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Am 18. 1. 2007 erschien auf Seite zwei der "Wiener Zeitung" ein Gastkommentar eines der Verteidiger des wegen "Leugnung des Holocausts" verurteilten David Irving. Die Verurteilung von David Irving sei rechtsstaatlich skandalös, so dessen Anwalt Herbert Schaller in der "Wiener Zeitung". Sachliche Meinungsäußerungen dürfe man bekämpfen, nicht aber strafrechtlich verbieten, so Schaller. Das Erscheinen des Texts in der Wiener Zeitung kritisierte die Israelitische Kultusgemeinde scharf und fordert die Abberufung von Chefredakteur Andreas Unterberger. Ariel Muzicant, der Präsident der Kultusgemeinde sagte: "Da fördert man den Revisionismus, sprich die Leugnung der Shoa - und wir empfinden das als einen Skandal." Auf der Zeitungsseite mit dem Gastkommentar steht: "Alle Beiträge geben ausschließlich die Meinung des betreffenden Autors wieder und müssen sich nicht mit jener der Redaktion decken." Darauf verwies Chefredakteur Andreas Unterberger: "Selbstverständlich distanziere ich mich von jedem Gastkommentar, weil das eben nicht meine Meinung ist." Für die Kultusgemeinde reichte dieser Hinweis nicht. In einer Aussendung wird vom Eigentümer, also der Republik Österreich, die Abberufung des Chefredakteurs gefordert. Unterberger erklärte, dass der Text des Anwalts eine Replik auf einen zuvor erschienen Gastkommentar von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gewesen sei. Eine Holocaustleugnung herauszulesen, sei eine Unterstellung. Nichts dergleichen finde sich im Text, so Unterberger. Auch das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes hat beim Bundeskanzleramt Protest gegen den Gastkommentar eingelegt. Eine Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt lag bisher trotz Anfrage nicht vor. Kritik an der Reaktion der Kultusgemeinde gab es von FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Das Verbotsgesetz sei schon mehrfach und von wichtigen Meinungsträgern sehr kritisch beleuchtet worden. "Es stehe einem Herrn Muzicant nicht zu, sich als Großzensor zu
betätigen, den Redaktionen Vorschriften zu machen und Druck auf einen
Chefredakteur auszuüben.", so Vilimsky.
Das Irving-Urteil und die politische Macht Seit der Aufklärung gelten für das abendländische Strafrecht drei unverzichtbare Grundsätze: Erstens ist immer auch die andere Seite zu hören, bevor man ein Urteil fällt; zweitens darf man sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten; und drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung verpflichtet, urteilen dürfen. An SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim scheint dieser Fortschritt völlig vorbeigegangen zu sein: Erstens hat er sich ein Urteil über den Irving-Fall angemaßt, ohne die geringste Aktenkenntnis zu besitzen; zweitens sehnt er sich offenbar nach einem totalitären Staat, in dem „Geschichte" Religionsersatz ist und „Falschdarstellung" ins Gefängnis führt; und drittens greift er die Unabhängigkeit der Justiz an, weil er - mittels „Gutachten" - schwarze Listen für Richter einführen möchte, die willens sind, rechtlich korrekt zu urteilen, obwohl das Ergebnis politisch unerwünscht ist. Im Fall des David Irving hat ein Senat aus drei Berufsrichtern die dreijährige Freiheitsstrafe nicht etwa herabgesetzt, sondern nur die noch nicht verbüßten zwei Jahre zur Bewährung erlassen. Ein Freispruch war nicht möglich, weil sich der Oberste Gerichtshof politisch erwünscht verhalten und den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte. Es ist allerdings speziell für hohe Richter sehr schwierig, sich politisch-medialem Druck zu entziehen. Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er aus folgenden Gründen freigesprochen worden: David Irving ist Engländer. Der nur hierzulande und nur wegen der historischen Belastung der Österreicher existierende, inhaltlich völlig unbestimmte § 3g Verbotsgesetz ist auf ihn von vornherein nicht anwendbar. Irving ist studierter Historiker und berufsmäßiger Autor von Büchern, die nirgends verboten sind. Und vor allem: Irving hat seine Vorträge im Jahre 1989 (!) in Absprache mit dem Innenministerium abgehalten, bei dem er vorsorglich nachfragen hatte lassen, um gegen kein österreichisches Gesetz zu verstoßen. Die inhaltlich genau bekannten Vorträge wurden genehmigt. Dass er dann - nach 17 Jahren - trotzdem verhaftet, angeklagt und verurteilt wurde, ist rechtsstaatlich skandalös. Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor einem Rückfall in totalitäre Zeiten: Hat ein Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm ernsthaft zur Seite zu stehen. Für faschistoide Machtmenschen ist diese Aussicht natürlich paradiesisch, für mündige Staatsbürger eines pluralistisch-demokratischen Rechtsstaats ist sie eine Katastrophe. Es wäre interessant zu wissen, ob uns die Engländer wirklich zu dieser Art von Freiheit verhelfen wollten. Herbert Schaller Dr. Hannes Jarolim hat im Standard vom 21.12.2006
nicht nur Herrn Senatspräsidenten Dr. Ernest Maurer wegen der Freilassung
David Irvings persönlich angegriffen, sondern - aus Anlaß dieses
Falles - auch noch vorgeschlagen, die Zuteilung "sensibler" Straffälle
an die Richter vom fairen, rechtsstaatlichen Zufallsverfahren zu lösen
und sie durch eine selektive, also typisch totalitäre Zuteilungsform
zu ersetzen. Wäre Dr. Jarolim ein einfacher Abgeordneter zum Nationalrat,
könnten seine ungeheuerlichen Äußerungen übergangen
werden. Politiker nehmen ja oft Stellung, ohne über die notwendige
Sachkenntnis zu verfügen. Dr. Jarolim ist aber kein einfacher Abgeordneter.
Er ist Rechtsanwalt, Justizsprecher der SPÖ und seit langem in einschlägigen
Ausschüssen des Nationalrates tätig. Wer solche Funktionen bekleidet,
muß wissen, daß es in einem demokratisch-pluralistischen Rechtsstaat
absolut untragbar und unverantwortlich ist, die Einführung totalitärer
Behelfsmittel gegen die richterliche Unabhängigkeit und
Juristisch völlig untragbar ist es auch, ohne konkrete und genaue Aktenkenntnis, ein vernichtendes Urteil über einen lang gedienten und erfahrenen Richter aus dem Ärmel zu schütteln. Hätte Dr. Jarolim sich für die Fakten des Falles Irving interessiert, so hätte er erkannt, daß mit dem Berufungsurteil nur die gröbsten Rechtsfehler beseitigt wurden. Erstens war David Irving wegen gewaltfreier Meinungsäußerungen angeklagt, die er im Jahr 1989, also vor 16 Jahren, im Rahmen von ordnungsgemäß angemeldeten Vorträgen in Österreich gemacht hatte. Die Geschworenen haben ihren Schuldspruch und insbesondere die extreme Höhe der Strafe jedoch nicht nur auf die Anklagepunkte gestützt, sondern auch mit seiner nicht strafbaren und daher nicht angeklagten, langjährigen Vortragstätigkeit im Ausland begründet. Zweitens haben sowohl die Anklage als auch das Geschworenengericht außer Acht gelassen, daß Irving, insoweit er österreichische Gesetze verletzte, in einem Rechtsirrtum handelte, der ihm nicht vorgeworfen werden kann. Denn Irving hatte durch seinen Rechtsanwalt bei der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Inneres vorsorglich nachfragen lassen, ob es mit den österreichischen Gesetzen vereinbar sei, wenn er hier eine Vortragsreihe über die im Jahre 1988 erstmals publizierten, gegen die Existenz von NS-Massenmord-Gaskammern in Auschwitz sprechenden naturwissenschaftlich-technischen Untersuchungsergebnisse sowie seine neuesten Dokumentenfunde im englischen Amt für psychologische Kriegsführung abhalte. Seine Vortragstätigkeit wurde mit Auflagen genehmigt, an die sich David Irving selbstverständlich gehalten hat. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß "Holocaust-Leugnung" im Jahr 1989 gesetzlich nicht verboten war. Damals gab es nur die Bestimmung des § 3g Verbotsgesetz, die im Ausland unbekannt ist, weil sie ihre Existenz allein der historischen Belastung der Österreicher verdankt. Dieses Gesetz, mit dem pauschal "nationalsozialistische Wiederbetätigung" verboten wird, ist derart unbestimmt, daß im Einzelfall nicht einmal die Österreicher - und um so weniger Ausländer - wissen können, was davon konkret umfaßt sein soll. Mehr als in Österreich unmittelbar nachzufragen, kann von einem englischen Historiker, zu dessen Beruf auch Vorträge über die objektiven Ergebnisse seiner Forschungsarbeit gehören, wohl nicht verlangt werden. Drittens konnte der von Dr. Jarolim zu Unrecht verunglimpfte Senatspräsident nicht allein entscheiden, sondern nur gemeinsam mit zwei weiteren Richtern. Und viertens hat das Berufungsgericht die vom Geschworenengericht verhängte, extrem überhöhte Strafe an sich gar nicht herabgesetzt, was nach Lage des Falles geschehen hätte müssen. Durch die bedingte Nachsicht der noch nicht verbüßten zwei Jahre wurde lediglich eine menschlich erträgliche Lösung gefunden, der Rechtsstaatlichkeit aber keineswegs voll Genüge getan. Herbert Schaller ____________ Der freiheitliche Justizsprecher, Nationalratsabgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer, weist die Kritik seines SPÖ-Kollegen Dr. Hannes Jarolim an OLG-Richter Dr. Ernest Maurer im Zusammenhang mit der Revision der erstinstanzlichen Entscheidung gegen Holocaust-Leugner David Irving als völlig inakzeptabel zurück. Es gehe nicht an, so Fichtenbauer, dass eine politische Partei die Entscheidung eines unabhängigen Richters in Frage stelle, nur weil dieser vorgeblich einer anderen politischen Partei, in diesem Falle der FPÖ, nahe stehe. Der weltanschauliche Pluralismus gehöre zu den Grundpfeilern jeder modernen rechtsstaatlichen Demokratie und werde durch die demokratisch gewählten politischen Parteien repräsentiert. Die Objektivität und Qualifikation eines Richters allein wegen seiner Nähe zur freiheitlichen Weltanschauung in Frage zu stellen und diesem politische Befangenheit zu unterstellen, sei ein ungeheuerlicher und völlig inakzeptabler Versuch, die unabhängige Justiz in Österreich durch eine "politisch korrekte" Meinungsdiktatur zu ersetzen. Fichtenbauer legt Wert darauf, dass es ihm nicht um die Verteidigung der konkreten Entscheidung, also die Bewertung von David Irving und dessen Weltbild, gehe, sondern um den altbekannten Reflex, die FPÖ in die Nähe nationalsozialistischer Gesinnung rücken zu wollen. "Die FPÖ ist eine lupenrein demokratische Partei, die sich stets von jeder Form nationalsozialistischen Gedankenguts distanziert hat", stellt der freiheitliche Justizsprecher klar. Außerdem, so Fichtenbauer weiter, sei die Entscheidung in Sachen Irving von einem Dreiersenat getroffen worden, in dem Ernest Maurer nur eine Stimme gehabt habe. Fichtenbauer ist der Meinung, dass die Unabhängigkeit der Rechtssprechung um jeden Preis gewahrt bleiben müsse, und sieht in Jarolims Kritik einen unqualifizierten Vorstoß in die genau gegenteilige Richtung. [7. Januar 2007] |