Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus durch Musik-CDs Ein 58jähriger Wiener wurde nach dem NS-Verbotsgesetz angeklagt, da er Musik-CDs verkauft haben soll, in denen der Nationalsozialismus verherrlicht wird.
180 CDs waren bei einer Hausdurchsuchung im Laden des 58-Jährigen beschlagnahmt worden. Der Staatsanwalt brachte aber letztlich nur vier Lieder zur Anklage, in denen nach seiner Meinung die NS-Ideologie verherrlicht wurde. Der Geschäftsmann ist in der Skinhead-Szene bekannt, da er Material von martialischen und politisch rechten Bands anbietet. Er war bereits 1997 erstmals angezeigt worden, ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz wurde damals eingestellt. Der Angeklagte, dessen einzige politische Aktivität nach eigenen Angaben darin besteht, alle vier Jahre wählen zu gehen, sagte, er könne sich mit den Inhalten der CDs nicht identifizieren. Er mache aber mit Skinheads mehr Umsatz als mit anderen Gruppen. Verdächtig erschienen dem Staatsanwalt ein Song einer Band namens "Wolfsrudel", in der es um die Wehrmacht geht, zwei CDs von Frank Rennicke sowie ein Lied, das Horst Wessel thematisiert.
Im Prinzip überzeuge er sich schon, ob die Texte der von ihm angebotenen CDs unbedenklich sind, erklärte der Angeklagte. Die jetzt betroffenen CDs habe er aber nur stichprobenartig angehört bzw. in einem Fall gar nicht verstehen können
Die Geschworenen waren sich bei der Verhandlung am 29. 5. 2002 einig, daß alle vier Lieder den Tatbestand der Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus erfüllten. Der Geschäftsmann wurde aber freigesprochen. Es sei ihm nicht zuzumuten, jedes einzelne Lied seiner 3.000 CDs anzuhören, bevor er sie verkaufe. Bloße Fahrlässigkeit reiche für einen Schuldspruch nach dem NS-Verbotsgesetz aber nicht aus.Der Staatsanwalt akzeptierte die Entscheidung. Das Urteil wurde somit rechtskräftig.
[29. Mai 2002]
Frank Rennicke verurteilt Der bekannte Liedermacher Frank Rennicke ist am 22. 11. 2000 vom Amtsgericht Böblingen (Baden - Württemberg) wegen "Volksverhetzung" zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. In einem Politverfahren wurde zudem das Familienvermögen der Rennickes konfisziert - ein Konto mit 70.000 DM, das für Studium und Ausbildung der fünf Kinder angelegt worden war. Anlaß war das sogenannte Heimatvertriebenen - Lied, welches mehr als zehn Jahre lang unbeanstandet blieb und nun plötzlich "volksverhetzend" sein soll. Darin soll laut Staatsanwalt "zum Haß aufgestachelt" werden. Die nur eintägige Verhandlung strotzte nur so von politischer Selbstherrlichkeit der Justiz, die offenbar ein Exempel statuieren wollte (mußte?). Vor großem Publikumsandrang (unter den Besuchern auch das bekannte Justizopfer Günter Deckert) verwies der Rechtsanwalt Ludwig Weiler als Verteidiger von Rennicke auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst und des Wortes. Er beantragte eine Aussetzung des Verfahrens, um einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Zudem analysierte Weiler den Textinhalt und verglich ihn mit zahlreichen Zitaten der Politiker zum Asylwesen. Doch der Richter war an all dem nicht interessiert. Er drohte statt dessen Zuschauern mit Ordnungshaft und anderen Unannehmlichkeiten, wenn diese angesichts der politischen Justiz nicht mehr schweigen mochten. Vor dem Gericht festgenommen wurde ein Mann, der auf einem Plakat geschrieben hatte: "Freispruch für Familie Rennicke. Alle rechtsbeugenden Richter und Staatsanwälte in den Knast". Das "Heimatvertriebenen - Lied" hatte geradezu hysterische Ermittlungsmaßnahmen ausgelöst. Die Akten zum Verfahren füllten 13 Leitz-Ordner mit über 4000 Seiten - wohlgemerkt ging es lediglich um ein einziges Lied, das zuvor mehr als zehn Jahre lang unbeanstandet blieb. Auch wurde über einen langen Zeitraum das Telefon der Rennickes abgehört und deshalb obendrein selbst die Ehefrau Rennickes vor Gericht gestellt - weil sie für ihren Mann Bestellungen entgegen genommen hatte! Besonders der Staatsanwalt ließ jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Für das Lied forderte er zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis, für die Ehefrau neun Monate Haft auf Bewährung. Diese Forderung war selbst dem Richter zu hoch, der dann auf zehn Monate für Rennicke und 1000 DM Geldstrafe für die Ehefrau erkannte. Obendrein beschloß das Gericht die Einziehung des Festgeldkontos mit über 70.000 DM, da dies angeblich der Erlös aus dem Verkauf des Heimatvertriebenen-Liedes sei. Ein Beweis hierfür wurde nicht erbracht und zudem ignoriert, daß Rennicke in den letzten zehn Jahren mehr als 15 Tonträger veröffentlichte. Angesichts des Skandalurteils kündigte Rechtsanwalt Weiler noch im Gerichtssaal Berufung an. Man werde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, um für Gerechtigkeit für Frank_Rennicke zu sorgen. Der Fall zeigt deutlich, wie weit die politische Justiz in der BRD bereits ausgeufert ist.
[23. November 2000]
Internetzensur auch in Frankreich Das Tribunal de Grande Instance de Paris verurteilte die US - Internetfirma Yahoo! dazu, in den kommenden drei Monaten technische Vorkehrungen zu treffen, um Seiten zu sperren, die nach französischem Recht strafbare Inhalte aufweisen. Konkret war es um Auktionsseiten gegangen, auf denen Artikel aus der NS-Zeit versteigert werden. Yahoo! kündigte umgehend Revision an, da das Urteil einen "nicht mehr zu handhabenden Präzedenzfall" schaffe. Angesichts von mehreren Hundert Millionen Verweisen, die die Suchmaschinen finden, könne eine Einzelüberprüfung unmöglich vorgenommen werden, so Yahoo!. Genau das wird aber vom Gericht verlangt, daß jede Zuwiderhandlung später mit 100.000 Franc bestrafen will. Internet-Fachleute sprachen von weitreichenden Folgen für die gesamte Onlinewirtschaft - schließlich seien letztendlich alle Internetdienste betroffen, z.B. Lycos, Amazon oder e-Bay. Das Gericht regte an, man solle für die Besucher von Yahoo Nutzer-Identifizierungen einführen - was umgehend den Verdacht auslöste, damit würde der gläserne Internetbenutzer juristisch vorbereitet. Yahoo! Deutschland hat in vorauseilendem Gehorsam bereits die Verweise auf die Internetseiten der NPD in seinem Verzeichnis Politik - Parteien gelöscht, während z. B. KPD, PDS und andere "demokratischen Parteien" dort selbstverständlich aufscheinen.
Die Pariser Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) und die Union der französischen jüdischen Studenten (UEJF) hatten Yahoo! verklagt. Richter Gomez hatte den Vollzug des Urteils ausgesetzt, um die technische Umsetzbarkeit der Entscheidung von Experten prüfen zu lassen. Diese hatten dem Gericht in einer Anhörung am 6. November mitgeteilt, dass ein "Filtersystem" 90 Prozent der französischen Surfer erkennen könne. Das Urteil könnte auch für andere amerikanische Internetanbieter Bedeutung haben, die weltweit tätig sind, beispielsweise Amazon.com und das Online-Auktionshaus eBay.
"Dieses französische Urteil hat desaströse Auswirkungen für die Freiheit des Internets", sagte Alan Davidson vom Zentrum für Demokratie und Technologie in den USA. Scharfe Kritik übte auch der deutsche Rechtsprofessor und EU-Kommissionsberater Ulrich Sieber. "Wir haben ein globales Medium, aber Staaten mit nationalen Rechtsvorschriften. Das Internet kann nicht von einzelnen Staaten kontrolliert werden." Würde man hier sich dem französischen Urteil anschließen, demzufolge das Internet auf nationale Vorschriften Rücksicht zu nehmen hätte, müsste Yahoo! in China die Redefreiheit im Web beschränken oder in islamischen Staaten religiöse Debatten verbieten. Bei der Berücksichtigung von 150 oder mehr regionalen Gesetzen würde das Internet seine globale Funktion verlieren, so Ulrich Sieber.
[23. November 2000]