Oberlandesgericht bestätigt Urteil von 1992

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte am 3. Dezember 2007 das Urteil gegen Gerd Honsik aus erster Instanz, das 1992 im Landesgericht Wien verhängt worden war. Honsik entzog sich dem Strafantritt durch Flucht nach Spanien, von wo er nach Einführung des "Europäischen Haftbefehles" im Oktober d. J. nach Östrerreich ausgeliefert wurde.

Der Berufungssenat leistete weder der Forderung von Oberstaatsanwalt Georg Karesch nach einer höheren Strafe noch der von Verteidiger Herbert Schaller verlangten Reduzierung Folge. Das Urteil aus erster Instanz sei schuld- und tatangemessen“, hieß es in der Begründung, und ist somit rechtskräftig.

Der dem Urteil zugrundeliegende "Deliktszeitraum" umfasst die Jahre 1986 bis 1989, als Honsik in der Zeitschrift "Halt!" sowie mit seinem Buch „Freispruch für Hitler? - 36 ungehörte Zeugen wider die Gaskammern“ „über Jahre hindurch den Nationalsozialismus verharmlosend dargestellt und den Holocaust geleugnet" haben soll...Als erschwerend wurde angeführt, dass seine Schriften sogar vor Schulen verteilt wurden...

Für Verteidiger Schaller hat sich sein Mandant „nur historisch betätigt“. Honsiks Erkenntnisse, nämlich dass es im Konzentrationslager Auschwitz keine Massenmorde gegeben habe, seien im Laufe der Zeit „eher bestätigt als widerlegt“ worden, argumentierte der 84-jährige Advokat.

[3. Dezember 2007]
 
 

Der „Fall“ Honsik 

Der Wiener Schriftsteller, Dichter und Denker Gerd Honsik, seit 1992 wegen politischer Verfolgung durch die österreichische Justiz im spanischen Exil, wurde aufgrund eines durchsichtigen Auslieferungsbegehrens (Europäischer Haftbefehl) am 23. August 2007 in Malaga verhaftet. Obwohl seine Schriften und Aussagen in seinem Exil nicht strafbar sind, wurde Honsik nach 15 Jahren am 4. Oktober dennoch nach Wien ausgeliefert. Damit zeigt sich, daß bereits bei der österreichischen Premiere des Europäischen Haftbefehles für politische Delikte nur der staatlichen Willkür und der Meinungsunterdrückung Tür und Tor geöffnet wurden.

Gerd Honsik, am 10.10.1941 in Wien geboren, ist seit 1958 politisch aktiv und verbüßte bisher mehrere Jahre Haft wegen meinungspolitischer Delikte.

Honsiks „Verbrechen“ bestehen ausschließlich darin, daß er in mehreren Büchern sowie sonstigen Publikationen und Denkschriften historischen und zeitkritischen Inhaltes den etablierten Protagonisten in Form der verfassungsmäßig verankerten „freien Meinungsäußerung“ einen Spiegel vor die Augen hielt.

Getreu dieses Grundsatzes: „Wenn man wen mit politischen Argumenten nicht beikommen kann, dann soll man ihn kriminalisieren“, wurde von der österreichischen Justiz sofort das bekannte „NS-Verbotsgesetz“ angewandt. Der in diesem Gesetz enthaltene Gummiparagraph 3g, der in der Welt wohl einmalig ist, kann praktisch gegen jeden Bürger eingesetzt werden und dazu mißbraucht werden, unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen, Menschen beruflich zu ruinieren, ja sogar ihre Existenz zu zerstören.

Außer Gerd Honsik befinden sich derzeit weitere Personen wegen sog. Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus in Haft, gegen etliche sind diesbezügliche Verfahren anhängig. Genauso wie dieser Gesetzestext immer und überall angewandt werden kann, so unklar auch die Strafandrohung: Von Geldstrafen bis zu 20 Jahren Haft (!).

Somit haben im Fall Honsik willfährige Helfershelfer dieses Systems wieder einmal einen Menschen weggesperrt, der gewaltfrei seine Meinung äußerte.

Den Fürsprechern der Menschenrechte sei der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ins Gewissen geschrieben, in dem es heißt:
 

Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.

Gerd Honsik wird derzeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt gefangen gehalten.

Justizanstalt Wien-Josefstadt 
Wickenburggasse 18-22
A-1082 Wien 

Wer Gerd helfen möchte, richte seine Spende bitte an folgendes Konto:

Bright – Rainbow S. L.
IBAN: ES14 2100 2243 1602 0013 7004
BIC (SWIFT-Code): CAIXESBBXXX „la Caixa“

Das spanische Konto ist das offizielle, rechtlich abgesicherte Konto von Gerd Honsik. Anderweitige Aufrufe mit österreichischen oder bundesdeutschen Konten sind nicht autorisiert!

Freundeskreis Gerd Honsik
gerdhonsik@yahoo.de

Gerhard Honsik wurde ausgeliefert

Am 4. Oktober 2007 wurde der politisch verfolgte Schriftsteller Gerd Honsik per Linienflugzeug von Spanien nach Wien transportiert, wo er in die Justizvollzugsanstalt Wien-Josefsstadt eingeliefert wurde, wo er "freiwillig" die Haftstrafe antrat, zu der er 1992 verurteilt worden war. Er sollte eigentlich in Untersuchungshaft genommen werden, da gegen die Höhe der Strafe seinerzeit sowohl vom Staatsanwalt als auch von Honsik Berufung eingelegt worden war und die entsprechende Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichtes bei einer Verhandlung am 3. 12. 2007 fallen wird. Der Beschluß zur Auslieferung wurde am 2. 10. 2007 von einem spanischen Gericht gefaßt. Eine Berufung gegen die Auslieferung dürfte von der nunmehr roten spanischen Justiz unter den Tisch gekehrt worden sein. Es wird jetzt noch versucht, die Angelegenheit Honsik vor den Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Wien

Honsik war nach 15jährigem Aufenthalt von der spanischen Polizei verhaftet worden, die damit auf ein neuartiges Auslieferungsersuchen der österreichischen Justiz reagierte, die ebenso wie die spanische von einem roten Justizministerium dirigiert wird. In Österreich wird Honsik wegen einer Verurteilung nach dem sog. NS-Verbotsgesetz gesucht. Dieses Gesetz wird in Österreich dazu mißbraucht, u. a. Erkenntnisse der Geschichtsforschung, die mit einer Betätigung für die NSDAP absolut nichts zu tun haben, mit Hilfe von Gummiparagraphen ganz einfach zur Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus zu erklären. Honsik wurde für sein Buch "Freispruch für Hitler - 36 ungehörte Zeugen wider die Gaskammer" verurteilt. Unlängst wurde sogar der englische Historiker David Irving für seine Aussagen zur Zeitgeschichte wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" verurteilt. Nach der gleichen Logik könnten die Türken die Behauptung eines Völkermordes an den Armeniern als "Wiederbetätigung für die Kurdische Arbeiterpartei" verurteilen, um die tatsächlich gewünschte Unterdrückung der Freiheit von Forschung und Lehre - wie in Österreich - zu kaschieren.

Die jetzige Verhaftung Honsiks erfolgte auf Grundlage des sogenannten Europäischen Haftbefehls, der auch die Auslieferung von politischen Flüchtlingen ermöglicht, unabhängig davon, ob die dem Delinquenten zur Last gelegten Meinungsdelikte in seinem Exilland strafbar sind oder nicht. Bislang waren zwei Auslieferungsersuchen gegen Honsik von Seiten Österreichs gescheitert.

Auch dieses Auslieferungsverfahren kam erst nach massivem Druck durch die österreichische Botschaft zustande. In Zeiten, wo man hierzulande so gern über die Meinungsverfolgungen im Iran, China oder anderen Ländern außerhalb der westlichen Hemisphäre gesalbadert wird, wieder einmal ein Beispiel dafür, dass Staaten wie diese sich in der Tat nicht vom Westen moralische Vorhaltungen machen lassen müssen.

Von: Pedro Varela
An: Undisclosed-Recipient:;
Gesendet: Dienstag, 02. Oktober 2007 11:24
Betreff: HONSIK WIRD AUSGELIEFERT

Heute morgen haben die Richter Honsiks Auslieferung entschieden!
Die Polizei kann das sofort, innerhalb ein paar Stunden machen, oder innerhalb maximum 10 Tage, was uns Zeit geben würde einen Recurso de Amparo zum Verfassungsgericht zu stellen, was schon Gleich unterwegs ist.
Parallel läuft alles nach Strassburg.
Die Entscheidung ist illegal, so weit nicht einmal begründet wird und alle Fragen der Verteidiger nicht einmal beantwortet werden.
Dazu wird das Gesetz Aufstachelung zum Hass nicht der Fall, denn Honsiks Delikt ist nur Meinungsdelikt.
Die Österreichische Botschaft ruft ständig zum Richtern (so die Sekretärin!), was natürlich eine klare
politische Einmischung bedeutet!
Wäre er ein Drogenhändler, Schwarze Illegaler oder Kriminell jeder Sorte, wäre er sicher geblieben!
Grüsse!
PV

Extradición de Gerd Honsik:
ftp://honsik.com/bilder/auslieferung.pdf
 
 

Schriftsteller G. Honsik in Spanien festgenommen

Wie das österreichische Justizministerium unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Wien und spanische Behörden bekanntgab, ist der Schriftsteller Gerd Honsik, nach dem seit vielen Jahren wegen einer Verurteilung wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" gefahndet wurde, am 23. 8. 2007  aufgrund eines vom Landesgericht für Strafsachen in Wien ausgestellten "Europäischen Haftbefehls" von der Policia Nacional in Malaga/Spanien festgenommen worden.

Honsik war kurz nach der im Februar 1992 durch das österreichische Parlament beschlossenen Einführung der Gummiparagraphen zum NS-Verbotsgesetz am 5. Mai 1992 wegen der Herausgabe seines Druckwerkes "Freispruch für Hitler - 36 ungehörte Zeugen wider die Gaskammer" von einem Geschworenengericht am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens hat er sich nach Spanien abgesetzt.

In der Vergangenheit hat Spanien zwei Mal Honsiks Auslieferung abgelehnt. Der Europäische Haftbefehl ermöglicht nach Ansicht der sozialistischen Justizminister ( in Spanien un Österreich) nunmehr aber die Auslieferung wegen "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", unabhängig von der Strafbarkeit nach dem Recht des ersuchten Staates.

Nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl hat Spanien binnen 90 Tagen über die Auslieferung zu entscheiden.

Ein zweiter Europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts weiterer Delikte nach dem Verbotsgesetz ist von der Staatsanwaltschaft Wien beantragt worden. Darüber wird das Landesgericht für Strafsachen in Wien in Kürze zu entscheiden haben.

Justizministerin Maria Berger zeigte sich erfreut über die "Wirksamkeit" des Europäischen Haftbefehls, gerade auch bei der Bekämpfung von "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit". "Dadurch wird die effektive Verfolgung von rechtsradikalen Straftätern trotz der fortbestehenden Unterschiede in den nationalen Rechten ermöglicht." glaubt sie.

Honsik hatte in einer Petition an das spanische Parlament vor dem "Europäischen Haftbefehl" gewarnt (s. u.).

[23. August 2007] 

< Justiz
 
Petition an das österreichische Parlament







Unterbinden Sie den Mißbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes !

1. Teil

Kaiser Nero hat einst den Löwen nur jene vorgeworfen, die sich zum Christentum bekannten. Keiner mußte sein Leben lassen, wenn er sich nicht bekannte. Diese Wahl lassen die Handhaber des NSDAP-Verbotsgesetzes nicht. Sie ersetzen das Bekenntnis durch eine Gesinnungsfeststellung!

Im Zuge meiner Verhaftung nach dem neuen "Europäischen Auslieferungsgesetz", bei dessen Schaffung von österreichischer Seite mehrfach mein Name genannt wurde (Anlaßgesetz), wurden von Seiten der Medien Unwahrheiten verbreitet, die den Tatbestand des NSDAP-Verbotsgesetzes erfüllen sollen und denen ich hier entgegentrete.

Ich wäre ein Naziführer, ein Antisemit usw., als wäre ich deswegen seit 20 Jahren verfolgt.
Wahr hingegen ist:

    *
      Ich habe mich bisher niemals in meinem Leben selbst als "Nazi" bezeichnet und niemals die Symbole jener Zeit geführt.
    *
      Nichts von dem, was am Nationalsozialismus gelobt wird (1,5 Millionen Österreicher schwärmen laut "Rechtsextremismus in Österreich nach 1945", Wien 1981, von Hitler) habe ich je propagiert, sondern ich bin nur jenen Angriffen auf das Deutschland jener Zeit entgegengetreten, die zum Schaden aller Deutschen, einschließlich aller Österreicher, ungeachtet deren Weltanschauung, verbreitet worden sind.
    *
      Ich war niemals Antisemit.
    *
      In den 25 Jahren meiner publizistischen und parteipolitischen Tätigkeit in Österreich, von 1967 bis 1992 wurden weder ich selbst noch einer meiner aktiven Mitarbeiter jemals wegen des Verbreitens von NS-Ideologie oder -Doktrinen angeklagt, geschweige denn verurteilt! Auch nicht wegen "Ausländerfeindlichkeit", was immer das sein mag!

Wozu dienen also die falschen Anschuldigungen?

Die falschen Anschuldigungen dienen dazu, zu verschleiern, daß ich seit 20 Jahren wegen eines Buches verfolgt werde! Nie zuvor in der Geschichte der Parteien und seit der Erfindung des Buchdrucks ist ein Buch wie das meine 20 Jahre lang zum Anlaß genommen worden, den Autor zu jagen.
Ein Buch wohlgemerkt, das niemanden beleidigt und das nicht apodiktisch leugnet, sondern nur zweifelt und fragt!
Ich wurde also 1992 nicht wegen des Bekenntnisses zum Nationalsozialismus nach dem NSDAP-Verbotsgesetz verurteilt, sondern weil dieses Gesetz (§§ 3h und 3g) zum Mißbrauch einlädt und also erlaubte, meine Zweifel am Geschichtsbild der siegreichen, US-geführten Alllianz des 2. Weltkrieges als Verstoß gegen das NSDAP-Verbotsgesetz zu interpretieren.

Das Urteil gegen mich aus 1992 war ein Fehlurteil:
Falschaussage des Sachverständigen!

    *
      Zweifeln und fragen, wie dies mein Buch tut, hätte auch damals nicht als NS-Betätigung interpretiert werden dürfen.
    *
      Der Schuldspruch fußte, soweit er das Prozeßgeschehen als Grundlage nahm, ausschließlich auf dem Gutachten des Professors Jagschitz! Dieses aber erwies sich als falsch!
    *
      "Sonderbehandlung" hätte immer den Tod bedeutet. In Wahrheit: das Gegenteil!
    *
      Die Morde von Katyn wurden tatsächlich von den Sowjets und nicht von den Deutschen begangen. Ich wurde auch hier unschuldig verurteilt.

Warum wird das NSDAP-Verbotsgesetz, das schon fast entschlafen war, in den letzen Jahren zum Schaden der Republik durch Überinterpretation künstlich am Leben erhalten?

Daß ein solches Gesetz zur Denunziation von Mitbürgern und zu Pressekampagnen verleitet, läßt sich an vielen und prominenten Beispielen aufzeigen!
Ich erinnere an die Beispiele "Staberl" (Nimmerrichter), Graf Gudenus, Dipl.-Ing. Lüftl, Rabbiner Friedman, Rechtsanwalt Dr. Schaller sowie diverse FPÖ-Politiker, in denen das NSDAP-Verbotsgesetz zum Versuch der Einschüchterung Unschuldiger verwendet worden ist.
Daß Ministerien und Staatsanwaltschaften durch diesen medialen Boulevard nicht unbeeinflußbar sind, hat die "Briefbombenaffäre" in Österreich gezeigt, im Zuge derer der Innenminister jahrelang in die falsche Richtung ermitteln ließ und dabei die Verurteilung Unschuldiger in Kauf zu nehmen bereit war.
Wenn man sich nicht einmal jetzt, im Angesicht des bevorstehenden monetären Unterganges der bestehenden globalen Geldordnung entschließen kann, das NSDAP-Verbotsgesetz abzuschaffen, so sollte doch zumindest sein Mißbrauch, wie ich ihn hier beschrieben habe und wie er durch die exekutive Macht im Staate seit etwa 16 Jahren exzessiv gepflogen wird, durch das Parlament verhindert werden. Die Republik Österreich schöpft aus diesem unmoralischen Übereifer der Verfolger jedenfalls keinen Nutzen: weder im Inland noch im Ausland!

    *
      Viele der so Angeklagten oder auch Verurteilten stehen dem Nationalsozialismus in Wahrheit kritisch gegenüber! Sie wurden verurteilt, weil ihre Gesinnung durch "Indizien" erkundet wurde, die falsch waren.
    *
      Andere mögen das Bekenntnis zum Nationalsozialismus aus Furcht vor Strafe unterlassen. Oder aus Klugheit.
    *
      Wieder andere mögen dieses Bekenntnis unterlassen haben, aus Rücksichtnahme auf andere, etwa um diese nicht durch Nachahmung zu verleiten oder um der Diplomatie unserer Staaten gegenüber dem amerikanischen Imperium nicht zu schaden. 

In jedem Fall ist die Verfolgung einer Meinung, die nicht vertreten wird, sinnlos und weltweit einzigartig!

Die Praxis, das Bekenntnis zum Deutschen Volk, die Verteidigung der Wehrmacht oder die historischen Leistungen Deutschlands nach 1933 an fast allen ungerechten Grenzen, die die Sieger des 1. Weltkrieges gezogen hatten, das Selbstbestimmungsrecht zu erzwingen, als Verbrechen nach dem NSDAP-Verbotsgesetz zu deuten, wird den Verfolgten weiterhin Schaden zufügen. Aber es wird diese Praxis weiterhin sinnlos bleiben! Sinnlos, weil sie der Republik keinen Nutzen bringt!

Gebieten Sie Einhalt!

Hochachtungsvoll

gez. Gerd Honsik
honsik@bright-rainbow-verlag.info

< Justiz