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Am 8. September 2011 wurde G. Honsik nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft für ein reines Meinungsdelikt (s. u.) bedingt aus dem Gefängnis in Wien entlassen. Er dürfte wieder nach Spanien gehen, wo er seine Familie hat. Die ursprüngliche Auslieferung aus Spanien, wo diese Meinungen nicht strafbar sind, wurde mit Hilfe des "Europäischen Haftbefehls" von der roten österreichischen bei der roten spanischen Justizministerin erschwindelt, obwahl das damals zur Debatte stehende Delikt aus dem Jahre 1992 (Honsik ist nicht mehr zur Gerichtsverhandlung erschienen) stammte, als es den europäischen Haftbefehl noch nicht gab. Die Auslieferung hätte deswegen von Spanien abgelehnt werden müssen. In den vorhergehenden Jahren wurden mehrere österreichische Auslieferungsbegehren von der (konsrvativen) spanischen Regierung abgelehnt. Umgekehrt hat die österreichische Justizministerin die Auslieferung eines russischen Geheimdienstoffiziers an ein baltisches Land mit der Begründung abgelehnt, dass die vorgeworfenen Verbrechen im Jahre 1992 geschehen sein sollen und da es damals noch keinen europäischen Haftbefehl gab, wurde die Auslieferung abgelehnt und der vorübergehend festgenommene Gehimdienstoffizier auf Wunsch des russischen Botschafters eilends freigelassen und mit dem nächsten Flug nach Moskau eskortiert. [9. September 2011] Honsik erneut verurteilt Der Schriftsteller Gerd Honsik ist am 9. 9. 2010 im Wiener Landesgericht erneut wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" vor Gericht gestanden. Er wurde zu weiteren zwei Jahren unbedingter Haftstrafe nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt, obwohl die behandelten historischen Fragen absolut nichts mit einer "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu tun hatten.. Gegenstand der Verhandlung am Wiener Straflandesgericht waren die zwei Bücher "Schelm und Scheusal" (über Simon Wiesenthal) und "Der Juden Drittes Reich" des 68-Jährigen. Die Geschworenen erkannten ihn einstimmig schuldig. Als erschwerend wurde Honsik angerechnet, dass er den "Nazi-Jäger" Simon Wiesenthal massiv verunglimpft habe, wie Richter Andreas Böhm sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, da unter Mißachtung der Strafprozessordnung zahlreiche Beweisanträge wegen "Offenkundigkeit" der behaupteten Verbrechen abgelehnt wurden. Außerdem wurde ein Verteidiger wegen "störenden Verhaltens" von der Verhandlung ausgeschlossen und Honsik wurde das Wort entzogen, sobald er kritische Argumente vortragen wollte, was ebenfalls in einem Rechtsstaat Gründe für die Nichtigkeit des Urteiles wären.. [9. September 2010]
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Im Landesgericht Wien legt man Wert darauf, die Verfahren gegen Gerd Honsik an besonderen "Gedenktagen" zu beginnen. 2009 war es der 20. April, früher als Führergeburtstag auch in Wien staatlicher Feiertag (in der Nachkriegszeit wurde übrigens auch noch anläßlich des Geburtstages des damaligen Bundespräsidenten Adolf Schärf am 20. April vielerorts beflaggt), 2010 ist es der 20. Juli, Gedenktag an das Hitler-Attentat von 1944. Damit sollen die Geschworenen gleich in die richtige Stimmung von wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" versetzt werden. In Wirklichkeit geht es bei dem Prozess gegen G. Honsik aber um rein historische Fakten, die mit einer Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus absolut nichts zu tun haben. Im NS-Verbotsgesetz wurde aber mit den nachträglich eingefügten §§ 3g, h ein Instrument geschaffen, mit dessen Hilfe man der Öffentlichkeit (und den Geschworenen) in höchst verlogener Weise eine Assoziation mit einer Betätigung für die NSDAP suggerieren will. Am 20. Juli 2010 wurde im Wiener Landesgericht gegen Gerd Honsik wegen
seiner Bücher "Schelm und Scheusal"
Während die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als "Blender", "Geschichtsfälscher"
und "Propagandamaschine" bezeichnete, dessen bisher 21 Verurteilungen eine
"bedeutende Verbrecherkarriere" darstelle, attestierte Verteidiger Herbert
Schaller seinem Mandanten, er sei "kein asoziales Element".
"Ich haben in diesen zwei Büchern nur Wahrheiten gesagt." Das waren nach knapp zwei Stunden Verhandlung die ersten Worte von Gerd Honsik beim Prozess am 20. Juli 2010 im Wiener Straflandesgericht. Auch er lieferte sich zahlreiche Rededuelle mit dem Richter, der ihn bezüglich seiner Wortwahl regelmäßig warnte: "Sie bewegen sich auf dünnem Eis." Honsik ließ sich davon aber nicht beeindrucken und erläuterte seine im Buch geäußerte Kritik an Simon Wiesenthal. Er, Honsik, habe den Begriff Holocaust nur deshalb unter Anführungszeichen
gesetzt, weil "ich empört bin, dass man
Zweimal musste der Richter die Verhandlung unterbrechen, weil sich der zweite Verteidiger Honsiks unaufgefordert zu Wort meldete. Weil die Verteidigung 65 Beweisanträge eingebracht hatte, wurde die Verhandlung auf 9. September 2010 vertagt. [20. Juli 2010] |
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Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am 1. März 2010 die ursprünglich verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert. Dem vorsitzenden Richter Christian Dostal war die in erster Instanz ausgesprochene Strafe zu viel, wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Ein Schwurgericht am Landesgericht Wien hatte Honsik im April 2009 nach dem NS-Verbotsgesetz, wonach das Leugnen des Holocausts eine "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" sein soll, schuldig erkannt und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Den Schuldspruch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits bestätigt. Im jetzigen Verfahren ging es nur noch um die Höhe der Strafe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, Honsik eine geringere. Der Staatsanwalt wies unter anderem darauf hin, dass Sympathisanten des "Holocaustleugners" diesem mittels Graffiti auf Fassaden ihre Unterstützung versichert hätten. Daraus die Notwendigkeit einer generalpräventiven Wirkung einer höheren Strafe abzuleiten, erschien dem Berufungsgericht aber verfehlt. "Da würden wir in Wien schon die ganze Zeit in Angst und Schrecken leben", erklärte Dostal. Der Richter empfahl Honsik, zukünftig nur mehr für die Schublade zu schreiben. Auf die publizistischen Werke des Revisionisten anspielend, sagte er: "Sie haben sich Ihr ganzes Leben mit diesen Dingen beschäftigt. Ob Sie damit Ihre Lebensqualität verbessert haben, weiß ich nicht. Ich würde mich freuen, Sie hier nicht mehr zu sehen. Schreiben Sie Tagebücher! Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht." Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab. Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und verbreitete in seiner Zeitschrift "Halt" weiter nationalsozialistisches Gedankengut. Im August 2007 wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein in Spanien publizierten Schriften neuerlich angeklagt. Honsiks Verteidiger Werner Tomanek erklärte am Montag, sein Mandant habe "nichts getan, was mir als Strafrechtler kriminalistisch relevant erscheinen würde". Die Zeitschrift "Halt" sei ein "Blättchen", das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden habe. Honsiks Publikationen hätten außerdem "keinen messbaren Erfolg außer Strafprozesse en masse" gehabt, so der Verteidiger: "Er hat kein Gefolge". Der Papst könne auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, "wenn ein irischer Katholik eine Polizeistation in die Luft sprengt". Für das Leugnen des Holocaust eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu verhängen, fand der Verteidiger überzogen: "Wenn jemand behauptet, in der Französischen Revolution habe es keine Guillotine gegeben, würde niemand auf die Idee kommen, derart drastische Strafgesetze zu installieren." [1. März 2010] siehe auch: Haftdauer
für G. Honsik um ein Jahr herabgesetzt
5 Jahre Haft für Gerd Honsik Am 27. April 2009 wurde der Prozess gegen Gerd Honsik mit einem Schuldspruch beendet. Die Geschworenen erkannten einstimmig in allen 21 Anklagepunkten auf schuldig. Das Urteil lautet auf fünf Jahre Haft. Dazu kommen Kostenersatz und der Einzug aller Exemplare der Zeitschrift "HALT". Honsik legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Der Staatsanwalt meldete Berufung gegen das Urteil an, da ihm das Strafausmaß zu niedrig war. Der Prozess zeichnete sich durch massive Behinderung der Verteidigung aus, einerseits durch ständiges Unterbrechen und Abschneiden der Verteidigungsreden Honsiks und andrerseits - unter Bruch der Strafprozessordnung - durch die Ablehnung wesentlicher Beweisanträge in wichtigen Anklagepunkten.
[27. April 2009] Am 27. April wurde ab 09:12 Uhr der an Gesetzeswidrigkeit nicht mehr zu überbietende Schauprozeß gegen Gerd Honsik fortgesetzt. Der Vorsitzende Böhm erkundigte sich nach Honsiks Gesundheit und fragte, ob er zu seiner Verteidigung noch etwas sagen wolle….. Halt, Nr. 67
Völlig hysterisch entzog Böhm dem Angeklagten das Wort, daß
zur Waffen-SS keine weiteren Ausführungen zugelassen seien.
![]() Honsik kam nun auf seine rechtskräftige Verurteilung von 1992 zu
sprechen, um die Geschworenen über die Unterschiede zwischen den Paragraphen
3g und 3h des unseligen Verbotsgesetzes aufzuklären.
Honsik: „Laut Paragraph 245 der Strafprozeßordnung darf ich mich ohne Unterbrechung geschlossen verantworten. Ein Anwalt, der als Besucher dieses Prozesses beiwohnt, erzählte mir, daß Sie mich am ersten Tag 32 Mal in einer halben Stunde unterbrochen haben. Hochgerechnet wären das dann 300 Unterbrechungen bislang. Wie kann ich da einen klaren Gedanken fassen?“ Zum Vorwurf der „generellen Leugnung des (heiligen) Holocausts“ fuhr
der Angeklagte mit seiner Verteidigung fort, indem er auf zwei unterschiedliche
Urteile verwies:
Wie zu erwarten konnte es Böhm – wiederum sehr hysterisch - nicht lassen: „Herr Honsik, zum letzten Mal! Die Gaskammern sind historische Tatsachen!“ Da bei diesem Tribunal die Aussage „… daß an den Deutschen der größte Völkermord der Geschichte stattfand …“ (Anm.: absichtlich herbeigeführte Hungersnot durch die Alliierten nach 1945, vergl. Direktive JCS 1067 siehe auch: http://potsblits.de/direktive-jcs1067) auch angeklagt war, kam der Angeklagte nun auf den Morgenthau-Plan zu sprechen, bzw. blieb es nur beim Versuch. Laut dem Vorsitzenden kam der Morgenthau-Plan nämlich nie zur Anwendung.
Seiner Ansicht nach sei es sogar eine historische Tatsache, daß an
den Deutschen niemals ein Völkermord stattgefunden hätte. Stellte
er sich nur so dumm oder ist er es wirklich?
Es ging weiter zur inkriminierten Aussage „Zeitgeschichte ist ein Furz
der amerikanischen CIA“ in HALT Nr. 89.
Daß sich der Vorsitzende in völliger Sicherheit wähnte sowie sich seiner Macht bewußt war, kam bei der Befreiungslüge zu Tage. (Anm.: inkriminiert: „Schande 1945 – 52 Jahre Befreiungslüge sind genug!“) Honsik konnte mit seiner Verteidigung kaum beginnen, als er zum wiederholten
Male vom Richter unterbrochen wurde.
Daraufhin gab der Richter zu Protokoll:
Völlig unzusammenhängend kam der Richter auf das Jahr 1994
zu sprechen, übernahm die Rolle des Staatsanwaltes und nahm den Angeklagten
ins Kreuzverhör:
Seine Dummheit und geschichtliche Ahnungslosigkeit stellte Böhm endgültig unter Beweis, als er den Einmarsch der Wehrmacht in Polen wörtlich als „Präventivschlag für Adolf Hitler wegen dem Lebensraum im Osten“ [sic] bezeichnete. Obwohl die Bücher „Schelm und Scheusal“ sowie „Der Juden Drittes
Reich – Halt dem Kalergi-Plan!“ (Das Buch, „Halt dem Kalergi-Plan kann
hier angesehen werden: http://nsl-archiv.com/Buecher/Nach-1945/)
Böhm wurde noch unhöflicher, lehnte wie ein Lümmel in
seinem Sessel und ließ dieses Thema fallen.
Es ist überflüssig zu erwähnen, daß Honsik bei der Verantwortung aller Punkte von Böhm unterbrochen wurde und jedes Mal mit dem sattsam bekannten Geplapper, „keine weiteren Ausführungen mehr zugelassen“, in seinen Ausführungen behindert wurde. Für den Staatsanwalt Apostol war es wichtig zu wissen, ob Honsik
nun ein „Nazi“ sei und ob er bei der Schreibweise „Simon Witzenthal“ [sic]
Herrn Wiesenthal verächtlich machen wollte:
Nach der Pause wurden folgende Beweisanträge von Herrn Dr. Schaller
eingebracht. Die wichtigsten seien nachfolgend genannt:
12:40 – 13:40 Uhr: Mittagspause
Um 14:30 Uhr begannen die Plädoyers. Es folgt eine auszugsweise
Wiedergabe des 15-minütigen Gestammels des Staatsanwaltes:
Der Freiheitsdichter versuchte stehend mit einem 17-minütigen Schlusswort, die Geschworenen von seiner Unschuld zu überzeugen. Während der Rede Honsiks störte der kindische weisungsgebundene Staatsanwalt Apostol mehrmals, indem er an seinem Mikrophon herumspielte. Um 16:30 Uhr zogen sich die Geschworenen (fünf Frauen, drei Männer) zurück. Um 20:31 Uhr präsentierten die Geschworenen ihr Ergebnis: Sie beantworteten die 21 Fragen mit 8:0 gegen den Angeklagten. Mittlerweile standen acht Justizwachebeamte im Saal 303 des Landesgerichtes Wien. Um 20:37 Uhr wird das Schandurteil in erster Instanz gegen Gerd Honsik verkündet: Fünf Jahre unbedingte Haft. [Originalbricht vom 27. April. 2009 von http://www.alpen-donau.info/
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Am 24. 4. 2009 wurde am Landesgericht Wien der Prozess gegen G. Honsik fortgesetzt. Zwei seiner Bücher, die ursprünglich Anklagepunkte waren, wurden von der Liste der Anklagepunkte gestrichen (‚Schelm und Scheusal’ sowie ‚Der Juden Drittes Reich’). Honsik kündigte dann an zu beweisen, dass Vergasungen in Auschwitz nicht in den Leichenkellern erfolgten, die bis in die jüngste Vergangenheit den Besuchern als Gaskammern vorgeführt wurden, sondern allenfalls außerhalb des Lagers, eine These, die Fritjof Meyer vertritt, von dem sie Honsik übernommen haben dürfte. Das würde auch erklären, weshalb den Delegationen des Internationalen Roten Kreuzes, die auch das KZ Auschwitz (wie alle Lager mit alliierten Kriegsgefangenen) regelmäßig kontrollierten, nichts von Gaskammern zur Menschenvernichtung bemerkt haben. (Es gab in jedem Lager Gaskammern zur Desinfektion von Kleidung und Wäsche, da andere Mittel wie etwa das DDT noch nicht verfügbar waren.) Außerdem erklärte Honsik, im KZ Mauthausen seien im Nachhinein Rekonstruktionen vorgenommen worden. Damit dürfte er auch die den Besuchergruppen präsentierte Gaskammer gemeint haben, in der sich von innen zu bedienende Armaturen befinden, die starke Ähnlichkeit mit einer Kühlanlage haben, bei der die kalte Luft von oben nach unten in den Raum fließt. Als die Sowjetarmee das KZ nach Kriegsende als Kaserne benutzte, befand sich dort auch ein Kühlhaus zur Versorgung der Soldaten. Allerdings dürfte es in dem Kühlhaus keine Duschen gegeben haben.
Gaskammer im KZ Mauthausen ___________ Bericht von Alpen-Donau.info: Tribunalfortsetzung gegen den Dissidenten Gerd Honsik in Wien am 24. April 2009 Wien: Pünktlich um 09:05 eröffnet der greise Verteidiger des Humanisten Honsik, Dr. Herbert Schaller den Reigen, indem er den Vorsitzenden Richter Böhm bat an diesem Verhandlungstag Honsik doch ausreden zu lassen und nicht permanent zu unterbrechen. Eigentlich eine Sache sowohl der Höflichkeit als auch der Strafprozessordnung möchte man meinen. Nicht so in der Alpenrepublik……. Richter Böhm der auch an diesem Tag einen etwas befremdlichen Eindruck machte, verantwortete sich ganz dummstellend, daß 80 % der Verantwortung Honsiks nichts mit dem gegenständlichen Fall zu tun haben würde. Ab 09:08 Uhr – Gerd Honsik (Fortsetzung geschlossene Verantwortung): Der vorsitzende Richter Andreas Böhm las inkriminierte Stellen aus den „HALT“ Zeitschriften vor, zu denen sich Gerd Honsik zu verantworten hatte. Einige seien nachfolgend herausgegriffen: HALT Nr. 40, November 1987
Als Entlastung wollte Gerd Honsik das Lachout-Gutachten vorweisen (Anm.:
Es handelt sich bei Emil Lachout um den beeideten Amtsachverständigen
und ehemaligen Sonderbeauftragten der österreichischen Bundesregierung,
Major der Gendarmerie, Schulrat Dipl.-Ing. Emil Lachout, der sich an Gerd
Honsik gewandt und der Zeitung „Halt“ ein Dokument überlassen hat,
welches beweist, daß nach dem Wissensstand der österreichischen
Bundesregierung seit spätestens 1. Oktober 1948 es als „amtsbekannt“
galt, daß weder in Mauthausen noch in Dachau Gaskammern zur Tötung
von Menschen in Betrieb waren.)
Richter Böhm sah sich angesichts dieses entlastenden Beweismittels veranlaßt, den Angeklagten Honsik zu unterbrechen und forderte in unverschämten Tonfall, daß vorher die Aussage erfolgen solle und dann erst die Beweise vorgebracht werden dürfen. Honsik kommentierte den Brechdurchfall des Richters, daß in diesem Prozeß weder be- noch entlastende Beweise zugelassen seien. Plötzlich schwenkte der Richter um und ging konform, daß auch die Geschichtsschreibung für Mauthausen und Dachau keine Gaskammern vorsehe. HALT Nr. 41, Jänner 1988
Böhm schoß sich auf die Aussage „… und anderswo…“ ein und unterstellte Gerd Honsik in offensichtlicher Unkenntnis der deutschen Sprache, daß er mit diesen Worten den Holocaust zur Gänze „leugnen“ würde. Honsik zitierte die marxistische Professorin Erika Weinzierl die bestätigte, daß es sich bei den sogenannten „Gaskammern“ in Mauthausen um Rekonstruktionen handelte. Des weiteren würde das jüdische Verfolgungsschicksal mit solchen Mitteln propagiert. Der Richter erdreistete sich Herrn Honsik als „historische Null“ zu bezeichnen und unterstellte ihm abermals unter Androhung mit einem neuen Verfahren, den Holocaust zu leugnen. Es ist schon bemerkenswert, daß ein Richter der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist so frech agiert. Vor allem ist noch nichts darüber bekannt geworden, daß Böhm ein Geschichtsstudium vorzuweisen hätte. Richter Böhm belehrte den Angeklagte sich nur mehr zu den Anklagepunkten zu äußern. Gerd Honsik: „Ich werde zu Mauthausen beschuldigt und darf dazu nichts sagen.“ HALT Nr. 47, Jänner/Februar 1989
Gerd Honsik verwies auf den im Mai 2002 erschienenen Artikel von Fritjof Meyer in der deutschen Fachzeitschrift “Osteuropa” der den Anspruch erhob, einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung der Opferzahlen von Auschwitz zu leisten. Der Vorsitzende Böhm unterbrach wieder einmal und fragte in hysterischem Tonfall, was Gerd den beweisen wolle. Nun schritt Dr. Schaller ein und wies den Richter erfolglos an, Herrn Honsik einmal ausreden zu lassen. Der Richter zum zweiten Mal: „Herr Honsik, was wollen Sie uns beweisen? Herr Honsik, es ist alles lächerlich.“ Honsik versuchte abermals Fritjof Meyer zu zitieren. Richter Böhm wurde nun vollends seiner bösen Gefühle nicht mehr Herr und schrie hysterisch: „Jetzt reden Sie schon wieder vom heutigen Stand.“ Honsik: „Ich muß vom heutigen Stand der Dinge sprechen. Ich wurde wegen Katyn rechtskräftig verurteilt und erst später stellte sich heraus, daß diese Verurteilung zu Unrecht erfolgte. Dr. Schaller wandte sich an den außer Rand und Band geratenen Vorsitzenden: „Die deutsche Justiz hat festgestellt, daß es DIESE Gaskammern, wegen derer Honsik bereits angeklagt wurde, nicht gegeben hat (Fritjof Meyer). Revisionisten haben diese Schrift verbreitet und Selbstanzeige erstattet. Es erfolgte eine Einstellung aller Verfahren.“ Böhm bezichtigte Dr. Schaller der Lüge und ließ unterschwellig die Drohung laut werden, daß auch der Anwalt mit einem Verfahren rechnen könne. 9:45 Uhr: Beratungspause durch den Richter (Befehlsempfang?) 9:55 Uhr: Fortsetzung Böhm: „Die Gaskammern sind unbestrittene Tatsachen.“ Es folgte der Beschluß, daß über Details von Gaskammern nicht mehr gesprochen werden dürfe. Zur inkriminierten Stelle in HALT Nr. 47 wurden weitere Ausführungen nicht mehr zugelassen sowie alle Beweismittel abgelehnt. HALT Nr. 55, August 1990
Die Anklage stützt sich auf den am 10. April 1990 in der antifaschistischen Zeitung „Kurier“ veröffentlichten Artikel „Todeszellen-Gas vergiftet Anrainer. Hinrichtungen sind ‚ungesund’“. Wie auch bei den vorangegangenen Punkten stürzte sich Böhm auf die „generelle Leugnung“. Es war für Honsik wiederum unmöglich, sich in Ruhe zu verteidigen. Die Begrifflichkeit „Holocau$t“ sei durch einen US amerikanischen Spielfilm entstanden. Des weiteren würde es derart viele Überlebende des Holocausts geben. Böhm warf Honsik vor, nicht seriös zu sein und ließ ihn nicht zu weiteren Ausführungen kommen. Also entschied der offenkundige Borderliner Richter Böhm wieder, was seriös sei und was nicht. HALT Nr. 58, April 1991
Hinterhältig lenkte Böhm sofort auf die generelle „Holocaust-Leugnung“ Gerd Honsiks. Der Angeklagte verwies auf das Jagschitz-Gutachten (Anm. Jagschitz war ein gerichtlich beeideter Sachverständiger, der bei einem vorangegangen Honsik-Prozeß beauftragt wurde) der fünf Jahre nach Beweisen für die Existenz der Gaskammern gesucht hat, aber jedoch diesen Beweis nicht erbringen konnte. Siehe auch: http://www.unglaublichkeiten.org/unglaublichkeiten/ htmlphp2/u2_1779Jagschitz.html Der Richter unterbrach mit den Worten, daß „geschichtlicher Revisionismus nicht zugelassen sei“. Honsik: „Wenn in der Medizin etwas Neues entdeckt wird, so wird das überprüft und gemeinsam ….“ – es folgte wieder eine Unterbrechung seitens des Vorsitzenden. Honsik forderte, daß der Holocaust öffentlich überprüft werden sollte. Böhm: „Der Holocaust ist überprüft, da er notorisch ist
und das ist die derzeitige Gesetzeslage.“
Honsik: „Drei Millionen Juden befanden sich im Machtbereich Hitlers.“ HALT Nr. 59, Juli 1991
Zu diesem Vorwurf äußerte sich der Freiheitskämpfer, indem er dem historisch völlig ungebildeten Böhm erklärte, daß es sich beim Angriff der Deutschen Wehrmacht auf die SU um einen Präventivschlag handelte und dies wissenschaftlich bereits belegt wurde. Er nannte Prof. Joachim Hoffmann, Prof. Magenheimer und den russischen Historiker Suworow (Hitler in Stalins Kalkül). Der Vorsitzende zeigte sich uneinsichtig und unbelehrbar und behauptete, daß der Angriff Deutschlands auf die SU einen Überfall darstellte und dies sei eine historische Tatsache. HALT Nr. 60, August/September 1991
Der Vorsitzende zitierte unzusammenhängend und mit schlampiger Aussprache weiter aus dieser Ausgabe und murmelte vor sich hin „menschlicher Abschaum“, um im selben Atemzug zu sagen, daß der Angeklagte damit die Überlebenden des Holocausts meinte. Honsik zitierte zu o.a. Vorwurf den deutschen Menschenrechtler, Journalist und Publizist Hans Peter Rullmann, der in seinem Buch „Der Fall Demjanjuk - Unschuldiger oder Massenmörder?“ über Zeugentourismus und daß Überlebende oftmals selbst Erlebtes und Gehörtes vermischen, zu berichten weiß. Nun wurde der Richter laut: „Ich weiß nicht, was ich mit Ihnen tun soll! Sie sind ja noch immer dabei den Holocaust zu leugnen!“ HALT, Nr. 62, November 1991
Honsik: „Meineidige Zeugen bestätigten die Gaskammern in Dachau und Bergen-Belsen, wo sich im Nachhinein herausstellte, daß es dort niemals welche gab. Verbrecher wurden dafür bezahlt, daß sie so was sagten …“. Richter Böhm unterbrach bestimmt zum 100. Male und ging abrupt zum nächsten Punkt weiter. Auf diese Art ging es bis zur Mittagspause, die um 11:50 beginnen sollte, weiter: Halt, Nr. 63: „Bestien in Menschengestalt“ (lt. Böhms Eigendefinition
sind seriöse Geschichtsschreiber gemeint).
Böhm stoppte und drohte erneut mit einer weiteren Anklage. “Festgehalten wird, daß keinerlei Ausführungen zu diesem Thema mehr zugelassen werden, da es den klaren historischen Tatsachen entspricht, daß die Alliierten keinesfalls absichtlich in Deutschland und Österreich eine Hungersnot herbeigeführt haben.” Laut seiner Ansicht kam auch der Morgenthau-Plan niemals zur Anwendung. Die Verteidigung zu den Vorwürfen in den HALT-Ausgaben Nr. 64, 66, 67, 71 und 74 hätte sich Herr Honsik in der Mittagspause zu überlegen. 11:50 Uhr – Mittagspause 13:12 Uhr: Schwurgerichts-Entscheidung verlesen durch den Vorsitzenden:
13:20 Uhr – Fortsetzung zu Ausgabe Nr. 63:
Der Richter unterbrach mit der lapidaren Feststellung, daß dies nicht der Geschichtsschreibung entspräche. Am Nachmittag wiederholte sich die perfide Vorstellung vom Vormittag in etwas schnellerer Ausführung d. h., daß Gerd Honsik fast nichts mehr sagen durfte bzw. die meisten Ausführungen seinerseits nicht zugelassen wurden. Im Schnellverfahren wurden die HALT-Ausgaben Nr. 64, 66, 68, 93, 99, 103, 111 und 116 verhandelt. Etwa um 13:45 Uhr erlitt der erschöpfte Dissident Honsik einen Schwächeanfall. Böhm zeigte zum ersten Mal während dieses Schauprozesses etwas menschliche Züge und vertagte seine Show auf Montag den 27. April 2009. Fazit: Der zweite Prozeßtag war ein Durchlauf durch die Anklageschrift.
Diese umfaßt 28 Konstruktionen diese sind alle der Zeitschrift HALT
entnommen. Die Zitate wurden durch den Vorsitzenden Andreas Böhm böswillig
aus dem Zusammenhang gerissen. So sollen Fakten geschaffen werden, die
mit dem unseligen Verbotsgesetz aus 1947 in Berührung kommen könnten.
Am Montag den 27. April 2009 findet im Saal 303 die Fortsetzung des Verfahrens statt [Originalbricht vom 24. April. 2009 von http://www.alpen-donau.info/ ]
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Wien- Der Prozeß gegen den 68 jährigen Humanisten Gerd Honsik findet im Wiener Landesgericht unter Leitung des völlig überforderten Richters Mag. Andreas Böhm, welcher später generell einen neurotischen Eindruck machte, statt. Die Rolle des weisungsgebundenen Staatsanwaltes darf diesmal Stefan Apostol spielen………. Kurz vor 9:00 Uhr wurde Gerd Honsik medienwirksam einem Schwerverbrecher gleich, von grimmig dreinsehenden Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Die Photographen der Journaille stürzten sich wie die Geier auf das tödlich getroffene Wild um die Bilder für die Hetzartikel der Besatzerpresse abzuliefern. Der Freiheitsdichter Gerd Honsik machte einen sichtlich gezeichneten Eindruck. Honsik der ja seit seiner Entführung mittels europäischem Haftbefehl, zuerst in U – Haft, später für das Abfassen seines Buches „Freispruch für Hitler?“ in Wien in Strafhaft befand, ist offensichtlich gesundheitlich schwer angeschlagen. Der Saal in dem sich an drei Tagen der Schauprozeß abspielen soll, fasst für ca. 60 Zuhörer Platz, war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den Besuchern befanden sich wie an den Gesichtern unschwer abzulesen war auch Mitglieder der 5. Kolonne Israels - Israelitische Kultusgemeinde, sowie auch Mitarbeiter des kommunistischen Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes. Als illustrer Gast wurde der Berufsüberlebende Marxist Rudi Gelbart gesichtet. In der letzten Reihe nahmen die Herren vom Landesamt für Verfassungsschutz Platz um die ganze Szenerie argwöhnisch zu beäugen. ![]() Um 9:10: Eröffnung durch den Staatsanwalt Apostol:
“Gerd Honsik ist ein militanter Neonazi” “Des weiteren handele es sich bei dem Angeklagten nicht um irgendeinen kleinen Nazi, sondern um einen der bekanntesten Holocaust-Leugner und Revisionisten.” Danach versuchte Apostol das Verbotsgesetz aus dem Jahre 1947 vorzutragen. Die Geschworenen konnten damit sichtlich überhaupt nichts anfangen. Da der Staatsanwalt wohl davon ausging, daß die Geschworenen die Begrifflichkeit Revisionist nicht verstanden, erklärte er dies mit folgenden Worten: Ein Revisionist ist ein Geschichtsfälscher, der mit Pseudowissenschaften arbeitet und keine Gegenbeweise (!) zuläßt. Mit dieser Aussage stellte er die Tatsachen geradezu auf den Kopf und setzte noch nach: Honsik sei zwar ein Schriftsteller, aber kein Historiker, da er keine Gegenbeweise zuließe. Auch konnte es sich der Apostol nicht verkneifen auf den 120. Geburtstag Adolf Hitlers hinzuweisen, um dann im selben Atemzug frech zu behaupten „Anhänger des Nationalsozialismus seien meist arbeitslos und Menschen mit niedriger Bildung.“ Danach fasste er in kurzen Worten das Leben des Humanisten Gerd Honsik zusammen. Mit dem Ziel, die Geschworenen gegen diesen aufzubringen verwies er auf Honsiks angebliche „Verbrecherkarriere“, erwähnte immer wieder 25 Vorstrafen (u. a. die Aktivitäten in der NPD[sic]), wobei er natürlich verschwieg, um welche Vorstrafen explizit es sich da handelt – nämlich: üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und dergleichen. Also alles Vorstrafen die ein für die deutsche Sache tätiger Schriftsteller in einem Staat wie Österreich zu gegenwärtigen hat. Apostol beendete seinen Redeschwall mit der Aufzählung der Anklagepunkte. Eine Verlesung der Anklageschrift wie sie die Strafprozeßordnung vorsieht, ist bei diesem Schmierentheater also nicht mehr notwendig. Was wird Gerd Honsik zur Last gelegt? - Die Herausgabe der Zeitschrift HALT!;
Schlußsatz des Blenders Apostol zu den Geschworenen:
Um 09: 28 beginnt gewohnt souverän der altbewährte Anwalt und Verteidiger Honsiks Dr. Herbert Schaller mit seinen Ausführungen. Er bezeichnete die Ausführung des Anklägers als Streitrede, mit der Stimmung gegen den Angeklagten Gerd Honsik gemacht werden soll. Die NDP war von 1968 bis 1988 eine legale Partei in der Gerd Honsik tätig war, daraus versucht der Staatsanwalt ein Verbrechen zu kreieren. Er erklärte den Geschworenen das sogenannte Verbotsgesetz und stellte anschaulich dar, daß dieses absolut nicht mehr zeitgemäß sei. Er zitierte eine Beurteilung des namhaften, NS-unverdächtigen Strafrechtslehrers Univ. Prof. Dr. Theodor Rittler über den § 3g des Verbotsgesetzes: „ Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung.“ Zur sogenannten Holocaustleugnung führte er aus, daß die für den Staat geltende Offenkundigkeit ein notorischer Tatbestand, also eine herrschende Meinung sei. Das Verfahren bezeichnete er grundsätzlich als nicht legal, da zu Beginn einer Einvernahme dem Angeklagten gesagt werden müsse, was ihm denn vorgeworfen werde, was hier unterblieb. Dies sei eine Verhandlung ohne Vorverfahren, wobei sich Herr Honsik zu den gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkten noch nie hätte verteidigen dürfen. Als Dr. Schaller auf die nicht legale Auslieferung aus Spanien zu sprechen kam, wurde er vom Richter immer wieder unterbrochen und er verbot ihm im Laufe der weiteren Verhandlung dieses Thema nochmals anzusprechen. Ab 10:23 ist Gerd Honsik am Wort
Danach begann er mit seiner Verteidigungsrede. Es ginge nicht um die Wahrung des Rechts. Im Verbotsgesetz würde nichts angeführt, was ihm vorgeworfen wird. Der vorsitzende Richter Böhm übernimmt nun zunehmend die Rolle des Staatsanwaltes und verletzt ebenso wie sein Komplize Apostol die Strafprozeßordnung. Pausenlos unterbrach er Gerd Honsik, sodaß dieser keinen einzigen Satz zu Ende sprechen konnte. Böhm stellte seine Ablehnung offensichtlich zur Schau, was man schon als persönliche Abneigung bezeichnen kann. Alles was Gerd Honsik nun sagte, wurde von ihm sofort verdreht und auf den Kopf gestellt. Als Honsik angesichts solcher Frechheiten und Gehässigkeiten etwas lauter wurde, drohte Böhm ihm sofort mit dem Ausschluß aus der Verhandlung. Besonders perfide verhielt der Vorsitzende sich beim Vorwurf der Gaskammernlüge in Aus(s)chwitz [sic!]. Unklar ist ob der Richter Böhm einen Sprachfehler hat oder absichtlich immer wieder Ausssschwitz zischelte. Er forderte Gerd regelrecht heraus, zu wiederholen, daß es in Auschwitz keine Gaskammern gab und drohte ihm mit einer weiteren Anklage. Der Einwand Dr. Schallers, daß auch Gerd Honsik das Recht auf eine geschlossene Verantwortung habe, wurde vom kugelschreiberbeißenden Vorsitzenden nicht zur Kenntnis genommen. Es blieb bei dem schalen Beigeschmack, daß nach den Prozessen der 90er Jahre zwar die Gehässigkeit nicht gestorben ist, das Niveau aber noch unter das der damaligen Protagonisten rutschen konnte. Der allgemeine Verfall der Demokratie macht also auch vor den Gerichten nicht halt. Kurz vor 15 Uhr war das perfide Schauspiel beendet, welches am Freitag, dem 24. April 2009, fortgeführt wird. [Originalbricht vom 20. April. 2009 von http://www.alpen-donau.info/ ] |
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Bei der am 3. Dezember 2007 stattgefundenen Berufungsverhandlung gegen den Denker und Historiker Gerd Honsik bestätigte das Wiener Oberlandesgericht - wie zu erwarten - das Ersturteil von 18 Monaten unbedingter Haft wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus". Um 11 Uhr vormittags wurde Gerd einem Schwerkriminellen gleich, in Handschellen und von zwei Justizwachebeamten flankiert, im Saal F des Justizpalastes dem Richtersenat vorgeführt. Gefaßt und ruhig ließ er das Blitzlichtgewitter der Fotographen der Systemmedien über sich ergehen und betrat erhobenen Hauptes den kleinen Verhandlungssaal, in dem etwa 30 Zuhörer Platz fanden. Der Richtersenat bestand aus zwei Männern und einer Frau. Den Anklagevertreter durfte Oberstaatsanwalt Herbert Körber spielen. Gerd wurde vom altbewährten Dr. Herbert Schaller - wie üblich - hervorragend vertreten. Nach Verhandlungsbeginn schoß Staatsanwalt Körber seine Suada ab: Er (Honsik) hätte durch seine Weltnetz-Aktivitäten zahlreiche Nachahmer gefunden (!). Die Frage Dr. Schallers, was denn eigentlich einen „Honsik-Nachahmer“ kennzeichnet, vermochte der Anklägers nicht beantworten. Ferner war auffällig, daß Dr. Körber völlig zusammenhanglos das Wort „Briefbomben“ und den Namen „Gottfried Küssel“ in seine Anklagerede einfließen ließ. Letztlich kam dieser Oberstaatsanwalt zu dem Schluß, daß aufgrund der „gefährlichen gedanklichen Einstellung“ des Herrn Honsik Strenge und Härte zu zeigen sei und forderte noch eine Erhöhung des seiner Ansicht nach zu milden Urteils von 1992. Nach diesen 10 Minuten andauernden Sprechblasen und Worthülsen kam der Dr. Herbert Schaller zu Wort und wies den Anklagevertreter darauf hin, daß er die Augen verschließe, da das sogenannte Verbotsgesetz 1992 mehrfach geändert und erweitert worden sei (Leugnung des Holocaust) und so zu Ungunsten der Angeklagten immer weiter verschärft wurde. Aus diesem Grund sei schon das Strafausmaß der ersten Verurteilung aus dem Jahre 1992 viel zu hoch gewesen. Dr. Schaller weiter: Gerd Honsik wurde 1992 konkret wegen der „Auschwitzlüge“ verurteilt, obwohl er sich mit dem Themenkomplex Auschwitz niemals beschäftigt hatte. Außerdem werden über die Opferzahlen in Auschwitz immer neue Zahlen in Umlauf gebracht und der Zusatzparagraph 3h (Leugnung des Holocausts) wurde ausschließlich dafür geschaffen Menschen, die gegen Paragraph 3a bis 3g nicht verstoßen sondern Geschichtsforschung betreiben, ebenfalls verurteilen werden können. Schallers Ausführungen folgten Zitate von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Gitta Sereny – selbst Insassin des Lagers in Auschwitz: ‚Auschwitz war furchtbar, aber kein Vernichtungslager’. Raoul Hilberg vor einigen Jahren im Interview im Standard: ’Man glaubt es kaum, der Holocaust ist erst zu 20 Prozent erforscht’. ‚So wie auch Frijthof Meyer, der eingesteht, daß die Zeugenaussagen für Birkenau rar, unzuverlässig und widersprüchlich sind’.“ „Ein Fritjof Meyer wurde deshalb nie angeklagt“, so Dr. Schaller weiter und er verwies auf Artikel 10 der EU-Menschenrechtkonvention: ‚Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein’. Durch das Gutachten Dr. Jagschitz’, der selber zugab, daß ‚Historiker Partei ergreifen’, erfolgte seinerzeit der Schuldspruch für Gerd Honsik.“ Am Ende seines Plädoyers zitierte Dr. Schaller den ehemaligen Bundeskanzler Vranzitzky: „Das Verbotsgesetz widerspricht der österreichischen Verfassung.“ Zuletzt zitierte er noch Konrad Adam, der in der „Welt“ vom 22. Februar 2006 sagte: „Anders als das bekannte Glaubensbekenntnis läßt sich die Frage, ob es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, überprüfen, und zwar mit Hilfe der Wissenschaft. Gerichte braucht man dazu nicht.“ „Gerd Honsik hat mit dem Buch „Freispruch für Hitler? - 34 ungehörte Zeugen wider die Gaskammern“ lediglich nach Sachbeweisen gesucht. Diese Sachbeweise wurden jedoch nie zugelassen.“ Danach kam Gerd Honsik zu Wort. Er wies entschieden zurück, daß er jemals etwas mit den Briefbombenverbrechen zu tun gehabt hat und er diesbezüglich auch einen Presseprozeß gewonnen hat. Des weiteren ist keiner seiner Mitarbeiter jemals wegen der sogenannten Holocaustlüge verurteilt worden. Der Richtersenat zog sich zurück, um selbstgefällig das vermutlich ohnehin schon feststehende Strafausmaß zu „beraten“. Erwartungsgemäß wurde die Strafe der Vorinstanz mit 1 ½ Jahren unbedingter Haft wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" bestätigt. Fazit: Es lief wieder einmal ein „Prozeß“ über die Bühne, der mit Recht und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die Politprozesse – vor allem in der BRD und der Republik Österreich – erinnern an die Inquisitionstribunale, wo ebenfalls bereits vorher die Schuld feststeht und nur mehr „bestätigt“ werden muß. So gesehen war dieser Prozeß ein Spiegelbild der Siegerjustiz, durch die rabiate Schwerverbrecher, Kinderschänder, Wirtschaftskriminelle usw. meist mit kleinen Haft- oder Geldstrafen davonkommen, Kritiker des verlogenen Systems dagegen mit mehrjährigen Haftstrafen in den Systemkerkern zum Schweigen gebracht werden sollen. gerdhonsik@yahoo.de
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