Zwei Jahre bedingt für "Hitlergruß"

Am 15. 11. 2006 hatten sich fünf Oberösterreicher am Landesgericht Ried (Oberösterreich) wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu verantworten. 

Die Mitglieder der "Braunauer Bulldogs"- ein "Fanklub" für den Fußballverein von Braunau a. Inn (Oberösterreich) - ließen sich im KZ Mauthausen im Jahre 2004 mit zum Gruße erhobener Hand photographieren und stellten das Photo für mehrere Wochen auf der Internetseite der "Braunauer Bulldogs" zur Schau. Zwei von ihnen sollen außerdem in einem Lokal im Bezirk Linz-Land die gestreckte Rechte erhoben haben. Weiters habe einer laut Anklage in einem Kinosaal in Braunau "Heil Hitler" gerufen.

Die KPÖ und ein in Wels (Oberösterreich) ansässiger "Kulturverein Infoladen" der sich mit "Jugendbewegungen und rechtsextremen Internet-Inhalten" beschäftigt, waren darauf aufmerksam geworden. Die KPÖ und der Infoladen forderten nun den Verfassungsschutz, die Stadt Braunau und den FC Braunau zu Konsequenzen gegen den Fanklub auf.

Es wurden Ermittlungen aufgenommen und die Photos, die inzwischen von der Bulldogs-Homepage entfernt wurden, auf den beschlagnahmten Computern der Angeklagten aus bereits gelöschten Dateien aufwendig wieder hergestellt.

Die Verteidiger der Angeklagten erklärten, das Ganze sei nur durch übermäßigen Alkoholkonsum erklärbar und als Spaß gedacht gewesen. Ihre Mandanten würden aber einsehen, daß das insgesamt "ein schwerer Fehler" gewesen sei. Deren Club bestehe nicht mehr, von der rechten Szene hätten sie sich distanziert. Drei der Angeklagten bezeichneten sich als "Mitläufer", die nur aus Gruppenzwang mitgemacht hätten. Der Anwalt eines zur Tatzeit 15-Jährigen beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit , weil dessen künftiges Fortkommen gefährdet sei. Das aber lehnte der vorsitzende Richter ab, weil gerade in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiege. Er verwies auch darauf, dass Braunau und Mauthausen "sensible Orte" seien.

m Prozeß wurden die Tatvorwürfe im wesentlichen zugegeben, aber eine nationalsozialistische Gesinnung im Sinne des NS-Verbotsgesetzes bestritten.

Die zwei Hauptangeklagten, 22 und 29 Jahre alt, bei denen später bei Hausdurchsuchungen auch "rechtsradikales Material" sichergestellt worden sein soll, wurden wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu zwei Jahren bedingt verurteilt, ein weiterer Angeklagter zu 18 Monaten, zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Ein Angeklagter nahm das Urteil an. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter erbaten sich die dreitägige Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.

[15. November 2006]

Anklage weil Hund den "Hitlergruß" zeigte >> 

< Politjustiz
 
18 Monate für T-Shirt mit Hakenkreuz..

Ein Schwurgericht in Wien hat am 15. 9. 2004 einen 24- und einen 25jähriger wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu zwölf beziehungsweise 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die beiden waren bei einer Polizeikontrolle in einem einschlägig bekannten Lokal in Favoriten aufgefallen, weil sie T-Shirts mit Hakenkreuz und deutschem Reichsadler trugen. "Wir waren halt betrunken", lautete die Rechtfertigung der beiden. Sie hätten etwa 20 Bier getrunken, gaben die beiden Angeklagten an.

Als die Polizei eintraf, begrüßte einer der beiden die Beamten mit "Heil Hitler", außerdem verlangte er, die Polizei müsse gegen kriminelle Ausländer vorgehen. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß einer der Angeklagten selbst wegen Vermögensdelikten zwei Mal vorbestraft ist.

Die Verteidigung sprach von postpupertärem Gehabe, um die in der Runde anwesenden Mädchen zu beeindrucken. Die beiden Skinheads seien außerdem viel zu jung, um ernsthaft dem nationalsozialistischen Gedankengut anzuhängen, so die Verteidigung. Die Urteile sind rechtskräftig.

[15. September 2004]
 

< Politjustiz
 
Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus

Drei junge Innviertler mußten sich am 8. 9. 2004 am Landesgericht Ried im Innkreis (Oberösterreich) wegen des Verdachtes der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach dem NS-Verbotsgesetz verantworten. Alle drei wurden schuldig gesprochen.

Das Trio - zwei Arbeitslose im Alter von 18 Jahren und ein 23-jähriger Lkw-Fahrer - war nicht geständig. Sie riefen laut Anklage in einem Bierzelt "Sieg Heil" und "Heil Hitler" und wurden deshalb aus dem Zelt gewiesen. Draußen setzten sie ihre Sprechchöre noch rund 20 Minuten fort, behauptete einer der Zeugen.

Die Angeklagten sagten aus, daß sie wegen ihres Haarschnittes als "Nazis" bezeichnet und somit provoziert worden seien. Daraufhin hätten sie ihrerseits provozieren wollen, die dabei gewählte Wortwahl entspreche jedoch nicht ihrer Gesinnung.

Die drei sollen auch bei der sog. Mai-Dult in Passau  verfassungswidrige Sprechchöre angestimmt haben. Einer habe zudem CDs mit einschlägigen Liedern bei einem Versand bestellt und sie im kleinen Kreis vorgespielt. Auch verschiedene Sachbeschädigungen - darunter auch am Eigentum von Ausländern - werden ihm zur Last gelegt.

Der Ältere hat am Handrücken Tätowierungen, die auch eine Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus darstellen. Die Buchstaben "HASS" bedeuten nämlich "Hitler Adolf SS". Die Zahl "88" steht nach geltender Rechtssprechung jeweils für den achten Buchstaben im Alphabet und soll "Heil Hitler" symbolisieren.

Die Geschwornen sprachen alle drei schuldig: Der 23-Jährige wurde neben der Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus zusätzlich noch wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt. Das Urteil: eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro und 18 Monate Haft bedingt auf drei Jahre.

Die beiden Jüngeren wurden außer wegen Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus auch wegen Sachbeschädigung zu jeweils einem Jahr Haft bedingt verurteilt. Beide erhielten zudem die Auflage, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Einer von ihnen auch, daß er sich eine Arbeit suchen müsse. Alle drei erbaten sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit - somit noch nicht rechtskräftig.

[8. September 2004]

< Politjustiz
 
Wiederbetätigung in Oberösterreich

Gegen drei Oberösterreicher fand am 6. 9. 2001 in Wels (Oberösterreich) ein Prozeß wegen des Vorwurfs der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" statt. Die drei junge Männer sollen sich laut Anklageschrift in den Jahren 1997 und 1998 nationalsozialistisch betätigt haben.

Sie sollen bei Treffen an verschiedenen Orten entsprechende Lieder und Trinksprüche von sich gegeben, den Hitler-Gruß vorgeführt und Flugzettel, CDs und Aufkleber bereit gehalten haben, um ihr Gedankengut weiter zu verbreiten. Unter anderem forderten sie, "die weiße Rasse muß erhalten bleiben" und "hängt Hitler den Nobelpreis um".

Auf die Spur der drei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren waren die Behörden bei einer Verkehrskontrolle gekommen. Im Auto eines Verdächtigen wurde ein Terminkalender mit einem Hakenkreuz entdeckt. Bei Hausdurchsuchungen wurde belastendes Material und Bestelllisten dafür gefunden.

Vor Gericht zeigte sich nur einer der Angeklagten geständig, der zweite weist jede Schuld von sich, der dritte will nur bei einem Aufmarsch vor einem Ausländerlokal in Ried im Innkreis dabei gewesen sein, bei dem es zu Tätlichkeiten kam. 

Einer der Verteidiger - der Welser Rechtsanwalt Gernot Kusatz - kritisierte in Beantwortung der Anklage, das Verbotsgesetz als "nicht mehr zeitgemäß". In Österreich werde mit zweierlei Maß gemessen - nur gegen rechts und nicht gegen links: Wenn bei den Donnerstags-Demonstrationen in Wien gefordert worden sei, dass der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel an die Wand gestellt werden sollten, habe das keine Konsequenzen. "Rechtsradikal ist nicht nationalsozialistisch", urteilte der Verteidiger.

Einer der Angeklagten entschuldigte sich mit der Aussage: "Ich war blöd". Er sei nur ein kleiner Mitläufer gewesen und habe nur bei Liedern mit einschlägigen Texten mitgesungen, weil alle gesungen hätten, sonst wäre er als Feigling da gestanden.

Der Ausgang des Prozesses ist z. Z. nicht bekannt.

[28. September 2001].

< Politjustiz
 
Wieder Wiederbetätigung in Oberösterreich

Mit Schuldsprüchen wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" endete am 16. Mai 2001 der Geschworenenprozeß gegen zwei 23-jährige Oberösterreicher am Landesgericht Steyr (Oberösterreich). Der eine der beiden Angeklagten - er war laut Staatsanwalt der "Sturmbannführer einer Neonazi-Gruppe" in Oberösterreich - erhielt zwei Jahre bedingte Haft. Der zweite Angeklagte wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten hatten von 1995 (als 17-jährige)  bis 1999 im Raum Enns (Oberösterreich) eine Gruppe um sich geschart, die - meist bei Saufgelagen - NS - Parolen skandierte sowie ausländerfeindliche Lieder hörte bzw. selbst sang. Außerdem sollen Auseinandersetzungen speziell mit Ausländern provoziert haben. Die beiden hatten zudem auch selbst CDs mit ausländerfeindlichem Inhalt vervielfältigt und verkauft. Zu einem  Geburtstag soll einer der Angeklagten eine Torte mit Marzipanhakenkreuz und der andere ein Hitler-Relief als Geschenk erhalten haben.

Auf die Frage des Richters, warum sie sich der "NS-Ideologie" zugewandt hätten, antwortete einer der beiden: "Ich habe den Nationalsozialismus gut gefunden, vor allem seine Ausländerpolitik, ich war aber immer gegen den Holocaust." Auf das KZ Mauthausen angesprochen, erklärte der junge Mann: "Es war nicht in Ordnung, daß die Leute damals umgebracht wurden. Ich hätte sie in den Zug gesetzt und abgeschoben."

Der zweite Angeklagte erzählte, er sei längere Zeit arbeitslos gewesen. "Ich habe bei den Ausländern die Schuld daran gesucht und nicht bei mir." Nicht die politische Gesinnung, sondern das "Wir-Gefühl" sei für ihn in der Gruppe im Vordergrund gestanden. Am NS-Regime habe ihm auch gefallen, "daß alles viel straffer und disziplinierter abgelaufen ist". Beide Angeklagte zeigten sich vor Gericht voll geständig, zugleich beteuerten sie, daß sie sich in den letzten beiden Jahren von ihrer "NS-Gesinnung" distanziert hätten.

[16. Mai 2001]

NPD-Broschüre als "NS-Wiederbetätigung"

Neuartige Definitionen der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" werden von österreichischen Richtern kreiert. Beim Prozeß gegen den früheren FPÖ-Politiker Dürr wurde z. B. das Leugnen der Kriegsschuld des Deutschen Reiches zur "Wiederbetätigung" erklärt. Bei einem Prozeß in St. Pölten wurde jetzt die Verbreitung einer Broschüre einer nicht verbotenen Partei als "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" gewertet. 

Bei dem Prozeß vor dem Landesgericht St. Pölten wurde ein 19jähriger Niederösterreicher am 27. 9. 2001 u. a. deswegen verurteilt, weil er im Jahre 1999 (als 17jähriger) für das Buch "Alles Große steht im Sturm" Tradition und Zukunft einer nationalen Partei - Holger Apfel (Hrsg.) - DS Verlag, geworben und mehrere der Bücher bestellt hatte. Der Angeklagte erklärte dazu, nicht gewußt zu haben, daß der Inhalt des Buches nationalsozialistisch sei. Außerdem soll der Angeklagte mit "Sieg Heil" gegrüßt, in Briefen die Worte "Kameraden" und "Ostmark" verwendet sowie Türken beschimpft und zum Verlassen Österreichs aufgefordert haben.

Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, davon wurden 8 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Dem Gericht dürfte nicht bekannt sein, daß die NPD noch nicht verboten ist. Möglicherweise verwechseln die Richter die Partei mit der NDP Sepp Burgers, die vom österreichischen Innenministerium im Verwaltungswege schon vor Jahren verboten wurde.

Die Broschüren "Alles Große steht im Sturm" Tradition und Zukunft einer nationalen Partei-Holger Apfel (Hrsg.)- DS-Verlag
wurden vom Gericht beschlagnahmt.

Der Staatsanwalt gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, weswegen es voraussichtlich in drei Tagen rechtskräftig wird. Vom Pflichtverteidiger des Anklagen sind keine Aussagen bekannt.

[28. September 2001]

< Politjustiz