Karlsruher Richter billigen Kontensperre für NPD

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 24. 9. 2001 eine Verfassungsbeschwerde der NPD im Zusammenhang mit der Kündigung ihrer Konten als unzulässig abgewiesen. In der einstimmigen Kammerentscheidung der Richter heißt es, die Beschwerde sei nicht ausreichend begründet.

Eine Sparkasse hatte Girokonten der NPD Sachsen gekündigt, wogegen sich die Partei mit Eilverfahren wehrte. Nachdem die NPD zunächst einen Erfolg erzielt und ein Gericht der Sparkasse aufgegeben hatte, die Kündigung bis zur Klärung des Falles zurückzunehmen, beantragte die Partei zusätzlich, ein Zwangsgeld gegen die Sparkasse zu verhängen. 

Inzwischen hatte aber das Landgericht Leipzig die Kündigung der Girokonten bestätigt und die anders lautende Eilentscheidung wieder aufgehoben. 

Auf Grund dieses Urteils sah das Oberlandesgericht Leipzig keine rechtliche Grundlage mehr, ein Zwangsgeld gegen die Sparkasse zu verhängen. Die NPD Sachsen erhob gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde, die jetzt von einer Kammer des Zweiten Senats einstimmig als unzulässig abgewiesen wurde.

In der Begründung heißt es, die Verfassungsbeschwerde der Rechtspartei setze sich mit der Begründung der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht auseinander. 

[25. September 2001]

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Schilys Material reicht nicht für NPD-Verbot

Der Generalsekretär der FDP, Guido Westerwelle, hat im Zusammenhang mit der Diskussion über ein NPD-Verbot scharfe Vorwürfe gegen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erhoben. Das Material, auf das Schily seine Entscheidung für einen Verbotsantrag stützt, sei "noch deutlich dünner, als man befürchten mußte", sagte Westerwelle am 1. 11. 2000 in Berlin und sprach von einem "fahrlässigen Umgang" mit der im Grundgesetz verankerten Möglichkeit eines Parteienverbots. Westerwelle hatte sich zuvor in der Geheimschutzstelle des Bundestags über das Material informiert. Seit 1. 11. können die Bundestagsabgeordneten dort die Unterlagen, die im wesentlichen aus Erkenntnissen des Verfassungsschutzes über die NPD stammen, einsehen. Westerwelle kritisierte die "Geheimnistuerei" Schilys. Der Bundesinnenminister hat eine Veröffentlichung des Materials bislang mit dem Hinweis auf den Quellenschutz abgelehnt, da Teile des Materials mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden seien. Westerwelle warf Schily vor, die Geheimhaltung sei "eine reine Schutzmaßnahme, weil das Material so dünn ist". Schily und seine Länderkollegen seien sich "ihrer Argumente nicht sicher". Westerwelle sagte, er fühle sich nach der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Akten in seiner Einschätzung bestätigt, daß die Erkenntnisse über die NPD nicht für ein Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht ausreichten. "Ich befürchte, hier werden wir ein Waterloo der Demokraten erleben", sagte der FDP-Generalsekretär. Das Material, das in den vergangenen Monaten im Auftrag der Bundesregierung zusammengetragen wurde, enthalte keine neuen Erkenntnisse. "Da können sie auf die  Homepage der NPD  gehen und finden ähnliches", meinte Westerwelle. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Anschließend hatten sich auch die Ministerpräsidenten diese Entscheidung zu Eigen gemacht. Nach Auffassung der Innenminister geht aus dem Material der Verfassungsschützer hervor, daß die NPD eine "aggressiv - kämpferische Haltung" gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung einnimmt. Ein Beleg hierfür seien unter anderem Äußerungen von Funktionären, die auf eine Wesensverwandtschaft der NPD  mit dem Nationalsozialismus schließen lassen. Westerwelle bezweifelte diese Argumentation. Aus dem Material gehe zwar hervor, dass die NPD eine "widerliche Partei" sei. Das sei aber nicht neu. 

[1. November 2000]


 
Verfassungsschutz bezweifelt Erfolgsaussichten

Im Rahmen der NPD-Verbotsdiskussion sind Unterlagen aufgetaucht, die massive Zweifel an den Erfolgsaussichten eines solchen Antrags begründen. In einem geheimen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes, Aktenzeichen "L2 051-S-010 013-60/2000 VS-Vertraulich, amtlich geheim gehalten", der in der "Welt" vom 26. 10. 2000 veröffentlicht wurde, heißt es wörtlich: "Es besteht das nicht geringe Risiko, daß der Antrag auf Verbot der NPD als unbegründet abgewiesen wird."  Zwar wird in dem Geheimdokument laut "Welt" grundsätzlich die Verfassungsfeindlichkeit der NPD behauptet. In dem Papier heißt es aber u. a.: "...Problematisch ist die Aussagekraft der Beispiele für eine aktive kämpferische aggressive Haltung der NPD." Deren Nachweis ist Voraussetzung für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. Nach Auffassung des hessischen Verfassungsschutzes "bestehen Zweifel", ob das vorgelegte Material die aggressive Haltung der NPD "zwingend, in ausreichender Form und daher mit letzter Sicherheit belegt". Aus den letzten vier bis fünf Jahren hätten die Verfassungsschutzbehörden "lediglich 25 Informationen" gewinnen können, aus denen eine Gewaltbereitschaft der NPD abgeleitet werden könne. Es sei fraglich, "ob die einzelnen gewaltbejahenden Beispiele bei der Entscheidung des BverfG als maßgeblich und mitentscheidend für die Verfassungswidrigkeit gewertet werden". Nach Informationen der WELT begründet sich die ablehnende Haltung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) im Wesentlichen auf diesen Geheimbericht für die Staatskanzlei. Unmittelbar vor der Entscheidung über einen NPD-Verbotsantrag gab es keine einheitliche Linie im Kampf gegen die rechte Partei. Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) kritisierte die Ankündigung der CDU-geführten Länder Hessen und Saarland, einem Verbotsantrag nicht zuzustimmen. 

Nach der Zustimmung der Länder rechnet die Bundesregierung fest mit einem gemeinsamen Vorstoß von Bundestag, Bundesrat und Regierung für ein Verbot der NPD. Das sagte Regierungssprecher Uwe-Carsten Heye am 27. 10. in Berlin. Für die Bundesregierung sei der Verbotsantrag ein wichtiges Zeichen für die wehrhafte Demokratie. Zugleich müsse aber auch der politische Kampf gegen "die Rechten" weitergehen. Unterdessen hat ein am 26. 10. in der WELT veröffentlichter Geheimbericht des Hessischen Verfassungsschutzes in Wiesbaden für Aufregung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden eröffnete wegen Geheimnisverrats ein Verfahren gegen Unbekannt und schaltete das Bundeskriminalamt (BKA) ein, sagte Behördenchefin Hildegard Becker-Toussaint. In dem Bericht äußert der Verfassungsschutz Zweifel, ob ein Antrag auf NPD-Verbot Erfolg beim Bundesverfassungsgericht haben werde. Der Bericht war nach Angaben des hessischen Regierungssprechers Dirk Metz (CDU) nur an die Staatssekretäre, die Minister und den Ministerpräsidenten übergeben worden. SPD und Grüne spekulierten, Mitglieder der Landesregierung könnten das Papier herausgegeben haben, um die ablehnende Position von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gegen ein NPD-Verbot zu untermauern. Sie forderten eine Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert. Die FDP bleibt ungeachtet der Zustimmung der Länder bei ihrem Nein zu einem Verbotsantrag. Die Liberalen befürchten unabhängig  vom Ausgang des Verfahrens eine Stärkung der rechten Szene, sagte FDP-Generalsekretär Guido Westwelle im Norddeutschen Rundfunk. Dem kann man nur zustimmen. Entweder die NPD wird verboten, dann kommt es zu einer erzwungenen Einigung der Nationalen Wählerschaft, die wahrscheinlich der DVU zugutekommt, die jetzt schon in mehreren Landtagen vertreten ist, oder der Verbotsantrag wird abgelehnt, dann dürfte diese Werbung für dei NPD ausreichen, um sie wieder in die Landtage einziehen zu lassen, wie schon in den 60er Jahren. So oder so werden durch diese Eulenspiegeleien der "demokratischen Parteien" bald nationale Parteien auch in den Reichstag einziehen.

Mahler
 NPD - Protestveranstaltung gegen das Parteienverbot mit Udo Voigt und Horst Mahler am 20. Oktober 2000 in Berlin

[27. Oktober 2000]


 
Mahnwache gegen NPD - Verbotsantrag

Eine Mehrheit der Ministerpräsidenten stimmte am 26. 10. 2000  in Schwerin (Mecklenburg - Vorpommern) einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu. Zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern in Düsseldorf einen entsprechenden Antrag befürwortet. Bundesinnenminister Hessen und das Saarland enthielten sich der Stimme. Der mecklenburg - vorpommersche Ministerpräsident Harald Ringstorff, der einer PDS - SPD Koalition vorsteht, sprach dennoch von einem wichtigen Signal.

Die Länderchefs waren von NPD-Sympathisanten in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern begrüßt worden. Sie forderten mit einer Mahnwache vor der Staatskanzlei "Argumente statt Verbote". 

Schily und sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Fritz Behrens (SPD) hatten das Votum der Innenministerkonferenz am Abend in Schwerin den Ministerpräsidenten vor deren Abstimmung erläutert. Er hatte nach einem Vorgespräch in Schwerin mitgeteilt, sein hessischer Kollege Roland Koch (CDU) habe im Bundesrat ein Nein angekündigt. Koch selbst vertrat die Auffassung, die NPD müsse politisch bekämpft werden, von einem langen juristischen Streit halte er aber nichts.Schily erklärte im Fernsehen u. a., in einem Land, in dem Gaskammern gestanden hatten,  müsse auch eine Partei wie die NPD verboten werden.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, er sehe derzeit keine Möglichkeit, einem Verbotsantrag zuzustimmen. Vorbehalte gegen einen Bundesratsantrag auf ein NPD-Verbot äußerte zudem Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU). Ein Antrag der Bundesregierung genüge. Der baden- württembergische Regierungschef Erwin Teufel (CDU) sagte vor Beginn der Konferenz, er persönlich befürworte ein NPD-Verbot, sein Koalitionspartner FDP sei aber anderer Auffassung.

[26. Oktober 2000]

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