Ernst Zündel zu fünf Jahren Haft verurteilt

Am 15. 2. 2007 wurde der "Holocaustleugner" Ernst Zündel am Landgericht Mannheim (Baden-Württemberg) wegen seiner Meinungsäußerungen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ließ - wie in ähnlichen Prozessen auch - unter Bruch der Strafprozeßordnung wichtige Beweisanträge der Verteidigung nicht zu. Diese Meinungsäußerungen zur Zeitgeschichte werden in der BRD kurzerhand als "Volksverhetzung" (fünf Jahre Gefängnis   Höchststrafe) abgeurteilt. Noch absurder ist die Gesetzeslage in Österreich, wo unerwünschte Meinungsäußerungen zur Zeitgeschichte sogar als "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" ( 20 Jahre Gefängnis Höchststrafe) abgeurteilt werden können....

Landgericht Mannheim

Angela Merkel fordert einen Straftatbestand "Leugnung des Holocausts" in allen Ländern der EU einzuführen. Dagegen kritisiert die EU, dass in der Türkei die Meinungsfreiheit eingeschränkt sei, da es dort einen Straftatbestand über unerwünschte Meinungsäußerungen zum Thema "Völkermord an den Armeniern" gibt...
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Bericht der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) vom 16. 2. 2007: 

Langer kurzer Prozess

Ernst Zündel ist, das muss man schon sagen, ein weltbekannter Mann. Bekannt geworden ist er nicht allein durch Veröffentlichungen, Äußerungen und Handlungen, sondern durch Gerichtsverfahren – durch die Prozesse, die ihm in den achtziger Jahren in Kanada gemacht wurden und die er in letzter Instanz gewonnen hat. Ihm wurde, wenn auch widerwillig, dieselbe Redefreiheit zuerkannt wie allen anderen Kanadiern.

Zündel schaffte es aber, die Verfahren in einer bis dahin unbekannten Weise zu instrumentalisieren: vor allem indem er einen sogenannten Gutachter, Leuchter, zu einem Bericht veranlasste, der die Existenz von Gaskammern in Auschwitz mit wissenschaftlich anmutenden Methoden und Argumenten in Abrede stellte. Damit hat Zündel dem „Revisionismus“, den es auch vorher schon gab, einen ungeheuren Auftrieb gegeben.

Ohne öffentliche Anteilnahme

Der Mannheimer Prozess gegen ihn, der vor allem deshalb stattfinden konnte, weil ein einziger deutscher Staatsanwalt mehr als ein Jahrzehnt lang Jagd auf Zündel gemacht hatte, verlief da ganz anders: zwar auch spektakulär, doch weithin ohne öffentliche Anteilnahme. Der Straftatbestand des Holocaust-Leugnens (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen – da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muss mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich könnte man sich das aufwendige Verfahren also schenken, und eigentlich war das allen Verfahrensbeteiligten in Mannheim klar: ein kurzer Prozess im Gewand eines langen.

Ob das eines Rechtsstaats würdig ist, steht auf einem anderen Blatt. Zumal die Strafbarkeit inzwischen auf die Gesinnung ausgedehnt wurde – seit 2005 ist schon das „konkludente“ Billigen von NS-Verbrechen strafbar: also, dass es jemandem erfolgreich nachgesagt werden kann. Und es scheint ja zu funktionieren. Erfolge wie in Kanada kann Zündel in Deutschland nicht feiern. Oder doch? Feststellen lässt sich nämlich nur, dass das Übel durch die deutsche Rechtslage in den Untergrund, die Unsichtbarkeit gedrängt wird. Die Ausweitung von Strafbarkeiten schafft eine statistische Zunahme einschlägiger Taten. Zusätzlich züchtet sie womöglich heran, was sie bekämpfen will.

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Bericht der "Süddeutschen Zeitung":

Zündel war nach Absatz drei des Strafrechtsparagraphen 130 angeklagt, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, der den nationalsozialistischen Völkermord "in einer Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost": Der Prozess gegen Zündel führt plastisch vor Augen, welche Probleme eine solche Strafvorschrift in der Gerichtspraxis aufwirft.

Wegen übler Nachrede oder Verleumdung kann nur bestraft werden, wer eine unwahre Behauptung über andere verbreitet. Dass das Gericht einem Angeklagten gestattet, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen, ist in solchen Verfahren eine blanke Selbstverständlichkeit

Wenn ein Holocaust-Leugner aber versucht, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen, macht er sich schon wieder strafbar. Das Gleiche gilt für seinen Verteidiger, wenn dieser Beweisanträge stellt, in denen der Massenmord in Frage gestellt wird. Im September wollte das Gericht die Beweisaufnahme schließen - seitdem wurde es von den drei Wahlverteidigern Zündels mit Beweisanträgen zugeschüttet.

Das Leuchter-Gutachten solle verlesen werden - jenes von Zündel in Auftrag gegebene Pamphlet, in dem ein amerikanischer Ingenieur nachzuweisen versucht, dass die Mauern der "angeblichen" Gaskammer in Auschwitz nie mit dem Giftgas Zyklon B in Berührung gekommen seien. Das Gelände der Vernichtungslager in Polen müsste nach Massengräbern abgesucht werden, fände man sie nicht, könne es auch keine Massentötungen gegeben haben. Es solle Beweis erhoben werden, dass der Auschwitzkommandant Rudolf Höss gefoltert worden und sein Bericht über die Vergasungen gefälscht sei. Und so weiter und so fort.

Irgendwann untersagte das Gericht dem Verteidiger Rieger, seine Anträge zu verlesen. Er durfte sie nur noch schriftlich vorlegen. Also knallte Rieger in jeder Verhandlung dem Protokollführer einen Stapel Beweisanträge auf den Tisch, das Gericht beriet sich und lehnte die Anträge dann ab. Zuletzt machte sich der Verteidiger Bock anheischig, die Anträge seines Kollegen Rieger zu verlesen, was ihm untersagt wurde. Er sprach trotzdem weiter. “Schweigen Sie, still!", herrschte der Vorsitzende ihn an. "Nur zu", blaffte Bock zurück, "machen Sie mich auch mundtot. Dass Sie sich nicht schämen!" (SZ, 16.2.2007, S. 7)

Meinerzhagen spricht das Urteil im Namen des Alten Testaments wegen "Gotteslästerung". Nach Jesu Christi, im Namen des Teufels

Dann zückt er [Meinerzhagen] ein Buch, "Das Gesetz", von Thomas Mann, geschrieben 1942, und liest mit bebender Stimme vor, was Moses dem androht, der sich von Gottes Geboten abwendet: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer." (SZ, 16.2.2007, S. 7)

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Skandalöse Behinderung der Verteidigung im Prozess gegen Ernst Zündel

Bei drei von fünf Personen, die sich die Beamten gemerkt hatten, die nach Ende des letzten Verhandlungstages die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen hatten, wurden zu Beginn die Personalien festgestellt, warum, sollte man bald erfahren. Doch zunächst einmal wurden, wie könnte es anders sein, drei Befangenheitsanträge gegen den Richter Meinerzhagen als natürlich ganz und gar unbegründet und abwegig abgewiesen, wobei noch ausgeführt wurde, daß ein „verständiger“ und „vernünftiger“ Angeklagter solche Anträge nicht stelle! Nach einer Pause erklärte der Richter, daß die erste Strophe des Deutschlandliedes geächtet sei und man durch ihr Singen das Gericht mißachtet habe. Die drei „Erwischten“ mußten ein Ordnungsgeld von je € 200,- (!) als Strafe zahlen, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft (!) und das noch unverzüglich (!), sie wurden unter Polizeigewalt abgeführt! Als die Anwälte Mahler und Stolz das Geld, immerhin € 600,- € vorstreckten und dem Gericht aushändigen wollten, nahm dieses das nicht an und verwies sie ganz frech an die Gerichtskasse, die wohlgemerkt nicht im Hause ist! In einer nun folgenden Pause wurde unter den mehrheitlich gleichgesinnten Zuschauern € 500 als Spenden gesammelt, hier zeigte sich, wer von uns war und wer nicht. Während der Verkündung der Ordnungsstrafen ließ sich leider ein Zuschauer dazu hinreißen, den Richter aufgrund seines wiederholten hysterischen Schreiens als „Freisler“ (Leiter des Volksgerichthofes gegen die Verräter des 20. Juli 1944) zu bezeichnen. Sofort griffen zwei Zivilbeamte, die vorher unauffällig zwischen den anderen Zuhörern gesessen hatten zu und nach einer erneuten Pause wurde dieser arme Mann, ein Rentner, wegen Beleidigung zu 4 Tagen Ordnungshaft verurteilt, ebenfalls wieder unter sofortigen Vollzug und so wurde er im Saal festgenommen und abgeführt! Nach der Mittagspause verweigerte der Richter der Rechtsanwältin Stolz das Wort, sie dürfe alle ihre Äußerungen nur noch schriftlich einreichen! Das ließ diese sich nicht bieten und sprach weiter. Der Richter verbot ihr das unter hysterischem Geschrei und mehrmaligen Schlagens mit der Hand auf das Pult. Als auch das sie nicht beeindruckte und sie sich ihrem Recht weiterhin Gehör verschaffte, ließ der Richter sich zu der Bemerkung hinreißen, daß er sie gern entfernen würde, dies aber nicht könne, was den Tatsachen entspricht. Dann eröffnete der Richter die Beweisaufnahme, was darin bestand, daß er alle Beweise im Selbstleseverfahren einführen werde, sie also nicht verlesen werden dürfen. Während der langen Aufzählung der Dokumente, wozu auch der übersetzte e-post-Verkehrs der Zündels gehörte und sogar ein Brief seines eigenen Verteidigers (!), machte RA Stolz durchgehend von ihrem Recht auf rechtliches Gehör Gebrauch und sprach einfach weiter mit der Folge, daß man beide nicht verstand. Der Richter ließ sich dann dazu hinreißen, daß er sie, obwohl er, wie er vorher zu Recht festgestellt hatte, dazu kein Recht habe, vom Prozeß irgendwie ausschließen werde, d.h. hier stellt sich ein Richter ganz offen hin und sagt, daß er das Recht brechen will! RA Stolz unterbrach dann ihre Ausführungen für eine Gegendarstellung des RA Dr. Schaller. Als RA Stolz wieder ihrem Recht auf rechtliches Gehör nachkam, brach der Richter der Prozeß für diesen Tag ab! Eine Informationsveranstaltung der RA Mahler und Stolz am Abend in Karlsruhe erhielt nebenbei unangenehmen Polizeibesuch.

Der fünfte Prozeßtag begann mit einer ausgezeichneten Richtigstellung RA Bocks zum Deutschlandlied, der klarstellte, daß das Deutschlandlied in allen drei Strophen gesetzlich geschützt sei und somit schwerlich das Singen der ersten Strophe verurteilt werden könne. Außerdem widersprach RA Bock entschieden der Beweisaufnahme im Selbstleseverfahren und beantragte die öffentlich Verlesung der Dokumente(, was natürlich höchstwahrscheinlich abgelehnt werden wird).

Der Richter deutete jetzt bereits eine Wiederholung der Hauptverhandlung aufgrund des parallelen Sprechen von Richter und Verteidigung an und daß er gegen RA Stolz bei ihrer Anwaltskammer ein Verfahren beantragen werde wegen „ungebührlichen, unerhörten und unerträglichen Verhaltens vor Gericht“, die Sabotage (ein militärischer Ausdruck) darstelle. Als RA Stolz sich dazu äußern wollte, brach der Richter den Prozeß unter hysterischem Geschrei ab und vertagte um volle drei Wochen, eine lange Zeit, die der Richter ganz offensichtlich für eine rechtswidrige Entfernung der Verteidigerin Stolz benützen will, in der aber vielleicht auch, wie schon einmal zwischen dem 2. und dem 3. Verhandlungstag der Prozeß schlichtweg platzt und vielleicht sogar mit einem gelasseneren Richter, der seiner Aufgabe etwas mehr gewachsen ist als der hysterische Richter Meinerzhagen, fortgesetzt wird. Wir dürfen gespannt sein.

http://www.infoportal24.org/

[17. Februar 2006]

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Meinungsfreiheit in der EU

Vor dem Landgericht Mannheim begann am 9. 2. 2006 die Neuauflage des Prozesses gegen den 66-jährigen Ernst Zündel wegen "Leugnung des Holocausts". Mit einer scharfen Konfrontation zwischen Gericht und Verteidigung hat der Mannheimer Prozess begonnen. Die Wahlverteidiger des seit Jahren von der deutschen Justiz verfolgten 66-Jährigen lehnten den Vorsitzenden Richter als befangen ab. Er habe die Pflichtverteidiger Zündels den Wahlverteidigern vorgezogen, denn letztere hätten nur eingeschränkte Akteneinsicht bekommen, hieß es. Das Verfahren war Mitte November ausgesetzt worden, um Zündel zwangsweise einen dem Gericht genehmen Pflichtverteidiger aufzuzwingen. Der aus Kanada ausgelieferte Zündel soll laut Anklage den Völkermord an den Juden "systematisch geleugnet" haben, wodurch er "antisemitische Hetze" betrieben und zum "Hass gegen die jüdische Bevölkerung" aufgestachelt habe. Der Prozess ist zunächst bis Mitte März terminiert.

Zu Beginn des ersten Prozesses Mitte November 2005 war Zündels Pflichtverteidigerin von ihren Aufgaben entbunden worden. Das Gericht hatte dies unter anderem damit begründet, dass die Anwältin in einem Antrag auf Verfahrenseinstellung selbst "Volksverhetzung" betrieben habe. Nach der Prüfung eines Schriftsatzes der vom Gericht selbst bestellten Verteidigerin Stolz kam die Kammer weiter zu dem Schluss, dass die Rechtsanwältin von ihrem Mandat entbunden werden müsse. Stolz habe in diesem Schriftsatz ganze Passagen aus früheren Publikationen von Mahler übernommen und damit deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Argumentation der Revisionisten zu Eigen gemacht habe und gleichfalls den "historisch eindeutig belegten Völkermord" an den Juden leugne. Für die Bestellung neuer Pflichtverteidiger und deren Einarbeitung wurde das Verfahren ausgesetzt.

[9. Februar 2006]

BRD-Politjustiz will Verteidigung von Ernst Zündel behindern

Ernst Zündel
Pflichtverteidigerin, RA H. Mahler, E. Zündel und RA J. Rieger im Landgericht Mannheim (Baden-Württemberg)

Vor dem Mannheimer Landgericht fand am 15. 11. 2005 der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den Revisionisten Ernst Zündel statt. Hatte dieser bereits am 9. November mit einem Skandal begonnen, als das Gericht die Verteidigung in einer Weise lahmlegte, die selbst für bundesdeutsche Verhältnisse beispiellos ist, so zeigte auch der zweite Prozesstag alle Züge eines Schauprozesses. Der Befangenheitsantrag gegen den Richter Ulrich Meinerzhagen wurde als "unbegründet" zurückgewiesen, womit die Verteidigerin Zündels formell ihr Mandat als Pflichtverteidigerin verloren hat. Richter Meinerzhagen hatte sie beim ersten Prozesstag ihres Mandates enthoben, als sie  Horst Mahler an der Verteidigung ihres Mandanten beteiligen wollte und von ihm verfaßte Schriftsätze vorgelesen hatte. Gleichzeitig kündigte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Anwältin an, weil sie ihre Verteidigungsschrift für Zündel als „volksverhetzend“ einstuft. Auch der in Wien ansässige neue Verteidiger Zündels wurde ebenfalls vom Gericht abgewiesen, so dass der Angeklagte nach wie vor ohne Verteidigung ist. Nach zweieinhalb Stunden wurde die Verhandlung abgebrochen und der Prozess auf unbestimmte Zeit ausgesetzt 

[15. November 2005]

 Anklageschrift gegen E. Zündel (.pdf-Datei) >>

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Der Prozess gegen den aus Kanada unter fragwürdigen Umständen abgeschobenen Schriftsteller Ernst Zündel wegen "Leugnung des Holocausts" ist am 8. 11. 2005 unterbrochen und vertagt worden. Das Landgericht Mannheim soll am 15. November über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen entscheiden. 

Der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger erklärte, der Vorsitzende Richter sei gegenüber der Verteidigung voreingenommen. Der Richter hatte den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler von der Verteidigung Zündels ausgeschlossen, da gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot bestehe. Mahler war jedoch nicht als Verteidiger tätig, sondern lediglich als Berater der Pflichtverteidigerin Zündels. Mahlers Mitwirkung im Prozess sei strafbar, meinte dagegen der vorsitzende Richter. Danach hatte der Richter sogar die Pflichtverteidigerin Zündels von ihrem Mandat entbunden, unter anderem deshalb, weil sie Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte.

Im vergangenen Jahr war gegen Mahler ein vorläufiges Berufsverbot erlassen worden. Der einstige Sympathisant der linksradikalen Rote Armee Fraktion (RAF) hatte die NPD in dem inzwischen gescheiterten Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die rechte Partei vertreten und ist in der Vergangenheit mehrfach wegen "Leugnung des Holocausts" angeklagt worden.

Das Interesse an der Verhandlung ist groß: In dem prallgefüllten Gerichtssaal haben sich zahlreiche Interessenten aus dem rechten Lager eingefunden. Auch viele Beobachter aus den USA sind extra angereist. Zündel wird u. a. vorgeworfen, auf seiner Internetseite zundelsite.org und in weiteren Publikationen geleugnet zu haben, dass im dritten Reich 6 Millionen Juden vergast wurden.

[8. November 2005]


 
Demonstration für Ernst Zündel in Prag

Rund siebzig Anhänger der tschechischen Gruppe "Nationaler Widerstand" haben am 28. 10. 2005 vor der BRD-Botschaft in Prag (Böhmen) ihre Solidarität mit dem inhaftierten deutschen "Holocaust-Leugner" Ernst Zündel demonstriert. Einer der Organisatoren sagte vor Journalisten, es sei sehr "seltsam, dass heute noch Historiker dafür inhaftiert werden, dass sie eine andere als die offizielle Meinung vertreten". Nach Behördenangaben vom Mittwoch wurde die Kundgebung erlaubt, obwohl der Zentralverband jüdischer Gemeinden in der Tschechischen Republik Protest einlegte. Die Prager Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben keine rechtliche Handhabe für ein Versammlungsverbot. Die Kundgebung der Vereinigung "Nationaler Widerstand" findet am tschechischen Nationalfeiertag statt.

[30. 10. 2005]

In der UNO-Vollversammlung wurde am 1. 11. 2005 der 27. Januar, der Tag des Einmarsches der Sowjettruppen in Auschwitz, zum "weltweiten Holocaust-Gedenktag" bestimmt.  Eine entsprechende Resolution wurde "per Akklamation" angenommen. Der Internationale Tag des Gedenkens (International Day of Commemoration) soll an die sechs Millionen Juden erinnern, die unter der NS-Herrschaft getötet wurden. Der israelische UN-Botschafter Dan Gillerman dankte der Vollversammlung für die Verabschiedung der Resolution, die von Israel, den USA, Australien, Kanada und Russland eingebracht und von 104 Staaten als Ko-Sponsoren unterstützt wurde. In der UN-Vollversammlung sind z. Z. 191 Staaten vertreten.

[1. November 2005]

 Warum Zündel der Prozess gemacht wird >>

Anklage gegen Holocaust-Leugner Ernst Zündel in Mannheim erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim (Baden-Württemberg) hat gegen den im März aus Kanada abgeschobenen Schriftsteller Ernst Zündel am Landgericht Mannheim Anklage wegen "Volksverhetzung" in 14 Fällen erhoben. Wie die Behörde am 19. 7. 2005 in Mannheim weiter mitteilte, wird dem 65-Jährigen vorgeworfen, im Internet und Publikationen den Völkermord an den Juden im Nationalsozialismus systematisch geleugnet sowie durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt zu haben. Der Beschuldigte soll seine Aktivitäten weltweit mit hohem publizistischen Aufwand betrieben haben. Zündel gilt weltweit als einer der führenden Revisionisten.

[20. Juli 2005]
 

Ernst Zündel in Mannheim (Baden-Württemberg) inhaftiert

Ernst Zündel ist nach Mannheim (Baden-Württemberg) abgeschoben werden, wo ihn bereits ein Haftbefehl wegen unliebsamer Meinungsäußerungen ("Leugnung des Holocausts") erwartete. Er war am Abend des 1. 3. 2005 kurz nach 22 Uhr auf dem Flughafen in Frankfurt am Main eingetroffen und von kanadischen Polizisten dem Bundesgrenzschutz übergeben worden. Anschließend ist er nach Mannheim gebracht worden, wo er die Nacht in Polizeigewahrsam verbrachte. Ein Haftrichter setzte einen Haftbefehl in Vollzug, der schon seit 2003 gegen den 65-jährigen "Holocaust-Leugner" vorliegt. Zündel wurde am Nachmittag des 2. 3. in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert (s.u.)....

Am 24. 5. 2005 entschied Richter Pierre Blais in Toronto (Kanada), dass Ernst Zündel als Hitler-Sympathisant und Holocaustleugner eine Gefahr für Kanada und die internationale Gemeinschaft darstelle und daher gemäß einer kanadischen nationalen Sicherheitsverordnung sofort ausgewiesen wird. Er kann umgehend in die BRD deportiert werden, wo man bereits seine Festnahme wegen Leugnung des Holocausts vorbereitet. 

Frank Dimant, der Direktor von B'nai B'rith Canada (eine prozionistische Vereinigung) erklärte, er habe bereits mit der BRD-Botschaft verhandelt, um sicherzustellen, daß die BRD bereit ist, Zündel baldigst aufzunehmen. Bernie Faber, der Vorsitzende des Canadischen Jüdischen Kongresses sagte, die Kanadier könnten nach der Abschiebung Zündels wieder leichter atmen.

Der Ausweisungsbeschluß umfaßt 64 Seiten. Die Verhandlungen unter der "Sicherheitsverordnung" erfolgten geheim und auch die Verteidigung Zündels hatte keinen Zugang zu den Akten. Verteidiger Peter Lindsay erklärte, die Verteidigung wurde nur als Feigenblatt benutzt, um den Prozeß in der Öffentlichkeit akzeptabel zu machen. 

neworder@execpc.com

[2. März 2005]

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Liebe Kameradinnen und Kameraden!

Der Deutsch-Kanadier und weltweit führende Revisionist Ernst Zündel ist heute aus Kanada in die BRD abgeschoben worden; nach Berichten mehrerer Medien wird sein Eintreffen gegen 22.00 Uhr am heutigen Dienstag, dem 1. März, in Frankfurt erwartet. Er soll von dort nach Mannheim gebracht und dort dem Haftrichter vorgeführt werden.

Vor allem politischen Aktivisten der jüngeren Generation ist Ernst Zündel vielleicht nur vage bekannt; daher hier ein kurzer Überblick:

Er erlebte das Kriegsende als etwa Fünfjähriger. Diese früh prägenden Erinnerungen sowie die Erinnerungen an die schweren ersten Nachkriegsjahre – beispielsweise mit dem brutalen Hungerwinter 1947 – machten aus Ernst Zündel einen Pazifisten. Als die BRD sich 1955 wiederbewaffnete, entschloß er sich zur Auswanderung, um keinen Wehr- bzw. Kriegsdienst leisten zu müssen. 1958, 17 Jahre alt, ging der gelernte Graphiker und Retuscheur nach Kanada. Dort etablierte er sich in seinem erlernten Beruf sehr erfolgreich. Er gewann mehrere Kunst-Preise und leitete zeitweilig einen eigenen graphischen Betrieb mit 35 Mitarbeitern. Auch heiratete Ernst Zündel; meiner Erinnerung nach eine Franko-Kanadierin; aus der Ehe gingen zwei Söhne hervor.

Nachdem er alles erreicht hatte, was ein Mann, ein Künstler und ein erfolgreicher mittelständischer Unternehmer im Leben erreichen konnte, erkrankte Ernst Zündel schwer an Krebs; die Ärzte gaben ihm eine Lebenserwartung von weniger als einem halben Jahr. Dieser schwere Einschnitt war für ihn, damals Mitte der 30-er Jahre, wie ein Wink des Schicksals. Auf geradezu wundersame Weise (Spontanremission) geheilt, beschloß er, sich künftig nicht mehr nur seinen privaten und beruflichen Angelegenheiten zu widmen, sondern im fernen Kanada ein Vorkämpfer für sein Volk zu werden.

Ich hörte von Ernst Zündel, kurz nachdem ich selbst im Frühjahr 1977 politisch aktiv geworden war.

Anfänglich hatten wir ein eher unterkühltes Verhältnis zueinander, da er das offensive Auftreten von Nationalisten der jüngeren Generation als kontraproduktiv ablehnte; wir hingegen waren der Meinung, daß er als Auslandsdeutscher die inländische politische Entwicklung und ihre Notwendigkeiten und Anforderungen nicht richtig beurteilen könnte. Als er mit Blick auf Michael Kühnen in einem seiner Rundbriefe sehr offen Stellung nahm, schrieb ich an ihn; daraus entwickelte sich eine lange und fruchtbare Korrespondenz, in der wir – mit der Altersdifferenz von fast einer Generation und in sehr verschiedenen Ländern lebend – einander besser zu verstehen begannen.

Wann ich Ernst Zündel das erste Mal persönlich begegnet bin, kann ich nicht mehr genau sagen – ich glaube, es war im November 1989 anläßlich einer Tagung des inzwischen verstorbenen Thies Christophersen im elsässischen Haguneau (Hagenau). Es war ein Tag nach dem Mauerfall. Nach der Begrüßung war der erste Satz, den ich sagte: „Was gestern geschehen ist, rettet Helmut Kohl für eine weitere Legislaturperiode die Kanzlerschaft!“ – Ernst lachte und sagte: „Genau das wollte ich auch gerade sagen!“

Ich habe Ernst Zündel kennen und schätzen gelernt als einen Mann von klarem, nüchternen Verstand, von sehr rascher Auffassungsgabe und vor allem von einem heutzutage sehr seltenen poltischen Instinkt. Ich habe ihn auch als einen herausragenden Künstler kennengelernt – im Besitz meiner inzwischen geschiedenen Frau ist noch immer ein wundervolles kleines Bild im japanischen Stil, das er für uns malte. – Ich habe Ernst Zündel auch kennengelernt als einen Mann von pazifistischer Grundeinstellung, der sich als Realist aber trotzdem der Gegenwärtigkeit von Gewalt bewußt war, und der, obwohl selbst entschlossen, niemals Gewalt anzuwenden, immer bereit war, sich feindlicher Gewalt zu stellen. Als einen Mann, der die geistige Auseinandersetzung gesucht und mit Leidenschaft betrieben hat. Als einen Kämpfer des Geistes.

In der Zeit nach dem Mauerfall war Ernst Zündel häufiger in Deutschland. Er war bei einigen dieser Gelegenheit auch Gastfreund in meinem Hause; daß es zu einer wechselseitigen Gastfreundschaft nicht kam, liegt nur daran, daß ich seit meiner Kindheit nicht mehr in Kanada war.

In dieser Zeit hatte Ernst Zündel den Revisionismus in einer Weise vorangetrieben, die man nur mit dem Quantensprung in der Physik vergleichen kann. Er hatte den us-amerikanischen Exekutions- und Gaskammerexperten Fred Leuchter in die Ruinen von Auschwitz geschickt, um die dortigen Gaskammern begutachten zu lassen. Die Expertise von Leuchter, unter dem Titel „der Leuchter Report“ weltweit bekannt geworden, hat einen Historiker vom Range David Irvings von der Sache des Revisionismus überzeugt.

Zwischen den Revisionisten und der politischen „Szene“, der ich angehöre, gab es immer Überschneidungen; allerdings auch gravierende Unterschiede. Trotzdem war die Arbeit der Revisionisten natürlich auch von teilweise bedeutsamer politischer Auswirkung. Das führte unter anderem dazu, daß im Zuge des Deckert-Prozesses der „Volksverhetzungs-Paragraph“ (§ 130 StGB) verschärft wurde. Danach waren revisionistische Äußerungen in Deutschland kaum noch möglich. Zündel wurde bei einem seiner Besuche hier in München verhaftet, einige Zeit in Untersuchungshaft genommen und dann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Seither hat er meines Wissens die BRD nicht mehr besucht, und der persönliche Kontakt wurde umständehalber schwächer. Die Korrespondenz zwischen uns blieb allerdings für einige Jahre noch bestehen, auch wenn sie langsam geringer wurde. Für mich war es immer sehr wertvoll, seine Ansichten und Einschätzungen über Vorgänge im angelsächsischen (speziell nordamerikanischen) Raum zu hören, während er großen Wert auf meine Beurteilung politischer und auch psycho-sozialer Ereignisse in seiner alten Heimat Deutschland legte.

Ernst Zündel war in seiner neuen Heimat Kanada vielfach politischer Pression ausgesetzt; man muß schon sagen, politischer Verfolgung. Wegen seiner Ansichten über die Ereignisse in den Jahren 1933 bis 1945, namentlich im Zusammenhang mit der Massentötung von Juden, wurde er in Kanada angeklagt. Weil es in Kanada keine politischen Paragraphen gibt, die den deutschen Sondergesetzen entsprechen, wurde er nach einem Gesetz aus dem Mittelalter angeklagt, dem „false-news-law“, das die Verbreitung falscher Nachrichten unter Strafe stellt. Durch seinen Prozeß wurde dieses recht altertümliche Gesetz vom höchsten Gericht Kanadas für verfassungswidrig erkannt; Zündel gewann seinen Prozeß glanzvoll. Er hat damit in Kanada Rechtsgeschichte geschrieben.

Soweit man es aus bundesdeutscher Sicht beurteilen konnte, schien es danach eine Weile eher ruhig um ihn zu werden. Diese Sichtweise aber mag täuschen; denn dem Revisionismus war in der BRD durch die Verschärfung des § 130 StGB ein höchst wirkungsvoller Maulkorb angelegt worden.

Ernst Zündels erste Ehe war auf Betreiben seiner Frau geschieden worden; als seine politischen Aktivitäten zu Repression führten, trennte sie sich von ihm. Zündel heiratete einige Jahre später ein zweites Mal, eine politische Aktivistin. Deren Standvermögen war dem seinen aber nicht annähernd ebenbürtig; daher scheiterte diese zweite Ehe. In seinen späteren Jahren heiratete Ernst Zündel die deutschstämmige US-Bürgerin Dr. Ingrid Rimland-Zündel (geborene Rimland). Sie betreute als Computer-Expertin die Zundelsite, mit der er seine Anhänger und andere Interessierte weltweit über seine Ansichten unterrichtete.

Im Jahre 2000 versuchte der kanadische Staat, Zündel zu zwingen, die Zundelsite einzustellen.

Diesem Druck wich Ernst Zündel aus, indem er sich in die USA zu seiner Ehefrau begab; zunächst mit einem Touristenvisum und zugleich mit dem Antrag auf Daueraufenthaltsrecht bzw. Einbürgerung.

Da eine Vorladung für eine Anhörung vor der Einwanderungskommission ihn nicht erreichte, wurde er verhaftet. Dies ist ein völlig unübliches Vorgehen; denn üblicherweise wird in solchen Fällen einfach ein neuer, zeitnaher Termin anberaumt. Aber inzwischen hatte der 11. September 2001 stattgefunden, und die USA ebenso wie das benachbarte Land Kanada hatten ihre Gesetze stark verschärft. In einem einer Entführung ähnlichen Akt wurde Zündel von amerikanischen Beamten nach Kanada verbracht und dort – natürlich.... – sofort verhaftet.

Ernst Zündel hatte in den 42 Jahren, die er in Kanada gelebt hat (von 1958 bis 2000), den Status eines sogenannten „landed immigrant“ erworben, aber NICHT die kanadische Staatsangehörigkeit; er war und ist weiterhin deutscher Staatsangehöriger.

Da Kanada ihn als „Risiko für die nationale Sicherheit“ bezeichnete und ihn in die BRD abschieben wollte, wehrte er sich vor Gericht. Die Besonderheiten dieses Verfahrens nach angelsächsischem Recht darlegen zu wollen, würde jetzt im Moment ein wenig zu weit führen. Es sei nur soviel gesagt, es ist nicht nur nach deutschem Rechtsverständnis abenteuerlich gewesen. Ernst Zündel hat es unter den fragwürdigsten Umständen verloren und ist jetzt gegen seinen Willen in der BRD, wo er mit einem Haftbefehl und einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen hat; man wird davon ausgehen müssen, daß er – ähnlich wie Gerhard Lauck – zu mindestens vier Jahren verurteilt werden wird. Ein Mann von 65 Jahre, nur am Rande erwähnt, der bereits zwei Jahre und ein paar Tage Haft hinter sich hat (die wahrscheinlich in Deutschland nicht angerechnet werden können bzw. müssen).

Eine Nebenfolge seiner Abschiebung und der hier zu erwartenden Verhaftung und Verurteilung ist, daß er möglicherweise für den Rest seines oder ihres Lebens seine Frau Ingrid nicht mehr wiedersehen wird. Sie ist US-Bürgerin. Sie ist die „technische Direktorin“ der Zundelsite, die in der BRD strafbar ist. Er hat ein Einreiseverbot für zwanzig Jahre in die USA. Sie kann die BRD nicht besuchen, ohne daß sie mit sofortiger Verhaftung und gleichfalls Verurteilung von bis zu fünf Jahren rechnen muß. Die Ausweisung Zündels aus Kanada und die bundesdeutschen Gesetze führen also dazu, daß Eheleute einander für den Rest ihres Lebens nicht mehr sehen können oder sich – was sich nun rein finanziell ja auch nicht jeder leisten kann! – höchstens noch auf „neutralem Territorium“ außerhalb der USA, Kanadas und der Europäischen Union begegnen können!

Es ist ein Skandal, und es ist exemplarisch!

An Ernst Zündel – und mittelbar auch an seiner Frau Dr. Ingrid Rimland-Zündel – soll ein Exempel statuiert werden, eine drastische Warnung, nicht seine Überzeugung zu verbreiten, wenn sie gegen den weltweiten „Mainstream“ der westlich geprägten Globalisierung ist; ein Generalangriff auf das Recht freier Meinungsäußerung. Und das sowohl im „freisten Staat, den wir je auf deutschem Boden hatten“, als auch in angelsächsischen Ländern, die sich als gewissermaßen der Hort und die Geburtsstätte des „free-speech-rights“ (Recht auf Freie Rede) ansehen.

Ein Exemplar – und ein Skandal.

Ein Angriff auf die Freiheit schlechthin. Und ein Angriff auf traditionelle abendländische Werte wie das Institut der christlich geprägten Ehe!

Der Fall Ernst Zündel verdient nicht nur aufmerksamste Beobachtung, er verdient auch Solidarität und Empörung über diese Art des Vorgehens, diese Art, Menschen abzustrafen, zu verfolgen, zu unterdrücken und ihre Existenz zu vernichten, die eine abweichende Meinung vertreten.

Er verdient, sich an Voltaire zu erinnern, den Philosophen der Aufklärung und persönlichen Freund von Friedrich II von Preußen, dem „Alten Fritz“, der sagte: „Ich lehne ihre Meinung ab und werde sie bekämpfen, wo immer ich kann; aber für Ihr Recht, Ihre Meinung zu äußern, würde ich nötigenfalls auch auf die Barrikaden gehen!“

Wir werden nicht gewaltsam auf die Barrikaden gehen. Das wäre nicht im Sinne des Pazifisten Ernst Zündel, der die Heimat Deutschland verließ, weil er keinen Kriegs- bzw. Wehrdienst leisten wollte, weil er Krieg verabscheut. – Aber wir werden unsere Meinung vertreten. Und das Recht darauf, unsere Meinung zu äußern. Und das Recht eines Ernst Zündel, seine Meinung zu vertreten. – Er ist in der Einsamkeit, in der Dunkelheit und der Kälte seiner Gefängniszelle nicht allein. Mit ihm sitzt die Freiheit hinter Gittern.

Und wir werden da sein, wo die Freiheit ist!

Christian Worch 
worch@freier-widerstand.net

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Statement from Ernst Zündel's Lawyers

This statement concerns the pending deportation of 65-year-old Ernst Zundel, who lived in Canada from 1958 to 2000, who has no criminal record in Canada and who faces no criminal charges in Canada. 

Mr. Zundel has been in solitary confinement for 2 years and  is about to be deported after a largely secret proceeding against him.  The Crown and the presiding judge met secretly throughout his case, in the absence of Mr. Zundel and his lawyers.  The Crown repeatedly presented evidence and made arguments to the judge in a Star Chamber-type proceeding. 

At the public proceeding, Mr. Zundel was told literally hundreds of times, when he asked for specific evidence of the case against him, that there was “nothing in the unclassified materials” .  He was repeatedly blocked from asking questions of witnesses on the basis of “national security”.

The presiding judge made repeated serious errors, forgot submissions and repeatedly misstated the appropriate legal test about what evidence should be kept secret.  The same judge then evaluated the secret evidence. 

Mr. Zundel complained of reasonable apprehension of bias by that judge. The same judge rejected Mr. Zundel’s argument and later ordered him deported. 

The Federal Court of Appeal rejected his appeal regarding bias.  It appears that the Crown will not wait to see whether the Supreme Court of Canada will hear the further appeal Mr. Zundel has already filed on the bias issue. The Crown will deport him NOW.

The Supreme Court of Canada has been asked, in Mr. Adil Charkaoui’s case, to consider the constitutionality of the law which allows secret evidence by which Mr. Zundel is deported.  The Crown will not wait until the Supreme Court decides whether to hear that appeal.  If the law is ultimately ruled to be unconstitutional, Mr. Zundel will likely hear about it from a German jail cell.

Probably no one cares because Mr. Ernst Zundel is notorious and reviled.  The powerful and the popular do not need to rely on the fairness of our legal system.  The marginalized and the reviled do.  Our system has failed Mr. Zundel.  We should care.  But we fear most of us don’t give a damn.

Mr. Zundel will not initiate any further court proceedings in Canada.  His repeated request that Canadian courts recognize his rights to basic fairness and justice have been unanswered. He will not beg for those rights.

Mr. Zundel has gone through the entire security certificate process, unfair though it was, to a conclusion. He has no right to appeal or to judicial review.  He has gone to every available level of court in Canada. 

For 42 years, he has vigorously defended his freedom of expression within the Canadian justice system.  All legal avenues have now been exhausted, as has his faith in the Canadian justice system and this security certificate system, which has been characterized by a Canadian journalist, after witnessing part of Mr. Zundel’s proceeding, as a “frightening charade of justice”.

Peter Lindsay
Chi-Kun Shi
Counsel for Ernst Zündel

[February 28, 2005]

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Ernst Zündel soll doch in die BRD abgeschoben werden

Nachdem gegen Ernst Zündel von den US-Behörden ein zwanzigjähriges Aufenthaltsverbot für die USA verhängt wurde, wurde er am 18. 2. 2003 nach Kanada abgeschoben, wo er um politisches Asyl ansuchte. Dieses Ansuchen sei ein Mißbrauch des kanadischen Asylrechtes hieß es aus dem kanadischen Einwanderungsministerium, und es werde geprüft, ob man Zündel in die BRD abschieben könne, obwohl er 1958 ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in Kanada erworben hatte.
U. a. sprach sich auch der "Jüdische Kongreß" Kanadas für die Abschiebung Zündels aus, der z. Z. in der kanadischen Provinz Ontario inhaftiert ist.

Ein Amtsgericht in Mannheim (Baden-Württemberg) hatte bereits Mitte Februar 2003 einen Haftbefehl gegen Zündel  erlassen.

Der Journalist Ernst Zündel betrieb seit vielen Jahren eine Kampagne zur Revision der Geschichtsschreibung der Zeit bis 1945, was in der BRD, Österreich und der Schweiz mit hohen Gefängnisstrafen bedroht wird. Daher verlegte Zündel seine Aktivitäten nach Nordamerika, wo immerhin das Recht auf freie Meinungsäußerung tatsächlich bestand (in Kanada seit vier Jahren nicht mehr), wovon viele Europäer nur träumen können. 

Während Zündel in den Siebzigerjahren über seinen Verlag Samistad Zeitschriften und Broschüren an Interessenten in Europa verschickte, betrieb er in den letzten Jahren mehrere Internetseiten. 

In Nordamerika gibt es zwar Meinungsfreiheit, aber Zündel rief superreiche und mächtige Feinde auf den Plan, die einen Zweifel am Holocaust auf keinen Fall dulden wollen und wirksamere Methoden anwenden können, als ein bloßes Redeverbot. Dadurch wurden dem "Holocaustleugner"  Schwierigkeiten aller Art gemacht, er mußte schließlich von Kanada in die USA ausweichen. Dort lebte er seit drei Jahren mit seiner deutschstämmigen Frau, einer US-Bürgerin, in Pigeon Forge, Tennessee. Zündel suchte im Jahre 2000 mit Hilfe eines US-Anwalts um die Einbürgerung in die USA an. Anstatt eine Antwort auf sein Ansuchen zu erhalten, wurde Zündel am 5. Februar 2003 von fünf Polizisten in seiner Wohnung festgenommen und mit Handschellen in ein Gefängnis gebracht. 

Zur Begründung hieß es, Zündel sei einer Vorladung der Einwanderungsbehörde vom Mai 2001 nicht nachgekommen. Die US-Behörden verhängten Mitte Februar über Zündel ein zwanzigjähriges Aufenthaltsverbot in den USA und schoben ihn am 18. 2. 2003 nach Kanada ab, wo er in der Nähe von Toronto in einem Gefängnis festgehalten wird. Zündel wird in Kanada wegen seiner Website gerichtlich verfolgt - es wurden inzwischen auch dort Gesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit verabschiedet - und man will ihn zwingen, die Website zu schließen, weswegen er ja vor drei Jahren in die USA gegangen ist. Die Website wird jetzt von der USA aus von Zündels Frau betrieben.

[26. Februar 2003]

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