Auch Germar Rudolf verurteilt

Im Unterschied zu Ernst Zündel, der vom Landgericht Mannheim am 15. Februar 2007 zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt wurde, kam Germar Rudolf mit einer halb so hohen Strafe davon. Dem Urteil vom 15. März 2007 war eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Germar Rudolf hat auf Wunsch des Gerichtes die Verteidigerin Sylvia Stolz abberufen und wurde dafür mit der Halbierung des Strafausmaßes belohnt. 

Am 15. November 2005 war Rudolf von den USA, wo er geheiratet hatte und Vater geworden war, in die BRD abgeschoben worden, wo der laut Verfassungsschutz „aktivste deutsche rechtsextremistische Geschichtsrevisionist" wegen „Volksverhetzung" gemäß § 130 StGB mit Haftbefehl gesucht wurde.

Am 14. November 2006 begann in Mannheim der Prozeß. Gegenstand der Anklage war Volksverhetzung in zwei Fällen: Der Diplom-Chemiker, der während des gesamten Prozesses an den Füßen gefesselt war, habe den Massenmord an den Juden bewußt der historischen Wahrheit zuwider geleugnet und die Existenz von Gaskammern bestritten. „Er hat den Holocaust als Erfindung dargestellt", meinte Staatsanwalt Andreas Grossmann. Der Holocaust sei „gigantischer Betrug", beharrte Germar Rudolf, wies den „zivilreligiösen Holocaust-Glauben" von sich und berief sich auf die Wissenschaftsfreiheit gemäß Art, 5 des Grundgesetzes.

Nachdem viele Beweisanträge der Wahlverteidigerin Sylvia Stolz zur üblichen Ablehnung durch die Strafkammer anstanden, änderte der Angeklagte am Prozeßende überraschend seine Strategie: Am Abend des 3. März kündigte er Sylvia Stolz per Telefax ohne Angabe von Gründen die Vollmacht. Als neuer Advokat meldete sich ein Sozius aus der Kanzlei des Münchner Modeanwalts Rolf Bossi. Nicht entlassen wurde Rechtsanwalt Bock, da eine Kündigung des Pflichtverteidigers das Verfahren zum Platzen gebracht hätte. Daß Bock sein vorgesehenes Plädoyer nicht hielt und namens des Mandanten alle noch offenen Beweisanträge zurückzog, läßt den Schluß zu, daß ihm mit Aussicht auf Gewährung eines fünfzigprozentigen Rabattes auf die Höchststrafe nahegelegt wurde, auf sein Plädoyer zu verzichten. In diesem wäre wohl die Frage aufgeworfen worden, warum diese Republik es nötig hat, den „Holocaust" in den Stand eines Dogmas zu erheben, das nicht kritisiert und hinterfragt werden darf. In der Annahme, daß sowohl Stolz als auch Bock trotz der Androhung einer Anklage wegen Volksverhetzung ihre für die BRD-Politjustiz beschämenden Argumente vorgebracht hätten, war der Staatsanwaltschaft der Verzicht auf diese Plädoyers eine Straferleichterung wert.

Im Plädoyer ging Staatsanwalt Grossmann auf die Entfernung von Fräulein Stolz ein. Er bescheinigte dem Angeklagten, daß er mit der Abberufung der Anwältin dem Gericht einiges erspart habe. Jedoch rügte der Staatsanwalt, daß sich Rudolf unbelehrbar zeige, einschlägig vorbestraft sei, und forderte eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft. Rudolfs neuer Verteidiger plädierte für eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten, also zwei Monate weniger als der Staatsanwalt. Die Differenz resultierte daraus, daß Rudolf noch eine Haftstrafe absitzen mußte, zu der er 1995 in Höhe von 14 Monaten verurteilt worden war. Diese Haft hatte im Februar 2007 geendet.
Wunschgemäß wurde Rudolf wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu 30 Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro. Die Meinungsfreiheit greife nicht, da sie zum Schutz Dritter eingeschränkt werden könne, behauptete der Vorsitzende Mathias Schwab in der Urteilsbegründung. Dasselbe gelte auch für die Wissenschaftsfreiheit, da Rudolf nicht wissenschaftlich gearbeitet habe, wie der Vorsitzende behauptete. Rudolf habe andere nur abgewertet und so getan, als habe er allein die Weisheit mit dem Löffel gefressen. Strafverschärfend sei seine einschlägige Vorstrafe, daß er mit dem Revisionismus den Lebensunterhalt bestritten und hierzu die Möglichkeiten des Internets genutzt habe.

Der am 29. Oktober 1964 in Limburg an der Lahn geborene Germar Rudolf begann in Bonn ein Studium der Chemie, das er 1989 abschloß. Während seiner Anstellung am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart erstattete der Diplom-Chemiker im Auftrag des Düsseldorfer Rechtsanwalts Hajo Herrmann, der Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer in einem Volksverhetzungsverfahren zu vertreten hatte, ein privates „Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz". Da die Arbeit vom Gericht wegen „Offenkundigkeit des Gegenteils" nicht als Beweismittel zugelassen wurde, veröffentlichte der verbitterte Ritterkreuzträger Remer die Expertise unter Hinzufügung strafbarer Kommentare, die zu Unrecht auch dem Gutachter in die Schuhe geschoben wurden. Nach Intervention des Zentralrats der Juden wurde Germar Rudolf von der Max-Planck-Gesellschaft fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht vertrat die Auffassung, daß jeder Arbeitgeber einen Beschäftigten mit abweichender Holocaust-Auffassung kündigen könne. Als Rudolf dann eine andere Arbeitsstelle gefunden hatte, wurde während des Strafverfahrens eine Pressekampagne entfesselt. Durch öffentlichen Druck auf den neuen Arbeitgeber wurde er wieder arbeitslos gemacht. Nach Hausdurchsuchungen wurde dem Familienvater trotz schwangerer Ehefrau auf Betreiben asozialer Politiker zweimal hintereinander die Wohnung gekündigt. Germars Erst-Ehe zerbrach unter den Belastungen der Sippenhaftung. Aus der Akademischen CV-Verbindung Tuisconia Königsberg zu Bonn und der KDStV Nordgau Prag zu Stuttgart wurde der Cartellbruder, der dem Holocaust keinen Glauben schenkte, wegen Verletzung des CV-Prinzips „Patria" (!) ausgestoßen.

Durch Anfertigung einschlägiger Gutachten und durch Publikationen hielt sich Germar Rudolf über Wasser. Unter dem Pseudonym Ernst Gauß veröffentlichte er 1996 seine „Grundlagen der Zeitgeschichte" als „Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts". Im englischen Exil gab Germar Rudolf seit 1997 die Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung heraus, rief 1998 in Hastings den Buchverlag Castle Hill ins Leben und nutzte für revisionistische Zwecke auch das Internet.

Seit 11. September 2004 mit einer Amerikanerin verheiratet, hatte der von der Politjustiz Verfolgte an seinem Wohnort Chicago politisches Asyl beantragt. Dieser Antrag wurde im November 2004 endgültig abgelehnt. Am 19. Oktober 2005 wurde der Vater eines gemeinsamen Kindes wegen Verdachtes auf „Schließung einer Scheinehe" verhaftet und schon am 15. November 2005 nach Frankfurt/M. ausgeliefert, wo er am Flughafen von der Exekutive in Empfang genommen wurde.

[31. März 2007]

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