NS-Wiederbetätigung im Internet

Wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" wurde ein 31-jähriger Wiener am 22. 5. 2001 zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Er soll auf seiner Homepage nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben.

Der 31-Jährige sieht sich allerdings nicht als "Wiederbetätiger" im Sinne der Anklage. Er sei fasziniert vom Militär, erklärte er beim Prozeß. Auf seiner Homepage habe er daher militärische Zeichen abgebildet. Der eigentliche Sinn seiner Homepage sei gewesen, Hardrock-Lieder auszutauschen. Eine Verantwortung, die den Staatsanwalt empört. Er solle nicht das Gericht für dumm verkaufen, es sei nicht um Musik gegangen, sondern um nationalsozialistische Propaganda. Symbole wie Hakenkreuze und SS-Totenköpfe seien nicht anders zu verstehen. Außerdem habe er noch Links zu anderen, deutlich rechtsradikalen Homepages angegeben. Die acht Geschworenen haben sich der Meinung des Staatsanwaltes nach einer kurzen Beratung angeschlossen. Der Schuldspruch erfolgt einstimmig. 

Das Urteil, ein Jahr bedingte Haft und 24.000 Schilling Geldstrafe gem.§ 3g des  NS-Verbotsgesetzes  ist rechtskräftig, da es sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Verurteilten angenommen wurde.

[22. Mai 2001]


 
Holocaustleugner im Internet

Ein 57jähriger Weinbauer aus dem Burgenland wurde am 4. Oktober 2000 im Landesgericht Wien wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. 

Er soll im Internet in einem sog. Chatroom  namens "Jüdisches Forum"  den "Holocaust" geleugnet haben, indem er behauptete, in den Konzentrationslagern seien bis 1945 nur 200 000 und nicht 6 Millionen Juden umgekommen. Er soll u. a. auch noch behauptet haben, Österreich sei als Ostmark ein Teil Deutschlands. Der Angeklagte erklärte, er sei von den anderen Chattern provoziert und beleidigt worden. Er führte zu seiner Verteidigung an, er habe niemals ein Verbrechen gutgeheißen und er sei der Meinung gewesen, seine Postings würden nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Er postete unter dem Pseudonym "Weinbaumeister" und "Werwolf" und wurde über seine E-Mail Adresse ausgeforscht. 

Sein Verteidiger erklärte, der Angeklagte habe zur falschen Zeit die falschen Bücher gelesen, u. a. "Mein Kampf" und   "Freispruch für Hitler". 

[5. Oktober 2000] 

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Verfahren gegen David Irving eingestellt

Das Amtsgericht Weinheim (Baden - Württemberg) hat nach eigenen Angaben das Verfahren gegen den britischen Historiker David Irving wegen "Volksverhetzung" wegen Verjährung eingestellt. Nachdem im vergangenen Jahr ein Auslieferungsersuchen an Großbritannien erfolglos blieb, sei nach zehn Jahren die absolute Verfolgungsverjährung eingetreten, sagte der zuständige Richter: "Das hat sich erledigt." Irving soll im Herbst 1990 bei einer Veranstaltung der NPD in Weinheim den "Holocaust" geleugnet haben, was in der BRD als "Volksverhetzung" verfolgt wird. Deswegen hatte ihn die Mannheimer Staatsanwaltschaft im Jahre 1995 angeklagt. Irving erschien nicht zur Verhandlung. In England und in anderen Ländern, in denen Meinungsfreiheit herrscht, ist eine gerichtliche Verfolgung von Historikern und ein Verbot von deren Veröffentlichungen unbekannt. Allerdings hat Irving im April 2000 in London einen Beleidigungsprozeß gegen eine amerikanische Antifaschistin verloren, die ihn einen "Holocaustleugner und Bewunderer Hitlers" genannt hatte. Die wissenschaftlichen Werke Irvings wurden in England natürlich in keiner Weise beschlagnahmt oder verboten.

Irving
David Irving am im April 2000 in London

[3. Oktober 2000] 

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