Vogelfrei im eigenen Land
Andreas Thierry



Wer denkt bei politischer Verfolgung und Unterdrückung Andersdenkender schon an Österreich? Wohl kaum jemand! Doch allein dieser Umstand verrät, wie perfekt und vielschichtig das Instrumentarium ist, das das politische System in Österreich anwendet. Mit Hilfe des sog. „NS-Verbotsgesetzes“ ist es möglich, jede unliebsame Meinungsäußerung und jede tatsächliche oppositionelle Bewegung von vornherein unmöglich zu machen. Eigentlich ist dieses Verbotsgesetz ein Relikt des Krieges - Siegerjustiz wie das Nürnberger Rachetribunal und sollte seinem Sinn und seinen Buchstaben nach, die NSDAP und deren Gliederung verbieten.

Doch von Anfang an wurde mit diesem Gesetz das Nationale Lager als Ganzes verfolgt. Ab den Achtziger Jahren wurde ein spezieller Unterparagraph des Verbotsgesetzes, der § 3g, von findigen Juristen dazu verwandt, um Oppositionelle zu verfolgen, die man aufgrund ihrer politischen Positionen eigentlich gar nicht, oder nur sehr schwer in die Nähe des Nationalsozialismus rücken konnte. Dieser berühmt-berüchtigte Gummiparagraph 3g ist in der Rechtsgeschichte wohl einzigartig, da er über kein klares Tatbild verfügt. Im Klartext: Nach diesem Paragraphen kann jedermann jederzeit vor Gericht gezerrt und verurteilt werden! Eine Verurteilung nach diesem Paragraphen kommt einer besonders effektiven Art der Existenzvernichtung gleich, weil die Ächtung eine totale ist. Darüber hinaus – und das zeichnet die Perfektion des österreichischen Verfolgungsapparates aus – werden völlig willkürlich, aber mit dem sicheren Instinkt, wie man wen am besten brechen kann, den Verurteilten staatsbürgerliche Rechte entzogen. So wurden nach dem Verbotsgesetz Verurteilten bspw. die Reisepässe entzogen, mit der Begründung ihrer Verurteilung. Der nachstehende Fall aus Oberösterreich ist somit kein Einzelfall, umreißt aber eine Dimension der politischen Verfolgung, die man nur noch als reinen Staatsterror bezeichnen kann!

Am 20. März wurden Rene Hönig(25), Stefan Magnet(24) und Michael Scharfmüller(25) vom „Bund freier Jugend(BfJ)“ verhaftet und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft in Wels (Oberösterreich).

Haftgrund: Das „Verbrechen“ der „nationalsozialistischen Wiederbetätigung“, genauer gesagt, die §§ 3a und 3g dieses weltweit einzigartigen Terrorgesetzes zum Zwecke der Verfolgung mißliebiger Meinungen. Der § 3a (Organisationsgründung) ist mit seinem Strafmaß von mindestens 10 Jahren bis lebenslänglich nur noch mit dem Strafmaß für einen Raubmord vergleichbar. Der zuständige Welser Staatsanwalt Franz Haas sprach gegenüber der österreichischen Presseagentur APA von „fortgesetzte[n] Tathandlungen nach dem Verbotsgesetz“. Bei Hausdurchsuchungen sei angeblich „belastendes Material“ gefunden worden. Worunter im Normalfall politisch inkorrekte Literatur zu verstehen ist. (APA, 21. 3. 2007)

Haftgrund: Eine Vortragsveranstaltung

Unmittelbarer Anlaß für die Verhaftungen war der am 17. März zum vierten Mal abgehaltene „Tag der Volkstreuen Jugend“. Die Polizei hatte diese Saalveranstaltung gestürmt und von sämtlichen Teilnehmern die Personalien aufgenommen, sie abfotographiert, sowie einer entwürdigenden Leibesvisitation unterzogen.

Der Einsatzleiter rechtfertigte dies mit der dubiosen Begründung: „ … es besteht die Gefahr, daß im Zuge der Veranstaltung möglicherweise das NS-Verbotsgesetz übertreten werden könnte“. Wären  derartige Ungeheuerlichkeiten in Rußland geschehen, wäre in den österreichischen Medien sofort ein Sturm der Entrüstung losgebrochen – nicht so in diesem Falle…

Burghard Vouk, Chef des Salzburger Verfassungsschutzes, wie diese Verfolgungsbehörde seit drei Jahren in Österreich heißt, kommentierte diesen ungeheuerlichen Vorgang mit den Worten: „Die Botschaft des Polizeieinsatzes war eine eindeutige. Und zwar Null Toleranz für rechte Gruppierungen in Österreich“. (APA, 17. 3. 2007)

Was nichts anders als ein öffentlich dokumentierter Amtsmißbrauch ist. Denn die österreichische Verfassung (Österreich hat im Gegensatz zur BRD eine solche) garantiert nicht nur Meinungs-, Versammlungs-, Forschungs- und Lehrfreiheit, sondern definiert die Republik als pluralistischen Rechtsstaat, gemeinhin das, was man sich als naiver Mensch unter „Demokratie“ vorstellt. Die Meinungen und Definitionen über Demokratie gehen bekanntermaßen sehr auseinander, doch wenn über sie eines mit absoluter Sicherheit gesagt werden kann, dann das, daß Österreich der Staat in Europa ist, der diese Bezeichnung am wenigsten verdient.

System feiert Verfolgung der Anständigen

Dieser Anschlag auf die verfassungsmäßig verbürgten Grundrechte der Versammlungs- und Redefreiheit wurden von Presse und Parteien hymnisch gefeiert: So lobte der grüne Menschenrechtssprecher(!) Gunther Trübswasser in einer Presseaussendung die Festnahme der drei jungen Idealisten als „wichtigen Schritt“. Er forderte von Innenminister Günther Platter(ÖVP) ein „rückhaltloses Vorgehen“ gegen „Neonazi-Gruppen“ in Oberösterreich und verlangte ein Verbot des BfJ:

„Die Beweise über die neonazistischen Umtriebe und ein Rechtsgutachten“ müssten dazu ausreichen, meinte Trübswasser, der damit aus seiner jakobinischen Gesinnung gegenüber Andersdenkenden kein Geheimnis macht.

Bezeichnend auch, daß niemand geringerer als die „Kommunistische Partei Österreichs(KPÖ)“ über den „Erfolg für die Antifa-Bewegung“ jubelt.(APA, 21. 3. 2007)

Aber auch die Jugendorganisation der Sozialdemokraten, die derzeit den Regierungschef stellen, spricht hier die gleiche Sprache. Es sei eine Genugtuung, „dass jetzt endlich offensiver gegen die Rechtsextremisten vorgegangen wird“, geilte sich der Landesvorsitzende der „Sozialistischen Jugend (SJ)“, Michael Lindner, förmlich über die Verhaftung seiner Landsleute auf. Die Aktivitäten des BfJ in Oberösterreich seien seit Jahren bekannt, „ohne dass die Behörden oder die Politik aktiv wurden“. Die SJ werde bis zum Sommer mit ihrer Kampagne „Nazifreie Zone“ im ganzen Bundesland Aktionstage abhalten, um Informations- und Bewußtseinsarbeit zu leisten. (APA, 21. 3. 2007)

Geplant und vorbereitet dürfte dieser, sogar für österreichische Verhältnisse nicht mehr zu überbietende Gesinnungsterror beim sogenannten „Sicherheitsgipfel“ zum Thema Rechtsextremismus am 2. März in Linz worden sein. Teilgenommen hat die „Politprominenz“ der schwarz-grünen Koalition aus Oberösterreich sowie auch Innenminister Günther Platter höchstpersönlich. Auf gleicher Augenhöhe mit den Regierenden konferierten sattsam bekannte Antifa-Aktivisten.

Der Antifaschist Eiter

So Vertreter des „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes(DÖW)“, welches als eine Art Privat-Stasi fungiert, wie ein Gerichtsurteil vor einigen Jahren feststellte. In der eine Stunde dauernden „Dringlichkeitssitzung“ wurde das „Maßnahmenpaket“ der berüchtigten „Welser Initiative gegen Faschismus“ unter der Führung eines Robert Eiter (Der Mann heißt wirklich so!) angenommen. (Dieser Eiter war einer der Drahtzieher der jahrelangen Hetze gegen den Dichterstein Offenhausen, einem Denkmal, das der deutschen Sprache und ihren Dichtern gewidmet war. Infolge der Antifa-Aktivitäten wurde der Trägerverein verboten und der Dichterstein, der Namen von über hundert Dichtern enthielt, zerstört. Eine Barbarei, zu der wohl nicht einmal die Bolschewiken fähig gewesen wären!)

Dieses beinhaltet unter anderem die Forderung, alle angeblich neonazistischen Aktivitäten zu unterbinden. Was allerdings „neonazistisch“ ist, das bestimmen selbstverständlich wie immer die selbsternannten Antifaschisten. (Dieses „Maßnahmenpaket“ findet man unter: http://www.antifa.at/aktuelles/Ma%DFnahmenpaket.pdf)

Wiedergründung der Hitlerjugend?

Auf Grund der Medienberichte über „rechte“ Konzerte, Veranstaltungen, und der darauf folgenden Sondersitzung des Landessicherheitsrates, mußte man als „Normalbürger“ davon ausgehen, daß das Land Oberösterreich kurz vor einer nationalsozialistischen Erhebung stünde... Aber damit des Irrsinns nicht genug: Den Inhaftierten wird vorgeworfen, die Hitlerjugend(!) wiedergründen zu wollen!

Dies behauptet ein zweifelhafter Verfassungsrechtler in einem Gutachten, das von dem bereits erwähnten Antifa-Aktivisten Eiter aus Wels in Auftrag gegeben wurde. (http://www.doew.at/frames.php?/projekte/rechts/
organisation/afp_gutacht.html)

Antifa diktiert Justiz und Behörden

Man muß sich das vorstellen: Ein Antifa-Aktivist gibt ein Antifa-Gutachten in Auftrag und ein Richter macht dieses „Gutachten“ zur Grundlage eines Strafverfahrens! Aufgrund dieses Verfahrens werden drei unbescholtene, hochanständige junge Männer eingekerkert. Wäre die Angelegenheit für die Betroffenen nicht so ernst, könnte man über die „Vorwürfe“ eigentlich nur lachen:

Im Wesentlichen wird ihnen nämlich nur ihre Gesinnung vorgeworfen. Als strafbare Handlungen werden Wiedergabe und Diskussion des „10-Punkte-Programms einer Nationalen Bewegung“ von Herbert Schweiger in der Publikation „Jugendecho“ vorgeworfen. ( Anm.: Dieses 10-Punkte-Programm entstammt dem Buch: Herbert Schweiger, Deutschlands neue Idee. Nationales Manifest für Deutschland und Europa, Aalen 2004)

Die Behauptung, der „Bund freier Jugend“ sei der Versuch, die Hitlerjugend wiederzugründen, bildet wohl den absoluten Gipfel der Lächerlichkeit!

Der „Bund freier Jugend“ hatte wohl kaum etwas weniger im Sinne als dies, was allein schon seine politische Themenwahl beweist. Ein zentraler Punkt waren hier die Kritik an der Europäischen Union, die Ablehnung der Globalisierung oder seine Stellungnahme gegen die Entwertung der Familie und die Hätschelung von Homosexuellen.

Staatsterror gegen Lokalpolitiker und Juristen

Ein weiteres Opfer der jüngsten Verfolgungswelle in Österreich ist der Welser Unternehmer Ludwig Reinthaler. Dieser hatte Ende letzten Jahres mit seiner Ankündigung für Schlagzeilen gesorgt, in Wels eine Bürgerwehr ins Leben zu rufen, um in der Stadt wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Offensichtlich um Reinthalers politische Ambitionen zu bremsen - er verfehlte bei der letzten Gemeinderatswahl nur knapp ein Mandat - wurde gegen ihn ebenfalls eine Hausdurchsuchung, vulgo „demokratische Betriebsprüfung“ durchgeführt. Dabei wurde ein nicht unbeträchtlicher Teil seiner Bibliothek, lauter Einzelstücke, Schriften und Archivunterlagen beschlagnahmt – reiner Terror gegen einen unbequemen Lokalpolitiker!

Der Wahnsinn hat seinen wohl nicht mehr zu steigernden Höhepunkt mit dem Vorgehen gegen den Rechtsberater der Gefangenen erreicht.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden alle verfahrensrelevanten Daten und Akten beschlagnahmt und gegen den Juristen ein Verfahren  eröffnet, weil er die Gefangenen juristisch beraten hat!

Die Situation in Österreich erscheint heute schlimmer als je zuvor: alle Andersdenkenden sind im Prinzip vogelfrei und jegliche legale Aktivität und Organisation ist de facto unmöglich. Daher kommt der Aufklärung aus dem Ausland, sowie der Aufklärung über die politische Verfolgung in Österreich im Ausland eine tragende Rolle zu.

Als Schritt in die richtige Richtung ist daher jener Appell zu werten, den Nationalisten aus mehreren europäischen Ländern am 5. Mai verkündeten. (Siehe Wiedergabe auf Seite 17) Insbesondere deshalb, weil dies kein Gesslerhut ist, den sich die Österreicher im eigenen Lande aufgestellt haben und der nur sie betrifft, sondern weil die Alpenrepublik damit Experimentierfeld für ganz Europa ist.

So wurde am 19. April eine EU-Richtlinie gegen „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ von den 27 EU-Staaten beschlossen, die sich klar am österreichischen „Vorbild“ orientiert.

Bereits einen Monat vor dem Beschluß frohlockte bereits Österreichs neue Justizministerin Berger „eine Einigung [könnte] noch während der derzeitigen deutschen Ratspräsidentschaft gelingen.“ (www.orf.at, 10.3.2007)

Derweil ist in Wien eine Gruppe von Historikern und Juristen zusammengetreten, um das Unrecht von über sechs Jahrzehnten politischer Verfolgung aufzuarbeiten.

Bei der Haftprüfung am 2. Mai wurde die U-Haft mit der Begründung „Verdunkelungs- und Tatwiederholungsgefahr“ verlängert. Es ist nicht zu erwarten, daß die politischen Gefangenen Rene Hönig, Stefan Magnet und Michael Scharfmüller die Freiheit so schnell wieder sehen werden. Alle drei haben dem Vernehmen nach durch die Haft ihre Arbeit verloren und brauchen daher Unterstützung für den Rechtskampf, den sie unter diesen Umständen natürlich nur erschwert führen können. Es wurde ein Spendenkonto eingerichtet: Ingrid Kraßnig, Postscheckkonto 75.505.994, BIC: OPSKATWW, IBAN: AT666000000075505994 (Vermerk: Rechtshilfe).

Die Kameraden würden sich sicher auch über Post aus allen Teilen Europas freuen. Zudem sollen die Verfolger der Anständigen sehen, daß ihr Treiben nicht unbeobachtet bleibt.

Anschrift:

Justizanstalt Wels
z. H.: NAME DES INSASSEN
Hamerlingstrasse 1
A-4600 Wels
Österreich

Weiterführende Netzverweise:
http://b-f-j.de/
http://gesinnungsterror.info/
http://www.afp-kommentare.at/
 

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