Urteil zu Ruhm und Ehre der Waffen-SS Deutsche Ankläger finden nichts dabei, ständig nach Reden, Worten, Parolen oder Aussprüchen zu suchen, die man zum Vorwand nehmen könnte, Menschen wegen ihrer Gesinnung hinter Gitter zu bringen. Die Einstellung zur Redefreiheit ist scheinbar durch die Tradition seit Inquisition, Metternich, GESTAPO und STASI sehr stark belastet. Diesbezüglich gab es jetzt wieder eine interessante Entscheidung in Sachsen.
Das Skandieren der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" stellt einem Beschluß des Landgerichts Leipzig (Sachsen) zufolge keine Straftat dar. Es bestätigte damit am 12. 7. 2002 eine Amtsrichter-Entscheidung und verwarf zugleich eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet.Für die Justiz ist das Strafverfahren gegen den nationalen Aktivisten Steffen Hupka damit abgeschlossen. Ihm wurde vorgeworfen, bei der rechten Demonstration am 1. September 2001 in Leipzig mit Gesinnungsgenossen die umstrittene Parole skandiert zu haben.
Das Landgericht schloß sich der Auffassung eines Amtsrichters in vollem Umfang an. Die untergeordnete Instanz hatte die Eröffnung des Verfahrens gegen Hupka bereits Ende April 2002 abgelehnt, weil die geäußerte Parole "keine von der Waffen-SS üblicherweise verwendete" und mit der strafbaren Original-Losung "Unsere Ehre heißt Treue" nicht zu verwechseln sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen argumentiert, daß schon "der inhaltliche Symbolgehalt" für eine Strafbarkeit ausreiche. Hupka habe gewußt, "daß es sich bei der Waffen-SS um einen der NSDAP angeschlossenen und durch das Kontrollratsgesetz der Alliierten verbotenen Verband handelte". Das Landgericht wiederum hält eine erweiternde Auslegung des genannten Tatbestandes für nicht verfassungskonform, da sie zur Unkenntlichmachung der Grenzen der Strafbarkeit führt.
Im Fall Hupka steht der Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Einer der Gesinnungsgenossen ist wegen des Skandierens derselben Waffen-SS-Parole allerdings rechtskräftig per Strafbefehl zu 300 Euro verurteilt worden. Eine Amtsrichterin sprach den 19-Jährigen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" schuldig. Sie setzte zudem für den 30. Juli einen Prozess gegen drei weitere Beschuldigte an. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten soll diese Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Nach dem Aufmarsch am 1. September 2001 hatte die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt 15 Personen Anklage erhoben und zudem einen Strafbefehl beantragt, darunter gegen Christian Worch und NPD-Anwalt Horst Mahler. Die Fälle wurden auf acht Amtsrichter verteilt.
Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Norbert Röger dürfte der gestrige Beschluß zwar zur "weiteren Klarheit bei künftigen Fällen" beitragen. Die Amtsrichter seien aber nicht an die Landgerichts-Entscheidung gebunden, glaubt der Staatsanwalt.
Die PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag forderte in bester STASI-Tradition "die Aufnahme einer antifaschistischen Klausel ins Grundgesetz, mit der Losungen, die das Dritte Reich verherrlichen, strafbewehrt werden". Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, hält "Richerschelte für fehl am Platz". Das Problem sei die mangelhafte gesetzliche Grundlage, die war natürlich in DDR-Zeiten wesentlich besser.... Die Interpretation der Waffen-SS-Parole ist heftig umstritten. Schon Ende 2001 sorgte sie für Krach in Sachsens höchsten Justiz-Kreisen.
[13. Juli 2002]
Verfahren wegen umstrittenen Ehre-Treue Spruches Das Mitführen eines Fahnenbandes auf dem großen Landesfestzug vom 10. Oktober 2000 in Klagenfurt (Kärnten) mit dem Spruch "Unsere Ehre heißt Treue" bleibt ohne Anklage. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine diesbezügliche Anzeige am 14. 11. 2001 mit der Begründung zurückgelegt, daß die Kameradschaftsbündler, die die Fahne mitgeführt hatten, nicht gewußt hätten, daß der inkriminierte Spruch der SS zuzuordnen und deswegen verboten sei. In der Begründung hieß es weiter, daß die Fahne bei einem Festakt im August 1993 in Anwesenheit des damaligen Landeshauptmannes Zernatto (ÖVP), seines Stellvertreters Ambrozy (SPÖ) und des damaligen Vorsitzenden der FPÖ, Jörg Haider verliehen wurde. Man könne daher nicht von einfachen Mitgliedern des Kameradschaftsbundes verlangen, daß sie den Spruch als ungesetzlich ansehen, wenn offensichtlich nichteinmal hochrangige Politiker dieser Meinung gewesen seien. Das beanstandete Fahnenband wurde von der Staatspolizei einer Ortsgruppe des Kameradschaftsbundes aus dem Bezirk St. Veit a. d. Glan (Kärnten) zugeordnet.
Sowohl der 56-jährige Obmann als auch der 73 Jahre alte Fahnenträger aus St. Veit gaben an, sie hätten nicht gewußt, daß der beanstandete Spruch der SS zuzuordnen sei.
An eine große Kameradschaftsbund-Fahne war ein blaues Samtband mit den silbrigen Lettern "Meine Ehre heißt Treue" angebracht worden. Ein St. Veiter Kamerad hat sich den Wimpel von der oberösterreichischen Firma Ridia anfertigen lassen, wurde aus dem Kameradschaftsbund St. Veit bekannt. Zur Zeit befindet sich die im Vorjahr beschlagnahmte Fahne in Polizeigewahrsam, "aber wir wollen sie wieder zurück", meinen Mitglieder des St. Veiter Kameradschaftsbundes.
Besagte Fahne war im Rahmen des rund fünf Stunden dauernden Festzuges aus Anlaß des 80. Jubiläums der Kärntner Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920 im Block des Kameradschaftsbundes mitgetragen worden. Das Band mit dem Motto "Unsere Ehre heißt Treue" war zuerst einem ORF-Redakteur aufgefallen, der ein Kamerateam beauftragte, es zu filmen. Der Präsident des Kärntner Kameradschaftsbundes, Engelbert Tautscher, erklärte am 11. 10. 2000 dazu, er habe erst nach dem Umzug, davon erfahren, daß angeblich im Block seines Vereines auf einem Fahnenband der inkriminierte Spruch zu lesen gewesen sei. Wer besagte Fahne getragen hat und von welcher Ortsgruppe sie stammt, konnte er nicht sagen. Ebensowenig wisse er, ob die Fahne von einem Vertreter der "Kameradschaft IV" getragen worden sei. "Ich weiß auch nicht, ob es verboten ist, diesen Spruch öffentlich zu zeigen", sagte Tautscher. Weiters erklärte er, daß seines Wissens nach Bänder mit dieser Aufschrift schon vor rund 40 Jahren gestiftet "und von den Engländern genehmigt" worden seien. Eventuell könnte es sich bei besagter Fahne "um eine deutsche oder italienische" gehandelt haben. Insgesamt wurden im Block des Kameradschaftsbundes 46 Fahnen mitgetragen.
Die Abgeordnete der sog. Grünen im Wiener Bundesparlament M. Petrovic erklärte am 15. 11. 2001, die Kärntner Staatsanwaltschaft arbeite mit solchen Urteilen darauf hin, das NS-Verbotsgesetz zur Makulatur werden zu lassen..
[15. November 2001]
"Wiederbetätigung" auf dem Friedhof Ein Historiker aus Wien hat am 2. 11. 2000 bei der Gendarmerie Krems (Niederösterreich) Anzeige wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" erstattet. Der Grund: Er hatte auf dem Friedhof der Stadt Krems bei einem Grab einen Kranz mit dem Aufdruck "Seine Ehre hieß Treue" auf der Schleife entdeckt. "Dieser Spruch ist eindeutig als Leitspruch der Waffen SS zu identifizieren", so der Historiker. Spätestens seit der Diskussion um den niederösterreichischen FPÖ-Landesobmann Ernest Windholz könne "niemand mehr behaupten, nicht gewußt zu haben, was dieser Spruch bedeutet".
[3. November 2000]
Bereits vor längerer Zeit wurde in Velden (Mittelfranken) gegen den Besitzer eines Grabsteines mit der Aufschrift "Deine Ehre hieß Treue" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Grabstein stammt von einem 1999 aufgelassenem Grab eines 1933 Verstorbenen. Dessen Verwandter wollte den Grabstein in seinem Garten aufstellen.