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Bei der am 3. Dezember 2007 stattgefundenen Berufungsverhandlung gegen
den Denker und Historiker Gerd Honsik bestätigte das Wiener Oberlandesgericht
- wie zu erwarten - das Ersturteil von 18 Monaten unbedingter Haft wegen
"Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus".
Gefaßt und ruhig ließ er das Blitzlichtgewitter der Fotographen der Systemmedien über sich ergehen und betrat erhobenen Hauptes den kleinen Verhandlungssaal, in dem etwa 30 Zuhörer Platz fanden. Der Richtersenat bestand aus zwei Männern und einer Frau. Den Anklagevertreter durfte Oberstaatsanwalt Herbert Körber spielen. Gerd wurde vom altbewährten Dr. Herbert Schaller - wie üblich - hervorragend vertreten. Nach Verhandlungsbeginn schoß Staatsanwalt Körber seine Suada ab: Er (Honsik) hätte durch seine Weltnetz-Aktivitäten zahlreiche Nachahmer gefunden (!). Die Frage Dr. Schallers, was denn eigentlich einen „Honsik-Nachahmer“ kennzeichnet, vermochte der Anklägers nicht beantworten. Ferner war auffällig, daß Dr. Körber völlig zusammenhanglos das Wort „Briefbomben“ und den Namen „Gottfried Küssel“ in seine Anklagerede einfließen ließ. Letztlich kam dieser Oberstaatsanwalt zu dem Schluß, daß aufgrund der „gefährlichen gedanklichen Einstellung“ des Herrn Honsik Strenge und Härte zu zeigen sei und forderte noch eine Erhöhung des seiner Ansicht nach zu milden Urteils von 1992. Nach diesen 10 Minuten andauernden Sprechblasen und Worthülsen kam der Dr. Herbert Schaller zu Wort und wies den Anklagevertreter darauf hin, daß er die Augen verschließe, da das sogenannte Verbotsgesetz 1992 mehrfach geändert und erweitert worden sei (Leugnung des Holocaust) und so zu Ungunsten der Angeklagten immer weiter verschärft wurde. Aus diesem Grund sei schon das Strafausmaß der ersten Verurteilung aus dem Jahre 1992 viel zu hoch gewesen. Dr. Schaller weiter: Gerd Honsik wurde 1992 konkret wegen der „Auschwitzlüge“ verurteilt, obwohl er sich mit dem Themenkomplex Auschwitz niemals beschäftigt hatte. Außerdem werden über die Opferzahlen in Auschwitz immer neue Zahlen in Umlauf gebracht und der Zusatzparagraph 3h (Leugnung des Holocausts) wurde ausschließlich dafür geschaffen Menschen, die gegen Paragraph 3a bis 3g nicht verstoßen sondern Geschichtsforschung betreiben, ebenfalls verurteilen werden können. Schallers Ausführungen folgten Zitate von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Gitta Sereny – selbst Insassin des Lagers in Auschwitz: ‚Auschwitz war furchtbar, aber kein Vernichtungslager’. Raoul Hilberg vor einigen Jahren im Interview im Standard: ’Man glaubt es kaum, der Holocaust ist erst zu 20 Prozent erforscht’. ‚So wie auch Frijthof Meyer, der eingesteht, daß die Zeugenaussagen für Birkenau rar, unzuverlässig und widersprüchlich sind’.“ „Ein Fritjof Meyer wurde deshalb nie angeklagt“, so Dr. Schaller weiter und er verwies auf Artikel 10 der EU-Menschenrechtkonvention: ‚Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein’. Durch das Gutachten Dr. Jagschitz’, der selber zugab, daß ‚Historiker Partei ergreifen’, erfolgte seinerzeit der Schuldspruch für Gerd Honsik.“ Am Ende seines Plädoyers zitierte Dr. Schaller den ehemaligen Bundeskanzler Vranzitzky: „Das Verbotsgesetz widerspricht der österreichischen Verfassung.“ Zuletzt zitierte er noch Konrad Adam, der in der „Welt“ vom 22. Februar 2006 sagte: „Anders als das bekannte Glaubensbekenntnis läßt sich die Frage, ob es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, überprüfen, und zwar mit Hilfe der Wissenschaft. Gerichte braucht man dazu nicht.“ „Gerd Honsik hat mit dem Buch „Freispruch für Hitler? - 34 ungehörte Zeugen wider die Gaskammern“ lediglich nach Sachbeweisen gesucht. Diese Sachbeweise wurden jedoch nie zugelassen.“ Danach kam Gerd Honsik zu Wort. Er wies entschieden zurück, daß er jemals etwas mit den Briefbombenverbrechen zu tun gehabt hat und er diesbezüglich auch einen Presseprozeß gewonnen hat. Des weiteren ist keiner seiner Mitarbeiter jemals wegen der sogenannten Holocaustlüge verurteilt worden. Der Richtersenat zog sich zurück, um selbstgefällig das vermutlich ohnehin schon feststehende Strafausmaß zu „beraten“. Erwartungsgemäß wurde die Strafe der Vorinstanz mit 1 ½ Jahren unbedingter Haft wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" bestätigt. Fazit: Es lief wieder einmal ein „Prozeß“ über die Bühne, der mit Recht und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die Politprozesse – vor allem in der BRD und der Republik Österreich – erinnern an die Inquisitionstribunale, wo ebenfalls bereits vorher die Schuld feststeht und nur mehr „bestätigt“ werden muß. So gesehen war dieser Prozeß ein Spiegelbild der Siegerjustiz, durch die rabiate Schwerverbrecher, Kinderschänder, Wirtschaftskriminelle usw. meist mit kleinen Haft- oder Geldstrafen davonkommen, Kritiker des verlogenen Systems dagegen mit mehrjährigen Haftstrafen in den Systemkerkern zum Schweigen gebracht werden sollen. gerdhonsik@yahoo.de
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