"Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus"

Ein 31-jähriger Jurist aus Gmunden (Oberöstereich) ist am 12. 4. 2005 am Salzburger Landesgericht zu 15 Monaten Haft auf Bewährung wegen sog. Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 1998 und 2000 Artikel für einschläge Zeitungen, Zeitschriften, Jahrbücher und Internetseiten verfasst hat, in denen er die Verbrechen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg verharmlost und Adolf Hitler verherrlicht hat.

Der Mann habe in seinen Berichten und Rezensionen für einschlägige Zeitungen, Zeitschriften und Internetseiten die Verantwortung der Deutschen am Zweiten Weltkrieg geleugnet und die Verbrechen der Deutschen Wehrmacht am Balkan verharmlost, argumentierte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger.

Darüber hinaus habe der bisher unbescholtene 31-Jährige "Hetze gegen das jüdische Volk" betrieben, Adolf Hitler verherrlicht und Weltverschwörungstheorien verbreitet, betonte Fürlinger.

Der 31-Jährige soll außerdem Mitglied der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gewesen sein und für deren Parteiorgan "Deutsche Stimme" gearbeitet haben. Insgesamt drei Jahre lang soll der Jurist die ihm zur Last gelegten Artikel verfasst haben. Der 31-jährige wurde durch seinen Vater - einen Rechtsanwalt - verteidigt.

Am 11. 4., d. ersten Tag des Prozesses war der Angeklagte noch nicht geständig. Er habe seine Berichte als Polemik und Satiere verstanden und gehofft, zu provozieren, aufzurütteln, zur Diskussion anzuregen und Leute vor den Kopf zu stoßen.

Er sei heute und auch damals kein Neonazi gewesen, rechtfertigte sich der 31-jährige. Allerdings habe er mit seinen Artikeln vielleicht doch Grenzen überschritten, räumte der Jurist ein. Die Schriften könnten als Verhetzung verstanden werden, niemals jedoch als Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus.

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung zeigte sich der Jurist dann doch im Sinne der Anklage geständig, wahrscheinlich wurde ihm dafür eine milde Strafe versprochen. Der verheiratete Vater eines dreijährigen Sohnes distanzierte sich von den "Wahnwelten", in die er sich in seinen Texten verstrickt hätte. "Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen", sagte er dem Gericht.

Salzburg

Als strafmildernd wertete Richterin Ilona Mozes den ordentlichen Lebenswandel und das reuemütige Geständnis des 31-Jährigen, erschwerend war die Häufung der Artikel. Mitterlweile sei aber glaubhaft eine Selbstheilung eingetreten, betonte die Richterin. Der Verurteilte bleibe aber weiterhin im Blickfeld der Behörden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt erbaten sich Bedenkzeit.

Das Urteil zeigt, daß nach wie vor Äußerungen zu historischen Fragen in äußerst absurder Weise als Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus abgeurteilt werden können, obwohl der Verurteilte weder die NSDAP wiedererichten noch etwa eine Nachfolgeorganisation ins Leben rufen wollte. Man fragt sich, welches Rechtsbewußtsein Richter und Geschworene haben, die am laufenden Band solche Urteile  fällen.

[12. April 2004]

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