Diskussionsbeitrag war "Verharmlosung des Holocausts" Das Landgericht Frankfurt a. Main (Hessen) hat am 13. Juni 2002 die Verurteilung eines pensionierten Lehrers wegen "Volksverhetzung" im Internet bestätigt. Das Gericht verwarf in zweiter Instanz die Berufung des 56-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, das ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 5000 Mark verurteilt hatte.
Nach Feststellung beider Gerichte hatte der Mann im Oktober und November 1999 in zwei Diskussions-Beiträgen im Internet "Verbrechen des Nationalsozialismus" teils in Zweifel gezogen oder verharmlost. Früher der linken Szene zugehörig, hatte der ehemalige Lehrer für Deutsch und Geschichte im Oktober 1999 in einem Beitrag für das Internet-Forum "Liberale gegen Rechtsradikale" der FDP (und später in einem CDU-Forum) den Holocaust als "jüdischen Propagandaschwindel" und als "den größten Schwindel der Weltgeschichte" bezeichnet. Er bestritt, daß eine planmäßige Vernichtung in Gaskammern betrieben worden sei. Es habe weniger Opfer gegeben, als nach wie vor behauptet werde, schrieb er. Der Lehrer im Ruhestand hatte laut Landgericht „auf pseudowissenschaftlicher Grundlage ein Herunterrechnen der Opferzahlen des Holocaust“ vorgenommen. Bei der Verhandlung hatte der 56-Jährige betont, daß er den Holocaust nicht leugne. Er halte die „Judenpolitik der Nazis“ für ein Verbrechen. Es sei aber seit 1990 auch offiziell zu einer Korrektur der Opferzahlen von Auschwitz gekommen, wofür der Angeklagte einige Autoren zitierte, wonach die Opferzahl von ursprünglich vier Millionen auf nunmehr 1,1 Millionen revidiert wurde. Der Angeklagte berief sich auf Art. 3 GG, Gleichheit aller vor dem Gesetz, und meinte, er dürfe nicht verurteilt werden, wenn die von ihm zitierten, ihn bestätigenden Autoren - wie Goldhagen, Serenyi, Finkelstein, Miksche, FAZ-Leserbriefautor Dehe - straffrei gelassen würden. Dessenungeachtet urteilte das Gericht jedoch, daß es sich bei seiner Straftat dennoch um eine Verharmlosung eines Völkermordes handle. Der vorsitzende Richter warf dem Angeklagten einen „Zynismus der Leichenbuchhaltung“ vor.
[15. Juni 2002]
3 Jahre Haft wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" Ein 40-jährige Salzburger wurde am 10. 12. 2001 wegen Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus im Landesgericht Salzburg zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl der Staatsanwalt als auch Verteidiger Utho Hosp legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. "Erschwerend galt eine einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum und die Tatsache, daß er sein deliktisches Verhalten fortgesetzt hat", erklärte der Richter bei der Verurteilung.
Zu den Vorwürfen der Anklage gehörten u. a. Treffen mit Gleichgesinnten, "Ausländerhetze" und Weitergabe von NS-Propagandamaterial. Außerdem soll sich der Angeklagte "Gaubeauftragter von Salzburg" genannt haben. Der Angeklagte bestritt aber alle Vorwürfe. Er habe zwar NS-Material besessen, aber nur zum privaten Gebrauch, das sei schließlich nicht strafbar. Aufgrund von Ergebnissen einer Telephonüberwachung wurden dem Angeklagten angeblich auch Kontakte zu "bekannten Neonazis" aus dem In- und Ausland nachgewiesen.
[10. Dezember 2001]
Holocaustleugner in Salzburg verurteilt Ein Salzburger Kaufmann wurde am 22. 11. 2000 vom Salzburger Landesgericht zu 15 Monaten Haft (bedingt) wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach dem NS-Verbotsgesetzes verurteilt.
Drei Tage lang befaßte sich das Gericht mit den Vorwürfen gegen den Kaufmann. Er war in keinem der ihm vorgeschriebenen Fälle geständig. Vor allem in seinem Buch "Hitler lebt" könne er keinen strafbaren Inhalt entdecken, betonte W. immer wieder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Peter W. hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Dem 52-jährigen Salzburger Kaufmann wurde vorgeworfen, in zahlreichen selbstgeschriebenen Broschüren, Artikeln und einem Buch gegen Juden gehetzt und ein extrem antisemitisches Weltbild verbreitet zu haben. Die Anklage gegen ihn umfaßt 100 Seiten. Sie ist gespickt mit Textpassagen aus seinem Buch "Hitler lebt" und andern Heften, die der Salzburger verfaßt oder verlegt haben soll. Dort schreibt er zum Beispiel: "Die nach 1945 in Dachau gezeigten Gaskammern wurden von deutschen Kriegsgefangenen unter amerikanischer Anleitung gebaut. Die Menschen in den KZs sind vor allem an Hunger und Krankheit gestorben." Die Juden sind laut Anklage das Hauptfeindbild des Angeklagten. Er soll sie als pervers und sexuell besessen bezeichnet haben. Bei ihnen, so W., wäre zum Beispiel Geschlechtsverkehr mit Mädchen erlaubt, wenn diese älter als drei Jahre seien.
Laut Anklage sehe der 52-jährige Salzburger Freimaurer und Juden als große Bedrohung für die Menschheit. Seiner Ansicht nach hätten diese Deutschland und die USA unter Kontrolle. Der Angeklagte war in keinem der ihm vorgeworfenen Fälle geständig. Er sagte, in seinem Buch "Hitler lebt" könne er keinen strafbaren Inhalt erkennen. Die anderen Hefte und Bücher mit nationalsozialistischem Inhalt seien nicht von ihm, er kenne den Inhalt nicht.
Der Angeklagte war in Salzburg auch bereits politisch tätig: Früher Mitglied der FPÖ, trat er Ende der 70er-Jahre aus. Bei der Gemeinderatswahl 1992 trat er erfolglos mit der "Anti - Masopust - Liste" an. Daraufhin gründete er die "Bürgerschutz-Partei Österreichs". In dem von ihm herausgegebenen Informationsblatt dieser Partei hatte W. schon einmal antisemitische Texte veröffentlicht und wurde dafür auch verurteilt.
[22. November 2000]