKA Schleswig-Holstein noch veraltetes Gerät mit Ausio-Kassetten. Der Holsteiner LKA-Mann brauchte oftmals lange, die Bandstelle der Aufzeichnung zu finden. Interessant auch der Umstand, daß Telefongespräche schon während der Wahl bzw. des Aufhebens des Hörers bei abgehenden Gesprächen aufgezeichnet werden. Bei Vielrednern haben es die Ermittler sehr leicht, auch andere „Opfer" zu finden – bei „behutsamen Fernsprech-Teilnehmern" wie Familie Rennicke ist man selbst nach Monaten ohne echtem Belastungsmaterial.
Gegen die Familie Rennicke wurde auch ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Geldwäsche" eingeleitet, welches dieser nicht bekannt war. Der Grund dafür: Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) benötigte vor ca. vier Jahren in einer Notlage finanzielle Unterstützung. Frank Rennicke sprang damals sofort ein ein und gab der Partei ein Darlehen in fünfstelliger Höhe (das Geld wurde dann später vom Staat im Zuge der jetzigen Ermittlungen beschlagnahmt). Anzeiger war die Postbank, bei welchem Rennicke ein Konto hatte und welches von dieser Postbank dann wegen „politischer Hygiene" gekündigt wurde. Fazit: Wer der NPD hilft, bekommt ein Verfahren! Zur Kenntnis: Da keine Geldwäsche vorlag, wurde das Verfahren eingestellt. Es handelte sich um das Familienvermögen der Familie Rennicke.
Es wurde dann der Zeuge der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften gehört. Dieser sagte aus, welche Tonträger von Rennicke indiziert sind und welche nicht. Er war in Vertretung für die Vorsitzende gekommen und nicht ganz in der Thematik der Rennicke-Musik eingeweiht. Seine Aussage zur angeblichen bundesweiten Beschlagnahme von zwei Rennicke-Tonträgern sind nicht richtig. Frank Rennicke korrigierte. Trotzdem schrieben die Zeitungen diese Falschnachricht.
Ob LKA, ob Bundesprüfstelle, ob Kontenkündigung, ob Bedrohungen – die Familie Rennicke ist seit Jahren massiven Schikanen ausgesetzt und Frank Rennicke erlebt seit Jahren eine Verfolgung, wie sie nicht jeder erfährt. Dennoch ist diese Familie daran nicht zerbrochen und stand selbst im Prozeß „ihren Mann".
[10. November 2002]