Strafnachlaß für Holocaust-Leugner Der Schweizer "Holocaust-Leugner" Gaston-Armand Amaudruz hat vor dem Lausanner Kassationsgericht teilweise Recht bekommen. Im Berufungsverfahren wurde am 20. 11. 2000 seine Gefängnisstrafe von einem Jahr auf drei Monate reduziert. Die Entschädigungszahlungen wurden von je 1.000 Franken auf einen symbolischen Franken ( 1,30 Mark) reduziert. Der Westschweizer Revisionist war im April vom Lausanner Strafgericht zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Am Montag gab das Kassationsgericht der Berufung des 80-Jährigen teilweise recht. Das Urteil des Strafgerichts sei zu hoch gewesen und willkürlich gefällt worden. Es habe wohl einen Abschreckungseffekt erzielen wollen. Die von Amaudruz in der Zeitschrift «Courrier du Continent» verfassten Artikel unter dem Titel «Ich glaube nicht an die Gaskammern» habe nur 300 Adressaten gehabt. Die Verbreitung des Gedankenguts sei quasi vertraulich gewesen und habe sich nur an überzeugte Revisionisten gerichtet, hielt das Kassationsgericht fest. Laut Urteil vom April hätte Amaudruz jeder der drei Organisationen, die als Privatkläger auftraten, und einem KZ-Überlebenden jeweils 1.000 Franken Entschädigung zahlen müssen. Das Kassationsgericht reduzierte diese Entschädigung auf einen symbolischen Franken. Eine moralische Entschädigung dürfe nicht den Charakter einer Strafe haben, wurde die Reduktion begründet. Anwesende Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra), die Amaudruz angeklagt hatten, zeigten sich nach dem Urteil des Kassationsgerichts schockiert.
Wie der Schweizer Schriftsteller Walser 1999 in einem Vortrag darlegte, ist die ununterbrochene und ausschließliche Beschäftigung mit dem "Holocaust" zu einem Mittel der politischen Auseinandersetzung und auch zur Durchsetzung horrender finanzieller Forderungen entartet, die Walser als "Holocaust - Keule" bezeichnete. Dazu wurden in einigen mitteleuropäischen Ländern auch Gesetze beschlossen, die jede abweichende Meinungsäußerung zu diesem Thema mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Der frühere NPD - Vorsitzende G. Deckert z. B. ist erst im Oktober 2000 nach einer jahrelangen Haftstrafe wegen Leugnung des Holocaust entlassen worden. Er mußte auch noch eine Zusatzstrafe absitzen, weil er in einem Brief aus dem Gefängnis das Wort "Holo" statt "Holocaust" verwendet hatte.
Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung der Auschwitz-Keule bot auch Ministerpräsident von NRW Clement bei seiner Begründung des NPD - Verbotsantrages im Bundesrat am 8. 11. 2000. Clement sagte u. a., er sei kürzlich in Auschwitz gewesen und wäre dort vor Scham gerne zur Salzsäule erstarrt...
Auch den Geldforderungen gegenüber der deutschen Industrie wird gerne mit der Auschwitz-Keule nachgeholfen. Bei einer entsprechenden Bemerkung eines Mitgliedes des Zentralrates der Juden in Deutschland bei einem Festessen einer Großbank soll es deswegen zum Eklat gekommen sein. Ein Anwalt erklärte, er sei als Flakhelfer in Auschwitz eingesetzt gewesen und habe dort nie eine Gewalttat gegen Juden bemerkt. Das Festessen mußte abgebrochen werden.
[20. November 2000]
Holocaust-Leugner auch in der Schweiz Am 10. April 2000 wurde der Schweizer Schriftsteller Gaston - Armand Amaudruz vom Strafgericht Lausanne zu einem Jahr Haft unbedingt wegen Verstoßes gegen das seit 1995 geltende Anti - Rassismus Gesetz verurteilt.
Amaudruz mußte sich wegen dreier Artikel verantworten, die er nach dem Inkrafttreten der neuen Antirassismus-Strafnorm am 1.Januar 1995 in seinem Mitteilungsblatt "Courrier du Continent" veröffentlicht hatte. In den drei Artikeln leugnete er den "Holocaust" an Juden, bestritt die Existenz der Gaskammern und
verurteilte die "Rassenmischung".Am ersten Prozeßtag, am 3. April 2000 sagte Amaudruz, er
glaube nicht an die Gaskammern, den "Holocaust" und verteidigte
den Revisionismus. Nebst seinen Aussagen stand am ersten Prozeßtag auch die Erweiterung der Anklageschrift im Zentrum.
Während mehr als drei Stunden wurde Amaudruz vor dem Strafgericht in Lausanne befragt. Amaudruz drohten nach der Antirassismus - Strafnorm bis zu drei Jahre Gefängnis und 40.000 Franken Buße.Während der Verhandlung bezeichnete sich der 79-Jährige zwar als Rassist, ein Antisemit sei er aber nicht, erklärte Amaudruz
auch nach mehrmaligem Nachfragen des Gerichtspräsidenten Michel Carrard. Kurz darauf kritisierte Amaudruz den Jüdischen Weltkongress (WJC) im Bezug auf den Vergleich mit den
Schweizer Banken und die Antirassismus-Strafnorm. Und die Existenz der Gaskammern anerkennt der Waadtländer nicht, da
es seinen Angaben nach keine Beweise gebe. An dieser Überzeugung könnten auch Aussagen von jüdischen
Überlebenden nichts ändern, so Amaudruz.Gerichtspräsident Carrard bezichtigte den Angeklagten
der Provokation, da dieser in der jüngsten Ausgabe seines
Mitteilungsblattes unter dem Titel "Es lebe der Revisionismus" nochmals alles negierte, was den "Holocaust" betrifft. Wegen dieses Artikels in der April - Ausgabe des "Courrier du
Continent" wurde am 10. 4. auch die Anklageschrift erweitert. Amaudruz sagte, daß er den Artikel extra für das Gericht geschrieben habe.Zu Prozeßbeginn hatte Verteidiger Patrick Richard den Status
der drei Gruppierungen in Frage gestellt, die als Privatkläger auftreten. Es waren dies der "Schweizerische Israelitische Gemeindebund" und die "Internationale Liga gegen Rassismus
und Antisemitismus"und der "Jüdische Weltkongreß". Das Gericht lehnte den Antrag ab, da Organisationen wie die internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) nach Ansicht des Gerichtes die Interessen ihrer Mitglieder vertreten.Amaudruz bot auch nach dem Januarr 1995 revisionistische Bücher zum Verkauf an. Die Staatsanwaltschaft hatte
vergangenen 5. 4. 2000 für den 79-Jährigen eine 15 - monatige Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte
für Milde und verlangte für Amaudruz eine Geldstrafe und eine "geringe Freiheitsstrafe". Der Verurteilte hat fünf Tage Zeit, Rekurs gegen das Urteil zu erheben.[11. April 2000]