Strafmilderung für "NS-Wiederbetätigung"

Wie am 24. 9. 2001 bekannt wurde, ist die Verurteilung des burgenländischen Politikers und Ex-Freiheitlichen Robert Dürr wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach dem sog. NS-Verbotsgesetz rechtskräftig. Das Strafausmaß beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. 

Der Österreichische Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde Dürrs zurückgewiesen, das Oberlandesgericht Wien hat das Strafausmaß allerdings reduziert: von drei auf zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Die Aufforderung zum Antritt der Strafhaft hat Dürr bereits erhalten.

[25. September 2001]


 
Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus

Sogar das Verneinen der Kriegsschuld Deutschlands wird jetzt  bei österreichischen Gerichten als "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" angeklagt. Bisher war es eher üblich, hauptsächlich das "Leugnen des Holocaust" so zu bewerten. So geschehen am  ersten Prozeßtag gegen den Ex-Freiheitlichen und Gründer der "Partei Neue Ordnung" Robert Dürr am 6. November 2000. Beim Schwurgerichtsprozesses in Eisenstadt bekannte sich Robert Dürr als nicht schuldig. Die Anklage gegen den 43-jährigen Landwirt aus N. lautete auf "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus". 

Staatsanwältin Theresia Schneider-Ponholzer warf dem Angeklagten in ihrem eine halbe Stunde dauernden Einführungsvortrag vor, in Medien, die er teilweise verfaßt oder zumindest verbreitet hat, NS-Gedankengut propagiert, Adolf Hitler glorifiziert und die deutsche Kriegsschuld verneint zu haben. Bei den inkriminierten Medien handelt es sich um "Das Antifa-Handbuch", eine Ausgabe der PNO- Nachrichten sowie das Medium "Recht und Freiheit". Auf Grund der Stilistik sei anzunehmen, daß Robert Dürr auch der Verfasser des "Antifa-Handbuches" sei, sagte die Anklägerin. Dürr bestreitet die Autorenschaft, gibt aber zu, es verbreitet zu haben - "Halte das auch für richtig."  Weit vor Prozessbeginn um neun Uhr waren Kriminalbeamte im Landesgericht erschienen, da Dürr in einer Aussendung angekündigt hatte, im Gericht eine "Aufklärungsausstellung" zu der von ihm heftig bekämpften "Anti-Wehrmachts-Hetzausstellung" organisieren zu wollen. Es blieb bei der Ankündigung, Dürr, wegen Störung der Wehrmachtsausstellung in Klagenfurt mittlerweile verurteilt, erschien erst knapp vor Verhandlungsbeginn und verzichtete auf Aktionismus. Beim Prozeß anwesend waren Sympathisanten des Anklagten, wie der Kriegsveteran und Schriftsteller Herbert Schwaiger aus der Steiermark, aber auch ehemalige Aktivisten der (jetzt verbotenen) "VAPO" (Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition), wie Franz Radl. In der Verhandlung kam auch zur Sprache, daß bei einer Hausdurchsuchung bei Robert Dürr ein Video gefunden wurde. Merkwürdiges hatte Dürr zu der Internet Homepage der von ihm gegegründeten "Partei Neue Ordnung" (PNO) zu sagen - über diese Internetseiten soll Dürr ja nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben. "Ich habe damit nichts zu tun, ich kenne mich im Internet nicht aus", so Dürr Er deutete an, ein ausländischer Geheimdienst könnte die Seiten installiert haben. 


Urteilsverkündung am 7. November 2000 in Eisenstadt

Der Prozeß wurde am 7. 11. 2000 mit einem Schuldspruch beendent, Robert Dürr wurde wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.   Darüberhinaus muß der 43jährige Burgenländer die Kosten des Verfahrens übernehmen. Als erschwerend für den Angeklagten wurde der lange Zeitraum von 1997 bis zumindest 1999 genannt, in dem Dürr mehrfach "nationalsozialistisches Gedankengut" verbreitet haben soll. Robert Dürr ist als Sympathisant der rechtsen Szene bereits seit langem bekannt, unter anderem auch in der BRD. Er soll über Zeitschriften, übers Internet und in dem Antifa-Handbuch angeblich nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben.  Dürr, der nach politischer Aktivität in der FPÖ- Burgenland und in der Notwehrgemeinschaft der Bauern die  "Partei der Neuen Ordnung" gegründet hat, hat von einem "Politprozeß" gegen ihn gesprochen.  Es war übrigens der erste Prozeß wegen  NS-Wiederbetätigung im Burgenland. Die acht Geschworenen haben ihn einstimmig für schuldig befunden. Robert Dürr, der sich bis zum Schluß als nicht schuldig bezeichnete, nahm das Urteil gelassen auf. Er legte dagegen sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

[7. November 2000]

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