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Ein Politprozess gegen fünf Aktivisten des "Bundes freier Jugend" (BfJ) wurde am 14. 5. 2008 am Landesgericht Wels (Oberösterreich) eröffnet. Ihnen werden Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorgeworfen. Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung 10 bis 20 Jahre Haft bzw. lebenslänglich. Während in den meisten Prozessen zur "NS-Wiederbetätigung" der letzten Jahre den Angeklagten unliebsame Aussagen zur neueren Geschichte wie "Leugnung des Holocausts" vorgeworfen wurden, was mit einer "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" absolut nichts zu tun hat, dafür aber nach den Gummiparagraphen 3g, h eine geringe Mindeststrafe (zwecks Erleichterung eines Schuldspruches durch die Geschworenen) von einem Jahr einbringt, wird in diesem Prozess tatsächlich eine "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" behauptet, wofür die Mindeststrafe 10 Jahre Haft beträgt. Die Angeklagten sollen nämlich laut Staatsanwalt die "Hitlerjugend" wieder begründet haben, was nach § 3a. des NS-Verbotsgesetzes tatsächlich verboten ist: §3a: Einer gerichtlich strafbaren Handlung macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe [bis 1952 Todesstrafe] bestraft: 1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisationen (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation; Die Organisation "Bund Freier Jugend" sei als "direkte Neuschöpfung der Hitler-Jugend" ins Leben gerufen worden, führte Staatsanwalt Franz Haas aus. Die Anklage wirft auf 77 Seiten unter anderem drei der Beschuldigten vor, im Zeitraum von Oktober 2001 bis Jänner 2003 den BfJ geschaffen zu haben, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen". Das BfJ-Programm sei vielfach deckungsgleich mit jenem der NSDAP. Der BfJ habe auch Kaderschulungen veranstaltet, um seine Mitglieder "fronttauglich" zu machen. Die Teilnehmer seien "im Sinne des NS-Gedankengutes gedrillt" worden. In Schulungsunterlagen des BfJ seien Thesen wie "Integration ist Völkermord" und "Nein zum Türkensturm" vorgekommen. Die drei Hauptangeklagten sollen zudem maßgeblich an der Organisation des "Tags der Volkstreuen Jugend" beteiligt gewesen sein. Die Veranstaltung, die am 17. März 2007 in Salzburg stattfinden sollte, wurde von der Polizei aufgelöst. Einer der Verteidiger, Herbert Schaller, der bereits den britischen Historiker David Irving vor Gericht vertreten hat, beharrte darauf, dass es sich um einen Politprozess handle. Es sei in Diktaturen üblich, politisch Andersdenkende als Kriminelle zu behandeln, sagte er. Die Angeklagten hätten sich "nie gegen den Staat gewendet". Und: Ein Parteiprogramm sei keine Wiederbetätigung, sondern "normale Politik", erklärte Schaller. Der Prozess wurde vorgeblich wegen des erforderlichen Studiums neuer Beweismittel durch die Verteidiger, wahrscheinlich aber auch wegen der Unhaltbarkeit der Anklage zunächst auf den 17. Juli vertagt. [14. Mai 2008] Prozessbericht
bei Altermedia >>
Protokoll
Wels, Oberösterreich, 14. Mai 2008 8:00 Uhr Das Kreisgericht (Landesgericht) in Wels ist ein eindrucksvoller Bau aus der Gründerzeit, das – frisch renoviert, aber baulich kaum verändert, eben erst sein 100 jähriges Jubiläum feiern konnte und noch immer die vornehme Würde einer längst verflossenen Zeit ausstrahlt. Auf dem großen Parkplatz daneben findet man um diese Zeit immer noch einige Parkplätze – aber heute nicht: etliche Mannschaftswagen der Polizei belegen die freien Plätze. Und am breitflächigen Zugang zum Gebäude ein Großaufgebot an Polizei und eine schmale Gasse aus Metallgeländer. Ein Prozess gegen einen Massenmörder? Eine internationale Terroristenbande? Eine Bedrohung der Republik Österreich? 9:15 Uhr Großer Schwurgerichtssaal , eine Richterin, zwei Beisitzer,
acht Geschworene, 80 Zuschauerplätze voll belegt, auch Presse, österreichisches
Fernsehen (ORF) und die Angeklagten:
9:30 Uhr Der Staatsanwalt Dr. Haas ist am Wort, und er macht gleich
klar, dass er in den Angeklagten eine Gefahr für den Staat sieht.
Und er macht es nicht ungeschickt: ruhig, nüchtern, sachlich wird
Punkt für Punkt dargelegt:
Anfangs denkt man noch „Na und- ist das verboten? Wir haben doch Meinungsfreiheit!“
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Jungs bei einer Demo mit Plakat: „Frei-sozial-national – eine andere Welt ist möglich“… Jungs beim Dichterstein… Jungs mit fremden in Rumänien… Tage der volkstreuen Jugend… Vortragende aus der nationalen Szene… Schlagwörter und Begriffe aus der NS-Zeit, also letztlich auf Grund der Österreichischen Gesetze: Verbrechen nach dem Verbotsgesetz §3g Wiederbetätigung 1-10 Jahre
11:30 Uhr Einer der beiden Verteidiger, der hochbetagte Dr. Schaller, ist am Wort, und schon nach wenigen Sätzen- und je länger die Rede dauerte, umso mehr fühlt man das Feuer des Strafverteidigers, die leidenschaftliche Wahrheitsliebe, des leidenschaftlichen Kampfes gegen das Unrecht. Plötzlich dämmert es mir: hier bist du nicht irgendwo, hier bist du in einen der großen Verfolgungsprozesse der letzten 20 Jahre. Da spricht einer, der schon vor 40 Jahren Homosexuelle verteidigte, wenn wegen ihrer Neigung ihre Existenz bedroht war, einer mit größter Hochachtung vor dem Recht, mit Respekt vor den Gesetzen und den Organen der Rechtspflege – aber auch einer , der ohne Scheu Fehlentscheidungen der Justiz offen ausspricht. Er zitiert ein Verfassungsrichter-Gutachten:
Er gab zahlreiche Beispiele aus der Anklage des Staatsanwaltes:
Ironische Frage an den Staatsanwalt, ob die Beibehaltung der Kirchensteuer und der Möglichkeit zur Ehescheidung nicht auch NS- Strafsachen wären, beides gehörte zu den ersten Maßnahmen der NS- Regierung in Österreich. Auf Grund der Staatsanwaltschaft ist leider die Aussage richtig, wie
sei vom renommierten Prof. Dr. Th. Rittler in seinem „Lehrbuch für
das Strafrecht“ getroffen wurde:
Die Geschworenen wurden gebeten, nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen, sondern ihrem Rechtsempfinden und ihrem Gewissen. Die Verteidigung fordert Freispruch in allen Punkten, sie wird das in der Beweisaufnahme noch weiter belegen, und bittet die Geschworenen, sich bei Bedarf jederzeit mit Fragen an sie zu wenden. 12:15 Uhr Mittagspause 13:30 Uhr Der Nachmittag begann mit den Ausführungen des zweiten Verteidigers Dr. Mauhart. Er sprach sehr klar, sehr sachlich und mehr in der Sprache der jüngeren Generation. Er schloss an die Ausführungen seines Vorgängers an und erläuterte
auch gleich an persönlichen Beispielen:
Seine Großeltern wohnten in einem Hitlerbau – und hatten mehr Wohnqualität als bei heutigen Genossenschaftsbauten – kann er für solche aussagen verhaftet werden? Das klingt völlig überzogen und eher spaßig – ist aber bitterer Ernst für die Angeklagten, anständige, arbeitsame junge Leute, allesamt sparsam, alle berufstätig, die sich alle ihre politischen Aktivitäten selbst finanzieren, bei denen nach jahrelangen Ermittlungen auch von der Staatsanwaltschaft keine Eigentumsdelikte, keine Sachbeschädigung, kein körperlicher Angriff – nicht auf die Polizei, nicht auf sonst wen – gefunden wurden, waren schon jetzt zu Beginn der Verhandlung bereits 6 Monate in U- Haft – das ist mehr, als so mancher Kinderschänder überhaupt im Gefängnis verbringt. Nochmals wurden den – nach dem Staatsanwalt verbrecherischen Aussagen
der Angeklagten zahlreiche Zitate von Nicht – NS Politikern gegenübergestellt
von 1918/1919
1950 („Das Verbotsgesetz wurde uns von den Alliierten aufgezwungen“
- Aussagen eines Nationalratsabgeordneten) bis in die Gegenwart („Einwanderungstopp“
- „Österreich zuerst“ - Wahlsprüche der FPÖ).
15:00 Uhr Der Schluss des ersten Verhandlungstages brachte für die Staatsanwaltschaft noch eine Peinlichkeit, die ein Schlaglicht auf die Vorgehensweise wirft. Trotz Antrag auf Akteneinsicht (angeblich belastende E-Mails) der Verteidigung schon vor einem Jahr wurden diese erst vor einigen Tagen übermittelt und zwar in unbrauchbarer (verschlüsselter) Form! Der morgige Verhandlungstag entfällt daher, denn morgen müssen die E-Mails unter Anwesenheit der Richterin und eines Technikers der Verteidigung unverschlüsselt übermittelt werden. Kein Kommentar – jedenfalls ein anstrengender, aber aufschlussreicher Verhandlungstag. Weitere Infos: patrioten-prozess.net]
Kommentare
zum NS-Verbotsgesetz >>
Anklage wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" Gegen fünf Aktivisten des "Bundes Freier Jugend" (BFJ) hat die Staatsanwaltschaft Wels (Oberösterreich) am 2. Januar 2008 Anklage wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" erhoben. Offenbar hat man das Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung am 1. 1. 2008 abgewartet, die den weisungsgebundenen Staatsanwälten und der Polizei auf Kosten der Richter mehr Vollmachten gibt. Außerdem sind laut neuer StPO Rechtsanwälte die älter als 70 Jahre sind, nicht mehr als Verteidiger zugelassen, was sich gegen den bekannten Verteidiger Dr. Schaller richtet. Diese Gesetzespassage dürfte verfassungswidrig und ein möglicher Grund für eine evtl. erforderliche Nichtigkeitsbeschwerde sein. Der Prozess soll im Mai 2008 stattfinden, ein Einspruch gegen die Anklageschrift wurde vom Oberlandesgericht Linz abgelehnt.. Drei der Beschuldigten waren im März 2007 auf Betreiben verschiedener linksextremer Gruppierungen und schwarz-grüner Landespolitiker nach dem Treffen zum Tag der Volkstreuen Jugend in St. Johann in Salzburg wegen des Verdachtes der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" festgenommen aber im September 2007 wieder freigelassen worden. An dem Treffen nahmen rund 60 Personen teil, ein Großaufgebot an Polizisten löste es auf. Bücher, CDs und Transparente wurden von der Gesinnungspolizei beschlagnahmt... [2. Januar 2008] |
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1992 wurde beim österreichischen NS-Verbotsgesetz neben der Einfügung der Gummiparagraphen 3g, 3h auch das Mindeststrafmaß so herabgesetzt, daß es den Geschworenen leichter gemacht wurde, bei einem Verbotsgesetzprozeß für eine Verurteilung des Angeklagten zu stimmen. Die Höchststrafe „lebenslänglich" gibt es immer noch. Laut Oberösterreichischer Nachrichten (OÖN) kam es zwischen 1999 und 2005 zu 191 Schuldsprüchen. Prominenteste Justizopfer waren zuletzt Ex-FPÖ-Bundesrat Oberst John Graf Gudenus (ein Jahr bedingt, er stimmte 1992 auf Befehl Haiders mit den anderen FPÖ-Abgeordneten für die Novellierung des NS-Verbotsgesetzes, nach dem er dann selbst verurteilt wurde..) und der renommierte britische Historiker David Irving (drei Jahre unbedingt). Im März 2007 schlug die Exekutive wieder einmal zu: Drei Mitglieder des Bundes Freier Jugend (BFJ), einer volkstreuen Jugendorganisation in Oberösterreich, wurden wegen des Verdachtes der NS-Wiederbetätigung verhaftet. Ihnen warf man vor, gegen die §§ 3a und 3g Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Ersterer wurde seit ewigen Zeiten nicht mehr angewandt und stellt die Fortführung von NS-Organisationen unter Strafe. Hier wird den jungen Männern allen Ernstes vorgeworfen, sie hätten die Hitlerjugend (HJ) wiederbegründen wollen. Der Strafrahmen beträgt zehn bis zwanzig Jahre! Dabei trafen sich die BFJ-Leute, deren Vereinigung gar nicht als Verein offiziell existiert, nur gelegentlich, um zu musizieren, sich weiterzubilden und von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Nicht nur in den Augen der Antifa bereits ein Verbrechen, wie man sieht. Und mit dieser Antifa setzte sich die Exekutive in Wels im „Kampf gegen rechts" bei einem sog. Sicherheitsgipfel zusammen! Wer Strukturen und Ziele der Antifa kennt, weiß, daß es sich dabei nicht um harmlose Zeitgenossen handelt, die die Republik vor Ungemach schützen wollen, sondern um dubiose Gestalten, die ein gestörtes Verhältnis zum Gewaltbegriff und Gewaltmonopol des Staates haben. Daß diese das Verbot jeglicher „recht(sradikal)er" Organisationen fordern, um ihre Ziele besser verfolgen zu können, versteht sich von selbst. Jüngstes Opfer staatlicher Repression wurde Ludwig Reinthaler.
Der Leiter des Dokumentationszentrums des Welser Widerstandes bekam im
Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Causa BFJ Besuch von der Staatspolizei
(Stapo), die sich jetzt - wohl nach dem Vorbild der BRD - Landesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) nennt. Mit einem
mündlichen (!) Hausdurchsuchungsbefehl des LG Wels tauchten vier Beamte
des LVT OÖ abends vor Reinthalers Wohnung auf, in dem sich zu dieser
Zeit nur dessen zwölfjährige Stieftochter befand. Zu dunkler
Stunde wurde wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr dann die Wohnung betreten
und durchsucht. Man beschlagnahmte „vorläufig" 75 Sachen, darunter
52 Bücher, u. a. „Amtliches Fernsprechbuch Berlin 1941" und zwei Stück
von „Wer ist wer im Judentum" von David Korn aus dem FZ-Verlag! Man darf
gespannt, was der Betroffene wann wieder zurückbekommt. Ach ja, das
Delikt: „Verdacht des Verdachts nach dem Verbotsgesetz"!
H. E. (Aula IV 2007) [13. April 2007] Gesinnungsterror in Österreich – Aufruf zur Unterstützung inhaftierter Kameraden! Liebe Kameradinnen und Kameraden, am 21. März 2007 ist es in Oberösterreich zu einem besonders schweren Fall von Gesinnungsterror gekommen. Auf Betreiben der schwarz-grünen (!) Landesregierung und verschiedener linksextremer Gruppierungen wie des sog. „Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes“ (DÖW) wurden drei Aktivisten des Bundes freier Jugend (BFJ) – die Kameraden René H., Stefan M. und Michael S. verhaftet, zwei von ihnen direkt an ihrem (inzwischen ehemaligen) Arbeitsplatz. Den Kameraden wird vorgeworfen, sie seien „Rädelsführer“ des BFJ und hätten als solche am „Tag der volkstreuen Jugend“ teilgenommen. Damit hätten sie gegen die berüchtigten Gummiparagraphen des österreichischen NS-Verbotsgesetzes verstoßen. Ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen. Der berüchtigte Paragraph 3g des Verbotsgesetzes stellt nicht nur konkrete Versuche zur Wiederherstellung des Nationalsozialismus unter Strafe, sondern jeden, der sich im vermeintlich „nationalsozialistischen Sinne betätigt“. Die Interpretationshoheit obliegt dabei dem Verfassungsgerichtshof, der inzwischen auch Kritik an der Multikulturalisierung Österreichs als Anzeichen einer NS-Wiederbetätigung ansieht. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurde auch die Wohnung unseres Kameraden Ludwig Reinthaler, Vorsitzender des Dokumentationszentrums des Welser Widerstandes, durchsucht – zu einem Zeitpunkt, als nur die zwölfjährige Tochter zuhause war. Bereits am 17. März war der „Tag der volkstreuen“ Jugend unter einem großen Medienaufgebot von der politischen Polizei aufgelöst worden. Wenige Wochen zuvor fand in der Landeshauptstadt Linz ein sog. Sicherheitsgipfel zum Thema „Rechtsextremismus“ statt, an dem auch die Chefin des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Brigitte Bailer-Galanda, teilnahm. Das DÖW wird von einigen Beobachtern als Privat-Stasi bezeichnet, die seit 1963 gegen alle politischen Kräfte in Österreich agitiert, die das „Archiv“ selbst als „rechts“ ansieht. Der BFJ hat in den letzten Jahren durch eine Vielzahl gutbesuchter Veranstaltungen und gelungener Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Ganz offensichtlich war die erfolgreiche Entwicklung des BFJ den „Staatsschützern“ ein Dorn im Auge. Schließlich handelt es sich um eine lebendige Jugendbewegung, die in den letzten Jahren sowohl auf politisch- aktionistischer Ebene wie auch im kulturell-jugendpflegerischen Bereich ansehnliche Akzente gesetzt hat. Ein näheres Bild über die Arbeit des BFJ vermittelt die Heimatseite www.b-f-j.de. Um die bestmögliche Betreuung der Aktivisten gewährleisten zu können, hat der Freundeskreis um den heimattreuen Dichter, Schriftsteller und Hutten-Preisträger Konrad Windisch (AFP) eine Spendenaktion ins Leben gerufen. In dem Aufruf heißt es u.a.: „Alle drei haben nichts anderes getan, als gewaltlos ihre, von der vorgeschriebenen Meinung abweichenden Ansichten vorgebracht und verbreitet. In aller Deutlichkeit: Gewaltlos in Wort und Schrift! Und zwar frei und demokratiebewußt! Alle drei sind anständige, aus anständigen Familien stammende, arbeitsame junge Menschen, Idealisten reinsten Wassers. Zurück bleiben verständnislose Verwandte, Eltern, Freunde, Angehörige und Arbeitskollegen, welche es nicht fassen können, daß kriminelle Schläger, Drogendealer bis Vergewaltiger auf freiem Fuß herumlaufen, während man politisch unliebsame Bürger einfach wegsperrt, nur um linke Schreier zu beruhigen. Wir werden uns diesem Terror nicht beugen, wir stehen auf der Seite der Anständigen und der freiheitsbewußten Bürger dieses Landes. Wir fordern Meinungs- und Gesinnungsfreiheit! Mit unseren bescheidenen Mitteln leisten wir Widerstand gegen den linken Terror, der ohne der Feigheit der Bürgerlichen nicht möglich wäre. Helfen Sie uns – durch die Verbreitung der Wahrheit in ihrem Bekannten- und Freundeskreis und durch ihre Spende, die ausschließlich den eingesperrten jungen Menschen zu Gute kommt! Danke für jeden Groschen, Danke im Namen der Freiheit!“ Im Namen aller Abgeordneten und Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktionen in Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern – die sich geschlossen an der Spendenaktion beteiligen – bitte ich alle Empfänger dieser e-Post um tatkräftige Unterstützung und Weiterleitung an weitere Kameraden. Hier nun das Spendenkonto: Ingrid Kraßnig, Konto 75.505.994, BIC: OPSKATWW, IBAN: AT666000000075505994 (Vermerk: Rechtshilfe). Ersatzweise können Spenden an die die AFP, z.Hd. Konrad Windisch, Berthold-Schwarz-Str. 33, A-9020 Klagenfurt gesandt werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen
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