Unliebsame Kriegsphotos sollen verboten werden

Nach Ansicht der auf dem Gebiet der BRD tätigen sog.  "Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter" dürften, wie es in einem Brief an Telepolis wegen eines beanstandeten Fotos eines Kriegsopfers heißt, keine "Gewaltdarstellungen" veröffentlicht werden. Krieg sei die organisierte Tätigkeit von vielen dazu ausgebildeten, mit der besten verfügbaren Technik ausgestatteten Soldaten, um im Dienste eines Landes die jeweiligen Gegner in einem Angriffs- oder Verteidigungskrieg zu töten, um den Widerstand zu brechen. Seit Guernica und dem Zweiten Weltkrieg werden dabei auch Städte bombardiert. Dabei werden "unvermeidbar" auch Zivilisten, also Kinder, Frauen und Männer, die keine Waffen tragen und nicht kämpfen, zum Opfer der Bomben - wirklichkeitsverzerrend "Kollateralschaden" genannt. Das ist auch der Fall, wenn angebliche Präzisionsbomben eingesetzt werden. 

Operation Iraqi Freedom

Berichte über den Krieg können und müssen über die Opfer berichten, um ihrer Informationspflicht nachzukommen sollte man glauben. Und damit die Menschen, die sich, egal ob als Kriegsbefürworter oder -gegner, über den Krieg informieren, kein falsches oder beschönigtes Bild erhalten, müssen sie zumindest gelegentlich auch die Folgen sehen können. Das aber, so meint die "Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia - Diensteanbieter" ( FSM ), gehe zu weit und sei nach deutschem Gesetz sogar verboten. 

Man darf offenbar  zwar Kriege führen, wobei Menschen getötet, verstümmelt und verletzt werden,  aber man darf keine Bilder darüber veröffentlichen, da sie "Gewaltdarstellungen"  enthalten. Sollen also, wenn schon Kriege stattfinden, wenigstens die deutschen  Online-Medien eine heile Welt darstellen ? 

Ein Krieg ist, wie gesagt, staatlich oder gesellschaftlich organisierte Gewalt. Und der Zweck der Kriegsführung ist neben der wie immer auch gezielten oder großflächigen Zerstörung von gegnerischen Stellungen oder der gegnerischen Infrastruktur die Tötung von Menschen. Dass bei einer Bombardierung von Städten die Menschen - Zivilisten oder Soldaten -, die deren Opfer werden, nicht durch saubere Einschusslöcher wie in vielen Krimis oder Kriegsfilmen sterben, sondern grausam und zerstümmelt oder zerfetzt werden können, ist schrecklich. Aber es ist eine Folge des Kriegs, wird von den Kriegsparteien in Kauf genommen und muss von freien und unabhängigen Medien in freien Ländern berichtet und gezeigt werden können. Nicht um Gewalt zu verherrlichen, sondern schlicht um darüber aufzuklären, was die Folge von Kriegen ist. Das gehört zu einer Berichterstattung,  die wahrheitsgetreu zu sein versucht. Und manchmal müssen wir etwas sehen,  um uns auch etwas vorstellen und damit eine angemessene Einschätzung von  realen Ereignissen machen zu können. 

Collateral Damage

Das aber scheint nicht die Ansicht der "Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia- Diensteanbieter" (FSM) zu sein, die ein Beschwerde über ein einziges (!) Bild in  einem Telepolis-Artikel ( Bombenzensur oder "Kollateralschaden"? ) über den  Krieg im Irak erhalten hat, "auf dem ein Junge mit Kopfschuss" abgebildet ist.  Der Beschwerdeführer, so die FSM, wirft Telepolis deswegen "die Verbreitung  und Veröffentlichung von Gewaltdarstellungen über die Online-Dienste vor".  Die FSM schreibt, dass "eine erste Sichtung" ergeben habe, "dass Sie  möglicherweise Gewaltdarstellungen veröffentlichen. Auch wenn man das  Berichterstattungsprivileg von § 131 Abs. 3 StGB miteinbezieht, dürften  hier die Grenzen überschritten worden sein." Nun also soll Telepolis dazu Stellung nehmen "oder der Beschwerde von  selbst abzuhelfen, indem Sie das Bild aus dem Angebot nehmen". 

Casualties

Der Verein FSM wurde 1997 von Verbänden gegründet, die Unternehmen repräsentieren, die im Internet und anderen Netzen Dienstleistungen anbieten. Auch der Heise-Verlag ist Mitglied. Zweck des Vereins ist, die "Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte in Online-Diensten" zu verhindern. Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag müssen Online-Diensteanbieter einen "Jugendschutzbeauftragten" haben, wenn ihre Angebote jugendgefährdende Inhalte enthalten können. Um dies nicht machen zu müssen, kann sich der Anbieter einer Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle wie der FSM anschließen. Die FSM hat eine Beschwerdestelle, an die sich jeder wenden kann. Allerdings soll, wie es bei der FSM heißt, ein "sogenannter Vorprüfer den Sachverhalt so gut wie möglich" aufklären. Der beanstandete Anbieter erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.  Dann kann die Beschwerde an eine unabhängige Beschwerdestelle weiter geleitet werden. Die FSM kann, sollte die Beschwerde begründet sein und der Anbieter die beanstandeten Inhalte nicht entfernt hat, Sanktionen verhängen oder den Diensteanbieter aus dem Verein ausschließen.

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[15. April 2003]

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